Charter: Urkunden 297
Signature: 297
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1655 April 14
Hans Schüßler aus Gersfeld reversiert der Zunft der Lohgerber in Fulda, dass er sich mit deren Meistern geeinigt hat und in die Zunft aufgenommen wurde. Unstimmigkeiten herrschten, da Hans Schüßler zwei Jahre lang bei Georg Schneider in Gelnhausen als bereits verheirateter Mann den Beruf des Rotgerbers gelernt hatte, und nun sein drittes Lehrjahr in Fulda abschließen wolle. Nach den Statuten der Zunft dürften Lehrlinge jedoch erst nach der Lehrzeit heiraten. Ihm wurde jedoch Gnade gewährt, und er darf sein drittes Lehrjahr in Fulda abschließen. Hans Schüßler hat die üblichen Gebühren an Geld, Wachs und Wein entrichtet und verspricht sich an die Statuten und Handwerksordnung der Zunft zu halten. Verstößt er dagegen wird er die Strafen der Zunft annehmen. Bildet er als Meister einen Lehrjungen aus, gelten für ihn die gleichen Regeln wie für die anderern Meister. Darüber, dass er bereits zu Beginn seiner Lehrzeit verheiratet war und ihm eine außerordentliche Gnade zuteil geworden ist, wird er Stillschweigen bewahren. Für den Aussteller siegelt der Oberschultheiß und Forstmeister Lukas Heinrich von Gelnhausen.Source Regest:
Verzeichnung des HStA Marburg
Verzeichnung des HStA Marburg
Current repository:
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des ArchivsCharter on the archive's website
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
Deutsch, papiergedecktes Siegel aufgedrückt
Sigillant: Lukas Heinrich mit seinem Amtssekret
Material: Papier
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Original dating clause: Geschehen in Fulda den 14. Aprill Anno 1655
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Notes:
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
Fulda, Stadtarchiv, Urkunden 297, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-StadtAFulda/urkunden/297/charter>, accessed 2025-04-09+02:00
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