Charter: Urkunden I A 30
Signature: I A 30
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1542 Oktober 4
Kunz Götz, derzeit Schultheiß zu Langendorf, und die Schöffen des dortigen Gerichts erklären, dass sie zu Gericht saßen und Linhardt Reytz, gegenwärtiger Zeiger dieses Briefes, vor ihnen erschien. Er gab zu erkennen, dass er sich außerhalb andernorts mit seiner Hantierung niedergelassen hat, und er brauche deswegen eine Urkunde seiner ehelichen Geburt und seines Herkommens, auch dass er keine nachfolgenden Herren noch Junker habe. Er bittet, ihm diese auszustellen. Da sie dies für billig erachten und sie sich nicht weigern sollen, Kundschaft der Wahrheit zu geben, sagen sie deswegen so hoch sie das von Rechts wegen können und auf Eid und Pflicht gegen Bischof Konrad von Würzburg, dass uns Alten gut war wissens und eingedenk ist und sie jüngstens nichts anderes gehört haben, als dass Klaus Reytz und Fronica seine eheliche Hausfrau „bei uns zu Kirchen und Straße öffentlich zu Ehren nach christlicher Ordnung gegangen seien“, danach bei ihnen wohnten, „aber in rechter Zeit stehender Ehe“ haben sie ihren Sohn Linhardt „ehelich erobert und erzogen“. Dieser hat sich, während er hier wohnte, „ehrlich wie einem frommem Jungen und Gesellen gebührt“ gehalten, und er hat auch keinen nachfolgenden Herrn oder Junker, dem er leibeigen oder „in Verspruch“ sei. Die Aussteller bitten zu Urkund Philipp Fischborn (Fischbronn) zu Elfershausen um Besieglung, was dieser tut. Geschehen und gegeben Mittwoch nach Michaelis (1542).Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
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SALI A 30
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Langendorf Gemeinde Elfershausen, Lk. Bad Kissingen.Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I A 30, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_A_30/charter>, accessed 2025-04-11+02:00
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