Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 364
Signature: 364
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1462 März 27/28, Laach und Kruft
Instrument des kaiserlichen Notars und Klerikers der Trierer Diözese, Friedrich Modersbach von Andernach, dass am 27. März 1462 der Abt von Laach vor ihm erschienen sei und erklärt habe, dass seine Abtei seit ihrer Gründung durch den Pfalzgrafen Heinrich keine Abgaben gegen andere Herrschaften zu Kruft und an anderen Orten hätte leisten müssen, dass jedoch der derzeitige Vogt von Andernach die Güter des Klosters zu Kruft zu beschweren versuche, wogegen er Protest einlegen und diesen mit mehreren Zeugnissen beglaubigen lassen wolle. Als erster Zeuge sagt der hierzu vereidigte, über 60 Jahre alte Priester Heinrich von Bendorf aus: Zuerst habe 1441 der Kölner Erzbischof Friedrich von Saarwerden durch seinen Vogt zu Andernach, während der Regierung des Laacher Abtes Wilhelm von Leutesdorf ungebührliche Leistungen zu Kruft verlangt, wogegen Abt Wilhelm Einspruch erhoben habe. Darauf habe der Erzbischof in der Burg zu Andernach den Johann von Eynenberg, den damaligen Bonner Propst Johann von Mayen, den Propst von Rees als seinen damaligen Einnehmer und Arnold von Bremen ("de Breme") mit der Untersuchung der Freiheiten der Abtei Laach beauftragt. Deren Privilegien seien damals vorgelegt worden, worauf für über zwei Jahre die Forderungen Kurkölns eingestellt wurden. Danach habe der Erzbischof Friedrich seine Ansprüche erneuert und die Güterbeschlagnahmung verhängt, doch hätten sich die Laacher Äbte auch weiterhin geweigert, die Forderungen Kurkölns anzuerkennen. Darauf machte der über 60 Jahre alte Frater Johann von Kruft, der Pfistereimeister ("magister pistorie") des Klosters, seine Aussage, die mit der des ersten Zeugen übereinstimmte. Er fügte hinzu, dass er vor 40 Jahren von Heinrich Sifridi, Hofmann des Klosters zu Kruft, einstens gehört habe, dass der frühere Kölner Vogt zu Andernach, Rollmann von Bell, namens des Kölner Erzbischofs von diesem Hofmann Abgaben gefordert hätte, worauf der Laacher Abt jenem und allen anderen Laacher Hofleuten zu Kruft solche Leistungen untersagt habe.
Am 28. März erschien der siebzigjährige Peter Conze vor dem Notar. Seiner Aussage, die mit denen der beiden ersten Zeugen übereingestimmt habe, habe er hinzugefügt, dass früher der Andernacher Vogt auch von den verstorbenen Arnold und Nikolaus Lahner vergeblich solche Leistungen verlangt habe, denen diese von den Verwaltern der Krufter Klostergüter, Kuno und Roisz untersagt worden seien. Danach sagten Christian Menglreder und Peter Cruder aus, dass zu Zeiten des Laacher Abtes Rudolf der Andernacher Vogt Friedrich ebenfalls solche Forderungen erhoben, infolge der Indulte der Kölner Erzbischöfe diesen Streit dann für zwei Jahre habe ruhen lassen, währenddessen unter großen Mühen und Ausgaben Johann Burck von Godesberg, der Sohn der Schwester des vierten Zeugen und Schreiber in der Kölner Kanzlei eine Restitution erlangt habe. Als sechster Zeuge sagt schließlich Emmerich Wolfskehl ("Wolffkel") übereinstimmend mit den zuvor Befragten aus.
Anwesend: Die Kleriker Siegfried von Metternich und Johann von Ebernach sowie die Laien Gerhard de Hoeffelt und Heinrich Cruder.
"Acta ... in monasterio Lacense ac curte dominorum in Cruft". Notarius Description:
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Notariatsinstrument (Verm. Konzept, da mehrere Korrekturen im Text)Language:
Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 364, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/364/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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