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Charter: Urkunden I A 7
Signature: I A 7
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1389 August 1
Ludwig (VI.) Graf zu Rieneck und seine Frau Gräfin Kunigunde beurkunden, dass sie ihrer Stadt und den Bürgern zu Lohr gemeynlichen die Gnade getan haben auf ewig für sich und alle ihre Erben, nämlich, dass diese sich understen genysen und gebrocht mögen der Stadt Graben an der Hagwisen, der da stößt an die Burg, wo ihr seliger Vetter Graf Gottfried inne saß, und des Grabens dort Jensiet hinder Cunzcen mullen. Was künftig in diesen zwei Gräben Fische waren oder werden (wasen ader werden)1, die mögen sie angrifen, der genysn und gebruchen, aber so, dass der Stadt und den Bauten dort aller Nutzen ist und gebührt, um sie zu bessern. Weder sie noch ihre Erben noch sonst jemand in ihrem Namen sollen sie daran hindern. Zu Urkund hängen sie ihre Siegel an. Gegeben am Sonntag nach St. Jakobs Tag des heiligen Zwölfboten sub anno domini millesimo CoCoCo LXXX nono.
Source Regest: Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI A 7

Beide Siegel anhängend, s. g. e.
    Graphics: 
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    Editions
    • Höfling S. 9.
    abstracts
    • Reg. Rien. S. 258.

    Comment

    Hagwiesen: heute verläuft die Haaggasse unterhalb des Schlosses. Mit der „Burg“ ist aber nicht das Schloss gemeint, sondern die „Alte Burg“, das spätere Kapuzinerkloster neben der Kirche. Diese war offenbar der Sitz Gottfrieds, der wohl relativ selten in Lohr anwesend war, 1389 Febuar 10 starb und in Würzburg in der Franziskanerkirche begraben wurde (die Bezeichnung „Burg“ ist im 14. Jh. nicht eindeutig!). Die Mühle ist, wie sich aus späteren Urkunden ergibt, die dort liegende sog. Steinmühle. Bei Hönlein, Türme S. 159 der Hinweis, dass dieser Bereich „Grimme-Hag“ genannt wurde. Gemeint ist also wohl der Graben vom Bayersturm zur Burg und weiter bis zum Lohrtor. – Die alte Burg als Sitz Gottfrieds nimmt auch Stein S. 37 an. Er geht jedoch fälschlich davon aus, das Schloss sei erst im 16. Jh. entstanden (S. 66, S. 84). – Die Bezeichnung Gottfrieds als „Vetter“ ist nicht wörtlich zu nehmen.


    Notes
    1Stein S. 54 liest wasen ader werden als „Wiesen und Werde“, also als Grasnutzung am Grabenrand und auf Inselchen.
     
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