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Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 370
Signature: 370
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1512 V 17, Salzburg
David von Nusdorf (1) zu Kalsperg (2), Erbmarschall des Erzstifts Salzburg, bestätigt, die Pflege Titmaning (3) mit dem Vogt- und Landgericht und den Jagdrechten, das bisher Ritter Jakob von Hawnsperg (4) zu Vahenlueg (5) inne hatte, von Erzbischof Leonhard von Salzburg auf Widerruf erhalten zu haben. Er verspricht, die Veste, die Pflege und das Gericht persönlich inne zu haben und zu verwalten. Für die Besoldung der Wächter und Torwärter erhält er aus den Mauteinnahmen in Tittmoning einen jährlichen Betrag, den der Mautner direkt an die Wächter überweist. Der Bogner des Schlosses erhält von der erzbischöflichen Kammer jährlich zehn Pfund Pfennig. Ihm selbst stehen die Gerichtsbußen [wänndl] aus dem Landgericht, verschiedene Maut- [Schefmaut, Häfenmawt], Steuer- [kaufrecht] und Vogteieinnahmen [Vogt- und Gerichtshafer, Hühner], die Weinmaut zu einer bestimmten Jahreszeit, Fisch- und Jagdrechte und der Wildbann, Abgaben der Klöster Nunburg (6) und Raitenhaslach (7), Heu, Pflueg- und Sanngengeld aus den Pfarreien des Landgerichts, Nutzungsrechte der Wiesen beim Schloss, der Hofbau, 36 Fuder Salz aus der erzstiftischen Pflege Hallein (8) und das Siegelgeld der Pflege zu. David von Nußdorf verspricht, sich mit diesen Einkünften zufrieden zu geben und die Verwaltung der Pflege ansonsten auf eigene Kosten und ohne Zuzahlungen des Erzbischofs vorzunehmen und keinerlei Rechte, Einkünfte oder Überzins aus der Pflege ziehen. Er verspricht zudem, Pflege und Landgericht bei den alten Gewohnheiten zu belassen und die Gerichtsuntertanen nicht mit ungewöhnlichen Neuerungen zu belasten. Appellationsinstanz ist der erzbischöfliche Rat in Salzburg. Veste und Schloss sollen ein offenes Haus des Erzbischofs sein, der das Recht hat, diese jederzeit auf eigene Kosten mit seinen Leuten zu belegen. Größere Baumaßnahmen sind nur mit Genehmigung des Erzbischofs durchzuführen, kleinere Instandhaltungsarbeiten hat der Pfleger auf eigene Kosten vorzunehmen. Eine eigenständige Kriegsführung ist ihm untersagt. Ersatzforderungen für Schäden, die ihm während seines Dienstes in Feldzügen für das Stift entstanden sind, soll er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen, ein weiterer Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Bei einem Vertragsbruch wird ihm die Pflege entzogen. Nach 20 Jahren fällt die Pflege an den Erzbischof zurück.  

orig.
Current repository
HU Salzburg 575; GU Tittmoning 94

Sg. stark beschädigt
Sigillant: Nußdorf, David von, zu Kalsberg, Salzburgischer Erbmarschall

Material: Perg.
    Graphics: 
    x

    Original dating clauseSaltzburg an montag vor dem heiligen auffarttag 1512



    Languagedt.
    Places
    • Salzburg
       
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