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Charter: Urkunden 404
Signature: 404
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1569 Dezember 19
Bürgermeister, Räte und Gemeinde der Stadt Fulda bekunden, dass sie an Hans Wagenhuber aus Fladungen, seine Frau Margarethe und beider Erben für 350 Gulden à 44 Gnacken die Mange am "Nyblinger Bornn" verkauft haben. Da die Kaufsumme noch nicht entrichtet ist, wurde folgende Vereinbarung getroffen: Für 100 Gulden sind die Käufer zinshaftig. Auf Walpurgis sind dafür ab dem Jahr 1570 jährlich 5 Gulden zu entrichten, wobei einmalig am ersten Termin eine Zahlung von 50 Gulden erfolgen soll. Für die übrige Kaufsumme sind jährlich vom Käufer und seinen Nachkommen 20 Gulden, nach Möglichkeit auch auf Walpurgis, zu zahlen, so lange, bis die Kaufsumme beglichen ist. Weiterhin sind jährlich Bodenzinsen und Beede ans Rathaus zu entrichten. Für die Wartung der Mange ist der Käufer zuständig. Es wird festgehalten, dass nur die Mange mit den vier Säulen verkauft wurde, aber nichts von dem angrenzenden Hof oder einer Gerechtigkeit auf dem Turm. Sein Zugang zur Mange soll jedoch in keiner Weise eingeschränkt sein. Als Bürgen setzt der Käufer Gangolf und Valentin Stopfel, Cyriax Frischleib und Hans Bader ein. Es wurden zwei Ausfertigungen angefertigt, je eine für jede Partei, sowie vorliegender "Kaufzettel" auf dem weiterhin jährliche Einträge über die eingegangenen Zahlungen zwischen 1570 und 1581 vorgenommen werden. 1581 wird die letzte Zahlung von 20 Gulden vermerkt.
Source Regest: 
Verzeichnung des HStA Marburg
 

Abschrift
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's website

  • Papier, unbesiegelt
    Material: bzw. Kaufzettel
      Graphics: 
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      Original dating clauseAuff Montag den 19ten Decembris, im Jar nach Christi unsers Seligmachers geburt funff zhenhundert, neun und sechtzig

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
       
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