Charter: Urkunden I A 27
Signature: I A 27
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1531 Juni 16
Philipp „Graf und Herr zu Rieneck“ bekennt: Er verkaufte an Johann Wannckel, „des Rats Bürger zu Hammelburg“, 22 ½ Gulden Zins Frankfurter Währung, 12 Gulden gut an Gold, und 10 ½ Gulden Münze Würzburger Währung je 28 Schillinge für 1 Gulden, auf, ab und von seinen 50 Gulden, die ihm von Bürgermeistern und Rat zu Lohr (Loer) jährlich fallen, für 450 Gulden gängiger Landeswährung. Davon hat er 250 Gulden an Gold und 200 Gulden Würzburger Münze von Johann Wannckel erhalten, derer er ihn lossagt. Die Bürgermeister werden den Zins jährlich auf Petri Cathedra zu Lohr bezahlen, beginnend 1532. Bei Säumnis hat der Käufer (und seine Erben) das Recht, die Bürgermeister und vier aus dem Rat, welche ihm gefallen, nach Lohr, Karlstadt oder Hammelburg „in eines offen Wirts oder Gastgebers Haus“ zu mahnen, wohin sie sich nach der ersten Mahnung begeben sollen, bis Zins und Schaden erstattet sind. Wenn die von Lohr einen oder mehrere Artikel des Vertrages nicht befolgen, hat der Käufer das Recht, die von Lohr mit allen ihren Gütern, wo und was sie seien, zu pfänden, hemmen, treiben, führen oder anderswohin zu schaffen, wovor sie keinerlei Gebot, Verbot, Privileg oder wie es heißen mag schützen und schirmen soll, sondern sie haben allweg Unrecht und der Käufer hat Recht. Wenn in der Verschreibung Zwiespalt und Missverständnis auftauchen, so dass sie nicht eingehalten werden kann, so hat der Käufer das Recht, Kaufgeld, Zinsen und Schäden wieder einzufordern, und der Verkäufer ist zur Zahlung verpflichtet. Der Graf wird die 50 Gulden nicht weiter versetzen oder verkaufen, den Wiederkauf behält er sich zum Termin bei vierteljähriger Kündigungsfrist vor, wenn der Zins durch die Bürgermeister bezahlt ist. Der Graf siegelt, und „Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Lohr“ hängen zur Bestätigung das Stadtsiegel mit an. Gegeben auf Freitag nach St. Veits Tag (1531).Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Current repository:
SALI A 27
SALI A 27
S 1: Rand stark beschädigt. S 2: Fast zur Hälfte zerstört.



StAW, HV Ms. f. 227, fol. 435, Abschrift G. Höfling unter Juni 22, nach Original
abstracts:
- Reg. Rieneck S. 333.
Comment
Archivvermerke: Undatierter Ablösungsvermerk, 16. Jahrhundert.Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I A 27, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_A_27/charter>, accessed 2025-04-07+02:00
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