Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 374
Signature: 374
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1515 I 28, Salzburg
Sigmund Schonnpuecher, wohnhaft in Salzburg, bestätigt, dass ihm Erzbischof Leonhard von Salzburg das Stadtgericht der erzbischöflichen Stadt Tittmoning (1) auf Widerruf überlassen hat und verspricht, das Gericht ordnungsgemäß inne zu haben und zu verwalten und die alten Rechte und Gewohnheiten beizubehalten. Seinen Sold erhält er von der Stadt Tittmoning, so wie dies bereits unter seinem Amtsvorgänger Wolfganng Pawman üblich war. Außerdem stehen ihm Pues und Wänndl von den kleinen teglichen und gemeinen Hänndlen und Verhandlungen in dem Stadtgericht zu, sofern sie nicht zu den Hauptmannshändeln gehören. Diese hat er an den Hauptmann zu überweisen, wobei ihm jedoch ein Drittel der Bußgelder zusteht. Verurteilte, die Besitz in der Stadt haben, sollen nach der Schwere ihres Vergehens verurteilt werden. Was nach Ableistung ihrer Strafe vom Wert ihres Gutes übrig ist, soll zu zwei Dritteln an die Hauptmannschaft und zu einem Drittel an den Stadtrichter fallen. Kosten für Gefängnisaufenthalte, die nicht mehr aus dem Vermögen eines Verurteilten finanziert werden können, übernehmen zu zwei Dritteln die Hauptmannschaft und zu einem Drittel der Stadtrichter. Die Aufkündigung des Richteramtes ist von beiden Seiten vierteljährlich vorzunehmen. Schäden und Forderungen, die aus dem Richteramt an den Erzbischof entstehen, soll der Richter vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Current repository:
HU Salzburg 582; GU Tittmoning 95
HU Salzburg 582; GU Tittmoning 95
Mit aufgedrücktem Sg., stark beschädigt
Sigillant: Schönbucher, Sigmund, Salzburg
Material: Pap.
Original dating clause: Saltzburg sonntags nach sannd Pauls bekherungtag 1515
Language:
Places
- Salzburg
München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 374, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-BayHStA/HUSalzburgErzstift/374/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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