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FondUrkunden
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Charter: 525
Date: 1780 August 17
AbstractLandgraf Friedrich [II. von Hessen-Kassel] bekundet, dass er den Landrat Johann Karl Albrecht von Stockhausen zu Immenhausen nach dem Tod des Hauptmanns von Stockhausen zum Vormund über dessen 14jährige Tochter Ernestine Sophie Wilhelmine bestellt hat.

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Charter: 526
Date: 1780 September 17
AbstractAdolf Freiherr von Bastheim, hochfürstlich fuldischer Geheimer Rat, Hofmarschall und Oberamtmann, bekundet, dass er, da er von einer schweren Krankheit befallen sei, sein Testament und seinen letzten Willen verfasst habe. Am Tag seiner Beerdigung sollen 10 Gulden in die Armenkasse der Stadt Fulda fließen. Weitere 10 Gulden sollen je zur Hälfte den Franziskanern und den Kapuzinern zu Seelenmessen für den Verstorbenen zukommen. Damit es nach seinem Tod nicht zu Zwietracht komme, setzt der Aussteller seinen einzigen Sohn Heinrich als Universalerben ein. Dies betrifft das würzburgische Lehnsgut Bastheim sowie den gesamten Allodialbesitz. Bedingung ist allerdings, dass seine Witwe die für sie erworbene Wohnung als Witwensitz uneingeschränkt bis zu ihrem Tod zur Nutznießung, nicht als Eigentum, nutzen darf. Mobile Güter, wie auch Porzellan und Silber sollen, sofern sie nicht gebraucht werden, verkauft und das Geld angelegt werden. Im Ehevertrag wurde bereits vereinbart, welcher jährliche Betrag, der aus den Erträgen des Ritterguts Bastheim zugewiesen wird, seiner Witwe zustehe. Seine Tochter Johanna solle als Aussteuer 4000 Gulden erhalten. Sollte Johanna allerdings keine Erben hinterlassen, so sollen die 4000 Gulden wieder seinem Sohn Heinrich oder dessen Erben zufallen. Sollte Heinrich kinderlos sterben, so wird Johanna als Alleinerbin eingesetzt. Sterben beide Kinder noch vor der Volljährigkeit bzw. ohne Erben, so wird die Schwester des Ausstellers, Wilhelmina von Ritterich, den gesamten Allodialbesitz zur lebenslangen Nutznießung zur Verfügung bekommen. Wenn nach deren Tod die Witwe des Ausstellers noch lebe, solle sie dann den gesamten Besitz erb- und eigentümlich erben. Überlebt die Schwester allerdings die Witwe, solle nach deren Tod der gesamte Besitz den städtischen Armen zukommen, verwaltet durch den bischöflichen Ordinarius.

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Charter: 527
Date: 1780 September 21
AbstractDer Notar Johannes Vitus Wehner bekundet, dass er von Adolf Freiherr von und zu Bastheim, hochfürstlicher fuldischer Geheimer Rat, Hofmarschall und Oberamtmann zu Fürsteneck, Burghaun, und Fuldastein, beauftragt wurde eine Korrektur an seinem Testament (Vgl. Urk. 526) vorzunehmen. Im Original wurde seine Schwester Wilhelmina von Ritterich bedacht, es müsse aber Wilhelmina von Wurmb (Wurm) zu Würzburg heißen.

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Charter: 370
Date: 1782 November 28
AbstractErich Ludwig Freiherr von Breidenbach gen. von Breidenstein, geheimer Rat und Oberjägermeister, bekundet, dass Franz Anton Berda aus Fulda bei Oberjägermeister Johann Georg Thomas zu Rommerz in dreijähriger Lehrzeit das große und kleine Weidwerk erfolgreich erlernt hat.

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Charter: 528
Date: 1786 Juni 13
AbstractAmand Freiherr von Zobel zu Giebelstadt, Kapitular des Domstifts Fulda und Propst auf dem Johannesberg, bekundet, dass er dem in den Diensten der Propstei stehenden Jäger Johann Joseph Simon diverse Grundstücke erblich und für ewige Zeiten überlassen hat. Für eine Wiese sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 14 Böhmisch Erbzins zu entrichten, für die übrigen Grundstücke 4 Böhmisch an Gulden, ein Schonbrot, weitere 25 Böhmisch und jährlich ein Sommerhahn. Zudem sind dem Aussteller und seinen Nachfolgern in der Propstei zwei Tage lang Heu und zwei Tage lang Grummet zu machen.

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Charter: 529
Date: 1787 Juni 24
AbstractDie Meister der Kammmacherzunft in Mainz bekunden, dass der zwanzigjährige Geselle Wilhelm Ney aus Fulda zwei Wochen in der Stadt Mainz beim Meister Johannes Kohl gearbeitet hat.

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Charter: 530
Date: 1788 Februar 27
AbstractDer hochfürstliche Amtmann zu Weyhers, J. Dotter, bekundet, dass die Eheleute Johannes und Katrine Müller von Bildstein bei der Frau Hofkammerrätin Pauli aus Fulda ein Darlehen von 500 Gulden aufgenommen haben. Die landesübliche Tilgungsrate soll jährlich zum 1. März bezahlt werden. Als Unterpfand setzen sie ihr geschlossenes Gut ein, das mit 3000 Gulden taxiert und mit nicht mehr als 700 Gulden belastet ist.

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Charter: 371
Date: 1789 Oktober 20
AbstractIgnaz Romeis, Bürger von Fulda, bittet Abt Adalbert [III. von Harstall], ihm eine Strafe von 15 Gulden zu erlassen. Ihm wurde der Umgang mit einer Frau, die er in seinen Diensten hatte und der ein Verbrechen zur Last gelegt worden war, angelastet. Er ist sich jedoch keiner Schuld bewusst.

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Charter: 372
Date: 1792 Juli 20
AbstractLudwig Freiherr von Karg zu Bebenburg, Hofrat, Vizedom der Stadt und Oberamtmann der Zent Fulda, und Johann Heinrich Joseph Kepler, Hofkammerrat und Stadtschultheiß zu Fulda, bekunden, dass Johann Michel Komp, ehelicher Sohn des verstorbenen Metzgermeisters Matthias Adam Komp, das Metzgerhandwerk bei dem Metzgermeister Joseph Henning ordnungsgemäß erlernt hat. Danach ist er ein Jahr bei Metzgermeister Franz Kramer Knecht gewesen und erhält hiermit einen Lehrbrief über seine Lehrzeit ausgestellt.

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Charter: 531
Date: 1793 August 16
AbstractEs wird bekundet, dass der Handelsmann Philipp Adam Dibelius das bürgerliche Wohnhaus des Franz Schnell zu Fulda in der Schleifersgasse von dem Weißgerber Johannes Weiß für 1200 Gulden bei einer öffentlichen Auktion als Meistbietender ersteigert hat. Das Geld ist innerhalb eines Vierteljahres zu bezahlen.

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Charter: 532
Date: 1793 September 28
AbstractAdalbert [III. von Harstall], Bischof und Abt von Fulda, bekundet, dass er Pfarrer Karl Arnd, Novize (Professen) des adligen Konvents St. Salvator in Fulda, zeitiger "Oekonomen" zu Holzkirchen, wegen seiner in der Landwirtschaft erworbenen Kenntnisse als Kellner im Schlossgut Johannisberg im Rheingau ernannt hat.

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Charter: 533
Date: 1794 Mai 14
AbstractEhevertrag zwischen Johann Adam Fürst aus Neuenberg und Rabina Wilhelm aus Kirchhasel. Trauzeugen sind seitens des Bräutigams Johannes Weißmüller und Nikolaus Schmitt, seitens der Braut Johannes Wilhelm und Joseph Müller. Der Bräutigam bringt in die Ehe sein Wohnhaus in Neuenberg samt Zubehör ein. Die Braut hingegen bringt 150 Gulden Bargeld als Mitgift mit. 50 Gulden zahlt ihr Bruder Johannes Wilhelm in einer jährlichen Pension von 7 Gulden, zahlbar auf Michaelis.

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Charter: 373
Date: 1795 März 29
AbstractHofmarschall Anton Freiherr von Redwitz und die Mund- und Hofköche des Bischofs Adalbert [III. von Harstall], Franz Zahn, [Anton] Buchenthal, Joseph Häffele, Anton Riethel, Friedrich Weis und Ignatz Zehn, bekunden, dass Gottfried Molitor aus Fulda in dreijähriger Lehrzeit das Kochen erfolgreich erlernt hat.

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Charter: 374
Date: 1795 November 8
AbstractFrater Rudolf Senefelder aus Fulda legt in Gegenwart von Bischof und Abt Adalbert [III. von Harstall] sowie den Patres und Fratres des Benediktinerklosters Fulda sein Mönchsgelübde ab.

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Charter: 535
Date: 1798 Dezember 24
AbstractPachtvertrag zwischen dem Verwalter der beiden Hospitäler Heilig-Geist und St. Katharina zu Fulda als Verpächter und Maria Elisabetha Neumann (Neumännin), Pächterin des zum Hospital St. Katharina gehörigen Hofes samt der Güter. Von Petri ad cathedram [22.2.] 1797 wird der Pächtern auf 6 Jahre der genannte Hof mit Haus, Scheuer, Stallung, Garten, Äcker, Wiesen und Ländereien verpachtet. Die Güter werden im Einzelnen mit Aussaat aufgelistet. Die Pächterin verpflichtet sich die Gebäude instand zu halten. An Pacht sind jährlich 8 Malter Korn, 3 Malter Weizen, 1 Malter Erbsen, 3 Malter Linsen und 1 Taler für das Federvieh zu entrichten. Weiterhin verspricht die Pächterin die 10 Klafter Flößholz, die seit jeher an das Hospital St. Katharina entrichtet wurden, an das Hospital zusammen mit dem Fuhrlohn von 40 Gulden zu liefern. Sollte in der hochfürstlichen Rentkammer ein Mangel an Flößholz auftreten, verspricht die Pächterin ebenfalls ohne Kosten dieses Holz zu liefern. Die Pächterin ist für die Versorgung des Hospitals zuständig. Zur Sicherheit des Hospitals verschreibt und verpfändet die Pächterin dem Hospital ihr ganzes un- und bewegliches Vermögen. Nach Beendigung der Pacht wird die Pächterin zum Unterhalt bis zu ihrem Tod jährlich 4 Malter Korn, 4 Malter Weizen, 1 Malter Erbsen und 1/2 Malter Linsen vom Hospital erhalten. Aus Dankbarkeit dafür verpflichtet sich die Pächterin, dass nach ihrem Tod ihr gesamtes übriges Vermögen dem Hospital zufällt.

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Charter: 534
Date: 1798 Dezember 24
AbstractPachtvertrag zwischen dem Verwalter der beiden Hospitäler Heilig-Geist und St. Katharina zu Fulda als Verpächter und Maria Elisabetha Neumann (Neumännin), Pächterin des zum Hospital St. Katharina gehörigen Hofes samt der Güter. Von Petri ad cathedram [22.2.] 1797 wird der Pächterin auf 6 Jahre der genannte Hof mit Haus, Scheuer, Stallung, Garten, Äcker, Wiesen und Ländereien verpachtet. Die Güter werden im Einzelnen mit Aussaat aufgelistet. Die Pächterin verpflichtet sich die Gebäude instand zu halten. An Pacht sind jährlich 8 Malter Korn, 3 Malter Weizen, 1 Malter Erbsen, 3 Malter Linsen und 1 Taler für das Federvieh zu entrichten. Weiterhin verspricht die Pächterin die 10 Klafter Flößholz, die seit jeher an das Hospital St. Katharina entrichtet wurden, an das Hospital zusammen mit dem Fuhrlohn von 40 Gulden zu liefern. Sollte in der hochfürstlichen Rentkammer ein Mangel an Flößholz auftreten, verspricht die Pächterin ebenfalls ohne Kosten dieses Holz zu liefern. Die Pächterin ist für die Versorgung des Hospitals zuständig. Zur Sicherheit des Hospitals verschreibt und verpfändet die Pächterin dem Hospital ihr ganzes un- und bewegliches Vermögen. Nach Beendigung der Pacht wird die Pächterin zum Unterhalt bis zu ihrem Tod jährlich 4 Malter Korn, 4 Malter Weizen, 1 Malter Erbsen und 1/2 Malter Linsen vom Hospital erhalten. Aus Dankbarkeit dafür verpflichtet sich die Pächterin, dass nach ihrem Tod ihr gesamtes übriges Vermögen dem Hospital zufällt.

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Charter: 536
Date: 1802 Januar 20
AbstractVergleich im Streit zwischen dem Müller der Ziegelmühle, Joseph Schreiner, und seinem Bruder, dem Müller der Hornungsmühle, Valentin Schreiner. 1. Der Hornungsmüller will nicht gestatten, dass der Ziegelmüller im Winter das Eis von der Ziegelmühle flußabwärts in den Hauptfluss Fulda fließen lässt. 2. Der Ziegelmüller will seinerseits nicht gestatten, dass der Hornungsmüller auf der Überfallwehr bei seinem Mühlruder noch ein Brett aufsetzt. Zu 1: Es soll erlaubt sein in der Winterzeit, wenn das Mühlwasser zufriert, dem Wasser Luft zu machen und dessen Abzug dadurch zu befördern. Der Ziegelmüller soll aber dafür sorgen, dass keine Eisschollen durch den Hauptfluss auf die Hornungsmühle zu treiben und dort die Ruder und das Mühlwerk beschädigen. Die Eisschollen sollen dabei ans Ufer geschafft werden. Zu 2: Die Parteien haben sich geeinigt, dass der Hornungsmüller ein Brett einziehen dürfe, das aber eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf. Bei starkem Wasser, darf dieses Brett nicht aufgesetzt werden. Sie haben sich noch darauf geeinigt, dass in solch strengen Wintern, wie er gerade herrscht, der unterhalb liegende Hornungsmüller das sogenannte Spannwasser nicht in Bewegung setzen soll um den oberhalb liegenden Ziegelmüller nicht zu schädigen.

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Charter: 537
Date: 1802 Februar 17
AbstractEhevertrag zwischen dem ledigen Johann Joseph Farnung vom Lahmenhof und der Witwe Maria Katharina Schleicher aus Abtsroda. Der Bräutigam verpflichtet sich der Braut 150 Gulden zu bezahlen, dafür lässt sie ihn in ihrer "Hütte" wohnen solange sie lebt. Bürge für die Witwe ist Johannes Mihm vom Lahmenhof. Stirbt sie vor ihm, kann er ihren Erbteil nehmen und aus der Hütte ausziehen oder seinen Wohnsitz dort frei nehmen, entsprechend der Bedingungen der fünf Kinder aus Maria Katharinas voriger Ehe. Den Kindern wird ein Erbe von insgesamt 300 Gulden zugesprochen, das jedes Kind anteilig ab seinem 20. Geburtstag erhalten soll. Werden in dieser Ehe weitere Kinder geboren, sollen diese den anderen gleichgestellt sein.

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Charter: 375
Date: 1802 März 14
AbstractJohann Balthasar Lamm, Wildmeister aus Leibolz, bekundet, dass bei ihm Adam Hohmann aus Rasdorf in dreijähriger Lehrzeit das große und kleine Weidwerk erfolgreich gelernt hat.

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Charter: 538
Date: 1804 März 28
AbstractIm Namen Kaiser Franz II. wird bekundet, dass der kaiserliche Reichshofrat in der Sache Wolfgang Adam Menck gegen Amalie Henriette von Sydow angerufen wurde. Es geht um das Urteil einer Konventionalstrafe, das am 8. November 1802 erlassen wurde. Innerhalb von zwei Monaten sollen die entsprechenden Akten dem Gericht zukommen.

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Charter: 539
Date: 1804 Juli 21
AbstractLouis de la Martinique, Großmeister der Freimaurerloge Paris, bekundet, dass Clemens [Wenzeslaus] Coudray, 29 Jahre alt und geboren in Ehrenbreitstein, in die Freimaurerloge Paris aufgenommen worden ist.

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Charter: 540
Date: 1805 September 17
AbstractBeurkundung der Auflösung der Universität Fulda durch Wilhelm Friedrich, Erbprinz von Oranien-Nassau, Fürst zu Fulda und zu Corvey, Graf zu Dortmund, Herr zu Weingarten. Die Dekane der vier Fakultäten werden ihrer Ämter enthoben: Dr. Johann Joseph Knorz (Jura), Dr. Heinrich L.B. von Warnsdorf (Katholische Theologie), Dr. Franz Kaspar Lieblein (Medizin) und Dr. Joseph Schneider (Philosophie).

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Charter: 376
Date: 1805 Oktober 22
AbstractWilhelm Friedrich, Erbprinz von Oranien-Nassau, Fürst zu Fulda und zu Corvey, Graf zu Dortmund, Herr zu Weingarten, bekundet, dass er zur Errichtung und Ausstattung eines Landkrankenhausen in Fulda mit "Entbindungsinstitut und einer Irrenanstalt" folgende Gebäude und Gelder angewiesen hat: 1. Das ehemalige Kapuzinerkloster vor Fulda mit allen Gebäuden, Gärten und sonstigen Zugehörungen. 2. Für das erste Gebäude eine Summe von 3.900 und für weitere Bauten und die Inneneinrichtung 30.000 Gulden. Diese soll das Krankenhaus in jährlichen Abschlägen von 10.000 Gulden innerhalb der nächsten drei Jahre erhalten. 3. Das gesamte Eigentum des ehemaligen Kollegiatsstifts Hünfeld mit allen Gebäuden, Liegenschaften, Zinsen und sonstigen Zugehörungen, einschließlich der Verbindlichkeiten. 4. Der Fonds des Hospitals St. Nikolaus mit Gebäuden und Zugehörungen. 5. Der Fonds der aufgehobenen Anna Bruderschaft zu Fulda.

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Charter: 541
Date: 1806 April 30
AbstractDer Direktor, die Räte und Assessoren des fürstlich Oranien-Nassau-Fuldischen Oberfinanzkollegiums bekunden, dass sie für ihren Herrn Wilhelm Friedrich, Erbprinz von Oranien-Nassau, Fürst zu Fulda und zu Corvey, etc., zum Abtrag von Landes- und Kriegsschulden die Summe von 45.000 Gulden von verschiedenen Gläubigern geliehen haben. Das Geld wurde an die fürstliche Landessteuerkasse geliefert und soll gemäß des Landesschuldentilgungsplans vom 28. Oktober 1805 getilgt werden. Die Anleihen sind im Einzelnen aufgelistet. Prinz Wilhelm Friedrich bestätigt am 1. Mai 1806 die Aufnahme der Schulden und den Schuldentilgungsplan.

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Charter: 377
Date: 1811 November 12
AbstractKarl [Theodor von Dalberg] Großherzog von Frankfurt, Fürstprimas des rheinischen Bundes, Erzbischof von Regensburg, bestätigt die Verleihung der Wasenmeisterei [Abdeckerei] zu Fulda an Konrad Schwarz und dessen Stiefsohn Martin Lucas zu Poppenhausen, seine Frau und beider Erben auf Lebenszeit und erblich. Die Fälle, mit denen der Scharfrichter und seine Familie beauftragt werden, sollen von der fürstlichen Rentkammer unverzüglich mit 10 Gulden bezahlt werden.

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Charter: 542
Date: 1812 Oktober 29
AbstractKarl [Theodor von Dalberg] Großherzog von Frankfurt, Fürstprimas des rheinischen Bundes, Erzbischof von Regensburg, erlässt folgenden Beschluss: Der Rechtspraktikant Adam Joseph Schmitt ist zum Registrator des Zentamts Fulda ernannt worden. Die Besoldung und die Dienstaufgaben bleiben bis auf weitere Verfügungen die gleichen.

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Charter: 378
Date: 1817 November 24
AbstractWilhelm I. von Hessen-Kassel, Großherzog von Fulda etc., bestätigt die Verleihung der Wasenmeisterei [Abdeckerei] zu Fulda an Konrad Schwarz und seine Erben auf Lebenszeit. Die Fälle, mit denen der Scharfrichter und seine Familie beauftragt werden, sollen von der kurfürstlichen Finanzkammer unverzüglich mit 10 Gulden bezahlt werden.

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Charter: 379
Date: 1821 Juli 4
AbstractWilhelm I. von Hessen-Kassel verleiht den Gebrüdern Ducke, Möbelschreiner und Glaser aus Fulda, den Titel des Hoflieferanten.

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Charter: 543
Date: 1831 Juli 23
AbstractDie Meister der Mälzer und Brauer in Thüringen bekunden, dass Karl Friedrich Geleidsmann aus Schwerstedt in dreijähriger Lehrzeit bei seinem Vater und Braumeister Friedrich Geleidsmann das Brauereihandwerk erlernt hat. Er erhält daher diesen Lehrbrief mit besten Empfehlungen ausgestellt.

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Charter: 380
Date: 1832 Februar 24
AbstractPapst Gregor XVI. bekundet, dass er Johann Leonhard Pfaff zum Bischof von Fulda ernannt hat.

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Charter: 544
Date: 1834 Oktober 20
AbstractLandgraf Viktor Amadeus von Hessen-(Rheinfels-)Rotenburg etc. ernennt Ferdinand Pfennigkäufer, Doktor der Medizin und Philosphie, zum Hofrat.

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