Charter: Urkunden Hochstift (1225-1662) A I 1 [2]
Signature: A I 1 [2]
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s. d. [1331-1332]
Bischof-Elekt Erich (I., von Schaumburg) von Hildesheim teilt dem Rat der Stadt Hildesheim mit, dass er ihren Mitbürger Alexander Reineke, der außerhalb der Grafschaft Schaumburg von Wegelagerern ergriffen und auf die Burg Fahrenholz geschleppt worden war, mit 50 Mark Silber ausgelöst hat, um ihn vor Schlimmerem zu bewahren und ihnen zu Gefallen. Er wundert sich, dass die Stadt sich deswegen nicht bei ihm gemeldet hat, lässt den Gefangenen trotzdem frei, behält ihn aber bis zu den Verhandlungen über die Angelegenheit bei sich. Material: Perg.
Dimensions: 22,5 x 5,8 cm
Dei et apostolice sedis gratia Ericus Hildensemensis ecclesie electus discretis viris consulibus civitatis Hildensemensis salutem in domino. Discretionem vestram scire cupimus per presentes, quod extra comitatum et territorium Scowenborgh quidam depredatores temerarii quendam, qui se nominat Sanderum Reyneken, captivarunt, ad castrum Vorenholte adducentes. Nos vero huiusmodi percipientes et eum vestrum concivem esse credentes placitavimus pro quinquaginta marcis puri argenti eundem captivum ab eisdem comparantes, ne sibi deterius quid contingerit ab eisdem, credentes in hoc vobis et civitati vestre non modicum complacere. Verum cum nobis pro huiusmodi re neque nuncium miseritis neque cartam, de facto dubitamus, utrum, ut sic cum licentia referamus, vicium ingratitudinis vos teneat vel negligentia vos excecet. Nos tamen circa vos et vestros semper pie et honorifice agere intendentes, licet a vobis gratiarum actiones reportare non possimus, quantocumque vobis benignius faciamus, eundem captivum motu proprio et virtutis instinctu quitum dimisimus et solutum, ipsum apud nos propter futura placita, quibus eundem oportet interesse, pro tempore retinentes. ||
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Übersetzung: Erich von Gottes und des apostolischen Stuhls Gnaden Erwählter der Hildesheimer Kirche den ehrwürdigen Herren den Ratsleuten der Stadt Hildesheim einen Gruß im Herrn. Euren Ehrwürden wünschen wir durch das Vorliegende bekannt zu machen, dass außerhalb der Grafschaft und des Gebietes Schaumburg einige dreiste Wegelagerer einen, der sich Sander Reineke nennt, gefangen genommen und auf die Burg Fahrenholz gebracht haben. Uns jedoch, da wir dies erfuhren und ihn für einen Eurer Mitbürger hielten, gefiel es, jenen Gefangenen für 50 Mark reinen Silbers von jenen freizukaufen, damit ihm von ihnen nicht noch etwas Schlimmeres zustieße, wobei wir glaubten, damit Euch und Eurer Stadt einen nicht geringen Gefallen zu tun. Da Ihr uns allerdings in dieser Sache weder einen Boten sandtet noch einen Brief, bekamen wir in der Tat unsere Zweifel ob, um es frei heraus zu sagen, die Sünde des Undankes Euch abhielt oder die Gleichgültigkeit Euch blind machte. Da wir jedoch immer die Absicht haben, gegen Euch und die Euren rechtschaffen und ehrbar zu handeln, auch wenn wir von Euch keine Handlungen der Dankbarkeit vermelden können, so tun wir Euch um soviel mehr Gutes, lassen jenen Gefangenen freiwillig und aus einem Gefühl für Anstand frei und los, behalten ihn nur vorläufig wegen der zukünftigen Vereinbarungen, denen er beiwohnen muss, bei uns.
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Übersetzung: Erich von Gottes und des apostolischen Stuhls Gnaden Erwählter der Hildesheimer Kirche den ehrwürdigen Herren den Ratsleuten der Stadt Hildesheim einen Gruß im Herrn. Euren Ehrwürden wünschen wir durch das Vorliegende bekannt zu machen, dass außerhalb der Grafschaft und des Gebietes Schaumburg einige dreiste Wegelagerer einen, der sich Sander Reineke nennt, gefangen genommen und auf die Burg Fahrenholz gebracht haben. Uns jedoch, da wir dies erfuhren und ihn für einen Eurer Mitbürger hielten, gefiel es, jenen Gefangenen für 50 Mark reinen Silbers von jenen freizukaufen, damit ihm von ihnen nicht noch etwas Schlimmeres zustieße, wobei wir glaubten, damit Euch und Eurer Stadt einen nicht geringen Gefallen zu tun. Da Ihr uns allerdings in dieser Sache weder einen Boten sandtet noch einen Brief, bekamen wir in der Tat unsere Zweifel ob, um es frei heraus zu sagen, die Sünde des Undankes Euch abhielt oder die Gleichgültigkeit Euch blind machte. Da wir jedoch immer die Absicht haben, gegen Euch und die Euren rechtschaffen und ehrbar zu handeln, auch wenn wir von Euch keine Handlungen der Dankbarkeit vermelden können, so tun wir Euch um soviel mehr Gutes, lassen jenen Gefangenen freiwillig und aus einem Gefühl für Anstand frei und los, behalten ihn nur vorläufig wegen der zukünftigen Vereinbarungen, denen er beiwohnen muss, bei uns.
Language:
Hildesheim, Bistumsarchiv, Urkunden Hochstift (1225-1662) A I 1 [2], in: Monasterium.net, URL </mom/DE-BAH/UrkHS/A_I_1_%5B2%5D/charter>, accessed at 2024-12-23+01:00
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