Charter: Urkunden I B 6
Signature: I B 6
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1408 Januar 17
Ludwig (VI.) Graf zu Rieneck urkundet für sich und seine Erben und Nachkommen in der Grafschaft: Er hat die Vergänglichkeit der Zeit erkannt und dass nichts gewisser ist als der Tod, und darum hat er Gott und der Mutter der Barmherzigkeit zu Ehren und zum Heil seiner und seiner Nachkommen Seelen beschlossen: Er stiftet das folgende Seelgerät mit ganzer Andacht und Innigkeit des Herzens und mit Gunst und Zustimmung seines Sohnes, Graf Thomas. Er hat 18 Malter Korngült von dem ehrwürdigen Herrn Iring (Yringe), jetzigem Abt des Klosters zu [Lücke durch Fleck] Schotten im Würzburger Bistum, gekauft.1 Diese Gült fällt in dem Dorf Gerlachsheim bei Grünsfeld gelegen von all den Gütern, die der Abt oder s[Lücke durch Fleck] er2 in dem Dorf haben, wie der Kaufbrief ausweist, den er von dem Abt und seinem Kloster darüber hat. Diese Korngült gibt er an das Spital, das seine Eltern und er in der Stadt Lohr gemacht und bewidmet haben, wegen der großen Gebrechlichkeit und Armut des Spitals und armer siecher Leute Notdurft, und ihnen damit eine Besserung getan haben. Wer dann je zu Zeiten ein Vormund ist, er sei Pfaffe oder Laie, der soll die Korngült und andere Gefälle, die zu dem Spital gehören, einnehmen, und die armen Siechen damit laben und trösten, die dann zu Zeiten in dem Spital wohnen und liegen. Er bestimmt auch, dass man arme, sieche, kranke Leute dort aufnehmen soll. Und welche Zeit das wäre, dass ihnen Gott Gnade täte, dass sie gesund werden und nach ihrer Nahrung selber gehn und stehn möchten, diesen soll man Urlaub geben und andere arme Sieche an ihrer Stelle aufnehmen und sie versorgen, um Gottes Willen, wie man den Vorherigen getan hat. Sei es aber, dass keine siechen Leute in dem Spital seien, so sollen die Vormünder oder Pfleger des Spitals die Korngült und andere Gefälle einnehmen und in das Spital schicken nach ihrem Gewissen vor Gott und der Welt. Die jetzt im Spital sind oder künftig dort angenommen werden und denen das Spital zu getreuer Hand anbefohlen wird, die sollen geloben und schwören, Recht zu tun nach dem wie vor- und nachgeschrieben steht angeverde. Und sie sollen von den Gütern jährlich Rechnung geben ihm und zwei Bürgermeistern zu Lohr, die dann weiter rechtfertigen und austragen sollten, was an gebrechens darin wäre, so weit sie möchten. Wenn er nicht mehr wäre und von Todes wegen abgegangen wäre, was Gott noch lange verbiet,3 dann haben seine Erben mit den Bürgermeistern und den Pflegern Gewalt und Macht, die Korngült für 150 Gulden wieder zu verkaufen und das Geld nach ihrem Gewissen anzulegen in Erbgut, wenn sie das haben möchten, oder in zeitlicher Gült. Das soll dann wieder den Siechen im Spital dienen. Er bestimmt auch, dass alle Pfleger des Spitals sich verpflichten sollen, der Siechen Korb zu tragen, sie zu behandeln und zu pflegen (bestellen sollen der siechen korp zu tragen und der siechen zu handeln und zu warten), wie sie billig und recht tun sollen um Gottes Willen, so weit sie es gegen Gott und die Welt verantworten wollen. Zu Urkund lässt er sein Siegel anhängen. Graf Thomas bekennt sich zu allem, was sein Vater mit seinem Wissen und Willen gemacht hat, verspricht Einhaltung und lässt sein Siegel anhängen. Zu Festigung haben sie die Bürgermeister der Stadt zu Lohr hinzugezogen und sie geheißen, der Stadt Siegel zu den ihren zu hängen. Die Bürgermeister mit Namen Kunz Fuchs (Cuncze Fuhs) und Peter Beyer4 bekennen sich zu dem Vorgeschriebenen und hängen aus Gnade und auf Geheiß ihres Herrn zu wahrer Urkunde der Stadt Siegel an diesen Brief, der gegeben ist am Dienstag nächst nach dem achtzehnten Tag da man zählt (1408).Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Current repository:
SALI B 6
SALI B 6
S 1: Ludwig, besch.; S 2: Thomas, besch.; S 3: Stadt Lohr, s. g. e (ältestes erhaltenes Stadtsiegel).





PfA Lohr, 01.1 Fasz. G. Höflings Geschichte des Spitals, Abschrift von G. Höfling
dgl. StAW, HV Ms. f. 227 fol. 265.
abstracts:
- Reg. Rieneck S. 263. Amrhein, Archivinventare S. 428 Nr. 55 unter Januar 16.
Comment
Archivvermerke: Reigirunge des spitals. Dieser briff ist erloset und ist daz gelt dafur furter angelegt und hat fricze gyer (Fritz Geyer) inne nach uswisunge zweyer briffe die hie biiligen. (1. Hä. 15. Jh.). Inhaltsangabe durch G. Höfling. Signaturen und Datierung.Notes:
1Schottenkloster St. Jakob zu Würzburg.
2Wohl „sonstwer“.
3Er stirbt zwei Monate später, am 29. März 1408. Die Urkunde ist die letzte von ihm erhaltene.
4Erstmalige Überlieferung von Bürgermeisternamen. - Zum Wappen der Stadt vgl. Ruf II S. 190. Die Tingierung dürfte, wie die der Grafen, Gold/Rot sein. Die Farbe des Wellenbalkens ist unklar, Blau wurde erst 1957 festgelegt.
Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I B 6, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_B_6/charter>, accessed 2025-04-04+02:00
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success