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Charter: Urkunden I C 61
Signature: I C 61
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1502 Mai 2
Hans Goppe mit seiner Frau Anna und Hans Natscher mit seiner Frau Magdalena (Madalen), beide Bürger zu Lohr, erklären, dass sie mit Erlaubnis des Grafen Reinhard von Rieneck, nach guter Betrachtung und um ihren Schaden damit abzulegen und sich besseren Nutz und Frommen damit zu verschaffen, an Johann Straub, Pastor zu Lohr, und an seinen Kaplan Kaspar Kobolt, Kaplan des Spitals, an Philipp Bechtig, Cappeln hern, und an den Schulmeister zu Lohr einen Gulden an Gold und soviel ein Gulden gilt Frankfurter Währung jährlichen Zinses von ihren hernach benannten Gütern verkauft haben. Nämlich: Von seinen 1 ½ Tagwerk Wiesen in der Wöhrde gelegen, an Götz Feyler stoßend, welche dem Grafen jährlich 22 Pfennige zinst; und von seiner auch in der Wöhrde gelegen, an Hans Meynberg stoßend, ist freieigen. Dieser Zins wird verkauft für 20 Gulden je 28 Schillingen Würzburger Währung, die er erhalten hat und derer er die Käufer losspricht. Der Zins soll jährlich unzertrennt auf den Sonntag Invocavit ohne Verzug, Mangel und gebresten gezahlt werden. Die Güter wollen sie in guter Besserung handhaben, und was Rieneck und der Stadt zu tun und zu geben ist, richten sie und ihre Erben selbst aus. Bei Säumnis haben die Käufer alle Macht des Zugriffs auf die Güter. Jährlichen Wiederkauf auf Petri Cathedra nach vierteljähriger Ankündigung für 20 Gulden und den fälligen Zins behalten sie sich vor. Sie versprechen Einhaltung und verzichten auf alle Einwendungen. Diesen Zinsgulden leistete vormals Hans Steinhart, Schultheiß zu Steinfeld, wofür auch die Käufer dem verstorbenen Grafen Thomas von Rieneck viermal im Jahr laut eines Briefes das Gedächtnis begehen.1 Graf Reinhard erklärt sein Einverständnis. Die Verkäufer bitten Hans Behem, Zentgraf zu Lohr, um Besieglung, was dieser tut. Datum auf Montag nach dem Sonntag Vocem jocunditatis (1502).
Source Regest: 
Quellen und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Lohr am Main bis zum Jahr 1559, hg. v. d. Stadt Lohr a.Main, Lohr 2011
 

orig.
unter Mai 1 nach der falschen Datierung durch Höfling.
Current repository
SALI C 61

Fehlt.
Material: Hartes Pergament
    Graphics: 

    cop.
    PfA Lohr, 01.1 Fasz. Georg Höflings Geschichte des Spitals, Abschrift von Höfling. Er vermerkt dabei, dass er die Urkunde von einem Stadtgerichtsprotokoll gelöst hat, dem sie als Decke diente. Auch zu einer Urkunde von 1522 Juli 14 (StAW, HV Urk. 536) findet sich ein derartiger Vermerk Höflings (StAW, HV Ms. f. 227, fol. 100, Abschrift Höflings fälschlich unter 1422)

      x
      abstracts
      • Amrhein, Archivinventare S. 428 Nr. 59.

      Comment

      Archivvermerke: Zwei zeitgenössische Inhaltsvermerke, ein Inhaltsvermerk 19./20. Jahrhundert. Deutliche Spuren des Gebrauchs als Einband, Teile der Plica zerstört. Auf der Rückseite rechts: Statgerichts Buch de annis xxvi : xxvii : xxviii : xxviiii : xxx : xxxi : xxxii . xxxiii: No 15. Das Stadtgerichtsbuch selbst ist nicht erhalten.


      Notes
      1Urkunde nicht erhalten.
       
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