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Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 238
Signature: 238
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1436 III 7
Michel Regelhofer, Pfarrer zu Ghay (1) im Salzburger Bistum, und sein Bruder Heinrich Regelhofer bestätigen, dass Michael während der Auseinandersetzungen mit dem Pfleger Caspar von der Alben, mit Heinrich Keser und Fridrich Pawman, Bürgern zu Tyttmaning (2), und dem Richter, Rat und der Gemein der Stadt Müldorff (3) bei Erzbischof Johann [II.] von Salzburg in Ungnade gefallen war, und dass Heinrich der Regelhofer den Erzbischof von Salzburg angegriffen und ihn durch Brandschatzung geschädigt hatte. Der Erzbischof habe sie nun aus dem Gefängnis entlassen und wegen der zugefügten Schäden begnadigt. Mit Kaspar von der Alben, Heinrich Keser, Friedrich Baumann und der Stadt Mühldorf haben sie sich in der Form geeinigt, dass beide Parteien keine Forderungen mehr gegeneinander haben. Michael verspricht dem Erzbischof, vor dessen geistlichem Anwalt und Offizial ein Instrument auszustellen, mit dem er auf jegliche Schadensersatzforderungen aus seiner Zeit im Gefängnis und bezüglich der Gelder, des Gutes und der Briefe verzichtet, die ihm abgenommen worden waren oder die er verloren hatte, und verspricht, seine Kirche Kay gegen eine andere Pfarrkirche im Salzburger Bistum und im Salzburger Land zu vertauschen, wann immer der Erzbischof von Salzburg dieses verlangt. Sollten die erwähnten Briefe über die Kirche Kay noch vorhanden sein, sollen sie ihm ausgehändigt werden, ansonsten soll ihm die erzbischöfliche Kanzlei eine andere Bestätigung darüber ausstellen, damit ihm in den Rechten seiner Kirche kein Unrecht geschieht. Heinrich verspricht dem Erzbischof, ihm als Ersatz für die zugefügten Schäden mit zwei Pferden in einem Umfeld von 40 Meilen für die nächsten zwei Jahre Dienst zu leisten, wobei der Erzbischof die Kosten für die Verpflegung übernehmen muss. Das Urteil [behabnis], das er vor dem heimlichen Gericht erwirkt hatte, soll keine Gültigkeit haben. Hält er sich nicht an die Vereinbarungen, so kann sich die Gegenpartei des Urteilbriefes [behabnußbrieven] bedienen, den sie beim Römischen Kaiser [Sigmund] gegen ihn erwirkt hatten. Sollte sein Bruder Michael nicht verhandeln wollen und ihn der Erzbischof oder seine Anwälte dafür mit einer Strafe belegen, verspricht er, nichts dagegen zu unternehmen, es sei denn, er greift durch ein Bittgesuch [erberr pet] ein, was ihm nicht verwehrt werden soll. Zeugen: Virgily Überegker, Verweser der Hauptmannschaft, Hanns Kaynacher, Hofmarschall zu Salzburg, Jörg Nusstorfer, Pfleger zu Mattsee (4)  

orig.
Current repository
HU Salzburg 389; GU Mühldorf 662

Sg. 1 u. 2 fehlen
Sigillant: S1: Törringer, Oswald, Pfleger Mühldorf

Material: Perg.
    Graphics: 
    x

    Original dating clause1436 an mitichen vor dem suntag oculi in der vasten



    Languagedt.
     
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