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Charter: Apparatus diplomaticus - Urkundenhauptbestand App. dipl. 274 a (I)
Signature: App. dipl. 274 a (I)
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1457 Mai 20.
Inserierte Urkunde in die, welche der Bürgermeister und Rat zu Oppenheim am 23. Februar 1459 ausstellen (s. App. dipl. 274 a): Volprecht von ders Schulmeister und Raffan (Rabban) von Liebenstein, Domherren zu Mainz (Mentze) bekennen, dass die in Zweitracht geratenen Brüder Conrat und Eberhart zu Diemerstein sie zu Schiedsrichter in ihrem Streite gemacht haben und dass sie als solche folgende Entscheidung gefällt haben: 1. dass die 26 Gulden Ablösungsgülte, auf die Stadt Worms verschrieben, die 66 Gulden Leibgedinge auf die von Geisenheim (Gysenheim) und alle anderen Gülten ihnen geteilt werden sollen; 2. dass der We ingarten, die liegenden Güter, Hausgerät und der Wein im Keller ihnen geteilt werden sollen; 3. dass die 24 Malter Korngülte von der Mühle zu Günsenheim, auf 440 Gulden geschätzt, die Höfe zu Diemerstein und Kleindyemerstein, das Erbgut zum kleinen Geldhause (Gelthüse), Güter, die ebenfalls auf 440 Gulden geschätzt sind, so geteilt werden sollen, dass Conrat die Korngülte, Eberhart die übrigen Güter erhält, jedoch dass, wenn Conrat hiermit nicht zufrieden ist, er die Güter selbst teilen und Eberhart die Wahl seines Teiles haben soll; 4. dass die Sachen, wie Bauholz, Steine etc. im Hofe zu Dyemerstein dem gegeben werden sollen, der Dyemerstein erhält, dass dieser die Sachen schätzen soll und dem anderen die Wahl zwischen der Geldsumme und den Sachen lassen soll. 5. dass die übrigen Forderungen, die die Brüder sich gegenseitig machen, auf sich beruhen bleiben, dass aber Conrat anstatt der von Eberhart verlangten Rechenschaft das Bargeld und alle Sachen, die Geldeswert haben, herausgeben und schwören soll, dass er nichts zurückbehalten hat. Aussteller: Volprecht von ders Schulmeister und Raffan (Rabban) von Liebenstein, Domherren zu Mainz (Mentze) Empfänger: Conrat und Eberhart zu Diemerstein  

ins.
Current repository
Göttingen Diplomatischer Apparat, App. dipl., 274 a

Material: Pergament
Dimensions: 43h x 32,9b cm
    Graphics: 
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    Original dating clauseGescheen und geben in den jaren unsers Herren dusent vyerhodert fünfftzig und in dem syeben jare off frittag nehist nach dem Sontage Cantate.

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    Siegel: Mit der hern Volprecht von ders Schulmeisters und Hern Raffan von Liebenstein thoemherren zu Mentz ingedruckten ingesiegeln.


    Languageniederdeutsch
     
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