Charter: Urkunden I A 28
Signature: I A 28
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1535 Februar 18
Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde zu Lohr bekennen: Im letzten fünfundzwanzigsten Jahr haben im Land zu Franken und anderswo die pawrschafft und unterthanen gemeinlich aller fürstlichen, gräflichen und anderer Obrigkeiten Orte sich aus verkertem aignem unpillichen gemut und willen zusamen geschlagen, an vil orthen beschwerlich unerhort auffrurn und emporungen furgenommen, Bündnisse gegen die Obrigkeiten gemacht, das joch des gehorsam von sich geworfen, ihre Pflicht und Eide vergessen, sind mit bewaffneter Hand zusammen gezogen, haben Schlösser, Städte und Gotteshäuser bekriegt, eingenommen, geplündert und beraubt, zum Teil ausgebrannt, unterstanden sich, alle und jede Obrigkeit auszutilgen und zu unterdrücken, wie sie es auch an vielen Orten wirklich taten, und dies war auch öffentlich genannte Meinung und Ziel ihrer Principal, Führer und Hauptleute (die deswegen auch gebührliche Strafe empfangen haben). Dieses Aufruhrs und dieser Empörung haben sich Bürgermeister, Rat und Gemeinde damals auff erfordern obgedachter verfurischen Hauptleuthen unnd Iren Anhengern, als die so an sie Grenitzen, auch teilhaftig gemacht, und sie haben gegen Graf Philipp von Rieneck, ihren natürlichen Erb- und angeborenen Leibherrn, unbedacht ihrer Pflicht, ohne alle Ursachen und allein aus Unverstand, gehandelt und sich widersetzt. Deshalb hat der Graf, neben anderer gebührlicher empfangener Strafe, den Bürgern und der Gemeinde zu Lohr alle Statuten, Privilegien und Freiheiten, die ihre Voreltern lange Zeit bei den Vorfahren des Grafen ehrlich erlangt und bis dahin gebraucht hatten, nicht unbillig zu seinen Händen weggenommen. Jetzt hat er aber aus Freundschaft und auf Bitten seiner Frau und etlicher vom Adel, sowie auf untertäniges, flehentliches und bittendes Ansuchen durch Bürgermeister, Rat und Gemeinde, die im bäurischen Aufruhr begangenen Handlungen und Taten gnädig verziehen und ihnen alle Privilegien und Urkunden wieder zur Verwahrung ausgehändigt. Doch sollen sie und ihre Nachkommen diese Privilegien etc. nicht gebrauchen ohne Zustimmung der Herrschaft. Sie versprechen auch bei ihren Pflichten und Eiden, sich künftig in kein Bündnis gegen den Grafen und seine Erben zu begeben und sich ihm nicht zu widersetzen, sondern sich als fromme gehorsame Hintersassen zu halten. Zu Urkund haben sie der Stadt Lohr Siegel angehängt und weiterhin Georg von Lauter, Amtmann zu Lohr, und Junker Hans von Volkstedt (Volstat) um Besieglung gebeten. Gegeben am Donnerstag nach dem Sonntag Invocavit (1535). Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Current repository:
SALI A 28
SALI A 28
S 1: Stark zerstört, zerbrochen. S 2: Rand stark beschädigt, Mittelfeld gut erhalten. S 3: Sehr gut erhalten.




Editions:
- Höfling S. 357.
Comment
Randnotiz im Büdinger Exemplar des rieneckischen Archivinventars: haben die Bürger 30 8bris anno 1559 wieder empfangen. – Die beiden Letzteren besiegeln auch 1536 Februar 14, in der Massenbuch für von Rieneck aufgenommene 1000 fl. zum Bürgen der Zinszahlung wird (StAW, MBVI 116 a, fol. 232; vgl. J. N. Buchinger: Beiträge zur Geschichte der Stadt Heidingsfeld aus archivalischen Quellen, AU 2, 2. Heft, 1834, S. 1 – 73, hier S. 56).Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I A 28, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_A_28/charter>, accessed 2025-04-11+02:00
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