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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 706
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Signature: 706
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1216
Erzbischof Engelbert von Köln bekundet: Albert, Abt des Klosters Laach, das unter seinem Schutz und unter dem Schutz der Kölner Kirche stehe, habe von den Brüdern, den Krufter Rittern Gottfried und Konrad, abgesehen von den der Abtei bereits lehenspflichtigen Gütern, die Hälfte eines Turms zu Kruft sowie deren Häuser und Güter und was sie überhaupt zu Kruft besaßen, um 30 Mark erworben, damit der Abtei wegen des Turms nicht Schaden entstehen könne. Diese Liegenschaften habe Albert den Rittern und deren Erben auf immer als Lehen zurückgegeben mit der Auflage, bei diesen Gütern niemals das Recht, das "Hergewede" genannt wird, zu beanspruchen. Deshalb stellt der Erzbischof diese Güter unter seinen besonderen Schutz und verbietet den Inhabern des Turms und ihren männlichen und weiblichen Erben, die ihn nach dem Tod ihrer Eltern jeweils erneut vom Abt als Lehen muten müssen, dessen Verkauf, Verpfändung oder Weiterveräußerung. Siegelankündigung des Ausstellers. Zeugen: Dietrich von Brohl ("de Brula"), Gerhard, Kaplan des Erzbischofs, Graf Lothar von Hochstaden ("Hoeynstade"), Hermann von Alfter, Burggraf Johann von Rheineck, Johann, Gottfried, Vogt von Zissen ("Cissa"), Arnold von Lützing ("Lutzin"), Rudolf von Kruft und viele andere. "Datum ... 1216"  

Ausfertigung, Pergament

an Hanfschnur beschädigtes, rotes Siegel des Ausstellers (wie Ewald, Rheinische Siegel 1 Tafel 16 Nr. 1)
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    Fälschung ?; Regest um 1499 in Nr. 1279 S. 71
    Rückvermerk des 14. Jh. und 17. Jh.
    Bibliography
    • Druck: MUB 3 Nr. 58; Regest: MRR 2 Nr. 1290 S. 352-353; Knipping, ReggEbbKöln 3,1 Nr. 154 S. 30
    Bibliography
    • Goerz und Knipping sehen in diesem Diplom aus paläographischen und sphragistischen Gründen eine Fälschung. Von einer von ihnen konstatierten Wiederverwendung des Pergaments als Palimpsest findet sich jedoch keine Spur. Oppermann, Rhein. Urkundenst. 1 S. 392f. betrachtet die Urkunde als Glied einer großen Fälschungskette.
     
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