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Charter: Urkunden 298
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1655 Juli 16
Bürgermeister und Rat der Stadt Fulda mahnen die Anwohner des Wollwebergrabens, Christen wie Juden, dass es ihre Pflicht sei den Graben sauber und Instand zu halten. Durch den vergangenen Krieg sei vieles in der Stadt verfallen und müsse repariert werden. Dies betrifft auch den Wollwebergraben, den die Anwohner wieder aufbauen und ausbessern müssten. Acht Anwohner, Christen und Juden, werden als Gassenmeister bestellt, die für die Sauberkeit des Grabens zuständig seien. Jeder Anwohner soll sich zudem eine eiserne Krücke anschaffen und diese bei der nächsten Besichtigung der Gasse vorzeigen. Zuwiderhandlung wird mit 1 Gulden bestraft. Nach starken Regenfällen sollen die Anwohner mit den Krücken den angefallenen Schutt und Unrat aus der Gasse räumen. Ungehorsam dagegen wird mit 1 Kanten Wein bestraft. Da es sich häufiger ereignet, dass Mitbürger aus Fulda im Wollwebergrabern nachts ihren Unrat entsorgen, wird dies künftig mit 5 Gulden bestraft. Die Anwohner beklagten allerdings, dass auch häufig vorbeifahrende Wagen, die mit Holz und Reisig beladen seien, zu nah und ohne Vorsicht walten zu lassen, am Graben vorbeifahren, so dass Teile der Ladung auf die Steine des Grabens fielen und diese zerbrächen. Dies sei ebenfalls Schuld am Zustand des Grabens. Fuhrleute sollen daher in Zukunft nicht mehr so nah am Graben fahren und dafür sorgen, dass ihre Ladung nicht vom Wagen fällt. Da der Graben hinter Wilhelm Romeißens Land in einem ähnlich heruntergekommenen Zustand ist, gelten die Bestimmungen auch für diesen Graben. Jeder Anwohner steht in der Verantwortung für das Stück Graben, das an seiner Grundstücksgrenze verläuft. Schadhafte Stellen sind auf Kosten des jeweiligen Anwohners zu reparieren. Den zuständigen Aufsehern wird je eine Abschrift zugestellt.
Source Regest: 
Verzeichnung des HStA Marburg
 

Abschrift
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's website

  • Deutsch, unbesiegelt
    Material: Papier
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      Original dating clausePublicatum Fuldt den 16. Julii 1655

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
       
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