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FondBest. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 123
Date: 1325 Mai 17
AbstractGertrud, Witwe des Ritters Werner von Breisig und Ehefrau des Ludwig, genannt Sonnenberg ("de Sounnenberg"), bekundet, mit Zustimmung ihres Mannes, von Abt Kuno und dem Konvent von Laach auf ihre Lebenszeit ein Backhaus ("pistrinum") als Lehen erhalten zu haben, das früher dem Mädchen Kunigunde, der Schwester Werners gehörte. Deshalb verpflichtet sie sich zu einem jährlichen Zins von drei Pfennigen. Ferner hat sie gegen einen jährlichen Zins von einer halben Mark, gängiger Münze, eine Wiese in Oberglees ("in superiori Glense") erhalten. Siegelankündigung: Konrad von Brohl ("de Brole") und der Pleban von Breisig. "Datum 1325 in crastino ascensionis domini".

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Charter: 126
Date: 1327 März 10
AbstractDas Mädchen Lisa ("Lysa puella") [von Kusdorf] macht ihr Testament und bestimmt: Was in ihren Kisten und Truhen ("cisitis meis et scrineis") an Geld, Pfennigen oder an Wertgegenständen ("clenodiis") vorgefunden wird, soll durch den Kellerar Heinrich gesammelt und dem [Laacher] Abt zum Nutzen der Abtei Laach gegeben werden. Ihre drei Kühe, ihre Schafe und ihr Wein sollen dem Laacher Konvent für die Caritas ("pro caritate") zufallen und auf die einzelnen Mitglieder verteilt werden. Ihre zwei Weinberge ("duas pecias vinearum") im Dorf Kusdorf vermacht sie mit den Erträgen, die sie sich auf Lebenszeit vorbehalten hat, der Laacher Caritas, damit der Jahrestag ihres Hinscheidens jeweils mit [Vi]gilien, Messen, feierlichen Gebeten, Memorien und Gebetserwähnungen bei vier brennenden Wachskerzen, wie dies üblich ist, von den Mönchen alljährlich gehalten werde. Ihrer Magd Christine, die ihr viele Jahre hindurch treu gedient hat, schenkt sie ein Bett mit einer Matratze ("pulvinar") und einem Kissen ("cussino"), ferner zwei Tische und ihre Kleider, die anderen Unterbetten, Kissen und Betten dem Laacher Hospital zum Nutzen der Kranken, dem Mönch ("frater") Walter, genannt "Allet", ein Kissen mit Federn, ihre Tauben, Hühner und Hähne, damit er ihrer besonders gedenkt. Dem Prior vermacht sie für die Beleuchtung des Münsters zwei Mark. Auch sollen alle des Lesens kundige Personen ("personis litteratis"), die im Münster Messen lesen ("celebrantibus"), innerhalb acht Tagen nach ihrer Beisetzung durch den Abt von dem Geld in ihren Kisten zwölf Pfennige erhalten, woraus auch die zwei Mark für die Beleuchtung genommen werden sollen sowie die anderen Ausgaben. Siegelankündigung: Der Dekan Nikolaus von Ochtendung. "Datum .. 1326 feria 3 proxima post dominicam Reminiscere".

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Charter: 127
Date: 1327 Juli 13
AbstractJohann, genannt "Apruisse de Wolresheim", seine Frau Eva und ihr Sohn Heinrich bekunden: Eva habe geglaubt, auf die Erbgüter und Immobilien, die ihre Tante ("matertera"), die verstorbene Begine Lisa von Pissenheim, dem Abt Kuno und dem Konvent von Laach einst unwiderruflich in Form eines Testamentes geschenkt habe [Best. 128 Nr. 94 und Nr. 126], kraft gesetzlicher Erbfolge als nächste Erbin ebenfalls Anspruch erheben zu können, weshalb ihr Ehemann den Abt vor das Gericht zu Sinzig gezogen habe, in dessen Bann diese Güter liegen. Nachdem vor diesem Gericht verschiedene Meinungen geäußert wurden und viele Untersuchungen und Verhandlungen erfolgt waren, hat das Ehepaar schließlich nach Ermahnung und wegen der Befürchtung ihrer Freunde, auf die Durchsetzung ihres Erbanspruchs an diesen Gütern und auf die weitere gerichtliche Austragung verzichtet und versprochen, diese Klage auch dann nicht wieder aufzugreifen, wenn eine andere Person den Abt und den Konvent deshalb vor einem geistlichen oder weltlichen Gericht verklagen sollte. Hierüber hat das Ehepaar dem Abt und dem Konvent eine Erklärung abgegeben und versprochen, die Abtei für die ihr möglicherweise entstehenden Einbußen schadlos zu halten. Anwesend und Zeugen: Die Ritter Dietrich, genannt Meinfelder ("Meyneveldere"), Johann genannt Scheven ("Schavene") von Andernach, Gerhard von Mayen, Wilhelm, genannt Neudel ("Neudil") von Heimersheim, Johann, genannt Butschart ("Boutzschard") der Jüngere von Andernach, Heinrich, Rolmann von Sinzig und Dietrich von Schönenberg, sodann die Männer, die damals dem Sinziger Gericht vorstanden, nämlich Tilmann ("Thilmanni"), Sohn des verstorbenen Manegold und der Sinziger Schultheiß Robert, dann die Knappen Hermann "de Kopesch", Reinhard, genannt "Rummeschuttle" von Friesdorf ("de Vriszdorp"), Arnold, genannt von Stein ("de Lapide"), Gobelin von Stein ("ibidem"), Rolmann von Sinzig und Dietrich von Miesenheim und schließlich die geschworenen Bürger und Einwohner zu Sinzig, nämlich der Schöffe Anselm von Andernach, Christian, genannt "Koufman", Johann, genannt "Kotz", Gerlach von Franken ("Vranckin"), Ludwig, genannt von der Brücke ("de Brucke"), Iwan, genannt "Rope", Arnold, genannt von Franken, Konrad, genannt "Karst", "Ade", genannt "Burdir", Johann, genannt "Baudewin", Hannemann, genannt "Keicht", Tilmann, genannt "Grounewalt", Johann, genannt "Vleuere", Wigand, genannt "Lume" von Kusdorf, Heinemann "Cerdo(nis)" und Philipp "Wambasiator(is)". Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Ritter Johann, genannt Butschart ("Boutzschard") und der Pleban Friedrich von Sinzig. "Datum 1327 in die b. Margarete v. et m."

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Charter: 128
Date: 1328 Januar 23
AbstractJohann, genannt Fukere, Bürger von Andernach und seine Tochter Gertrud schenken dem Abt Kuno und dem Konvent von Laach den Nießnutz ihres, von der Abtei Himmerod auf ihre Lebenszeit erworbenen Hofes zu Kruft mit allen zu ihm gehörenden Gütern, darunter besonders ein Berg, genannt "ein Steyn Leye" in der "Alfs Coule" genannten Örtlichkeit, gegen eine jährlliche Rente von 16 Malter Korn, Andernacher Maßes, die zu einem Drittel in Form "von Bourschkorin" und zu zwei Dritteln als "Vourslach" zwischen dem 15. August und dem 8. September (Assumptio und Nativitas Mariens) auf Kosten der Abtei nach Andernach zu liefern sind. Durch den Tod eines der Aussteller verringert sich diese Rente auf acht Malter, die gänzlich wegfällt, wenn beide verstorben sind. Falls die Abtei der Lieferung dieser Rente nicht nachkommt, können die Aussteller sich an den Gütern des Klosters zu Andernach schadlos halten, ohne hierfür das weltliche Gericht zu Andernach bemühen zu müssen, wie dies in einer anderen, durch die Abtei Laach und durch die Andernacher Schöffen Johann von Kell und Anselm Heirich ("Heyrici") besiegelten Urkunde festgehalten ist. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und mit Zustimmung von Abt und Konvent von Laach die Andernacher Schöffen Hermann von Kell und Anselm Heirich ("Heyrici"). "Datum 1327 sabbato a. conversionem b. Pauli ap."

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Charter: 129
Date: 1328 März 9
AbstractDemudis, Witwe des Ritters Heinrich, genannt Staffel und ihre Söhne Wilhelm, Abt des Klosters Arnstein ("Arinsteyn"), der Ritter Dietrich und der Knappe Anselm, verkaufen dem Abt und dem Konvent von Laach alle ihre ererbten Güter im Bann und Gericht des Dorfes Kruft für bereits bezahlte und verausgabte 50 Mark Pfennige. Siegelankündigung: Abt Wilhelm von Arnstein und der Ritter Dietrich von Staffel. "Datum 1327 feria 4. a. dominicam Letare".

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Charter: 131
Date: 1328 April 29
AbstractArnold, als Vertreter des Andernacher Plebans Gerhard und die Andernacher Schöffen Jakob von Hammerstein und Arnold, genannt "Boulze", bekunden, dass vor ihnen die Andernacher Bürger Wilhelm, genannt "Hoynremengere" und seine Frau Agnes erklärt haben, sie hätten sich gegenüber Abt Kuno und dem Konvent von Laach zur Zahlung von 350 Mark, Andernacher Pfennige, an das Refektorium des Klosters verpflichtet und von 50 Mark als reines Almosen für die immerwährende Begehung ihrer Anniversare in der Abtei. Diese Gelder werden fällig, sobald Wilhelm verstorben und beigesetzt ist. Fall sie nicht voll ausbezahlt werden, kann sich die Abtei an den Mobilien und Immobilien des Ehepaares schadlos halten, ohne hierfür das Andernacher Gericht bemühen zu müssen. Ankündigung der Siegel und der Zeugen, des Datums und der Rekognition des Notars Heinrich, genannt "Swayf" wie in Best. 128 Nr. 130.

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Charter: 130
Date: 1328 April 29, Andernach
AbstractDer Priester Arnold als Vertreter des Andernacher Plebans Gerhard und die Andernacher Schöffen Jakob von Hammerstein und Arnold, genannt "Boultze", bekunden, dass vor ihnen die Andernacher Bürger Wilhelm, genannt "Hoynremengere" und seine Frau Agnes für das Heil ihrer Seelen dem Abt und dem Konvent von Laach ihr altes, gegenwärtig von ihnen bewohntes Haus zu Andernach geschenkt haben, das rückwärts an das Haus des Schusters Tilmann, genannt von Müden ("de Moudene"), grenzt. Dieses Haus soll ihnen die Abtei auf ihre Lebenszeit gegen einen jährlichen Zins zusammen mit einem anderen, ihm benachbarten neuen Haus überlassen, das Wilhelm der Abtei bereits geschenkt hatte, bevor er Agnes ehelichte. Vor den Ausstellern hat daher der Laacher Prior Johann im Auftrag seines Abtes und seines Konvents diese beiden Häuser gegen einen jährlichen, am Sonntag nach Martini (November 11) fälligen Zins an die Abtei von drei Schillingen dem Ehepaar zurückgegeben. Nach ihrem Ableben sollen die Häuser unter Ausschluss ihrer offenbar noch nicht vorhandenen Erben wieder an die Abtei zurückfallen, die dafür ihre Anniversarien begehen wird. Siegelankündigung: Arnold mit dem Siegel der Andernacher Pfarrei und die beiden Schöffen auf Bitten des Ehepaares und des Laacher Priors. Anwesend: Propst Heinrich [der Propstei St. Genoveva der Abtei Malmedy zu Andernach] und der kaiserliche Notar, der Kleriker der Diözese Lüttich ("Leodiensis"), Heinrich, genannt "Swayf", aus Utrecht ("de Traiecto"), der von den Parteien um die Abfassung der Urkunde gebeten wurde und der zur Beglaubigung sein Zeichen angebracht hat, ferner der Kleriker der Andernacher Propstei der Abtei Malmedy, Arnold von Malmedy ("Malmendario") und der Andernacher Bürger Nikolaus von Kell. "Acta fuerunt hec in antiqua domo dictorum coniugum, quam ipsi coniuges nunc habitant ... et datum 1328 feria sexta post dominicam qua cantatur Iubilate deo, que quidem feria sexta fuit penultima die mensis Aprilis, hora vesperarum vel quasi".

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Charter: 132
Date: 1328 Mai 4, Andernach
AbstractBertradis zu Andernach ("mulier Andernacensis"), Witwe des Heinrichs, genannt "Manderler", vermacht testamentarisch und unwiderruflich dem Prior von Laach für das Almosen des Klosters und des Konvents einen jährlichen, am Sonntag nach Martini (11. November) fälligen Zins von 14 Schillingen Pfennige, Andernacher Währung, drei Heller zu zwei Pfennigen gerechnet, der nach ihrem Tod an das Kloster fällt und der auf ihrem Haus zu Andernach ruht. Dieses Haus liegt in der Gasse, gemeinhin "uf deme Steyn Wege" genannt, auf der einen Seite neben dem Haus der ehrbaren Frau Elisabeth, Witwe des Andernacher Schöffen Dietrich Hunoldi, auf der anderen Seite neben dem Haus, das früher dem Remigius gehört hat und befindet sich gegenüber dem Hof der Burggrafen von Rheineck. Für diese Stiftung sollen die Mönche zu Laach alle Jahre ihr und ihrer Vorfahren Totengedenken ("commemoratio") und Jahrestage festlich begehen. Falls ihre Erben oder die späteren Besitzer dieses Hauses die Zinsleistung unterlassen, hat die Abtei das Recht, sich in den Besitz des Hauses zu setzen. Siegelankündigung: Auf Bitten der Ausstellerin Heinrich, Propst der Niederlassung des Klosters Malmedy zu Andernach, der jedoch erklärt, kein Siegel zu haben, der Kaplan Arnold als Stellvertreter des Magisters Gerlach, des Plebans der Andernacher Pfarrkirche, mit dem Siegel der Pfarrei sowie der Pleban Heinrich von Heddesdorf ("Hedinsdorf") mit seinem Privatsiegel ("sigillum proprium"). Anwesend: Die Siegler sowie Heinrich "Swayf" und die Andernacher Kleriker, der Priester zu Andernach, Peter von Bendorf, Johann, genannt "de Aquis" und Arnold, Gehilfe des Propstes, ferner der im Haus des [Laacher?] Abtes zu Andernach wohnende Peter u.a. "Acta sunt hec apud Andernacum in domo dicte vidue ... datum 1328 in crastino inventionis s. crucis hora vesperarum".

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Charter: 133
Date: 1330 Mai 25
AbstractDer Laacher Prior Johann bekundet, dass er im Einverständnis mit Abt Johann von Laach und dem Laacher Konvent von Johann, dem Sohn des Wirich von Staffel, für 34 Mark, drei Heller zu zwei Pfennigen gerechnet, eine Wiese zu Glees ("Glense") zu seinem eigenen Nutzen erworben habe, um Zeit seines Lebens den jährlichen Gewinn daraus für sich zu verwenden. Falls jedoch [zu seiner Lebenszeit] ein anderer ihm im Amt des Priors oder Kustos nachfolge, soll dieser die Wiese erhalten und ihm, solange er lebt, jährlich 30 Schillinge bezahlen. Zugleich bittet er den Abt und Konvent um ihre Zustimmung, dass aus dem Ertrag dieser Wiese nach seinem Tod 15 Schillinge zur Oktav des Fronleichnamsfestes ("in octavis festi corporis Christi") den Mönchen im Refektorium zur Pitanz zugewiesen werden mögen, damit diese Festlichkeit mit größerer Frömmigkeit und mit geistiger Freude ("spiritualis leticia") von den Mönchen begangen werde, und dass weitere 15 Schillinge an seinem Jahrestag an die Caritas der Mönche fallen, damit an diesem Tage eine Memoria für ihn und für alle Christgläubigen gehalten werde. Siegelankündigung: Abt Johann und der Konvent von Laach. "Datum .. 1330 feria sexta proxima a. festum Pentecostem".

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Charter: 134
Date: 1330 Juli 13
AbstractAbt Johann von Laach verleiht der Agnes ("Nesin"), genannt "Scheyuartin" und ihren Söhnen Matthias, Konrad und Peter zwei Weinbergstücke unterhalb von Alken, hinter dem Steinbruch ("Leyin"), das eine Stück unmittelbar beim Steinbruch, auf 14 Jahre gegen die Hälfte des Ertrags und das andere Stück erblich, gegen ein Drittel des Ertrags. Letzteres soll nach dem Tod der Agnes und ihrer Söhne unter deren Erben aufgeteilt werden. Agnes und ihre Söhne versprechen, die geernteten Trauben in das Kelterhaus der Abtei zu Alken zu transportieren und dort die Teilung vorzunehmen, sowie, den Teil, den sie in Erbpacht haben, alle sieben Jahre umzupflügen ("tzoubrechene"). Als Bürgen setzen sie die beiden Alkener Schöffen, den Vogt "Thyelin" und den Bäcker "Varrin", ferner Heinz von Küttig ("heintzin van Koutege"), Matthias, genannt "Priol", Arnold, genannt "Poussart" und Wilhelm, den Sohn der Agnes. Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers der Ritter Heinrich der Jüngere von Ehrenburg. "..gegevin ... 1330 an S. Margratin (!) dage".

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Charter: 135
Date: 1331 Februar 16
AbstractDer Knappe Philipp, genannt "Roumph" und seine Frau Sophie, wohnhaft in Brohl ("Brole"), verkaufen dem Abt und dem Konvent von Laach ein Stück Ackerland bei Birsching ("Birsinch"), neben dem Wald des Dorfes Brohl, für bereits bezahlte und für die dringenden Notwendigkeiten der Aussteller verausgabten 45 Mark, zu Münstermaifeld gängiger Pfennige. Anwesend: Heinrich von Birsching ("Byrsinch"), Nikolaus von Eltz ("Else"), Jakob von Brohl ("Brole"), der Onkel ("genero") der Isentrude ("Ysentrudis"), Jakob von Rosede, genannt "Rynch" u.a. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Pleban von Forst ("Vorst"), Heinrich. "Datum .. 1330 sabbatho ante dominicam Invocavit me".

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Charter: 136
Date: 1331 Mai 14
AbstractDer Andernacher Bürger Gerhard vom Fischmarkt ("de Vicopiscium") und seine Töchter Christine und Gertrud bekunden, vom Abt und vom Konvent von Laach das von ihnen bewohnte Haus des Klosters am Fischmarkt zu Andernach gegen einen jährlichen, am Sonntag nach Martini (11. November) fälligen Zins von sechs Mark, Andernacher Währung, auf ihre Lebenszeit zur Miete erhalten zu haben. Nach ihrem Tod fällt es an die Abtei zurück, ohne dass ihre Erben Ansprüche darauf geltend machen können. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Andernacher Schöffen Christian, genannt Munstere und Hermann von Scheven ("de Schevene"). "Datum anno 1331 in crastino b. Seruacii ep."

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Charter: 137
Date: 1331 September 29
AbstractDer Knappe Johann, Sohn des Arnold von Kruft, verkauft auf Rat seiner Freunde dem Abt und dem Konvent von Laach für bereits erhaltene 50 Mark Pfennige, drei Heller auf den Pfennig gerechnet, alle seine Lehensgüter, die er von seinem Onkel ("patruo") Meinward erhalten und die Meinward selbst von der Abtei als Lehen empfangen hat. Er überträgt sie in Gegenwart des Ritters Johann von Scheven ("Scheuin") und des Knappen Dietrich von Miesenheim ("Myesinheim") mit Mund und Halm ("ore et calamo") der Abtei und verzichtet auf alle Forderungen, die er wegen dieser Güter in der Gemarkung des Dorfes Kruft wegen des Erbes seines Onkels ("patrui"), des verstorbenen Roudenger und seines verstorbenen Bruders Arnold gegen die Abtei gehabt hat. Siegelankündigung: Der Koblenzer Offizial, die Ritter Otto von Dietz ("Dieze") und Johann von Scheven ("Scheuin") sowie die Schöffen Tilmann von Auwest und Johann, genannt "Welle": "Actum et datum in die b. Michaelis archangeli .. 1331".

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Charter: 728
Date: 1332 März 26
AbstractMerbode, Sohn des Heinrich von Kruft und Enkel des Ritters Jakob von Kruft, bekundet, dass er für sich selbst und für seine Erben seinen Streit mit der Abtei Laach wegen seiner Eigengüter und wegen der Belehnung mit anderen Gütern zu Kruft durch den Abt beigelegt hat, nachdem auf einem [Gerichts]Tag zu Mayen ("Meyen") die Schöffen und der Schultheiß von Kruft in Anwesenheit von Angehörigen der Abtei unter Eid ausgesagt hatten, dass er kein Recht auf diese Belehnung habe. Der Abt und der Konvent erklären sich hierauf mit Merbode ausgesöhnt. Anwesend bei seinem Verzicht waren die rechtschaffenen Leute ("byrue loude"), die Ritter Gerhard von Mayen, Otto von Dietz und Ludwig von Sonnenberg, ferner Heinrich von Daun ("Doune"), Johann von Kern ("Kerne"), Hermann, Jakob und Jakob "van deme Boymgartyn" u.a. Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers Johann von Eltz ("Elze"). "Dirre Bryf wart gegevin des Dunirisdagis na unser Vrowin Dage dat sie geborschaf wart, douman zalte na Godis Geburtin droutzeinhundert Jair unde zwey inde drissich Jair. Die Ouerschrift des Wortis Vorderunge" (siehe unten) "haldin wir stede. Dirre Brif wart gegevin des Dagis ase hie vour geschrieven steit".

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Charter: 1176
Date: (1332 Dezember 30) 16. Jh.
AbstractErzbischof Walram von Köln ordnet zum Nutzen der Stadt Andernach und ihrer Bürger und wegen der von den Bürgern seinen Vorgängern, ihm selbst und der Kölner Kirche geleisteten und noch zu leistenden Dienste, die Verlegung des bisherigen Marktes beim Kloster Laach ("nundinas apud claustrum Lache hactenus servatas") in die Stadt Andernach an. Dort soll er künftig jährlich am 24. August (Bartholomäus ap.) gehalten werden, wobei dort alle Besucher, mit Ausnahme der Feinde des Erzbischofs und der Stadt und derjenigen, die die Bürger mit Raub oder Feuer bedrängt haben, neun Tage zuvor und danach Unverletzlichkeit ihres Vermögens und ihres Leben genießen. Siegelankündigung: der Aussteller. "Datum .. 1332 tercio Kalendas mensis Januarii".

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Charter: 138
Date: 1333 Mai 10
AbstractKonrad und seine Frau Pazze ("Paza"), wohnhaft im Dorf Glees ("Glense"), verkaufen Abt Johann und dem Konvent von Laach für eine nicht genannte Geldsumme einen ihnen erblich gehörenden Wasserlauf ("aqueductum"). Dieser führt von der Wiese der Abtei beim unteren Teil des Dorfes Glees ("iuxta inferiorem villam Glense") an durch ihren erblichen Besitz und dient nicht nur zur Bewässerung, sondern betreibt auch die Räder ihrer Mühle, wenn sie Getreide mahlt. Für die Zeit, in der dieser Mühlenbetrieb ruht, kann die Abtei den Wasserlauf für ihre Zwecke verwenden, der deshalb von beiden Parteien wechselseitig nach Gelegenheit benutzt werden soll. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller wegen deren Siegelkarenz der Edle ("nobilis viri domicelli") Siegfried von Brohl ("de Broule") und der Pfarrer von Wehr. "Datum .. 1333 feria secunda proxima a. ascensionis domini".

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Charter: 139
Date: 1333 Juli 10
AbstractDer zu Breisig ("Brysche") wohnende Ritter Ludwig von Sonnenberg bekundet, aus besonderer Huld und Gnade des Abtes Johann, des Priors Wigand und des ganzen Konvents von Laach auf seine Lebenszeit, gegen einen jährlichen, an Martini (11. November) fälligen Zins von 13 ½ Mark, Andernacher Währung, zwei Ohm Wein und ein Pfund Wachs alle Güter erhalten zu haben, die einst der verstorbene Ritter Werner, genannt "Maurose" und dessen Frau Gertrud, nun Ehefrau des Ausstellers, in der Gemarkung Breisig, einschließlich der Wälder und Holzrechte ("vulgo markin appellatis"), sowie des damals von Werner bewohnten Hauses und der Güter und Zinse der verstorbenen Kunigunde, der Schwester Werners, der Abtei übergeben und gegen einen jährlichen Zins zurückerhalten hat. Falls Ludwig seine Frau Gertrud überlebt, wird er für die Begehung ihres Jahrtages mit Messen, Vigilien und mit Gebeten durch die Laacher Mönche in ihrer Abtei, einen Zins von jährlich 18 Schillingen Pfennige und ein Ohm Wein vom Wachstum des Weinbergs, der "Elzeberg" genannt wird, festsetzen. Nach Ludwigs Tod sollen alle diese Güter unter Ausschluss seiner Erben an die Abtei zurückfallen. Geschlossen wurde der Vertrag vor dem Gericht [von Breisig] in Anwesenheit der Richter und Amtsinhaber ("officiatis"), des Ritters Dietrich, genannt Braunsberg ("Brounsberch"), Heinrich, genannt "Kyme" und des Schultheißen Heinrich, genannt "Sturm" sowie der Vögte, ferner der Höfer ("curialibus vulgariter houenere nuncupatis"), des Knappen Rorich von Sternenberg, Richard vom oberen Dorf ("de superiori villa") und dessen Sohn Michael, Gobelin von Waldorf, Heinzwinus, Johann, Sohn des Arnold, Ludwig von der Bach ("de Rypa") und Matthäus, genannt "Knappe", unter Vermittlung des Vogts von [Nieder-]Zissen ("Cisse"), des Ritters, Peter, genannt "Boutschart", der Knappen Konrad von Lützing ("de Lutzinc"), Dietrich, gen. "Slort", Richer ("Rechere") von Bürresheim und Johann von Lützing, ferner des Heinrich, genannt "Pepmont", des Zimmermanns Thomas ("Thoma fabro"), Wyzinburch und des Arnold Kolmi. Siegelankündiung: Der Aussteller sowie auf dessen Bitten und mit Zustimmung der Abtei Laach Gerhard von Landskron ("Lanzcrone"), Burggraf Johann von Rheineck und Dietrich von Braunsberg. "Datum .. 1333 feria sexta post festum b. Iacobi ap."

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Charter: 140
Date: 1333 August 30
AbstractDer Knappe Johann, genannt "Meynwart" von Kruft, bekundet, nachdem ihn der Koblenzer Schultheiß, der Knappe Werner, genannt "Souze", einige Zeit hindurch kraft seines Amtes, wegen des Abtes und des Konvents von Laach infolge eines gerechtfertigten Grundes gefangen gehalten hat, hätten er und die Gefährten seiner Gefangenschaft unter Leistung eines Eides versprochen, diese Gefangennahme niemals an dem Abt und dem Konvent von Laach zu rächen, oder an den Gütern der Abtei, des Koblenzer Schultheißen, des Trierer Erzbischof oder deren Untergebenen zu entgelten, widrigenfalls er als meineidig , infam und ehrlos gelten soll und seine Güter sowie sein Leib dem Trierer Erzbischof verfallen sind. Für die Einhaltung dieses Versprechens setzt er vor dem Koblenzer Offizial und dem Schultheißen sein ganzes Vermögen zum Unterpfand und gelobt, bestehende und künftige schriftliche Vereinbarungen mit den Laacher Mönchen genau zu beachten. Siegelankündigung: Der Aussteller und auf dessen Bitten der Ritter Heinrich von Bachem ("de Bacheym"), der Schultheiß Werner und das weltliche Gericht von Koblenz. "Datum in crastino docollationis s. Iohannis baptiste .. 1333".

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Charter: 141
Date: 1333 Dezember 3
AbstractJohann, Sohn des wohlgeborenen Arnold von Kruft, vergleicht sich in seinem Streit ("Vorderunge...Criege...Zweiunge..Zorne..Dedinguge") mit dem Abt und dem Konvent zu Laach: Er erkennt an, dass alle seine Besitzungen im Krufter Gericht Lehen der Abtei sind wie auch die Leibzucht von neun Morgen Land im Krufter Bann, die seine Tante ("Moune"), die Klausnerin zu Nickenich, von ihm zu Leben genommen hat. Diese lehenspflichtigen Güter hat er deshalb vor dem Schultheiß und den Schöffen von Kruft gegen eine nicht genannte Summe der Abtei zur freien Verfügung zurückgegeben und ebenso jene neun Morgen Land. Anwesend: Heinrich Vinkelin ("Vinklin") von Nickenich und Arnold Muckelart ("Munkelart") von Kruft, die keine Siegel haben, sowie der Schultheiß und die Schöffen von Kruft. Siegelankündigung: Der Aussteller und die Ritter Dietrich von Kretz ("Gretzie"), Otto von Dietz, Johann von Scheven und Hermann von Scheven sowie der Andernacher Schöffe Anselm Heirich ("Heyrich"). "...1333 ouf sente Barberen auent".

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Charter: 143
Date: 1334 Mai 17
AbstractDer Pfarrer zu Weiler ("Wilre") und Kanoniker zu Karden, Heinrich von Bodendorf ("Bodindorf") und sein Schwager Ingebrand von Dernau genehmigen den Vergleich der Blitold, Mutter des Heinrich und Schwägerin ("Swegerfrauwe") des Ingebrand, mit der Abtei Laach, wonach Blitold ihr Gut zu Kruft, genannt die Hofstatt, bei der Linde am Laacher Klosterhof, sowie ein Teil eines Gartens daneben, beim Bach der Abtei, gegen eine Mark jährlich verpachtet. Die Aussteller versprechen für sich und für ihre Erben die Einhaltung dieses Vertrags. Siegelankündigung der Aussteller. "Gegeuen .. 1334 de Dynsdagis in den heylgen Pynsten".

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Charter: 142
Date: 1334 Mai 17
AbstractBlitold, Witwe des Marschalls Wilhelm von Honnef ("Hounefe"), verzichtet für sich und für ihre Erben auf alle Forderungen gegen den Abt und den Konvent von Laach wegen ihres Guts im Dorf Kruft mit Namen Hofstatt ("Hoinstat"), das bei der Linde am Klosterhof liegt, sowie wegen des Teils eines Gartens, der daneben am Bach liegt. Sie erklärt, dass ihr auf Bitten gemeinsamer Freunde und ihres Sohnes, des Kanonikers ("Canunchis") Heinrich zu Karden, die Rückstände seit Wilhelms Tod durch die Zahlung von 40 Mark, Andernacher Währung, beglichen wurden, und dass sie ihr Krufter Gut dem Abt und dem Konvent von Laach auf immer gegen eine Pacht von jährlich einer, an Martini (11. November) fälligen Mark, zu Kruft gängiger Pfennige, überlassen hat. Siegelankündigung: Für die Ausstellerin, die kein Siegel hat, sowie für sich selbst ihr Sohn Heinrich, ferner der Offizial von Koblenz und der Scholaster des Stifts St. Florin zu Koblenz, Wilhelm von Helfenstein. "gegeuen ... 1334 des nesten Dynsdagis na den heyligen Pynsten".

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Charter: 144
Date: 1335 März 16
AbstractDer Bürger zu Andernach und ehemalige Vogt zu Hammerstein, Peter von Bacharach, schenkt für das Heil der Seelen von sich, seiner verstorbenen Frau Metze, seiner Vorfahren und aller Christgläubigen dem Abt und dem Konvent von Laach alle seine Erbgüter zu Rheinbrohl ("Broyle apud Renum"), Niederhammerstein ("in inferiori Hamerstein"), Oberhammerstein ("Superiori Hamerstein"), Leutesdorf ("Ludenstorf"), Andernach und Bacharach sowie an allen anderen Orten, sowohl Häuser, Weinberge, Waldungen wie Renten und Zinse, wovon die Abtei sogleich Besitz ergreifen soll. Ausgenommen hiervon sind lediglich ein Weinberg in "Lochirhusin" und was er sich eigens vorbehält. Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers die Andernacher Schöffen: Der Ritter Johann von Scheven, Anselm Heirich ("Heyrici"), der Ritter Johann von Waldbott ("Walpode") und der Ritter Hermann von Scheven. "Datum .. 1334 in vigilia Gertrudis v."

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Charter: 146
Date: 1336 Februar 26
AbstractAbt Wigand und der Konvent von Laach verpachten dem früheren Vogt von Hammerstein, Peter von Bacharach, auf dessen Lebenszeit gegen einen jährlichen Zins von sechs Pfennigen, zwei Häuser in der Kramgasse ("super vico dicto Cramgasse") und einen Weinberg an der "Afgerheldin", im Gebiet der Stadt Andernach. Diese Liegenschaften, die nach Peters Tod wieder an die Abtei fallen, hatten früher dem Krämer ("institoris") Tilmann von Flammersheim ("Vlamersheym") gehört und wurden von Peter der Abtei geschenkt. Ferner verspricht die Abtei, ihm zeitlebens durch ihre Diener jährlich ein Gewand ("unam tunicam") zu geben. Siegelankündigung: Abt und Konvent und auf deren Bitten die Andernacher Schöffen und Ritter Johann von Scheven, Anselm Heirich ("Heyrici"), Johann genannt Waldbott ("Walpode") und Hermann von Scheven. "Datum 1336 in crastino b. Mathie ap".

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Charter: 145
Date: 1336 Februar 26
AbstractAbt Wigand und der Konvent von Laach verpachten dem früheren Vogt von Hammerstein, Peter von Bacharach, auf dessen Lebenszeit gegen einen jährlichen Zins von sechs Pfennigen, zwei Häuser in der Kramgasse ("super vico dicto Cramgasse") und einen Weinberg an der "Afgerheldin", im Gebiet der Stadt Andernach. Diese Liegenschaften, die nach Peters Tod wieder an die Abtei fallen, hatten früher dem Krämer ("institoris") Tilmann von Flammersheim ("Vlamersheym") gehört und wurden von Peter der Abtei geschenkt. Ferner verspricht die Abtei, ihm zeitlebens durch ihre Diener jährlich ein Gewand ("unam tunicam") zu geben. Siegelankündigung: Abt und Konvent und auf deren Bitten die Andernacher Schöffen und Ritter Johann von Scheven, Anselm Heirich ("Heyrici"), Johann genannt Waldbott ("Walpode") und Hermann von Scheven. "Datum 1336 in crastino b. Mathie ap".

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Charter: 147
Date: 1336 April 30
AbstractDie Meisterin, Priorin und der Konvent des Benediktinerinnenklosters Seligenstatt in der Diözese Trier bekunden, dass sie wegen des Nutzens und des Vorteils ihres Klosters, nach Rat und Zustimmung des Abtes und des Konvents von Laach, ihren Weinberg, gelegen "uf der Bach" beim Rhein ("an me Rine"), im Gebiet des Dorfes Bendorf, dem Kloster Laach gegen eine jährliche Rente von einem Ohm Wein zur Erntezeit aus dem Hof der Abtei zu Bendorf als freien Besitz überlassen haben. Siegelankündigung: Der Konvent von Seligenstatt. "Datum .. 1336 in vigilia bb. app. Philippi et Iacobi".

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Charter: 148
Date: 1336 August 26
AbstractDer Ritter Hertwin von Winningen ("Wynningen") bekundet seine Verpflichtungen an die Abtei Laach, nämlich jährlich drei Gänse, die für ihn der Priester Heschin von Winningen entrichten muss, sowie zwei Hühner, die Jakob von Mörz ("Murze") wegen eines Weihers zu Lonnig ("Louche") entrichtet, der bei einem an das Kloster Lonnig grenzenden Garten liegt. Diese Verpflichtungen hat Hertwin auf sich genommen, um den bisherigen Zins von drei Schillingen auf seinem Weinberg bei seinem Haus zu Alken abzulösen. Siegelankündigung: Der Aussteller auf dessen Bitten die Ritter Ludolf (?) von Waldeck und Dietrich von Eltz. "... gegevin .. 1336 des nesten Mandagis na sente Bartholomeus des Apostolyn".

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Charter: 149
Date: 1336 September 11
AbstractPropst Wilhelm des Stiftes St. Kastor in Koblenz und der Koblenzer Offizial vidimieren ein auf der Rückseite mit dem Sekretsiegel versehenes Befehlsschreiben des Trierer Erzbischofs [Balduin], aus Trier vom 28. August 1336 ("feria quarta ante diem decollationis b. Johannis bapt.") an die Schöffen und an die Gemeinde von Leutesdorf in deutscher Sprache (Beginn: "Ex parte domini Treverensis. Wizzent ir Scheffen"...), mit folgendem Inhalt: Er habe durch seine Freunde, besonders durch den Propst Elias von Münstermaifeld, erfahren, dass früher zwischen der Gemeinde und den Klöstern, die zu Leutesdorf Höfe besitzen, vereinbart worden sei, dass diese Klöster und ihr Gesinde in die seitens der Gemeinde verwirkten Strafen nicht einbezogen werden sollen, was er durchaus billige. Deshalb halte er es für angebracht, dass diese Klosterleute auch nicht zu der von dem Herrn von Braunsberg ("Brounsberg") geforderten Entschädigung wegen des Abstechens eines wilden Schweins durch die Einwohner von Leutesdorf herangezogen werden, falls sie daran nicht selbst beteiligt waren. Siegelankündigung der Aussteller. "Datum 1336 feria quarta proxima post nativitatis b. Marie v. Unter "Datum ut supra" von gleicher Hand: "Christianus Monardius" (Schreiber?).

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Charter: 150
Date: 1337 April 7
AbstractDer Laie und Diener der Abtei Laach, Gerhard "de Polle", der, um der Weltlichkeit zu entfliehen, sich nach Laach begeben hat ("quia omnia que sub lunari globo sunt marcessunt, quodque ... finis omnium appropinquat ... proinde evellere cupiens pedes meos a laqueis huius seculi ad ipsos religiosos viros desideranter properavi"), schenkt unwiderruflich wegen des Heils seiner Seele und der seiner Eltern, der Abtei seinen ganzen Besitz, damit sein und seiner Eltern Jahrtage im Münster immer gehalten werden, und setzt Gott und die heilige Maria als Patronin der Abtei als seine Erben ein. Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers der Koblenzer Offizial Jakob, der Thesaurar Gerhard des Stifts St. Paulin bei Trier sowie die Ritter Johann von Scheven und Johann, genannt Waldbott ("Walpode"), ferner Johann Waltelmi, Schöffen zu Andernach. "Datum .. 1337 feria secunda ante festum Palmarum".

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Charter: 151
Date: 1337 Juni 23
AbstractDer Knappe zu Andernach, Nikolaus, genannt "Schade" und seine Brüder Arnold und Heinrich bekunden für sich und für ihre Erben, von der Abtei Laach den Wassergang für ihre von der Abtei rührende Mühle zu Kell in Erbpacht gegen einen jährlichen, an Martini (11. November) fälligen Zins von vier Schillingen, Andernacher Währung, erhalten und ihn, zusammen mit der Mühle, mit Mund und Halm, dem Abt aufgetragen zu haben. Falls durch diesen Wasserlauf oder durch seine Überschwemmung den Klostergütern Schaden droht, müssen die Aussteller und deren Erben oder die anderen Besitzer dieser Mühle, dies zu hindern versuchen oder den Schaden ersetzen. Siegelankündigung: Die Andernacher Schöffen, der Ritter Hermann von Scheven, Johann Waltelmi und Johann Hunoldi. "Datum .. 1337 in vigilia nativitatis s. Iohannis bapt."

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Charter: 152
Date: 1338 September 25
AbstractDer Andernacher Schöffe Johann Hunoldi und seine Frau Christine ("Cristina") bekunden, dem Abt Wigand von Laach und dessen Nachfolgern Einkünfte von fünf Mark, Andernacher Währung, als erbliches, auch durch Frauen vererbbares Lehen ausgewiesen ("demonstrativimus") zu haben. Sie fundieren dieses Lehen in ihrem, ihnen gehörenden Weinberg im Gebiet von Andernach, in der Flur, genannt "Muonichacker", über der "Crufterholin". Siegelankündigung: Die Aussteller sowie auf ihre Bitten die Ritter und Andernacher Schöffen Johann und Hermann von Scheven. "Actum .. 1338 feria sexta ante festum ss. Cosme et Damiani".

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Charter: 153
Date: 1340 Januar 13
AbstractDer frühere Bendorfer, jetzt Vallendarer Pleban Gerhard, die ehemaligen Schöffen des großen Gerichts ("maioris iudcii in Bedindorf") Heynfridus, genannt "Loncher" und Thilo Heymani sowie die früheren und jetzigen Schöffen dieses Gerichts Heyfridus, genannt "Heydin", Heinrich, genannt "Cratzenbecher" und Lutzo, der Sohn des oben genannten Heyfridus, bekunden, dass sie anwesend waren, als der verstorbene ehemalige Abt Johann Vinkelin ("Winkillin") gewisse Schulden bei der einst in Bendorf wohnenden Jüdin Guda ("Gude"), der Frau des Abraham von Bonn ("de Bunna"), vollständig bezahlt habe, die seitens ihres Mannes Vollmacht hatte, Schulden einzufordern und zu begleichen. Diese Schulden habe einst der Laacher Konverse, der Mönch ("frater") Konrad, ehemals Verwalter ("Provisor") des Laacher Hofes zu Bendorf, wegen eines Tausches ("ratione mutui") bei dieser Jüdin aufgenommen. Guda habe danach erklärt, dass sie auf alle Forderungen auf Grund weiterer Schuldverschreibungen, falls sie noch welche besäße, verzichte, dass sie keine Außenstände mehr habe, dass sie in Zukunft allen gerichtlichen Schritten gegen den Konversen und gegen die Abtei entsage und dass nun und künftig kein Jude vor dem Bendorfer Gericht in dieser Forderung als Zeugen oder als Anwalt auftreten dürfe. Siegelankündigung: Der Pleban Gerhard für sich und für die genannten Schöffen, sowie der Priester Philipp zu Bendorf. "Datum .. 1339 in octava Epiphanie eiusdem".

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