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Charter: Urkunden I A 12
Signature: I A 12
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1434 Juni 11
Bürgermeister, Rat und Bürger gemeinlichen arme und reich der Stadt zu Lohr (Lare) bekennen, dass sie mit Willen, Wissen und Erlaubnis des Grafen Reinhard (III.) von Hanau, derzeit Vormund des Grafen Philipp (I.) zu Rieneck des Älteren, verkauft haben mit Urkunde dieses Briefs d [fehlt; zu ergänzen ist: dem Spital zu] Lare in der stat daselbist gelegen und den Vormündern des Spitals 10 Gulden gut an Gold. Sie sollen jährlich auf St. Martin nach Allerheiligen Tag gezahlt werden. Sie sollen dem Spital und seinen Siechen ab dem nächsten St. Martins Tag fallen, zu bezahlen in Lohr. Dafür haben ihnen die Vormünder schon bezahlt 200 Gulden, derer sie sie lossagen. Werden sie säumig und dann gemahnt mit Botenbriefen oder öffentlich, so sollen die Bürgermeister und zwei Schöffen, die dann von den Vormündern des Spitals benannt werden, persönlich in eines Offenwirts Herberge zu Lohr auf ihren Schaden kommen und nicht aus der Leistung entlassen werden, bis die 10 Gulden bezahlt sind, und dazu alle Boten und Brieflöhne und aller entstandene Schaden. Die Bürgen sollen nichts unternehmen, um sich ihrer Verpflichtung zu entziehen. Die Gült kann jährlich auf Martini für 200 Gulden zurückgekauft werden. Sie geloben Einhaltung aller Artikel, hängen das Stadtsiegel an und bitten Reinhard von Hanau um Besieglung, was dieser tut. Gegeben am Freitag vor St. Antonien Tag (1434).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI A 12

S 1: Nur Pergamentstreifen. S 2: Stadtsiegel, zerbrochen, Teile fehlend.
Condition: Zum Zeichen der Ungültigkeit zerschnitten; Teile am rechten Rand fehlend
    Graphics: 
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    Archivvermerke: Inhaltsangabe zeitgen.; Signatur; Vermerk des Spitalverwalters Hartmut Walperc vom 9. April 1611 über Einlösung der 200 Gulden zu diesem Termin durch die beiden Bürgermeister Michel Senkeisen und Michel Imhoffe.
     
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