Fond: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 28
Date: 1197
Abstract: Der Kölner Dompropst und Archidiakon Ludwig bekundet: Ein gewisser Leo ("quidam vir nomine Leo") habe zu Rieden ("in Reide") Güter von ihm gegen eine jährliche Abgabe von 44 Pfennigen, sechs Simmer ("sumbrinos") Hafer und drei Hähne ("pullos") innegehabt. Der Bitte dieses Leos, diese Liegenschaften auf das Kloster Laach übertragen zu dürfen, habe er nun unter der Bedingung zugestimmt, dass sie der jeweilige Kämmerer ("camerarius") der Abtei zu seiner Verfügung haben soll und ebenso die Rechte und Einnahmen aus Ludwigs anderen Gütern zu Rieden, deren Einkünfte der Kämmerer ihm dann abliefern wird.
Siegelankündigung des Ausstellers.
"Facta est anno ... 1197, ind. 15".
Charter: 31
Date: 1200-1210
Abstract: Der Dekan des Stiftes Zyfflich, Heinrich, übergibt der Abtei Laach gegen zehn Mark die seit alters dem Stift gehörenden Güter zu Nehren ("Norin") mit allen Rechten und Nutzungen zum dauernden Besitz.
Zeugen: Der Schulmeister ("scolasticus") und die Kanoniker des Stifts Zyfflich, Emelricus und Heinrich, sowie die Priester Herbordus zu Ediger und Albert zu Cochem, ferner Kuno von Schönenberg ("Sconenberch"), Heinrich von Ulmen, Jakob und sein Bruder Johann, Johann von Dahlheim, Dietrich von Ellenz und viele andere.
Siegelankündigung des Ausstellers und der Abtei Laach.
Charter: 700
Date: 1200-1250
Abstract: Der Dekan und der Kanoniker Eckardus, Kanoniker des Stifts Wetzlar ("Witwlarensis") und W., Kanoniker des Stifts St. Kastor in Koblenz, in der Trierer Diözese, bekunden: Da sie vom Papst als Kommissare in der Angelegenheit der Pfarrei Kruft eingesetzt wurden, sei vor ihnen am festgesetzten Tag der Anwalt der Einwohner ("procurator civium") erschienen und habe, unterstützt durch das Zeugnis vieler Bewohner, versichert, dass die an die Kommissare gerichteten Erklärungen nicht mit ihrem Einverständnis aufgesetzt seien. In diesen Erklärungen wurde behauptet, die Besetzung ("donacio") dieser Pfarrei würde dem Papst zustehen, wenn sie schon so lange Zeit unbesetzt sei. Da sich jedoch aus den Urkunden des Trierer Erzbischofs und des Archidiakons (Best. 128 Nr. 26 und 27), wie auch aus den Privilegien der Päpste Lucius (Best. 128 Nr. 21) und Innozenz erweisen lässt, dass die Seelsorge in der Pfarrei mit allem Zubehör vom Trierer Erzbischof dem Abt und dem Konvent zu Laach geschenkt wurde, stellte sich diese Behauptung als falsch heraus, weshalb die an die Kommissare gerichteten Schriften ohne Beweiswert seien.
Siegelankündigung des Eckardus, der wegen Siegelkarenz das Siegel seines Stiftes verwendet.
Charter: 29
Date: 1207 Mai 4, Rom
Abstract: Papst Innozenz [III.] an den Abt und Konvent zu Laach: Stellt das Kloster mit dessen Menschen und allem gegenwärtigen und künftigen, rechtmäßig erworbenen Besitz unter den päpstlichen Schutz ("sub beati Petri et nostra protectione") und bestätigt besonders die Rechte der Abtei an der Pfarrei Kruft.
"Datum Laterani 4. non. Mai pontificatus ... anno 10".
Charter: 30
Date: (1208 Mitte September - Ende Oktober) 16. Jh.
Abstract: Erzbischof Bruno von Köln bekundet wie 1146 Erzbischof Arnold [MUB 2 Nr. 237], 1184 Erzbischof Philipp [Best. 128 Nr. 20] und 1196 Erzbischof Adolf [Best. 128 Nr. 1279 S. 231], die Herkunft und Ausübung der Vogteirechte der Kölner Kirche über das Kloster Laach, im Unterschied zu den Urkunden seiner Vorgänger jedoch nun offenbar unter der Übernahme von Textteilen aus der angeblichen Gründungsurkunde des Pfalzgrafen Heinrich [Best. 128 Nr. 1].
Zeugen: Domdekan Konrad, Propst Dietrich zu St. Aposteln, der Capellarius Gottfried, Propst Gerhard von Kerpen und die Äbte Bruno von Deutz, Simon von St. Martin und Hermann von Gladbach, ferner die Domkanoniker Dietrich von Brohl ("Broule"), Lambert von Dollendorf, der Pfarrer Hermann zu St. Martin und Hezzelo, Kanoniker zu Mariengrafen.
"Acta sunt hec anno ... 1208, ind. 11., anno pontificatus nostri 3".
Charter: 1174
Date: (1210 [April-September]) 1500-1550
Abstract: Erzbischof Johann von Trier bekundet mit den gleichen Worten wie Erzbischof Dietrich von Köln [siehe Best. 2 Nr. 3689 S. 18-20] den Verzicht des Grafen Gerhard von Are auf die Dingvogtei, nachdem dieser von der Abtei Laach bei Erzbischof Dietrich als dem weltlichen Richter und Patron der Abtei ("tamquam iudice seculari et patrono") verklagt worden war, wie auch die Abtretung der Laacher Güter an der Ahr an die Kölner Kirche, die damit Gerhard von Are ebenso belehnt habe, wie mit den ehemaligen Eigengütern des Grafen zu Büllesheim für 260 Mark, die die Abtei Laach hätte aufbringen müssen. Auf Bitten des Kölner Erzbischofs sowie des Abtes Albert und des Laacher Konvents verbietet er gleichfalls Laach unter Androhung von Kirchenstrafen und Amtsentsetzung, sich einen neuen Vogt zu wählen. Vielmehr soll die Abtei im Kölner Erzbischof einen sicheren Schutz haben, da Laach der Kölner Kirche auf gültige Weise übergeben worden ist.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Zeugen: Der Trierer Dompropst Konrad, der Trierer Domdekan Wilhelm, Propst Ingebrand von Münstermaifeld, die Archidiakone Ottwinus und Dietrich, der Trierer Domkantor Johann, die Äbte Gottfried von St. Matthias ("S.Eucharii"), Anselm von St. Maximin und Dietrich von St. Maria [ad Martyres, alle zu oder bei Trier], sowie Reiner von Rommersdorf, der Propst Konrad von St. Florin [zu Koblenz], die Grafen Heinrich von Sayn, Hermann von Virneburg sowie Gerhard und Heinrich von Diez, ferner Remboldus, Heinrich und Gerlach von Isenburg, Albert von Saffenberg, Eberhard von Arberg, Werner und Dietrich, Volmar von Brohl ("Bruole"), Heinrich und Sibert von Ulmen, Wilhelm von Helfenstein, Konrad von Boppard, Johann von Eltz und Heinrich Lahner ("Lehnherre") sowie viele andere.
"Acta sunt hec anno ... 1210, ind. 13., imperante ... imperatore Ottone quarto anno imperii sui primo, pontificatus vero nostri anno trigesimo primo".
Charter: 702
Date: 1213 Januar 6, [Laach]
Abstract: Heinrich von Isenburg bekundet: Als er auf dem Grenzau ("Gransioie") genannten Berg, dessen dritter Teil dem Kloster Laach gehöre, eine Burg errichtet habe, hätten der Abt und die Mönche dagegen Einspruch erhoben und ihn mehrmals gerichtlich belangt, weil er sich ihren Besitz unrechtmäßig angeeignet habe. Nun habe er aus Furcht vor der göttlichen Strafe und wegen der Prozesse, auf Vermittlung seiner Freunde, mit der Abtei folgenden Vertrag geschlossen: Die Abtei tritt ihm ihr Drittel an jenem Berg mit allen Rechten ab und gibt ihm die Summe von 230 Mark, während Heinrich dagegen ihr sein von seinen Vorfahren ererbtes Allod zu Kruft ("Crufte") mit allen Rechten übergibt. Zu diesem Allod gehört auch, was bisher Gottfried und Wichardus von Andernach von ihm zu Lehen trugen und jener Besitz, den Nikolaus, Gottfried und dessen Bruder Konrad sowie Heinrich und dessen Bruder Rudolf, ferner Richwin ("Ricwinus"), Mauritius, Engelbert Chus und Heinrich von Rospe von ihm zu Eigen hatten. Zur Sicherung der künftigen Rechte Laachs schien es ihm angebracht, sich selbst nach Laach zu begeben und dort vor den zusammengerufenen, von ihm belehnten Rittern auf diese Güter Verzicht zu leisten, was seine Frau Irmgard ("Irmingardis"), sein Sohn Heinrich und seine Kinder bereits gemeinsam getan haben, sowie dass diese Ritter ihre bisherigen Lehen vom Laacher Abt empfangen und ihm den schuldigen Lehnseid leisten.
Zeugen: Graf Hermann von Virneburg und sein Onkel ("patruus") Friedrich, Ernst und sein Bruder Heinrich, Arnold von Hammerstein und sein Bruder Johann, Burggraf Johann von Rheineck, Johann von Zissen ("de Cyssa"), Johann und sein Bruder Dietrich von Are, Robe ("Rubinus") von Isenburg, Gevardus, Benno, Dietrich von Pfaffendorf ("Paphendorp"), Heinrich vom Kirchhof ("de Atrio"), Arnold und sein Bruder Arnold von Andernach, Crafto und sein Bruder Dietrich sowie Ingebrand von Grenzau ("Gransioie").
"Acta ... anno. 1213 in die Epiphanie".
Charter: 703
Date: [nach 1213 November 11]
Abstract: Heinrich von Isenburg bekundet nach einer mit Best. 128 Nr. 702 gleichlautenden Schilderung der Vorgeschichte und Umstände seines Verzichts auf seine Güter zu Kruft die Bezahlung der 230 Mark zu den festgesetzten Terminen; nämlich zum ersten Termin, der Oktav von Epiphanie, 60 Mark, von denen Heinrich selbst neun, Heinrich vom Kirchhof ("de Atrio") 15, der ehemalige Vogt Hertwin 14, Arnold sieben, Volkold von Weis ("de Wisa") sechs und der Bäcker Dietrich neun Mark erhalten haben; am zweiten Termin, am 1. Mai (Walburgis), weitere 60 Mark, von denen Volkold zwei, Hertwin sieben, Arnold zehn, der Jude Jakob neun, ein weiterer Jude zwei, Heinrich selbst elf, Dietrich von Pfaffendorf ("Paphendorph") zwölf Mark und die Nonnen zu Wülfersberg 30 Schillinge bezogen haben; am dritten Termin, am 13. Juli (Margarethe), 50 Mark für Kleidung und eine für Aufwendungen zu Köln sowie für den Bäcker Dietrich zehn Mark, am vierten Termin endlich, am 11. November, für Gerhard von Derenbach 40 Mark und für Heinrich selbst der Rest der 230 Mark.
Zeugen: Gevhardus und Ingrammus.
Charter: 704
Date: 1215 März 23, Trier
Abstract: Erzbischof Dietrich von Trier bestätigt die Regelung über die Zehntanteile zu Niedermendig. Hierüber sei häufig Streit zwischen den Zehntboten des Trierer Domkapitels entstanden, das dort den Salzehnten ("Salcende") besitzt, sowie der Abtei Laach und den Rittern Johann und Heinrich [von Rheineck] und anderen, nämlich den Inhabern des Feldzehnten ("Velcende"), wegen der Verwirrung der Begriffe oder aber der Grenzen ("confusio terminorum"). Schließlich ist zwischen diesen kirchlichen Institutionen und den Laien vereinbart worden, dass alle Zehntabgaben, sowohl der Salzehnt wie der Feldzehnt, an einem Ort zusammengetragen und folgendermaßen verteilt werden sollen: Vor der eigentlichen Teilung erhält das Domkapitel drei Scheffel ("modicus") Andernacher Maßes. Von dem Überiggebliebenen gebührt dem Pfarrer ein Drittel. Von dem Rest steht dem Domkapitel ein Drittel zu und das Übrige der Abtei Laach und den genannten Laien.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Zeugen: Der Trierer Dompropst Konrad, der Domdekan Wilhelm, die Archidiakone Meffried, Johann und Otwin und der Domkustos Engebrandus sowie der Abt von Laach, der Propst Konrad und der Kanoniker Wolfram von St. Florin [zu Koblenz], ferner Heinrich Friso, Hermann Kage sowie Heinrich und viele andere.
"Actum ... 1215, ind. 3. Datum Treviris 10. kal. Apr. Pont. Nostri 3".
Charter: 705
Date: 1215 Juni 30, Koblenz
Abstract: Erzbischof Dietrich von Trier befreit aus Ehrfurcht vor der heiligen Gottesmutter Maria, wegen seines Seelenheils und des seiner Vorgänger und Nachfolger sowie auf Bitten des Laacher Abtes Albert die Laacher Güter zu Moselweis ("Wise") von der jährlichen Steuer ("ab exactione annali"), die mit der allgemeinen Koblenzer Bede ("petitio") erhoben wird. Dafür sollen die Mönche bei der Messfeier seiner und seiner Nachfolger gedenken und in ihren Gebeten bei Gott für ihn bitten.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Zeugen: Der Archidiakon Johann, Propst Konrad und der Kanoniker Giselbert von St. Florin [zu Koblenz], Wilhelm von Helfenstein, Heinrich Lahner ("Lenerus"), Wilhelm von der Arken ("de Archa"), Heinrich vom Kirchhof ("de Atrio"), der Vogt Kuno und viele andere.
"Acta ... 1215 aput confluentiam, 2. Kal. Julii".
Charter: 707
Date: 1216
Abstract: Erzbischof Dietrich von Trier bekundet den Gütertausch zwischen der Abtei Laach und der Koblenzer Pfarrkirche Liebfrauen. Für ihren Weinberg, genannt "Berrechte", zu Moselweis ("Wise") hatte die Abtei Laach einen anderen, hinter dem dortigen Klosterhof gelegenen Weinberg erhalten, von dem ihr der Zehnt erlassen wurde, da er schlechter als ihr früherer Weinberg war.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Zeugen: Der Priester Heinrich von Moselweis ("Wise"), Heinrich Hunzwin, Heinrich "Rufus", Arnold "Rouze", Simon, Arnold "Drivuz" und viele andere.
"Actum ... 1216 presidentibus abbate Gregorio ecclesie Lacensi et Wilhelmo plebano ecclesie Confluentine".
Charter: 706
Date: 1216
Abstract: Erzbischof Engelbert von Köln bekundet: Albert, Abt des Klosters Laach, das unter seinem Schutz und unter dem Schutz der Kölner Kirche stehe, habe von den Brüdern, den Krufter Rittern Gottfried und Konrad, abgesehen von den der Abtei bereits lehenspflichtigen Gütern, die Hälfte eines Turms zu Kruft sowie deren Häuser und Güter und was sie überhaupt zu Kruft besaßen, um 30 Mark erworben, damit der Abtei wegen des Turms nicht Schaden entstehen könne. Diese Liegenschaften habe Albert den Rittern und deren Erben auf immer als Lehen zurückgegeben mit der Auflage, bei diesen Gütern niemals das Recht, das "Hergewede" genannt wird, zu beanspruchen. Deshalb stellt der Erzbischof diese Güter unter seinen besonderen Schutz und verbietet den Inhabern des Turms und ihren männlichen und weiblichen Erben, die ihn nach dem Tod ihrer Eltern jeweils erneut vom Abt als Lehen muten müssen, dessen Verkauf, Verpfändung oder Weiterveräußerung.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Zeugen: Dietrich von Brohl ("de Brula"), Gerhard, Kaplan des Erzbischofs, Graf Lothar von Hochstaden ("Hoeynstade"), Hermann von Alfter, Burggraf Johann von Rheineck, Johann, Gottfried, Vogt von Zissen ("Cissa"), Arnold von Lützing ("Lutzin"), Rudolf von Kruft und viele andere.
"Datum ... 1216"
Charter: 33
Date: 1216/17-1235
Abstract: Abt Gregor von Laach bekundet die Schenkungen des verstorbenen Burggrafen Heinrich von Rheineck ("Rinekke"), seiner Gemahlin Berta und des Burggrafen Johann, beider Sohn, an die Abtei Laach für Memorien. Heinrich und Berta haben dem Kloster zu Lützing ("Luzzinc") einen Weinberg, genannt "Wipesheldin", geschenkt, woraus jährlich vier Fuder Messwein ("ad sacrificium altaris") rühren. Nach Heinrichs Tod haben sein Sohn Johann und Berta für dessen Anniversar einen Zins von sechs Schillingen von einem Haus zu Andernach zur Beikost ("refectionem") der Mönche, (die aus Hühnern und Pfeffer besteht), sowie aus dem oben erwähnten Weinberg ein Ohm Wein gestiftet, das mit den anderen, für die Messfeier bestimmten Weinabgaben der Kustos in Empfang nehmen soll, wie bestimmt ist. Nach Bertras Tod soll dieser Weinberg ganz an das Kloster fallen. Ferner haben sie einen jährllichen Zins von vier Schillingen zu Andernach, zum Unterhalt einer Lampe bestimmt, die jede Nacht vor dem heiligen Kreuz brennen soll, sowie einen Teil eines Weinbergs zu Lützing, genannt "zu deme Schuvele", wofür der Klosterhof ("curia") jährlich einen Malter Weizen zur Anfertigung von Hostien liefert. Auch hat Berta einen Weinberg in "Sassinakkere" geschenkt, für den der Klosterhof zu Lützing am Montag ("feria secunda") nach Benedikta sechs Schillinge zur Beikost der Mönche entrichtet, die [später] zum Anniversar der Berta verwendet werden sollen. Johann selbst hat aus Liebe zu seinen Eltern und für sein Seelenheil noch zwei Weinberge zu Kell hinzugefügt, woraus der Hof jährlich am 3. Mai ("Inventio crucis") eine halbe Mark zahlt, die für sein Anniversar verwendet werden soll. Auch haben sie den Teil eines Weinbergs und eines Ackers zu Lützing vermacht, von dem der Unterhalt der Lampen für die drei Anniversare Johanns und seiner Eltern bei nächtlichen Stundengebeten und bei Messen bestritten wird.
Charter: 708
Date: 1219
Abstract: Hz. Heinrich von Limburg bekundet: Als Graf Wilhelm von Jülich auf dem Kreuzzug gestorben sei, habe er dessen Lehen zu Breisig ("Briseche") und zu Lützing ("Luzzinc") vom Pfalzgrafen bei Rhein erhalten. Damals habe er für das Heil seiner Seele und damit seine Memoria in jenem Kloster gehalten werde, den Hof der Abtei Laach zu Lützing mitsamt seiner künftigen Erwerbungen von allen Prekarieforderungen befreit, die zuvor ohne Berechtigung einige Jahre hindurch erhoben worden seien.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Zeugen: Dietrich "de Schinna" und sein Sohn Gottfried, Konrad "de Schneide", die Hospitalare Heinrich und Konrad, der herzogliche Dapifer Bonifatius, der Schenk Hermann, Heinrich, der Sohn des Gozmar von Aachen ("de Aquis"), Thomas von Lüttich ("de Leodio"), Burggraf Johann von Rheineck, Johann von Zissen ("de Cissa"), Dietrich von Are und der Vogt Gottfried von Zissen ("de Cissa").
"Acta ... 1218".
Charter: 709
Date: (1220 März 11, Andernach) 17. Jh.
Abstract: Erzbischof Engelbert von Köln, Erzkanzler von Italien, bewilligt der Abtei Laach und den bei Andernach wohnenden Nonnen [Kloster St. Thomas bei Andernach] auf immer die Befreiung von Wegegeldern und von Abgaben ("a taleis, gabellis, collectibus, impositionibus") und von anderen bürgerlichen Lasten sowohl inner- wie außerhalb der Stadt Andernach, wie in der ganzen Kölner Diözese und verbietet anderen Personen, die Leute, Höfe, Liegenschaften und Erträge der beiden Klöster oder die zu ihrem Gebrauch gekauften Gegenstände mit solchen Abgaben zu belegen. Ferner gewährt er beiden Klöstern Anteil am Jagd- und Fischereirecht im Gebiet von Andernach, wie er dies den Abteien Himmerod und Namedy bereits gestattet hat.
"Datum Andernaci 5. Id. Martii ... 1219, nostri anno 4".
Charter: 710
Date: 1220 Juli 6, Orvieto
Abstract: Papst Honorius [III.] beauftragt den Abt von St. Beatusberg [bei Koblenz] und die Kanoniker von St. Florin zu Koblenz, Diethard und Johann von Zissen ("Cisse"), mit der Untersuchung der Beschwerde von Abt und Konvent zu Laach gegen den Dekan von Wetzlar und gegen andere Angehörige der Trierer Diözese wegen der Schmälerung der Rechte der Abtei zu Kruft und anderswo. Sie oder im Behinderungsfall zwei von ihnen sollen die streitenden Parteien zusammenrufen und mit kirchlicher Strafandrohung diesen Streit entscheiden und damit nötigenfalls auch die Aussagen der geladenen Zeugen erzwingen.
"Datum apud Urbem Veterem 2. Kal. Julii, pont. nostri anno 4".
Charter: 711
Date: 1223 Oktober 23, Rom
Abstract: Papst Honorius [III.] beauftragt den Abt von St. Maximin [zu Trier] sowie den Dekan und den Scholaster des Trierer Domkapitels auf die Klage der Abtei Laach, dass Graf H[einrich] von Sayn und andere Personen der Kölner Diözese das Kloster wegen des Wasserlaufs einer Mühle behelligen würden, mit der Entscheidung dieses Streits. Sie, oder im Behinderungsfall zwei von ihnen, sollen die Parteien verhören, keine Appellationen zulassen, ihrer Entscheidung kirchliche Strafandrohungen hinzufügen und mit diesen Mitteln auch die Aussagen der geladenen Zeugen erzwingen.
"Datum Laterani 11 Kal. Nov., pont. Nostri anno 8".
Charter: 712
Date: 1231 September 6
Abstract: Erzbischof Dietrich von Trier bestätigt den Vertrag, den die Äbte Gregor von Laach und Bruno von Rommersdorf in seiner Gegenwart und mit seiner Zustimmung geschlossen haben: Falls Laacher Hörige des Hofes Maischeid ("Meitscheit") mit Hörigen der Abtei Rommersdorf die Ehe schließen, sollen die Kinder aus diesen Ehen zwischen beiden Klöstern gleichmäßig geteilt werden. Mit Zustimmung des Verwandten des Erzbischofs, des ebenfalls anwesenden Dietrichs von Isenburg als Vogt beider Abteien wird ferner die schon früher übliche Teilung der Kinder aus den mit Hörigen des der Abtei Laach gehörenden Hofes Adenhahn ("Adenhain") mit Hörigen der Abtei Rommersdorf erneut bekräftigt.
"Acta ... 1231, pont. ... nostri 19., i. Id. Sept.".
Charter: 718
Date: (1232 November 1, Blankenberg) 14. Jh.
Abstract: Graf Heinrich von Sayn bekundet, dass er zur Ehre Gottes und Marias sowie für sein Seelenheil und das seiner Frau und seiner Vorfahren, auf alle Rechte und Abgaben von den Gütern der Abtei Laach zu Winningen, die ihm wegen der Vogtei oder wegen der pfalzgräflichen Rechte ("iure palacie") zustanden, ebenso verzichtet habe wie auf die Abgaben von den Gütern jener Bauern ("colonos"), die diese von der Abtei haben. Ferner überlässt er der Abtei zwei Mühlen am Saynbach [bei Bendorf] gegen jährlich 30 Malter Korn Andernacher Maßes von dem Mahlertrag, wobei durch ihn oder durch seine Schwester, die Gräfin von Sponheim, zwischen dem Hof dieser Gräfin und dem Rhein keine weitere Mühle zum Schaden des Klosters erbaut werden soll und die Einwohner jene Mühle wie bisher benützen müssen. Auch erhält das Kloster in dem Sayner Forst ("nemore de Seyne") und zu Oendorf ("Oningendorf") den für den Mühlenbetrieb benötigten Holzeinschlag. Weiter befreit Heinrich alle seiner Gerichtsbarkeit unterstehenden Höfe des Klosters zu Kruft ("Cruthe"), auf dem Maifeld ("Meinevelt") und überall in der Pellenz ("in Palacia") von allen Abgaben und von der Herbergspflicht ("hospiciis sive herbergiis") und bestimmt schließlich, dass die zu Kruft lebenden Menschen auf immer von der Zugehörigkeit zum Gericht des Mendiger Berges befreit sein sollen.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Zeugen: Die Pröpste Bruno von St. Kunibert zu Köln, Dietrich von Rees ("Ressensis") und Konrad von St. Florin zu Koblenz, Dietrich von Kempenich, Kuno von Virneburg, Christian von Blankenberg, der Schenk Ludwig, Heinrich von Koblenz, Wiperdus und Rudengerus von Weis ("de Wise"), der Sayner Kellerar Ruthardus u.a.
"Acta ... 1232. Datum ipso anno apud Blankenberch, in festo omniums sanctorum".
Charter: 713
Date: 1232 November 1, Blankenberg
Abstract: Graf Heinrich von Sayn bekundet, dass er zur Ehre Gottes und Marias sowie für sein Seelenheil und das seiner Frau und seiner Vorfahren, auf alle Rechte und Abgaben von den Gütern der Abtei Laach zu Winningen, die ihm wegen der Vogtei oder wegen der pfalzgräflichen Rechte ("iure palacie") zustanden, ebenso verzichtet habe wie auf die Abgaben von den Gütern jener Bauern ("colonos"), die diese von der Abtei haben. Ferner überlässt er der Abtei zwei Mühlen am Saynbach [bei Bendorf] gegen jährlich 30 Malter Korn Andernacher Maßes von dem Mahlertrag, wobei durch ihn oder durch seine Schwester, die Gräfin von Sponheim, zwischen dem Hof dieser Gräfin und dem Rhein keine weitere Mühle zum Schaden des Klosters erbaut werden soll und die Einwohner jene Mühle wie bisher benützen müssen. Auch erhält das Kloster in dem Sayner Forst ("nemore de Seyne") und zu Oendorf ("Oningendorf") den für den Mühlenbetrieb benötigten Holzeinschlag. Weiter befreit Heinrich alle seiner Gerichtsbarkeit unterstehenden Höfe des Klosters zu Kruft ("Cruthe"), auf dem Maifeld ("Meinevelt") und überall in der Pellenz ("in Palacia") von allen Abgaben und von der Herbergspflicht ("hospiciis sive herbergiis") und bestimmt schließlich, dass die zu Kruft lebenden Menschen auf immer von der Zugehörigkeit zum Gericht des Mendiger Berges befreit sein sollen.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Zeugen: Die Pröpste Bruno von St. Kunibert zu Köln, Dietrich von Rees ("Ressensis") und Konrad von St. Florin zu Koblenz, Dietrich von Kempenich, Kuno von Virneburg, Christian von Blankenberg, der Schenk Ludwig, Heinrich von Koblenz, Wiperdus und Rudengerus von Weis ("de Wise"), der Sayner Kellerar Ruthardus u.a.
"Acta ... 1232. Datum ipso anno apud Blankenberch, in festo omniums sanctorum".
Charter: 714
Date: 1235 Februar 22
Abstract: Erzbischof Dietrich von Trier bekundet: Als er sich auf Bitten des Priors und des Konvents von Laach an dem für die Abtwahl bestimmten Tag zu diesem Kloster begeben habe, habe er mit den Mönchen über die zu wählende Person beraten, die nicht nur zur Leitung, sondern auch zum Nutzen der Abtei dienlich wäre ("qui posset pocius prodesse quam praeesse"). Diese hätten ihm jedoch berichtet, sie könnten darüber keine Einigung erzielen und hätten ihm jedoch berichtet, sie könnten darüber keine Einigung erzielen und hätten einmütig ihn, den Abt Bruno von Rommersdorf und den Trierer Domherrn, Magister Dietrich, als Wahlmänner vorgeschlagen und zugleich versprochen, dass sie den zum Abt wählen würden, der von diesen Wahlmännern als die Person bezeichnet würde, auf die die meisten und die gewichtigsten Stimmen gefallen seien ("in quam pars maior et sanior consentiret"). Diesem Wahlverfahren habe er angesichts der Schuldenlast der Abtei und der wegen der Uneinigkeit des Konvents drohenden Schäden zugestimmt. Er habe die Voten der einzelnen Mönche angehört, geprüft und gefunden, dass die meisten und gewichtigsten Stimmen auf den Laacher Hospitalar Th[eodericus] gefallen seien. Dieser Dietrich sei daraufhin einmütig gewählt und von ihm bestätigt und geweiht worden.
"Datum apud Lacum 1234, 8. Kal. Marcii".
Charter: 34
Date: 1236 November 24, Terni
Abstract: Papst Gregor [IX.] an die Kölner Kanoniker, Magister Heinrich von St. Andreas und Ricolfus von St. Maria im Kapitol [zu Köln]: Der Abt und der Konvent von Laach hätten ihm in einer Klage angezeigt, dass der Abt von St. Matthias [zu Trier], der Graf von Virneburg und andere, sowohl Kleriker wie Laien, in den Diözesen und Städten Trier, Köln und Lüttich viel Zinswucher getrieben hätten ("extorserunt") und noch jetzt durch die Beschlagnahme von Klosterbesitz treiben würden. Falls sie bei ihren Untersuchungen die Berechtigung dieser Klage feststellten, müßten diese Beschuldigten das Erpresste wieder zurückgeben und ihre Praktiken beenden, widrigenfalls sie gegen die Kleriker mit kirchlichen Zensuren, gegen die Laien aber auf Grund der Strafandrohungen des Laterankonzils vorgehen sollten. Exkommunikationen und Interdikte dürften sie jedoch nur nach spezieller päpstlicher Anordnung verhängen.
"Datum Interamne 8. Kal. Decembris, pont. nostri anno decimo".
Charter: 71
Date: 1238 Juli 7
Abstract: Die Brüder Johann, Engelbert und Peter sowie ihre Schwestern Demud ("Demude") und Sophie von Gondorf ("Guntravia") bekunden: Als ihr Bruder Dietrich der Welt entsagt und sich das Kloster Laach auserwählt habe, um Gott zu dienen, habe er auch sein auf ihn fallendes Erbteil zu Kruft diesem Kloster übertragen. Doch sei ihnen und ihren Kindern zugestanden worden, dieses Erbteil für zehn Mark zurückzukaufen, die Dietrich für das Kloster verwenden soll. In diesem Fall darf dieses Erbe dann nicht geteilt werden, auch wenn jedes Familienmitglied seinen jährlichen Anteil [an den Erträgen] erhalten soll. Ferner wurde bestimmt, falls sie dann einen Teil dieses Erbes verkaufen oder vertauschen wollten, sie dies nur an die Abtei Laach tun dürfen. Diese Bedingungen bezeugen sie nun erneut.
Siegelankündigung: auf Bitten des Ausstellers der Trierer Archidiakon Heinrich von Bolanden, der Kustos Dietrich des Stifts Münstermaifeld und der Edle ("nobilis") Robin von Kobern ("Coverna").
Anwesend: Der erwähnte Kustos Dietrich, der Ritter Johann von Gondorf ("Guntravia"), die Schöffen und die Gemeinde ("universitas") von Kruft u.a.
"Datum ... 1283 in crastino octavarum bb. Petri et Pauli app."
Charter: 36
Date: 1250, Rommersdorf
Abstract: Abt Anselm und der Konvent von Laach schließen nach Vermittlung durch gute Freunde mit dem Abt und dem Konvent von Rommersdorf folgenden Vertrag, nachdem Anselms Vorgänger Dietrich den Laacher Hof zu Heimbach mit Zubehör der Abtei Rommersdorf verkauft hatte und hernach wegen der zinspflichtigen Leute ("hominibus censualibus") zwischen beiden Klöstern lange Zeit hindurch Streit gewesen war: Die Hälfte des Zinses zu Heddesdorf ("Hedenstorph") und des Weins zu Engers ("Engersche") soll an Laach, die andere Hälfte an Rommersdorf fallen. Als die Abtei Laach zinspflichtige Leute werden Arnold Losche und seine Söhne, Konrad Irrere und seine Söhne, Gisla und ihre Söhne sowie Martin und seine Knaben bezeichnet, als Zinspflichtige von Rommersdorf die Leute von Kettig ("homine de Kethige") und ihre Nachkommen, wo immer sie sich niederlassen, ebenso Reinhard von Heimbach, Arnold Rasechar und seine Kinder, Friedrich, Urse, Ludwig Memme und seine Kinder, Roricus von Glees ("Glense") und seine Kinder, Bezelin und Gerhard, Mechthild, die Frau des schwarzen Hermann und ihre Kinder, die Nachkommen des Adolf von Hammerstein und des Siegfried von Heddesdorf, Siegfried und Ludwig von Kärlich ("Kerliche") und die Söhne der Wendilmundis. Ferner wurde vereinbart, dass die ursprüngliche Zinspflichtigkeit der Leute bestehen bleiben soll, falls sie sich in das Gebiet des anderen Klosters begeben.
Siegelankündigung: Die Äbte und Konvente von Laach und Rommersdorf.
"Datum et actum apud Rumerstoph anno domini 1250".
Charter: 37
Date: 1255 April 4, Trier
Abstract: Erzbischof A[rnold] von Trier kauft auf Bitten der Abtei Laach, die von einer unerträglichen Schuldenlast beschwert ist und gegenwärtig keine Mobilien hat, mit denen sie ihre Gläubiger befriedigen kann, ihre Höfe zu Moselweis ("Wise"), Leutesdorf und Maischeid mit allem Zubehör, Menschen, Einkünften und Rechten auf seine Lebenszeit für 700 Mark Kölner Währung, die mit Wissen des Abts und des Konvents zur Entschuldung der Abtei verwendet wurden. Er verpflichtet sich, alle auf diesen Höfen ruhenden Lasten, Pensionen und Zinse zu übernehmen. Nach seinem Tod sollen die Höfe mit allem Besitz und Rechten sogleich ohne Widerrede an Laach zurückfallen, unter Exkommunikationsandrohung gegen diejenigen Geistlichen und Laien, die dem Abt und den Konvent an der Besitzergreifung unter dem Vorwand der Amtsnachfolge oder der Verwandtschaft zu stören wagen. Zugleich sollen nach seinem Tod der Laacher Kellerar zur Erntezeit zu Leutesdorf ein Ohm guten Wein, zu Moselweis sechs Schillingen Kölner Währung und zu Maischeid ein Malter Getreide von den Klosterreinkünften für den gemeinschaftlichen Verzehr durch den Laacher Konvent verwenden, der an seinem Jahrtag für ihn beten soll, an dem auch alle Priestermönche zu Laach für ihn und für alle Gläubigen eine Totenmesse abhalten sollen.
Siegelankündigung: des Ausstellers, des Trierer Dompropst und das Trier Domkapitel sowie Arnolds Verwandter, Heinrich von Bolanden, alle Trierer Archidiakone, ferner sein Bruder Bruno, dessen Sohn Bruno, sowie seine Verwandten Heinrich und Dietrich von Isenburg und Heinrich von [Isenburg-] Kobern.
"Datum in Treveri anno domini 1255 mense Aprili, in festo b. Ambrosii ep".
Charter: 38
Date: 1256 Juni 9, Ehrenbreitstein
Abstract: Abt Walter und der Konvent von Laach verkaufen mit Zustimmung des Trierer Erzbischofs Arnold für 107 bereits bezahlte und verausgabte Mark, Kölner Währung, dem Abt und dem Konvent des Benediktinerklosters St. Martin zu Köln alle ihre Güter in der Pfarrei Winningen, namentlich den Hof, die Zinse, Äcker und Weinberge, ausgenommen die Laach zinspflichtigen Leute, die von den Hand- und Spanndiensten ("ab angariis et perangariis") befreit sind, da ihr Kloster von Schulden zu bedrängt ist, als dass es sich durch die Veräußerung von Mobilien oder von anderen Immobilien Erleichterung verschaffen könnte.
Zeugen: die Ritter H[einrich] von [Isenburg-]Kobern, Heinrich von Mendig, Albero von Gondorf ("Guntreve"), Ludwig von Bassenheim ("Baszenheim") und Rudolf von Lehmen ("Lymene") sowie der Pleban von Winningen, Gerlach und viele andere.
Siegelankündigung: Da Abt Walter [und der Konvent?] gegenwärtig kein Siegel haben, wurden die Siegel des Trierer Erzbischofs Arnold und Heinrichs von [Isenburg-] Kobern, sowie der Kanoniker von St. Kastor zu Koblenz, des Thesaurars Heinrich, genannt Schenkelberg ("dicti de Scenkilberch") und Hermanns von Köln ("de Colonia") verwendet.
"Actum et datum Erenbretsten anno domini 1256, 5. Id. Junii".
Charter: 39
Date: 1260 März 18, Anagni
Abstract: Papst Alexander [IV.] beauftragt auf Bitten des Abtes und des Konvents von Laach den Abt und den Prior des Benediktinerklosters St. Matthias ("S. Eucharius") zu Trier, dafür Sorge zu tragen, dass die Abtei Laach die ihr unrechtmäßig entzogenen Klostergüter wiedererlangt. Gegen die Widerspenstigen sollen sie unter Nichtberücksichtigung von Appellationen mit kirchlichen Strafmitteln vorgehen und damit auch die Aussagen vernehmungsunwilliger Zeugen erzwingen.
"Datum Anagnie 15. Kal. Apr., pont. nostri anno 6".
Charter: 41
Date: 1263 Juli 9
Abstract: Abt und Konvent von Laach vergleichen sich mit Hermann, genannt Kolb ("Colve"), von Bell und mit dessen Frau Aleid: Hermann, seine Frau, ihr Sohn Arnold und ihre anderen Kinder verzichten auf alle Ansprüche an Greta von Leutesdorf, Witwe Siegfrieds, genannt "Krich" und an deren Kinder und Nachkommen. Hingegen geben nach Vermittlung guter Freunde der Abt und Konvent ihre Ansprüche auf Hofstätten zu Bell und auf einige Weiden, genannt "Gemenide", auf, deren Beanspruchung durch Hermann sie zuvor als unrechtmäßig bezeichnet hatten. Diese wird Hermann nun als erbliche Lehen von der Abtei empfangen.
Zeugen: Der Edelmann ("nobilis vir") Kuno von Bürresheim ("Burgeszem") und der Burggraf A[rnold] von Hammerstein, ferner die Ritter G[ottfried], genannt Kolb ("Colve"), von Ahrweiler, Heinrich Winebule, Arnold Pafphe, Meinward ("Minwardus", bzw. "Menwardus") von Nickenich sowie alle Schöffen von Andernach.
Siegelankündigung: Graf Heinrich von Virneburg.
"Actum et datum ... 1263, 2 feria. Proxima antet Margarethe in presentia totius conventus de Lacu et aliorum predictorum".
Ursprüngliche Ausfertigung, jüngere Ausfertigung vgl. Best. 128 Nr. 40.
Charter: 40
Date: 1263 Juli 16
Abstract: Abt und Konvent von Laach vergleichen sich mit Hermann, genannt Kolb ("Colve"), von Bell und mit dessen Frau Aleid: Hermann, seine Frau, ihr Sohn Arnold und ihre anderen Kinder verzichten auf alle Ansprüche an Greta von Leutesdorf, Witwe Siegfrieds, genannt "Krich" und an deren Kinder und Nachkommen. Hingegen geben nach Vermittlung guter Freunde der Abt und Konvent ihre Ansprüche auf Hofstätten zu Bell und auf einige Weiden, genannt "Gemenide", auf, deren Beanspruchung durch Hermann sie zuvor als unrechtmäßig bezeichnet hatten. Diese wird Hermann nun als erbliche Lehen von der Abtei empfangen.
Zeugen: Der Edelmann ("nobilis vir") Kuno von Bürresheim ("Burgeszem") und der Burggraf A[rnold] von Hammerstein, ferner die Ritter G[ottfried], genannt Kolb ("Colve"), von Ahrweiler, Heinrich Winebule, Arnold Pafphe, Meinward ("Minwardus", bzw. "Menwardus") von Nickenich sowie alle Schöffen von Andernach.
Siegelankündigung: Burggraf Arnold von Hammerstein und die Stadt Andernach.
"Actum ... 1263, 2 fer. Post Margarethe".
Jüngere Ausfertigung von Best. 128 Nr. 41
Charter: 42
Date: 1263 Dezember 6
Abstract: Der edle Mann ("vir nobilis") Gerlach, Herr von Otgenbach, schließt für sich und seine Erben mit Abt Dietrich und dem Konvent zu Laach folgenden Vertrag: Falls ein Höriger seines Hofs in Otgenbach mit einem Hörigen des Hofs Adenahn oder mit anderen Hörigen der Abtei die Ehe eingeht, sollen die heraus hervorgehenden Knaben zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, gemäß dem Recht, das "Kintgedinge" genannt wird. Auch sollen die mit Leuten des Otgenbacher Hofes verheirateten Hörigen der Abtei wie Hörige Gerlachs belehnt werden und ebenso die Hörigen Gerlachs am Hof zu Adenhahn.
Siegelankündigung des Ausstellers.
"Acta .. 1263, Nikolaus".
Charter: 43
Date: 1264 Mai 11
Abstract: Der Ritter Wilhelm von Eltz ("Elzia") schenkt mit Zustimmung seiner Frau Guda ("Goude") dem Konvent von Laach eine Mühle mit der Örtlichkeit und dem dazu gehörenden Wasserlauf.
Siegelankündigung des Ausstellers und sein Bruder Elias ("Elya") von Eltz.
"Actum ... 1264 ... Jubilate".
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