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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 89
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Signature: 89
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1298 April 21, Bell
Der Schultheiß von Münstermaifeld ("Mounstermeynevelt"), Gobelin, bekundet als zusammen mit dem Ritter Gerhard von Mayen von den Parteien gewählter Schiedsrichter ihre nach sorgfältiger Untersuchung und Beratung gefällte Entscheidung im Streit des Abtes und des Konvents von Laach mit dem Knappen Gerlach von Bell wegen des Backbanns und anderer Punkte: Die Forderung Gerlachs, alle Einwohner des Dorfes Bell müssten in seinem Backhaus ("pistrino") und in seinem Ofen ("furno") zu Bell backen und kochen und hierfür feste Abgaben entrichten, wird verworfen und entschieden, dass nicht nur die Leute der Abtei Laach, sondern auch die anderen Einwohner von Bell das Backhaus der Abtei zu Bell benutzen können, was Gerlach nur seinen eigenen Leuten untersagen darf. Bezüglich der Klage Gerlachs wegen der von dem Diener ("famulus") der Abtei, Gobelin, genannt "Rapa", bebauten und ihm seitens des Klosters überlassenen Äcker wird entschieden, dass Gerlach sie für den strittigen Zeitraum, nämlich vom 2. Februar (Purif. B. Mariae) 1296 (1295) bis zum 1. Oktober (Remigius) 1298 bei dem Hof belassen muss, zu dem sie gehören. Bezüglich der dem Laacher Hörigen Dietrich, genannt "Fabiayn" weggenommenen Kiste ("cista") und wegen der Hofstätte ("area") des Dietrich wird vereinbart, dass Gerlach dem Dietrich diese Kiste, oder aber statt dessen sechs Schillinge Pfennige gibt und dass wegen des Vorgefallenen beide nicht erneut klagen dürfen. Verkündet wurde der Spruch zu Bell in Gegenwart Hermanns, genannt "Scudebutel" und Walters, des Sohns [Gerlachs von Bell] u.a. Siegelankündigung des Ausstellers. "Datum ... 1298 feria 2. post dominicam qua cantatur Misericordia domini".  

Ausfertigung, Pergament

an Pergamentstreifen angehängtes stark beschädigtes rundes (ca. 3 cm) Siegel (im Siegelfeld geteilter Schild, oben Löwe (?), unten fünffach geständert, Reste der Umschrift nicht zu entziffern)
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    Rückvermerk des 14. Jahrhunderts: "Laurentium et fideiussorem suum"
    Bibliography
    • Druck: Wegeler Nr. 114 S. 72-73; Regest: MRR 4 Nr. 2738 S. 612
     
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