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Charter: Urkunden Niedenstein (1343-1600) 4
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9. September 1398
Bürgermeister, Räte, Schöffen und Bürger der Stadt Gudensberg bekennen, dass sie mit Wissen und Willen des erlauchten Fürsten, Landgrafen Hermann von Hessen, von der Kirche zu Niedenstein ein Kapital von 170 Pfunden Fritzlarer Währung übernommen haben. Dies Geld wurde ehedem von einem Pfarrer der Kirche zu Niedenstein zu einem Seelgeräte gestiftet. Er wird nur einfach Herr Curd genannt. Als Verwalter dieses Kapitals wurden von ihm der Kanoniker Conrad von Elben und der Altarist Albrecht von Gudensberg, beide zu Fritzlar, eingesetzt. Als derzeitiger Pfarrer von Niedenstein wird ein Geistlicher des gleichen Namens, also Curd, genannt und als Pfleger des Altars des heiligen Kreuzes und der heiligen drei Könige ein Altarist Heinrich von Elgershausen.Die Stadt Gudensberg verpflichtet sich, für das aufgenommene Kapital einen Jahreszins von 8 Pfund zu zahlen. Für dieses Geld sollen der Pfarrer und der Altarist zu Niedenstein jährlich sechs armen, notbedürftigen Menschen je ein graues oder ein weißes Gewand kaufen, wobei für Mannspersonen fünf und für Frauen sechs Ellen gerechnet werden. Diese Spende soll das eine Jahr in Niedenstein, das andere zu Gudensberg ausgeteilt werden. Wenn die Kleidung billiger zu haben ist, sollen die beiden Pfleger ein Pfund für ihre Arbeit bekommen. Bleibt dann noch etwas übrig, so sollen sie das wieder armen Leuten geben "und darmidde thun, als sye daz vorantworten wollen vor gode an dene lestin gerichte."Sollte die Stadt Gudensberg ihren Zinsverpflichtungen nicht nachkommen, so sind die Pfleger ermächtigt, das Geld bei Christen oder Juden "an essende Pfande" auf Kosten und zum Schaden der Stadt aufzunehmen und das ausgelegte Geld dann dem Kapital zuzuschlagen und das tun, "als dicke sich des noit gebort". Dabei können sie nach ihrem Befinden geistliches oder weltliches Gericht in Anspruch nehmen.Die Stadt Gudensberg räumt zudem den Pflegern das Recht jederzeitigen Wiederkaufs - Kündigung des Kapitals - ein. Die Rückzahlung soll dann in "gudin guldin, gud von golde und swer von gewichte" in Fritzlar oder eine Meile Weges davon in Gegenwart des Bürgermeisters und der Schöffen von Niedenstein vorgenommen werden.  

orig.
Current repository
Landeskirchliches Archiv Kassel (http://www.ekkw.de/archiv)

Siegler fehlt; ein Siegel, ursprünglich das große Gudensberger Stadtsiegel, fehlt
Material: Pergament
Condition: drei störende Löcher
  • notes extra sigillum
    • (aus späterer Zeit): kaum leserlich; nur die Wörter "Kauffbrief" und "Gudensberg" zu erkennen
Graphics: 
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Comment

Urkunde ist sehr gut geschrieben


LanguageDeutsch
 
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