Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6091
Signature: 6091
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1515 XI 09, Wien
Albrecht Enntzinger, zechmaister der zech sand Johanns kirchen zu/o Enntzesdorf bei Medling, . . . Paul Wettstainer derzeit dorfambtman, . . . Wolfganng Grablokh, . . . Mathes Pekh, . . . Wolfganng Haiden und . . . Geörg Payr, all vier gesworen vierer, und . . . die ganz dorfmenig daselbs zu/o Enntzesdorf verlautbaren einen Artikel, den Magdalena, weilent Sigmundis Gwaltzhofer, bu/orgers zu/o Wienn und münzmaister in Österreich gelassne witib, deren got in jhener welt genedig und barmherzig sein welle, in irem geschefft und letsten willen ... verordent . . . von dessen innehalt den Ausstellern ain bewe/arter au/oszu/og aus dem statbu/och daselbs gegeben ist . . . also lautend «Item ich schaff meinen weingarten, genannt der Lanngenagkher, gelegen zu Medling, gen Enntzesdorf in zech, darumb süllen sy mir alle montag ain seelmess lesen lassen; und welich zu/o denselben zeiten mein geseheftleut sein, die süllen ain verschreibung darumben von ine begern und nemen; ob aber die zechleut des nicht thuen wolten so sol mon deselben weingarten hingeben und sol dasselb gelt, solang und soferr es wert und sich erstrekht, geben in das spital hie zu Wienn umb wein und brot armen leuten.» Dieser Bestimmung haben Larenntz Hüttndorfer, derzeit ainer desrats, undHannsHohenwarter, burger der vorbenannten stat Wienn, als . . . ausrichter und vollender des . . . gesche/affts, sowie der Aussteller entsprochen. Nun verpflichten sich diese auch mit willen und wissen ihres seelsorger gegen die beiden Testamentsvollstrecker und ihre Nachfolger, daß sie hinfüran alle wochen eewigclich halten . . . wellen lassen ain gesprochne seelmess am montag ... in der . . . Sannd Johanns kirchen von ihrer zech aignem gu/ot und darlegen. Wo sich auch künftigclich zu/otru/eg, das der Aussteller den . . . weingarten aus gegrüntten ursachen, als ob er sich on ihr, ihrer nachkömen und ainicherlai menschen verwarlosung e/orgeret1 und solich stift nit mer austragen . . . möcht, verkhümerten oder aber gar nicht bauten noch bawen liessen, daz süllen und wellen sie allezeit thuen und ankheren, damit dise mess on ainicherlai saumung und able/assigkait und auch on abslag und entgeltnüss alles andern ihrer zech gotsdienst . . . gehalten . .. werden sol. Nun folgt ein Satz, der die vorgeführten Verpflichtungen zum Teil und nur kurz wiederholt; käme zechmeister, ambtman, vierer und dorfmenig2 denselben nicht nach, so sollen die geschefftherrn und ir nachkomen über den Weingarten anderweitig verfügen.Source Regest:
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6091
Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6091
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Wiener Stadt- und Landesarchiv
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mit dem zweiten der zwei angehängten Siegeln in grünem Wachs (IV): Im Schild zwei voneinander abgekehrte, auf Helm ein rechts gewandter natürlicher Adler: S. Jori - 1819 - Krel (??) auf Spruchband; das erste Siegel fehlt.
- notes extra sigillum:
- Rückaufschriften: 1. Magdalena Sigmunden Gwaldshofer münßmaisters hausf. stiftbr. am freitag nach Leonhardi a° I5I5ten. - 2. (durchstrichen) N° 9. K. 1. 9. - 3. Wr. Archiv 9/1515.


Original dating clause: Geben zu Wienn, an freitag nach des heiligen peichtinger sand Leonharts tag. . . .
Notes:
1D. h verschlechterte.
2Dorf- auf Rasur.
Places
- Wien
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6091, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-WStLA/HAUrk/6091/charter>, accessed 2025-04-11+02:00
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