Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 375
Signature: 375
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1515 II 26, Salzburg
David von Nustorff (1) zu Kaltsperg (2), Erbmarschall des Erzstifts Salzburg, bestätigt, dass ihm Erzbischof Leonhard von Salzburg die Veste und Pflege Titmoning (3) mit dem Landgericht und den zugehörigen Vogteien und Jagdrechten für 20 Jahre pflegsweise überlassen hat. Er verspricht, die Veste, die Pflege und das Gericht persönlich inne zu haben und zu verwalten. Für die Besoldung der Wächter und Torwärter erhält er jährliche Einkünfte aus den Mauteinnahmen in Tittmoning, die der Mautner direkt an die Wächter überweist. Der Bogner des Schlosses erhält von der erzbischöflichen Kammer jährlich zehn Pfund Pfennig. Ihm selbst stehen die Gerichtsbußen [wänndl] aus dem Landgericht, verschiedene Maut- [schefmaut, häfenmawt], Steuer- [kaufrecht] und Vogteieinnahmen [Vogt- und Gerichtshafer, Hühner], die Weinmaut zu einer bestimmten Jahreszeit, Fisch- und Jagdrechte sowie der Wildbann, Abgaben der Klöster Nunburg (4) und Raitenhaslach (5), Heu, Pflueg- und Sanngengeld aus den Pfarreien des Landgerichts, Nutzungsrechte der Wiesen beim Schloss, der Hofbau, 36 Fuder Salz aus der erzstiftischen Pflege Hallein (6) und das Siegelgeld aus der Pflege zu. David von Nußdorf verspricht, sich mit diesen Einkünften zufrieden zu geben und die Verwaltung der Pflege ansonsten auf eigene Kosten vorzunehmen, keinerlei Rechte, Einkünfte oder Überzins aus der Pflege oder von den dort lebenden Untertanen zu ziehen, sondern Kardinal Mathias von Gurgkh (7) als Koadjutor und Nachfolger Erzbischof Leonhards treu zu dienen und vor Schaden zu bewahren. Er versichert zudem, Pflege und Landgericht bei den alten Gewohnheiten zu belassen und die Gerichtsuntertanen nicht mit ungewöhnlichen Neuerungen zu belasten. Beschwerden über Gerichtsstrafen sollen direkt an den Erzbischof oder seine Räte gehen. Veste und Schloss sollen ein offenes Haus des Erzbischofs sein, der das Recht hat, diese jederzeit auf eigene Kosten mit seinen Leuten zu belegen. Größere Baumaßnahmen sind nur mit Genehmigung des Erzbischofs durchzuführen, kleinere Instandhaltungsarbeiten hat der Pfleger auf eigene Kosten vorzunehmen. Eine eigenständige Kriegsführung ist untersagt. Ersatzforderungen für Schäden, die ihm während seines Dienstes in Feldzügen für das Stift entstanden sind, soll er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen; ein weiterer Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Bei einem Vertragsbruch wird ihm die Pflege entzogen. Nach 20 Jahren fällt die Pflege an den Erzbischof zurück. Current repository:
HU Salzburg 584; GU Tittmoning 96
HU Salzburg 584; GU Tittmoning 96
Sg. stark beschädigt
Sigillant: Nußdorf, David von, zu Kalsberg, Salzburgischer Erbmarschall
Material: Perg.
Original dating clause: Saltzburg am montag nach sannd Mathiesen tag des heyligen zwelfboten 1515
Language:
Places
- Salzburg
München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 375, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-BayHStA/HUSalzburgErzstift/375/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success