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Charter: Urkunden I A 61a
Signature: I A 61a
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1506 September 3
Klaus Haber, Bürger zu Lohr, bekennt, dass er abermals im Gefängnis des Grafen Reinhard von Rieneck lag und wie zuvor auf Fürbitten entlassen wurde. Er verspricht, solche Übertretung (uberbracht), wie er sie vormals getrieben hatte, in der er nicht Ehre und Anstand zeigte, gegenüber seinem Weib oder sonst jemandem nicht mehr zu tun. Das Gefängnis wird er an niemand rächen und auch keinen zur Rache ermächtigen. Dies gelobt er dem Zentgrafen Hans Behem und bekräftigt es mit einem gelehrten Eid. Als Bürgen setzt er seine Schwäger und Freunde Kilian Koch, Hans Gopp, Hans Wagner und Fritz Feler (Feyler) den Bäcker. Wenn er die Sache wieder treibt wie vorher, sollen sie ihn auf Anforderung innerhalb eines Monats wieder ins Gefängnis schaffen. Wenn sie ihn nicht beibringen können oder wollen, sollen sie sich an seiner Statt stellen. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Verpflichtungen, sie haben es dem Zentgrafen gelobt und zudem Gott einen Eid geschworen. Alle bitten Behem um Besieglung, was dieser tut. Datum auf Donnerstag nach Egidii (1506).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI A 61 a

Fehlt.
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    Vgl. 1501 April 29 und 1504 April 3.
     
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