Fond: Urkunden
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Charter: I A 26
Date: 1531 Juni 16
Abstract: Paul Diemar zu der Jauhs Mule1 erklärt: Er verkaufte an Johann Wannckel, Bürger zu Hammelburg, 22 ½ Gulden Zins, die er „auf der Stadt Lohr (Loer) in der Grafschaft Rieneck gelegen“ hat, die von seinen verstorbenen Eltern auf ihn gekommen sind, für 450 Gulden, laut einer Kaufverschreibung datiert auf Freitag nach St. Veit 1531 [ = Juni 16]. Er erklärt, dass dieser Kauf mit Einwilligung seiner Stiefbrüder Jobst und Valentin Diemar geschehen ist. Diese erklären, dass sie wegen des vermutlichen Nutzens des Verkaufs für ihren Stiefbruder damit einverstanden sind. Sie werden für sich und ihre Erben keinerlei Ansprüche an den Käufer erheben und begeben sich aller Ansprüche an dem Zins. Paul Diemar als Verkäufer und Jobst Diemar siegeln. Valentin Diemar hat kein Siegel und bittet Wilhelm Diemar von Wiesenfeld, seinen Vetter, um Besieglung, was dieser tut. Gegeben auf Freitag nach St. Veits Tag (1531).
Charter: I A 27
Date: 1531 Juni 16
Abstract: Philipp „Graf und Herr zu Rieneck“ bekennt: Er verkaufte an Johann Wannckel, „des Rats Bürger zu Hammelburg“, 22 ½ Gulden Zins Frankfurter Währung, 12 Gulden gut an Gold, und 10 ½ Gulden Münze Würzburger Währung je 28 Schillinge für 1 Gulden, auf, ab und von seinen 50 Gulden, die ihm von Bürgermeistern und Rat zu Lohr (Loer) jährlich fallen, für 450 Gulden gängiger Landeswährung. Davon hat er 250 Gulden an Gold und 200 Gulden Würzburger Münze von Johann Wannckel erhalten, derer er ihn lossagt. Die Bürgermeister werden den Zins jährlich auf Petri Cathedra zu Lohr bezahlen, beginnend 1532. Bei Säumnis hat der Käufer (und seine Erben) das Recht, die Bürgermeister und vier aus dem Rat, welche ihm gefallen, nach Lohr, Karlstadt oder Hammelburg „in eines offen Wirts oder Gastgebers Haus“ zu mahnen, wohin sie sich nach der ersten Mahnung begeben sollen, bis Zins und Schaden erstattet sind. Wenn die von Lohr einen oder mehrere Artikel des Vertrages nicht befolgen, hat der Käufer das Recht, die von Lohr mit allen ihren Gütern, wo und was sie seien, zu pfänden, hemmen, treiben, führen oder anderswohin zu schaffen, wovor sie keinerlei Gebot, Verbot, Privileg oder wie es heißen mag schützen und schirmen soll, sondern sie haben allweg Unrecht und der Käufer hat Recht. Wenn in der Verschreibung Zwiespalt und Missverständnis auftauchen, so dass sie nicht eingehalten werden kann, so hat der Käufer das Recht, Kaufgeld, Zinsen und Schäden wieder einzufordern, und der Verkäufer ist zur Zahlung verpflichtet. Der Graf wird die 50 Gulden nicht weiter versetzen oder verkaufen, den Wiederkauf behält er sich zum Termin bei vierteljähriger Kündigungsfrist vor, wenn der Zins durch die Bürgermeister bezahlt ist. Der Graf siegelt, und „Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Lohr“ hängen zur Bestätigung das Stadtsiegel mit an. Gegeben auf Freitag nach St. Veits Tag (1531).
Charter: I C 74
Date: 1532 August 23
Abstract: Graf Philipp von Rieneck präsentiert den Richtern der Aschaffenburger Kirche auf den Altar St. Johannes Evangelista in der Pfarrkirche Lohr, vakant durch den Tod des Eckard Schwab, den Johann Sauer (Sawer) und bittet um Investierung. Datum (1532) Vicesima tertia die mensis Augusti.
Charter: I B 33
Date: 1534 April 12
Abstract: Klaus Ludwig und seine Frau Else sowie Klaus Meyloch und seine Frau Kunigunde von Ansbach erklären, dass sie von Hans Kemerer, Spitalmeister zu Lohr, den Spitalhof zu Ansbach mit allen Zugehörungen zu Erbbestand erhalten haben, alles mit Wissen, Willen und Erlaubnis des Grafen Philipp von Rieneck. Sie sollen ihn als Erbeigen bebauen, doch mit der bescheidenheit, dass sie und ihre Erben keinen Teil des Hofes veräußern, sondern ihn beieinander und in gutem Bau halten und dem Spital einen jährlichen Zins reichen von 13 Maltern Korn und 9 Maltern Hafer, Rothenfelser Maßes, gen Stat Lore auf das Kornhaus des Spitals zwischen Assumptionis und Nativitatis. Bei Säumnis hat der Spitalmeister volle Gewalt, den Hof zu seinen Händen zu nehmen und einem anderen zu verleihen oder dem Spital als Eigengut einzubehalten, ohne jede Einspruchsmöglichkeit. Zu Urkund bitten sie Georg (Jörg) von Lauter, Amtmann zu Lohr, um Besieglung, was dieser tut. Gegeben auf den Sonntag Quasimodogeniti (1534).
Charter: I A 28
Date: 1535 Februar 18
Abstract: Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde zu Lohr bekennen: Im letzten fünfundzwanzigsten Jahr haben im Land zu Franken und anderswo die pawrschafft und unterthanen gemeinlich aller fürstlichen, gräflichen und anderer Obrigkeiten Orte sich aus verkertem aignem unpillichen gemut und willen zusamen geschlagen, an vil orthen beschwerlich unerhort auffrurn und emporungen furgenommen, Bündnisse gegen die Obrigkeiten gemacht, das joch des gehorsam von sich geworfen, ihre Pflicht und Eide vergessen, sind mit bewaffneter Hand zusammen gezogen, haben Schlösser, Städte und Gotteshäuser bekriegt, eingenommen, geplündert und beraubt, zum Teil ausgebrannt, unterstanden sich, alle und jede Obrigkeit auszutilgen und zu unterdrücken, wie sie es auch an vielen Orten wirklich taten, und dies war auch öffentlich genannte Meinung und Ziel ihrer Principal, Führer und Hauptleute (die deswegen auch gebührliche Strafe empfangen haben). Dieses Aufruhrs und dieser Empörung haben sich Bürgermeister, Rat und Gemeinde damals auff erfordern obgedachter verfurischen Hauptleuthen unnd Iren Anhengern, als die so an sie Grenitzen, auch teilhaftig gemacht, und sie haben gegen Graf Philipp von Rieneck, ihren natürlichen Erb- und angeborenen Leibherrn, unbedacht ihrer Pflicht, ohne alle Ursachen und allein aus Unverstand, gehandelt und sich widersetzt. Deshalb hat der Graf, neben anderer gebührlicher empfangener Strafe, den Bürgern und der Gemeinde zu Lohr alle Statuten, Privilegien und Freiheiten, die ihre Voreltern lange Zeit bei den Vorfahren des Grafen ehrlich erlangt und bis dahin gebraucht hatten, nicht unbillig zu seinen Händen weggenommen. Jetzt hat er aber aus Freundschaft und auf Bitten seiner Frau und etlicher vom Adel, sowie auf untertäniges, flehentliches und bittendes Ansuchen durch Bürgermeister, Rat und Gemeinde, die im bäurischen Aufruhr begangenen Handlungen und Taten gnädig verziehen und ihnen alle Privilegien und Urkunden wieder zur Verwahrung ausgehändigt. Doch sollen sie und ihre Nachkommen diese Privilegien etc. nicht gebrauchen ohne Zustimmung der Herrschaft. Sie versprechen auch bei ihren Pflichten und Eiden, sich künftig in kein Bündnis gegen den Grafen und seine Erben zu begeben und sich ihm nicht zu widersetzen, sondern sich als fromme gehorsame Hintersassen zu halten. Zu Urkund haben sie der Stadt Lohr Siegel angehängt und weiterhin Georg von Lauter, Amtmann zu Lohr, und Junker Hans von Volkstedt (Volstat) um Besieglung gebeten. Gegeben am Donnerstag nach dem Sonntag Invocavit (1535).
Charter: I A 29
Date: 1538 September 30
Abstract: Jakob Fuchs, Bürger zu Lohr, und seine Frau Margarethe verkaufen mit Wissen und Willen des Grafen Philipp von Rieneck an Andreas Langendorf (Enndres Langendorff), Kaplan auf dem Schloss zu Rieneck, einen Zins in Höhe von 1 ½ Gulden guter Landeswährung, je 28 Schillinge für den Gulden, von ihrer Behausung gelegen zu Lohr, an Hans Volcker und Georg Kupferschmied, beide Bürger, stoßend, für 30 Gulden guter genehmer fränkischer Währung. Diese haben sie erhalten und sagen den Verkäufer los. Die erste Zinszahlung erfolgt nächst Michaelis nach Ausstellung. Sie versprechen, das Unterpfand gut zu halten und nicht zu verpfänden oder zu verkaufen. Bede und Steuer an den Grafen und an die Stadt Lohr leisten sie selbst. Bei Säumnis hat der Käufer das Zugriffsrecht. Jährlicher Wiederkauf zum Termin nach vierteljähriger Ankündigung. Sie bitten Georg von Lauter, Amtmann zu Lohr, um Besieglung, was dieser tut. Gegeben auf Montag nach Michaelis (1538).
Charter: I C 75
Date: 1540 Februar 23
Abstract: Klaus Diel, Schultheiß zu Halsbach, und seine Frau Katharina, und Hans Kun mit seiner Frau Dorothea, auch von Halsbach, verkaufen mit Wissen und Willen des Grafen Philipp von Rieneck an Georg Grimm, Inhaber des Altars und Lehens der Heiligen Drei Könige in der Pfarrkirche zu Lohr, 2 fl. Goldwährung an jährlichem Zins von Diels halbem Tagwerk Wiesen, an den Müller im Ziegenbachtal und oben an Wilhelm Herbart stoßend; item von einem Flecken Wiesen an Müllers Wege, stößt an Bonifatius (Facius) Brand und Hans Gerlach; item die Rothwisen obwendig dem Rottenbron gelegen und an Hans Gerlach, alles in Halsbacher Gemarkung gelegen. Weiterhin geht der Zins von Hans Kuns Wiesen bei der Scherersmühle, an den Müller und an Bonifatius Brand stoßend; item von einer Wiese bei dem Helbron, unwendig an Leonhard Freitag und oben an Michel Schneider stoßend; alles wird als Unterpfand eingesetzt. Der Kaufpreis beträgt 40 fl., je Gulden zu 28 Schillingen alten Geldes gerechnet, die bezahlt worden sind und derer sie den Käufer lossprechen. [Es folgen die üblichen Bestimmungen]. Sie bitten Georg von Lauter, Amtmann zu Lohr [gestrichen: Rieneck] um Besieglung, was dieser tut. Gegeben auf Montag nach Petri Cathedra (1540).
Charter: I A 30
Date: 1542 Oktober 4
Abstract: Kunz Götz, derzeit Schultheiß zu Langendorf, und die Schöffen des dortigen Gerichts erklären, dass sie zu Gericht saßen und Linhardt Reytz, gegenwärtiger Zeiger dieses Briefes, vor ihnen erschien. Er gab zu erkennen, dass er sich außerhalb andernorts mit seiner Hantierung niedergelassen hat, und er brauche deswegen eine Urkunde seiner ehelichen Geburt und seines Herkommens, auch dass er keine nachfolgenden Herren noch Junker habe. Er bittet, ihm diese auszustellen. Da sie dies für billig erachten und sie sich nicht weigern sollen, Kundschaft der Wahrheit zu geben, sagen sie deswegen so hoch sie das von Rechts wegen können und auf Eid und Pflicht gegen Bischof Konrad von Würzburg, dass uns Alten gut war wissens und eingedenk ist und sie jüngstens nichts anderes gehört haben, als dass Klaus Reytz und Fronica seine eheliche Hausfrau „bei uns zu Kirchen und Straße öffentlich zu Ehren nach christlicher Ordnung gegangen seien“, danach bei ihnen wohnten, „aber in rechter Zeit stehender Ehe“ haben sie ihren Sohn Linhardt „ehelich erobert und erzogen“. Dieser hat sich, während er hier wohnte, „ehrlich wie einem frommem Jungen und Gesellen gebührt“ gehalten, und er hat auch keinen nachfolgenden Herrn oder Junker, dem er leibeigen oder „in Verspruch“ sei. Die Aussteller bitten zu Urkund Philipp Fischborn (Fischbronn) zu Elfershausen um Besieglung, was dieser tut. Geschehen und gegeben Mittwoch nach Michaelis (1542).
Charter: I B 37
Date: 1550 Februar 22
Abstract: Stefan Reuß und seine Frau Margarethe von Rodenbach erklären, dass sie von Graf Philipp von Rieneck das Spitalmeisteramt zu Lohr (Lore) erhalten haben. Sie versprechen, die ihnen zugestellte Verschreibung in allen Punkten zu halten und nichts gegen den Grafen, das Spital und die armen Leute zu ihrem eigenen Vorteil zu tun. Verstoßen sie dagegen, können sie des Amtes entsetzt werden, doch soll ihnen die verschriebene Pfründe bleiben. Sie wollen mit Bewilligung ihrer Kinder und Verwandten für diese verschriebene Pfründe 50 fl. in Gold und ein Bett mit Zubehör geben, die dem Spital zu Nutz und Gut kommen sollen. Von dem, was sie sonst über die 50 fl. haben, es sei fahrende oder liegende Habe, steht es ihnen frei, dem Spital Weiteres zu ihrer Pfründe zu geben. Was sie über die 50 fl. nicht bescheidenn und darüber hinaus hätten oder hinterließen, sollen und wollen sie zu anderem ihrem Nutzen, ohne Einspruch von irgendeiner Seite, ihren Kindern, Freunden oder wem sie wollen wenden unnd keren. Was ins Spital geht, soll dort ohne Einspruch verbleiben. Zu Urkund bitten sie Zentgraf, Bürgermeister und Rat zu Lohr (Lohr)1, der Stadt Siegel aufzudrücken, was diese auch tun, der Stadt Lore ohne Schaden. Gegeben auf St. Peter Cathedra (1550).
Charter: I A 31
Date: 1551 August 18
Abstract: Graf Philipp von Rieneck erklärt, dass er auf Bitten seines Bürgers und lieben Getreuen zu Lohr (Lhor) Hans Harth, Weißgerber, ihm und seiner Frau Ottilie und ihren Erben Folgendes vergönnt hat: Sie dürfen an „unser und unser Bürgermeister und Rat Bohrmühle auf der Rechtenbach gelegen“ eine Walkmühle und eine Mahlmühle darobig zu ihrem Handwerk nach allem ihrem besten Nutzen und Frommen, wie ihnen solches abgezeichnet und gewiesen worden, bauen und gebrauchen. Dafür sollen sie ihm und seinen Erben und Erbnehmern jährlich zur gewöhnlichen Zeit ein Osterlamm „zur Bekenntnis der Erbschaft“ als Zins geben. Was künftig zur Erbauung des Mühlrads und „Bettes“ entsteht, sollen sie jederzeit zur Hälfte tragen, aber „der ander Bau“ soll allein auf der Stadt Unkosten erhalten werden. Dafür soll es so gehalten werden: Die Eheleute, ihre Erben oder wer die Mühle betreibt soll dann, wenn der Graf oder seine Nachfolger, oder die Bürgermeister und der Rat im Namen der Stadt, Röhren zu bohren haben, „mit ihrer Arbeit all die Weil wir zu bohren haben gänzlich stillstehen“. Zu Urkund hängt er sein Sekretsiegel an. Geschehen Dienstag nach der Himmelfahrt Mariae (1551).
Charter: I A 32
Date: 1556 März 16
Abstract: EB Daniel (Brendel von Homburg) von Mainz verleiht Graf Philipp die Lehen [wie zuletzt überliefert 1519 Februar 23]. Gegeben zu Steinheim am Montag nach Letare, den 16. Tag des Monats März (1556).
Charter: I D 3
Date: 1564 Mai 28
Abstract: Kilian Siegel, Bürger zu Gelnhausen, und seine Frau Barbara verkaufen eine Gült von 6 Gulden von diversen Gütern in Gelnhausen für 120 Gulden an Konrad Ries, Johann Haußman und Kaspar Konig, Kastenmeister des Gemeinen Kastens zu Gelnhausen. Besieglung mit dem Stadtsiegel. Gegeben auf Trinitatis (1564).
Charter: I A 33
Date: 1571 September 29
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Lohr bekennen, dass sie mit Bewilligung des Oberamtmanns der Graf- und Herrschaft Rieneck, Philipp von Dienheim, an Johann Drach, derzeit Keller zu Lohr (Lahr) und seiner Frau Maria, für 1000 Gulden eine jährliche Gült von 50 Gulden verkauft haben. Der Oberamtmann siegelt. Gegeben Samstag Michaelis (1571).
Charter: I A 34
Date: 1579 November 21
Abstract: Georg Ruppel, Zentgraf, und Sebastian Bauer als verordnete Vormünder der Kinder des verstorbenen Johann Drach erklären, dass ihnen die Bürgermeister Philipp Christ und Michael Hartt die 50 Gulden der Pension [s. 1571 September 29] gezahlt haben. Es siegeln die Aussteller. Gegeben Samstag, den 21. November (1579).
Charter: I D 7
Date: 1583 Januar 23
Abstract: Revers des Philipp (III. d. J.) von Gonsrod über die Verleihung verschiedener Lehen, wie sie schon seine Vorfahren hatten, u. a. zu Unterbessenbach, durch EB Wolfgang von Dalberg. Der Aussteller siegelt. Aschaffenburg, Mittwoch, den 23. Januar (1583).
Charter: I D 8
Date: 1584 April 10
Abstract: Revers des Johann von Hattstein: EB Wolfgang (von Dalberg) verleiht ihm und seinem Bruder Marquart die Lehen, die nach dem Tod des Dieter von Erlenbach auf die Hattstein übergegangen waren und ursprünglich von der Grafschaft Rieneck rührten, u. a. die Vogtei zu Mainaschaff. Der Aussteller siegelt. Aschaffenburg, den 10. April (1584).
Charter: I B 34
Date: 1588 März 25
Abstract: Hans Debold, Dorothea Christins, Witwe, und Michel Geiger zu Erlabrunn, erklären, dass sie mit Bewilligung Hartmuts von Kronberg d. J., Amtmann der Herrschaft Rieneck, als rechtem Lehensherrn von Amts wegen, zu Erbbestand haben von Hans Conrad, Spitalmeister zu Lohr, 2 Morgen Weingarten in der Mark Erla-brunn am Neuenberg, wie die Hans Grawe vermöge seines Lehensbriefes von [1459 März 13] hatte. (Ähnliche Bestimmungen wie 1459.) Auf ihre Bitten siegelt Leonhart Eißner, Erbachischer Schultheiß zu Erlabrunn. Gegeben (1588) am Tag Mariae Verkündigung.
Charter: I A 35
Date: 1592 Mai 1
Abstract: Schreiben des Mainzer EB Wolfgang (von Dalberg) an Bürgermeister und Rat zu Lohr wegen einer Beschwerde gegen den Keller Jakob Wolpert. Datum Aschaffenburg den 1. Mai 1592. Siegel; eigenhändige Unterschrift des EB.
Charter: I A 56
Date: 1596 Februar 24
Abstract: Der Mainzer EB Wolfgang (von Dalberg) erlässt durch seine Abgeordneten eine Regelung im Streit zwischen der Stadt Lohr und der Gemeinde Partenstein im Streit um das Gemeine Gemärk. Aschaffenburg, Samstag vor Quinquagesima, den 24. Monatstag des Februar (1596).
Charter: I A 36
Date: 1597 August 28
Abstract: EB Wolfgang (von Dalberg) erklärt: Es gab Schwierigkeiten, wenn sich Lohrer Bürger auswärts verheiraten oder wegziehen wollten. Sie wurden von Beamten des Erzstifts oder der Herrschaft Rieneck wegen der Leibeigenschaft „verfolgt“ und behindert, obwohl sie „so lang sie Bürger zu Lohr sind und bleiben der Leibeigenschaft frei seien“. Auf Bitten wird ihnen in Zukunft der freie Abzug (womit aber kein Missbrauch getrieben werden soll) gewährt, allerdings unter Zahlung einer Nachsteuer, sofern mit den Zuzugsgebieten keine andere Regelung besteht. Es siegelt der EB. Gegeben zu Mainz, den 28. August (1597).
Charter: I A 37
Date: 1601 Februar 2
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Lohr bekennen, dass sie für die Finanzierung des Rathausbaus an Johann Sendelbach (Santelbacher), Spitalpfleger und Kirchenverwalter, eine Gült von 30 fl. für 600 fl. verkauft haben. Es siegeln die Stadt und der Amtmann Hartmut von Kronberg der Mittlere. Gegeben in festo Maria purificationis (1601).
Charter: I A 38
Date: 1601 Februar 2
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Lohr bekennen, dass sie mit Bewilligung des Oberamtmanns Hartmut von Kronberg d. M. an Jost Keßler, Bürger zu Lohr, ihren Mitratsbruder, und an seine Frau Margarethe, zum Nutzen der Stadt eine Gült von 50 fl. für 1000 fl. verkauft haben. Es siegeln die Stadt und der Amtmann Hartmut von Kronberg der Mittlere. Gegeben in festo Maria purificationis (1601).
Charter: I A 39
Date: 1604 März 24
Abstract: Amtsbescheid vom 24. März 1604 mit Unterschrift des Mainzischen Sekretärs Justus Sperling: Neuregelung bzgl. der Schleifmühle auf der Basis des vorweg abgeschriebenen Vertrages von 1584 Januar 1 (= Beginn des Textes: Adam Bingel, Schmied und Bürger zu Lohr, verkauft an Paul Thoma ein Drittel der Schleifmühle, die er vom Wollweber-Handwerk gekauft hat und die vorher eine Walkmühle war, oberhalb der Kupfermühle gelegen. Regelung der Gebrauchs. Datum Sonntag den 1. Januar Neuen Stils 1584).
Charter: I B 36
Date: 1607 Januar 1
Abstract: Margarethe von Kronberg, geb. Brendel von Homburg, Witwe Hartmut von Kronbergs d. M., stiftet (mit zahlreichen Einzelbestimmungen) 6 Morgen Acker am „Schafberg“ gelegen an das Spital zu Lohr. Sie bittet Wolf Dietrich Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, Oberamtmann der Herrschaft Rieneck zu Lohr, ihren Schwiegersohn, um Besieglung, was dieser tut. Gegeben auf das Neue Jahr (1607).
Charter: I A 40
Date: 1608 November 29
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Lohr verkaufen zum Nutzen der Stadt, mit Bewilligung des Oberamtmanns Wolfgang Dietrich Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, an ihren Rat-Mitbruder und Spitalpfleger Johann Sendelbach für 600 fl. eine Gült von 30 fl.; das Kapital stammt aus dem Geistlichen Lehensfond. Es siegeln die Aussteller und der Oberamtmann. Gegeben Samstag vor Andreas (1608).
Charter: I A 63
Date: 1610 November 21
Abstract: Anna Margaretha Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, Witwe, geb. von Kronberg, stiftet 200 fl. Kapital für die Hausarmen zu Lohr. Sie unterschreibt eigenhändig und bittet Wolf Dietrich Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, ihren Schwager und Bruder, um Besieglung. Weiterhin siegelt die Stadt. Gegeben auf Maria Opferung (1610).
Charter: I A 41
Date: 1611 November 11
Abstract: Zentgraf, Bürgermeister und Rat der Stadt Lohr verkaufen mit Bewilligung des Oberamtmanns Wolfgang Dietrich Kämmerer von Worms genannt von Dalberg zum Nutzen der Stadt eine Gült von 100 fl. für eine Hauptsumme von 2000 fl. an den Mainzischen Keller zu Lohr, Jakob Wolpert, und seine Frau Margarethe. Es siegeln die Stadt und der Oberamtmann. Gegeben auf St. Martin, den 11. des Monats November (1611).
Charter: I A 42
Date: 1613 Februar 23
Abstract: Der Oberamtmann Wolfgang Dietrich Kämmerer von Worms genannt von Dalberg bekennt: Sein Vorgänger und Schwer [Schwiegervater] Hartmut von Kronberg d. M. hat in seiner Amtszeit für 600 fl. einige Äcker und Wiesen gekauft, die an das Lehen Michaelis und an das Hospital zinsen. Diese kamen gegen Erstattung des Kaufschillings dann an ihn. Dalberg will ihre Verwaltung aber nicht länger übernehmen und hat sie an den Mainzischen Kammersekretär Justus Sperling und dessen Frau Maria übertragen. Sperling soll dafür jährliche Stiftungen auszahlen, an Arme, Kirche und an das Spital, damit es Dalbergs alte Dienerin aufnimmt. Die insgesamt 30 fl. können mit 600 fl. abgelöst werden. Drei Exemplare werden ausgefertigt, es siegeln der Aussteller und Sperling. Gegeben und geschehen zu Lohr auf Petri den 23. [!]1 Februar (1613).
Charter: I D 1
Date: 1619 Dezember 15
Abstract: Katharina Belgica, Prinzessin von Oranien, Gräfin zu Nassau, Gräfin zu Hanau und Rieneck, Frau zu Münzenberg, Witwe und Vormündin, entlässt Endres Kunckel von Partenstein aus der Leibeigenschaft. Sie unterschreibt und siegelt. Hanau, den 15. Dezember 1619.
Charter: I D 9
Date: 1624 Juni 24
Abstract: Christoph Albrecht Voit von Rieneck, würzburgischer Amtmann zu Remlingen und Homburg am Main, genehmigt Wolff Müller, in (Markt-)Heidenfeld eine Schankwirtschaft zu führen. Datum 24. Juni (1624).
Charter: I D 10
Date: 1633 Februar 22
Abstract: Genannte Einwohner von Kleinheubach haben für eine Kornlieferung an Karl Rudolf Echter von Mespelbrunn eine Zahlung von 1070 Gulden zu leisten. Sie bitten den Amtmann Hans Heinrich Wroßen [?] um Besieglung. Gegeben zu Kleinheubach auf Petri Cathedra (1633).
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