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FondGeorgenkirche
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Charter: B II 31
Date: 1504 September 27
AbstractBischof Johann (IV.) von Hildesheim bestätigt eine fromme Stiftung der Hilleburg und ihres verstorbenen Mannes Hermann Hampe eines neuen Marienaltars in der Georgenkapelle in der Pfarre St. Andreas in Hildesheim, der mit verschiedenen Geldsummen ausgestattet wird. Nach ihrem Tod will die Stifterin dem Altaristen noch verschiedene Gerätschaften zukommen lassen. Das Präsentationsrecht behält sich Hilleborg auf Lebenszeit vor, danach ihren und Hermann Hampes Nachkommen, nach deren Aussterben sollen die Älterleute der Kapelle das Recht ausüben. Als erster Altarist wird der Priester Heinrich Becker benannt, danach sollen Nachkommen der Stifter ein Näherrecht an dem Altar haben. Die zu haltenden drei Gottesdienste werden aufgeführt, insbesondere Seelmessen für Hermann Hampe, seine Ehefrauen Sefke und Hilleburg, Heinrich Klopfer, Henning Lütkebole und Simon Kramer.

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