Charter: Urkunden I C 15
Signature: I C 15
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1409 März 17
Konrad (Cuncz) Wildenstein und seine Frau Hedwig beurkunden: Sie haben bisher jährlich einen halben Malter Korngült an die Frühmesse zu Lohr gegeben, von zehnthalb Morgen Acker, gelegen in der Mark zu Lohr am Schwebberg (sweyperge), daran einerseits liegen hat Richolf (Rycholff) von Elm (Elma)1, auf der anderen Seite Kunz Müller, und stößt auf Peter Beyer. Diesen Acker haben ihnen übereignet Herr Bertholt Inderwüst (Berchtolt in der Wusten), jetzt Frühmesser zu Lohr, und Eckart Schwab (Eckhard Swop) und Johann (Henne) Wilde, Gotteshausmeister, wie der Brief ausweist, den sie ihnen darüber gegeben haben. Sie leisten nun den halben Malter Korn von ihrem Garten, gelegen in der Mark zu Lohr auswendig der Zent (zcent)2, neben Richolf von Elm einerseits und anderseits neben Hans Weißbeck (Wiszbecke), den sie und ihre Eltern bisher als Freieigen hatten. Die Gült soll ewig fallen zwischen den zwei Unser Lieben Frauen Tagen in der Ernte, als man pflegt Gült zu geben und zu nehmen, nach Stadtmaß daselbst. Wenn sie oder ihre Erben den Garten verkaufen wollen, dann sollen sie das tun mit Wissen des Frühmessers, der Gotteshausmeister oder der Vormünder. Wer den Garten kauft, soll das halbe Malter künftig leisten. Konrad Wildenstein hängt sein Siegel für sich, seine Frau und beider Erben an und bittet zu größerer Sicherheit Eckart Schwab (Eckard Swoben) und Peter Eber(n), Bürgermeister zu Lohr, der Stadt Siegel anzuhängen. Sie tun das, doch unscheidenliche uns und der stat zu Lare angeverde3. Gegeben am Sonntag als man zu Chore singt Dominicam Laetare (1409).Source Regest:
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
Current repository:
SALI C 15
SALI C 15
S 1: Wildenstein, g. e.; S 2: Stadt Lohr, stark beschädigt.



Notes:
1Richolf von Elm, Amtmann zu Karlstadt, u. a. 1393, StAWt-G-Rep. 100 UN 1393 Mai 6.
2Das Zenthaus, heute nicht mehr sichtbar, befand sich nach div. Angaben außerhalb der Stadt vor dem Oberen Tor, vgl. Hönlein, Lohrer Türme. Der Torturm wurde auch als Centturm bezeichnet. Das Zenthaus stand auf einem größeren, umfriedeten Gelände samt einer Gerichtslinde. Abbildung auf Karte StAW, Hessen-Kassel K 342/580, Bl. 323, entstanden 1619 (vgl. ebd. fol. 314; Abb. u. a. bei A. Ruf, Rathaus S. 26, mit falscher Datierung „um 1585“ und falscher Quellenangabe; Ausschnitt bei Schönmann S. 41).
3Diese üblich werdende Schlussformel wird in den meisten der folgenden Regesten nicht mehr mit aufgenommen.
Lohr, Stadtarchiv, Urkunden I C 15, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_C_15/charter>, accessed 2025-04-05+02:00
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success