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Charter: Urkunden I A 31
Signature: I A 31
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1551 August 18
Graf Philipp von Rieneck erklärt, dass er auf Bitten seines Bürgers und lieben Getreuen zu Lohr (Lhor) Hans Harth, Weißgerber, ihm und seiner Frau Ottilie und ihren Erben Folgendes vergönnt hat: Sie dürfen an „unser und unser Bürgermeister und Rat Bohrmühle auf der Rechtenbach gelegen“ eine Walkmühle und eine Mahlmühle darobig zu ihrem Handwerk nach allem ihrem besten Nutzen und Frommen, wie ihnen solches abgezeichnet und gewiesen worden, bauen und gebrauchen. Dafür sollen sie ihm und seinen Erben und Erbnehmern jährlich zur gewöhnlichen Zeit ein Osterlamm „zur Bekenntnis der Erbschaft“ als Zins geben. Was künftig zur Erbauung des Mühlrads und „Bettes“ entsteht, sollen sie jederzeit zur Hälfte tragen, aber „der ander Bau“ soll allein auf der Stadt Unkosten erhalten werden. Dafür soll es so gehalten werden: Die Eheleute, ihre Erben oder wer die Mühle betreibt soll dann, wenn der Graf oder seine Nachfolger, oder die Bürgermeister und der Rat im Namen der Stadt, Röhren zu bohren haben, „mit ihrer Arbeit all die Weil wir zu bohren haben gänzlich stillstehen“. Zu Urkund hängt er sein Sekretsiegel an. Geschehen Dienstag nach der Himmelfahrt Mariae (1551).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI A 31

Rand beschädigt, Mitte angebrochen.
    Graphics: 

    cop.
    StAW, MBVI 116 a, fol. 145

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      Editions
      • Höfling S. 231 nach dem verlorenen „Gerechtsamenbuch“ des SAL. Modernisiert Hönlein, Lohrer Hämmer (HL 1963 Nr. 10).
      abstracts
      • Reg. Rieneck S. 353.
       
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