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Charter: Urkunden I A 11
Signature: I A 11
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1433 September 7
Hans Müller, Hert Müllers Sohn, Bürger zu Lohr (Lore), und seine Frau Margarethe (Grede) bekennen: Reinhard (III.) Graf zu Hanau als derzeitiger Verweser (verweyser) der Grafschaft Rieneck hat ihnen in Namen Graf Philipps (I.) von Rieneck dessen Mühle gelegen in seiner Stadt Lohr (Lare) verliehen, nach Ausweisung des Briefs, den ihnen Graf Reinhard darüber gegeben hat. Es ist beredet: Wo sie einen Malter Korn faszen in der Pfarrei zu Lohr, da sollen und wollen sie währen und geben 12 gestrichene Maß Mehl (zwolff masz bestrichis melbis wider). Fassen sie aber einen Malter Weizen, sollen sie dieselbe Menge Mehl dafür geben. Wenn sie aber der Meinung sind, die Frucht habe nicht Kaufmannsgüte (nicht kauffmans gu̇dt were) und eine solche Menge (werunge) nicht daraus gegeben werden könne, dann sollen sie dem, dem die Frucht gehört, die Mühle stelen und bereyden und ihm zum Mahlen behelfen und ihren Nutzen (nucze) davon nehmen, und das Mehl, das daraus wird, ganz wider geben. Meint aber der, dem die Frucht gehört, sie habe Kaufmannsgüte, dann sollen sie ihm die obengenannte Summe Maß Mehls geben angeverde. Habe aber der geschworen, es sei nicht Kaufmannsgüte, dann sollen sie es damit halten, wie oben geschrieben steht. Sie sollen auch nymans heymbacken. Sie bitten Junker Gottfried Voit von Rieneck (Gotzen fawt von Rynecke), Amtmann zu Lohr, und Johann Eckart (Henne Eckarten), Zentgraf daselbst, um Besieglung, was diese auch tun, aber ihnen und ihren Erben unschädlich. Gegeben auf Unser Lieben Frauen Abend Nativitatis anno domini MoCCCCoXXXIIIo.
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
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SALI A 11

S 1: Voit von Rieneck, s. g. e.; S 2: Henne Eckart; völlig verschieden von 1413 Juli 18 und August 20. Entweder Siegelwechsel oder andere Person.
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    Da die Mühle als „in der Stadt gelegen“ bezeichnet wird, dürfte die sog. Stadtmühle gemeint sein. Vgl. Stein S. 61.
     
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