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Charter: Urkunden A-III-2
Signature: A-III-2
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20.11.1518
Angesichts der Tatsache, dass wohl aufgrund von Fehlern bei der Nominierung in päpstlichen Monaten sogenannte Kortisanen die vom Herzog Wilhelm IV. von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein, an die Universität verliehenen Pfründe (die Pfarren von Schongau, Wemding und Abensberg sowie die Kaplaneien der Ingolstädter Pfarren, von Unsernhernn und Feldkirchen) erhalten haben und damit die Finanzierung der Universität beeinträchtigt ist, wird von Wilhelm IV. die Nominierung insofern neu geregelt, dass die Universität, sobald die Vakanz auf eine Pfründstelle absehbar ist, aufgrund ihres ius nominandi zeitig einen Nachfolger benennen soll, der entweder Priester ist oder kurz vor der Priesterweihe steht, den der Herzog schließlich aufgrund seines ius praesentandi vorschlagen kann, wobei es ihm freisteht, sollte der Kandidat ihm nicht gefallen, einen anderen zu wählen, der aber schon länger tätiges und lehrendes (lernendes) sowie von einer der vier Fakultäten promoviertes und zugelassenes Mitglied der Universität sein muss. Aussteller: Wilhelm IV., Herzog von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein Empfänger: Universität Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

Siegel in Kapsel (unvollständig)
Sigillant: Wilhelm IV., Herzog von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein


Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 26,5 cm; Breite: 43 cm
    Graphics: 
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    Original dating clauseSamstag nach Elisabeth 1518

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    Unterschrift des Herzogs links unter der Plica
     
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