Charter: Reichsstadt Schweinfurt, Urkunden 1431 Juli 6
Signature: 1431 Juli 6
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Der Aussteller lässt von seinem
Hofgericht einen Schiedsspruch im Streit zwischen dem Deutschen Orden
und der Reichsstadt Schweinfurt fällen, den er beurkundet: - Die Güter
der Deutschordenskommende innerhalb der Stadt, die dieser von der
Bürgerschaft entzogen und bei der Anlage der Stadtmauer, des Turms und
des Stadtgrabens überbaut wurden, sollen im Besitz der Bürgerschaft
verbleiben. Dagegen sollen die Feldgüter in den Gemarkungen Altstadt und
Hilpersdorf, die von der Bürgerschaft als ihr freies Eigentum
beansprucht werden, in den Besitz der Deutschordenskommende übergehen.
Gleichzeitig werden die Grenzen der Altstädter, Hilpersdorfer und
Dittelbrunner Markungen festgelegt. Dort stehen Grundherrschaft und
Vogtei allein dem Deutschen Orden zu. Die Stadt darf ihre
Befestigungswerke wie Mauern, Gräben oder Landwehren nicht auf diese
Gemarkungen ausdehnen, sondern bleibt damit auf die Stadtgemarkung
beschränkt. - Der Anspruch des Deutschen Ordens als Rechtsnachfolger des
Benediktinerklosters Schweinfurt auf Gerichtsbarkeit und Vogtei in der
Stadt Schweinfurt wird für ungültig erklärt. Diese stehen allein dem
Reich zu. - Schweinfurter Bürger haben das Erbrecht an Gütern des Ordens
in den Gemarkungen Altstadt, Hilpersdorf und Dittelbrunn erworben, sich
aber geweigert, auf diese Güter zu ziehen, weshalb der Orden Verluste an
Frondiensten, Hauptrechten und anderen Gerechtsamen erlitten hat. Auf
diese Rückstände soll der Orden verzichten. Dagegen müssen Bürger, die
das Erbrecht an solchen Gütern erworben haben, diese persönlich beziehen
oder binnen Jahresfrist verkaufen. - Den Schweinfurter Bürgern wird
untersagt, künftig bei den Untertanen des Ordens und auf dessen Gütern
eigenmächtig Pfändungen vorzunehmen. Vielmehr sollen sie künftig Klagen
gegen Untertanen des Ordens vor dem Deutschmeister oder seinem Vertreter
vorbringen, der ihnen dann vor ihren Gerichten zum Recht verhelfen soll.
- Ladungen von Untertanen des Ordens an die Cent in Schweinfurt sind
künftig untersagt. - Die Schweinfurter Fischer dürfen im Main fischen
wie andere Fischer in den Orten am Fluss auch, allerdings nicht mit
besonderen Gerätschaften. Dieses Recht steht allein dem Deutschen Orden
oder wem er es verleiht zu. - Die Fähre des Deutschen Ordens über den
Main bleibt bestehen. Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss 100 Mark
lötiges Gold als Strafe bezahlen. Diese fällt zur Hälfte an die
königliche Kammer und zur Hälfte an den Geschädigten.König Rudolf von HabsburgDeutschmeister des Deutschen Ordens
Material: Perg.
Comment
Überliefert als Insert in der Bestätigungsurkunde König Sigismunds (vgl. Reichsstadt Schweinfurt Urkunden 1431 Juli 6).Bibliography:
- Rep. 6, Bd. V, d',e
Editions:
- Stein, S. 40-45 Nr. 26
abstracts:
- Stepf Nr. 1
geographical name
- Altstadt (aufgegangen in Schweinfurt), Feldgüter
- Altstadt (aufgegangen in Schweinfurt), Gemarkung
- Dittelbrunn (Kr. Schweinfurt), Gemarkung
- Hilpersdorf (wüst Stadt Schweinfurt), Feldgüter
- Hilpersdorf (wüst Stadt Schweinfurt), Gemarkung
- Main, Fluss
- Main, Schweinfurt, Fischerei
- Main, Schweinfurt, Fähre
- Oberndorf (Stadt Schweinfurt), Gemarkung
- Schweinfurt, Cent
- Schweinfurt, Deutschordenskommende
- Schweinfurt, Fischer
- Schweinfurt, Fähre
- Schweinfurt, Gemarkung
- Schweinfurt, Gericht
- Schweinfurt, Kloster, Benediktinerkloster
- Schweinfurt, Landwehr
- Schweinfurt, Reichsstadt
- Schweinfurt, Reichsvogt
- Schweinfurt, Stadtgraben
- Schweinfurt, Stadtmauer
- Schweinfurt, Turm
Persons
- Rudolf I., König
Keywords
- General:
- Deutschmeister, Deutscher Orden
- Deutschordenskommende, Schweinfurt
- Reichsstadt, Schweinfurt
- Hofgericht, königliches
- Hofrichter, königlicher
- Räte, königliche
- Stadtmauer, Schweinfurt
- Turm, Schweinfurt
- Stadtgraben, Schweinfurt
- Gemarkung, Schweinfurt
- Gemarkung, Altstadt (aufgegangen in Schweinfurt)
- Gemarkung, Hilpersdorf (wüst Stadt Schweinfurt)
- Gemarkung, Oberndorf (Stadt Schweinfurt)
- Gemarkung, Dittelbrunn (Kr. Schweinfurt)
- Feldgüter, Altstadt (aufgegangen in Schweinfurt)
- Feldgüter, Hilpersdorf (wüst Stadt Schweinfurt)
- Reichsvogt, Schweinfurt
- Landwehr, Schweinfurt
- Kloster, Schweinfurt, Benediktinerkloster
- Cent, Schweinfurt
- Fischer, Schweinfurt
- Fischerei, Main
- Fähre, Schweinfurt, Main
Würzburg, Staatsarchiv, Reichsstadt Schweinfurt, Urkunden 1431 Juli 6, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StAW/SchweinfurtReichsstadt/1431_Juli_6/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
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