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Charter: Urkunden I B 37
Signature: I B 37
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1550 Februar 22
Stefan Reuß und seine Frau Margarethe von Rodenbach erklären, dass sie von Graf Philipp von Rieneck das Spitalmeisteramt zu Lohr (Lore) erhalten haben. Sie versprechen, die ihnen zugestellte Verschreibung in allen Punkten zu halten und nichts gegen den Grafen, das Spital und die armen Leute zu ihrem eigenen Vorteil zu tun. Verstoßen sie dagegen, können sie des Amtes entsetzt werden, doch soll ihnen die verschriebene Pfründe bleiben. Sie wollen mit Bewilligung ihrer Kinder und Verwandten für diese verschriebene Pfründe 50 fl. in Gold und ein Bett mit Zubehör geben, die dem Spital zu Nutz und Gut kommen sollen. Von dem, was sie sonst über die 50 fl. haben, es sei fahrende oder liegende Habe, steht es ihnen frei, dem Spital Weiteres zu ihrer Pfründe zu geben. Was sie über die 50 fl. nicht bescheidenn und darüber hinaus hätten oder hinterließen, sollen und wollen sie zu anderem ihrem Nutzen, ohne Einspruch von irgendeiner Seite, ihren Kindern, Freunden oder wem sie wollen wenden unnd keren. Was ins Spital geht, soll dort ohne Einspruch verbleiben. Zu Urkund bitten sie Zentgraf, Bürgermeister und Rat zu Lohr (Lohr)1, der Stadt Siegel aufzudrücken, was diese auch tun, der Stadt Lore ohne Schaden. Gegeben auf St. Peter Cathedra (1550).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
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SALI B 37

Siegel fehlt (abgefallen).
    Graphics: 
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    Notes
    1Erstmals zeitgenössisch (nicht in der späteren Abschrift einer Urkunde eines früheren Zeitraumes) ist hier diese Schreibung nachweisbar. Nach 1559 setzt sie sich zunehmend durch, s. z. B. StAW, MRA 4/L 28. Letztlich dürfte dies auf die Gepflogenheit der mainzischen Kanzlei zurückzuführen sein. In Urkunden: SAL, I A 33, 1571 September 29. Lange Zeit noch Schwankungen, auch innerhalb des Textes einer Urkunde, zwischen Lohr und Lahr/Lore/Lare.
     
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