Charter: Urkunden 536
Signature: 536
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1802 Januar 20
Vergleich im Streit zwischen dem Müller der Ziegelmühle, Joseph Schreiner, und seinem Bruder, dem Müller der Hornungsmühle, Valentin Schreiner. 1. Der Hornungsmüller will nicht gestatten, dass der Ziegelmüller im Winter das Eis von der Ziegelmühle flußabwärts in den Hauptfluss Fulda fließen lässt. 2. Der Ziegelmüller will seinerseits nicht gestatten, dass der Hornungsmüller auf der Überfallwehr bei seinem Mühlruder noch ein Brett aufsetzt. Zu 1: Es soll erlaubt sein in der Winterzeit, wenn das Mühlwasser zufriert, dem Wasser Luft zu machen und dessen Abzug dadurch zu befördern. Der Ziegelmüller soll aber dafür sorgen, dass keine Eisschollen durch den Hauptfluss auf die Hornungsmühle zu treiben und dort die Ruder und das Mühlwerk beschädigen. Die Eisschollen sollen dabei ans Ufer geschafft werden. Zu 2: Die Parteien haben sich geeinigt, dass der Hornungsmüller ein Brett einziehen dürfe, das aber eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf. Bei starkem Wasser, darf dieses Brett nicht aufgesetzt werden. Sie haben sich noch darauf geeinigt, dass in solch strengen Wintern, wie er gerade herrscht, der unterhalb liegende Hornungsmüller das sogenannte Spannwasser nicht in Bewegung setzen soll um den oberhalb liegenden Ziegelmüller nicht zu schädigen.Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
Current repository:
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des ArchivsCharter on the archive's website
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
Deutsch, aufgedrücktes Lacksiegel
Sigillant: Die Kommission ("Ea Commissione")
Material: Papier
Original dating clause: So geschehen Fulda den 21ten Janner 1802
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Notes:
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
Fulda, Stadtarchiv, Urkunden 536, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-StadtAFulda/urkunden/536/charter>, accessed at 2024-12-04+01:00
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