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Charter: Urkunden I C 23
Signature: I C 23
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1420 Februar 3
Johann(es) Scheibe (Scheybe), Pastor, und die Altaristen und Kapläne zu Lohr bekennen für sich und alle ihre Nachkommen, dass sie Else Gadenmann (Elsen Gadenmennyn) auf deren Lebenszeit jährlich den fünften Teil von 3 Gulden „oder so viel Gelds als sich am Fünftenteil an drei Gulden gebührt“ geben sollen, die sie als jährliche Gült erhalten von Wortwin Gleißs Haus, welche sie auf dieses gekauft haben für 59 Gulden (fur an ein sechczig gulden), von denen Else ein Fünftel bezahlt hat. Wenn sie gestorben ist, dann sollen sie künftig das Fünftel zu Präsenz gleich unter sich teilen und sollen ihrer Seele und der Seele des verstorbenen Herrn Eckart [Gadenmann] mit Vigil und Seelenmesse jährlich auf Elses Todestag gedenken. Falls man die 3 Gulden jährlicher Gült abe kauffte, wo man dann das Hauptgeld der 59 Gulden anlegt, davon sollen sie Else den fünften Teil auf Lebenszeit geben. Zu Urkund hängt Johann Scheibe sein Siegel für sich und die Altaristen und Kapläne auf deren Bitte an. Gegeben am Samstag nach Unser Lieben Frau Tag Lichtweihe (1420).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
, unter falscher Datierung Februar 9
Current repository
SALI C 23

Johann Scheibe, stark abgegriffen.
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    Comment

    Archivvermerke: Inhaltsangabe G. Höfling mit falscher Datierung auf Februar 9; Archivvermerke; Else Gademanyn brieff und her Eckarts (zeitgen.); gibt daß fünffte theil an 59 fl in die presentz (16. Jh.).
     
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