Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 104
Signature: 104
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1310 August 31
Gobelin, genannt "Cnousch" und seine Frau Greta, Bürger zu Andernach, bekunden, von Abt Kuno und dem Konvent von Laach elf Morgen Ackerland in der Gemarkung des Dorfes Kruft auf ihre Lebenszeit erhalten zu haben, von denen nach dem Tod eines Eheteils zweieinhalb Morgen zum Heil der Seele des Verstorbenen an das Kloster zurückfällt. Auch haben sie das Haus des Klosters beim Brotmarkt ("circa forum panis") zu Andernach, das sie gegenwärtig bewohnen, auf ihre Lebenszeit erhalten, wofür sie Laach jährllich am Sonntag nach Martini (11. November) einen Zins von vier Mark, zu Andernach gängiger Münze, geben. Nicht berührt werden hierdurch die bisherigen Nutzungsrechte der Abtei, in diesem Haus die Weine des Klosters zu lagern und zu verkaufen, die für das Almosen ("ad elemosinam .. pertinentes") bestimmten Naturalien ("fruges") aufzubewahren und die Pferde des Klosters und deren Hintersassen, die sich zu Andernach aufhalten, unterzustellen. Auch erhalten die Aussteller jährlich eine Wagenladung Holz ("plaustrum lignorum"). Nach ihrem Tod haben ihre Erben keinen Anspruch auf das Ackerland oder auf das Haus. Reparaturen an dem Haus tragen bis zu sechs Pfennigen die Aussteller, falls sie höher sind die Abtei, sofern sie mit deren Einwilligung getätigt wurden. Die Abtei hat die Aussteller in ihre Verbrüderung aufgenommen und wird sie aller Gebete im Kloster und der Gemeinschaft der guten Werke teilhaftig machen, worüber ihnen eine gesonderte Urkunde ausgestellt wurde.
Siegelanküdigung: Auf Bitten der Aussteller die Stadt Andernach.
"Actum et datum ... 1310 in die s. Paulini ep". an Pergamentpressel Siegelrest
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Auszug um 1499 in Nr. 1279 S. 32Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 104, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/104/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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