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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 127
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Signature: 127
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1327 Juli 13
Johann, genannt "Apruisse de Wolresheim", seine Frau Eva und ihr Sohn Heinrich bekunden: Eva habe geglaubt, auf die Erbgüter und Immobilien, die ihre Tante ("matertera"), die verstorbene Begine Lisa von Pissenheim, dem Abt Kuno und dem Konvent von Laach einst unwiderruflich in Form eines Testamentes geschenkt habe [Best. 128 Nr. 94 und Nr. 126], kraft gesetzlicher Erbfolge als nächste Erbin ebenfalls Anspruch erheben zu können, weshalb ihr Ehemann den Abt vor das Gericht zu Sinzig gezogen habe, in dessen Bann diese Güter liegen. Nachdem vor diesem Gericht verschiedene Meinungen geäußert wurden und viele Untersuchungen und Verhandlungen erfolgt waren, hat das Ehepaar schließlich nach Ermahnung und wegen der Befürchtung ihrer Freunde, auf die Durchsetzung ihres Erbanspruchs an diesen Gütern und auf die weitere gerichtliche Austragung verzichtet und versprochen, diese Klage auch dann nicht wieder aufzugreifen, wenn eine andere Person den Abt und den Konvent deshalb vor einem geistlichen oder weltlichen Gericht verklagen sollte. Hierüber hat das Ehepaar dem Abt und dem Konvent eine Erklärung abgegeben und versprochen, die Abtei für die ihr möglicherweise entstehenden Einbußen schadlos zu halten. Anwesend und Zeugen: Die Ritter Dietrich, genannt Meinfelder ("Meyneveldere"), Johann genannt Scheven ("Schavene") von Andernach, Gerhard von Mayen, Wilhelm, genannt Neudel ("Neudil") von Heimersheim, Johann, genannt Butschart ("Boutzschard") der Jüngere von Andernach, Heinrich, Rolmann von Sinzig und Dietrich von Schönenberg, sodann die Männer, die damals dem Sinziger Gericht vorstanden, nämlich Tilmann ("Thilmanni"), Sohn des verstorbenen Manegold und der Sinziger Schultheiß Robert, dann die Knappen Hermann "de Kopesch", Reinhard, genannt "Rummeschuttle" von Friesdorf ("de Vriszdorp"), Arnold, genannt von Stein ("de Lapide"), Gobelin von Stein ("ibidem"), Rolmann von Sinzig und Dietrich von Miesenheim und schließlich die geschworenen Bürger und Einwohner zu Sinzig, nämlich der Schöffe Anselm von Andernach, Christian, genannt "Koufman", Johann, genannt "Kotz", Gerlach von Franken ("Vranckin"), Ludwig, genannt von der Brücke ("de Brucke"), Iwan, genannt "Rope", Arnold, genannt von Franken, Konrad, genannt "Karst", "Ade", genannt "Burdir", Johann, genannt "Baudewin", Hannemann, genannt "Keicht", Tilmann, genannt "Grounewalt", Johann, genannt "Vleuere", Wigand, genannt "Lume" von Kusdorf, Heinemann "Cerdo(nis)" und Philipp "Wambasiator(is)". Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Ritter Johann, genannt Butschart ("Boutzschard") und der Pleban Friedrich von Sinzig. "Datum 1327 in die b. Margarete v. et m."  

Ausfertigung, Pergament

von den beiden Siegeln Siegel 2 abgegangen; Siegel 1 an Pergamentpressel, rund (2,5 cm, im Siegelfeld Schild mit Schildhaupt, das links mit sechsstrahligem Stern und in der Mitte und rechts mit 6 (3:3) versetzt stehenden Schindeln belegt ist; Umschrift: S IOHANNIS MILIT[IS] DE BVTZARDI)
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    Auszug um 1499 in Nr. 1279 S. 62
     
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