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Charter: Urkunden 79
Signature: 79
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1476 April 30
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass mit seinem Wissen und seiner Zustimmung die Bürgermeister, Schöffen, Räte und Bürger der Stadt Fulda Gülten und Zinsen, wie in der nachfolgend inserierten Urkunde gleichen Datums steht, verkauft haben: Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Fulda bekunden, dass sie an ihren Mitbürger und Schöffen Anton <Scheibeln> und seinen Sohn Philipp eine Gülte von 10 Gulden oder 20 Schock fuldischer Währung für 100 Rheinische Gulden verkauft haben. Das Geld wurde gänzlich bezahlt und wird zum Nutzen der Stadt Fulda verwendet. Die Gülte ist nicht erblich und soll bis zum Tod der Käufer bezahlt werden. Jährlich sind je 5 Gulden oder 10 Schock auf Walpurgis [1.5.] und Michaelis [29.9.] fällig. Stirbt einer der Käufer wird dem anderen die gesamte Gülte bis zu dessen Lebensende bezahlt. Nach dem Tod beider Käufer fällt die Gülte wieder an die Stadt und die Urkunde wird ungültig gemacht. Bei säumigen Zahlungen dürfen die Käufer die Gülte auch vor Gericht einfordern. Alle entstandenen Schäden und Kosten hat die Stadt Fulda zu tragen.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung
Current repository
Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
  • Charter on the archive's website

  • Deutsch, Siegel anhängend
    Sigillant: Abt Johann, Stadt Fulda mit dem Stadtsiegel

    Material: Pergament
      Graphics: 
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      Original dating clauseDer gegebn ist nach Cristi unsers lieben hern geburt verczehinhundert und darnach in dem sesse und sybenczigisten iare uff sant walpurgen abinnt

      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.Die Urkunde wurde durch zwei Einschnitte ungültig gemacht.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
      Die Urkunde wurde durch zwei Einschnitte ungültig gemacht.
       
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