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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 85
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1297 April 22
Die Schöffen zu Andernach, Siegfried ("Syfridus"), genannt "Munstrere", Johann, genannt "Surbeyr" und Johann Emudi, bekunden: Die Brüder Konrad, Werner und Dietrich, Söhne des verstorbenen Ritters Johann von Gondorf ("Guntravia"), hätten in ihrer Gegenwart und in der von anderen glaubwürdigen Leuten vor dem Gericht und den Richtern des Dorfes Leutesdorf ("Ludensdorph") bezeugt, dass sie dem Abt und dem Konvent von Laach nach gemeinem Recht ("iuxta wolgare") für 450 Mark in Andernach gängiger Pfennige, zwölf Schillinge auf die Mark gerechnet, alle ihre Weinberge mit Zubehör im Bann des Dorfes Leutesdorf und dessen Umgebung und beim Dörfchen ("villulam"), das Fahr ("Vare") genannt wird, verkauft haben. Ausgenommen hiervon sind lediglich ihr bisheriges Haus zu Leutesdorf mit dessen Einfriedung und das dazu gehörende Land. Auf Bitten der Brüder hätten danach die Richter den Abt und den Konvent namens ihres Klosters feierlich in den Besitz gesetzt. Auch bezeugen die oben genannten Schöffen zusammen mit ihren Mitschöffen Doudo und Heinrich von der Leyen ("de Leya"), dass bald darauf die drei Brüder zu Andernach in ihrer Gegenwart erklärt haben, ihnen hätten der Abt und der Konvent die 450 Mark voll bezahlt, weshalb sie auch namens ihrer Erben auf diese Güter verzichtet und als Bürgen für ihre Währschaft den Ritter Johann von Rhens ("Rense") und die Knappen den Schenken Winmar von Leutesdorf, Wilhelm von Lützing ("Lutzinc") und Heinrich, genannt Meinfeld ("Meineveldere") von Andernach gestellt hätten, die sich nach Mahnung bei Verkaufsmängeln solange zum Einlager im Hospiz zu Andernach auf Kosten der Verkäufer verpflichtet haben, bis diese Mängel und der Schaden der Käufer behoben sind. Siegelankündigung: Auf Bitten der Verkäufer und der Bürgen die Stadt. "Datum . 1297 in crastino dominice qua cantatur Quasi modo".  

Ausfertigung, Pergament

An Pergamentpressel beschädigtes Siegel der Stadt Andernach (wie in Best. 128 Nr. 719)
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    Auszug um 1499 in Nr. 1279 S. 101
    Bibliography
    • Druck: Wegeler Nr. 110 S. 66-67; Regest: MRR 4 Nr. 2636 S. 589-590
     
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