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Charter: Urkunden I A 4
Signature: I A 4
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1389 Juli 25
Ludwig (VI.) Graf zu Rieneck und seine Frau Kunigunde, Gräfin daselbst, bekennen, dass sie einiglich zu Rate gekommen sind mit ihren Bürgern hier zu Lohr, dass sie die Stadt bessern und bauen wollen wo sin Aller nots ist, es sei an Mauern, an Gräben, an Verteidigungsanlagen (letzten) oder wie sie (wir) dann zu Rate würden, was das Beste und Nützlichste sei. Dazu haben sie bestimmt (haben wir bescheiden) ihre Bürgermeister zu Lohr und dazu die Baumeister (Buwemeister), die je dann zu diesen Zeiten gesetzt sind, dass die mit ihrem Rat und Geheiß bauen sollen von dem Ungeld, das in der Stadt zu Lohr fällt. Und wo sie auch Borgen Uzgewynne oder dar Legen oder leihen, es sei Geld oder Geldes Wert, das zu dem Bau nötig ist und dafür verwendet wird (dar an kompt an geverde), das sollen sie auch wyder gelten, bezahlen und abrichten von dem Ungeld, und sie sollen auch das Ungeld ohne Widerrede und Hindernisse unser oder der gräflichen Erben und Nachkommen so lange einnehmen (uff heben), bis sie aller ihrer Schäden von allen ihren Bürgschaften (Burgen), die sie von des Baues wegen auf sich gesetzt haben, bezalt geleidiget und gelost haben An Alle argelist und geverde. Zu Urkund siegeln sie mit ihren beiden Siegeln. Gegeben da man zählt nach Christi Geburt tausend drei hundert und in dem neun und achtzigsten Jahr auf St. Jakobs Tag des heiligen Zwölfboten.
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
Current repository
SALI A 4

Beide Siegel hängen beschädigt in Siegelhüllen an. Diese sind aus einer zerschnittenen zeitgenössischen Pergamenturkunde gefertigt, genauso wie (wohl aus der selben Urkunde) die Hüllen von I A 5 und I A 6.
    Graphics: 
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    abstracts
    • Reg. Rieneck S. 258.

    Comment

    Schreiber: Von der gleichen Hand wie I A 5, 6 und 7
    Die Urkunde folgt im Kontext der von 1379 Juli 26. Wichtig erscheint die Ersetzung „Bürgermeister auf beiden Seiten (uf beide sieten)“ durch „Bürgermeister zu Lohr“.
     
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