Charter: Urkunden 10
Signature: 10
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1380 Juni 5
Bürgermeister, Schöffen und Bürger der Städte Fulda, Hammelburg und Vacha bekunden gegenüber dem Abt von Fulda und dem Kloster daselbst, dass sie einen Städtebund geschlossen und sich gegenseitige Treue geschworen haben. Sie werden dem Abt von Fulda als ihrem Herrn in jeder Not beistehen und sich dem Recht des Abts und seiner Nachfolger unterwerfen. Dafür sollen der Abt und seine Nachfolger die genannten Städte in ihren Rechten und Freiheiten belassen. Sollte eine der Städte angegriffen oder in ihren Rechten verletzt werden, würde der Abt von Fulda um Rat und Hilfe gebeten. Kann durch welche Auseinandersetzung auch immer keine Einigung gefunden werden, so dass eine Klage vor einem Gericht auf den Weg gebracht werden muss, stehen die drei Städte für einander ein und teilen sich Kost, Botenlohn, Zehrung sowie alle aufkommenden Schäden, solange bis Recht gesprochen wurde. Geschieht es, dass dem Kloster Fulda durch eine der drei Städte Schaden entsteht soll diese Stadt den Schaden vergelten und solange aus dem Städtebund ausgeschlossen sein, bis der Schaden vergolten und mit dem Kloster wieder Frieden geschlossen wurde. Die Stadt soll dann wieder mit den bereits geleisteten Eiden aufgenommen werden.Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
Current repository:
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des ArchivsCharter on the archive's website
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
Deutsch, Siegel ab und verloren
Sigillant: Die Städte Fulda, Hammelburg und Vacha
Material: Pergament
Original dating clause: Nach Cristi geburt drutzenhundert iar in dem achtzigisten iare an sent Bonifacien tage
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Notes:
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
Fulda, Stadtarchiv, Urkunden 10, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StadtAFulda/urkunden/10/charter>, accessed at 2024-12-05+01:00
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