Fond: Urkunden
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Charter: A-II-37
Date: 29.04.1516
Abstract: Hans und Elizabeth Sedelmair bestätigen, dass ihnen die Universität Ingolstadt gegen eine ungenannte Summe Geldes für den universitätseigenen, von ihnen schon längere Zeit bewirtschaften Hof in Ebenhausen das Erbrecht verliehen hat, wofür sie jährlich 14 Tage vor oder nach St. Michael eine Herren- und Gattergilt von 3 Schaff Korn, ½ Schaff Gerste, 1/3 Schaff Hafer (jeweils nach Ingolstädter Maß) und 15 Schilling Pfennig Wiesgelt in Ingolstadt unabhängig von der Witterung oder anderer Ernteschäden zahlen müssen, wobei sie versprechen, alles in gutem Zustand zu erhalten und im Fall eines Verkaufs des Erbrechts der Universität das Vorkaufsrecht einzuräumen bzw. dass der Universität bei Besitzerwechsel 2 Gulden Handlang bezahlt werden. Aussteller: Sedelmair, Hans, aus Ebenhausen; Sedelmair, Elizabeth, Frau des Hans Sedelmair, aus Ebenhausen Empfänger: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat)
Charter: A-III-1
Date: 07.07.1516
Abstract: Herzog Wilhelm IV. von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein, verleiht, auch in Vertretung für seinen verreisten Bruder Ludwig X., die Pfarren Wemding, Abensberg und Schongau sowie die Kaplaneien und Altäre der beiden Ingolstädter Pfarren und ihrer Filialen unter Vorbehalt der jeweils angebrachten Pensionen, Reservaten und Absenzen an die Universität Ingolstadt, wobei er sich jedoch das Präsentationsrecht beim zuständigen Bischof vorbehält. Aussteller: Wilhelm IV., Herzog von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein Empfänger: Univeristät Ingolstadt
Charter: A-II-38
Date: 03.03.1517
Abstract: Moritz und Magdalena Vogel verkaufen dem geistlichen Herrn Georig Schweibemair, Kollegiat und Kämmerer der Universität Ingolstadt, dem Pfarrer von Unterhaunstadt („Nidern Haunstat“), Hanns Praun, und dem Kirchenpropst von Unterhaunstadt („Nidern Haunstat“), Konntz Fleischman, für 10 rheinische Gulden ein auf ihrem Acker von 22 Bifang, der „gegenn dem Hart inn Lenntinger Veld“ neben den Beeten von Hanns Wagner und Petter Stewbpecken lokalisiert wird, liegendes Ewiggeld von ½ rheinischen Gulden, das jährlich im Zeitraum von 14 Tagen vor und nach Mariae Lichtmess zu zahlen ist, wobei sie sich aber vorbehalten haben, es am Zahltag auch gegen 10 rheinische Gulden ablösen zu können. Aussteller: Vogel, Moritz Händler (?) aus Niederhaunstadt, und Magdalena Empfänger: Schweibemair, Georig, geistlicher Herr, Kollegiat und Kämmerer der Universität Ingolstadt; Praun, Hanns, Pfarrer zu Unterhaunstadt („Nidern Haunstat“); Fleischman, Konntz, Kirchenpropst in Unterhaunstadt („Nidern Haunstat“)
Charter: A-II-39
Date: 27.08.1517
Abstract: Dr. Wolfganng Peysser verpflichtet sich, nachdem er von der Universität Ingolstadt das Erbrecht an deren Bach mit Fischrecht und aller Nutzbarkeit in Haunstadt erhalten hat, der Universität jährlich im Zeitraum 14 Tage vor und nach St. Georg eine auf seinem ganzen Besitz liegende Herren- und Gattergilt von einem Pfund Pfennige zu zahlen, wobei der Status des Baches ohne Zustimmung der Universität nicht verändert werden darf, im Falle eines Verkaufs des Erbrechts der Universität das Vorkaufsrecht eingeräumt wird und ihr im Fall von Flurstreitigkeiten alle Verhandlungsrechte zustehen. Aussteller: Peysser, Wolfganng, Doktor und Lehrer der Arznei an der Universität Ingolstadt Empfänger: Universität Ingolstadt
Charter: J 199
Date: 12.11.1517
Abstract: Leonhard Schellnecker (Leonnhart Schelnnecker) aus Manching [Lkr. Pfaffenhofen/Ilm] und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie die Taverne (Taffern), samt Behausung und Stadel, in Manching, die an der Paar neben einem Anwesen des Paul Schmid liegt und im hinteren Bereich an ein Anwesen eines gewissen Büchler (Puchler) angrenzt, und welche sie von Bernhard Hiersdorfer (Hyrstorffer) gekauft haben, und die im Jahr 1489 durch Michael Gulden aus Manching an Wilhelm Heuberger, Pfarrer zu Manching, für eine jährliche Gült von fünf Pfund Pfennigen zu Wiederkauf, wie es ein Gültbrief beinhaltet, der mit dem Siegel des Marktes Reichertshofen [Lkr. Pfaffenhofen/Ilm] besiegelt ist, verpfändet wurde, nun besitzen und innehaben. Die Aussteller bekunden, dass Pfarrer Wilhelm Heuberger die fünf Pfund Pfennige einst per Testament für zwei ewige Messen, die Messe in der Kapelle auf dem Karner und die Messe für den verstorbenen Hans Hofman, sowie für einen ewigen Jahrtag in der Pfarrkirche St. Moritz in Ingolstadt gestiftet (auszutaylen verordnet und geschafft) hat. Da die Taverne samt Zubehör jedoch nicht in gutem Zustand erhalten wurde und aus ihr die jährliche Gült von fünf Pfund Pfennigen nicht mehr bestritten werden konnten, wurde die Gült durch Meister Michael (Michell) Schatz, Vikar, zusammen mit den Kirchenpröpsten und mit Meister Georg Irdung (Yrdung) in Vertretung der Kapläne Sigmund Heuberger und Georg Scheyrer, auf die halbe Summe, nämlich 20 Schilling Pfennige, herabgesetzt. Es wird bekundet, dass über diese Anpassung der Gült bisher keine Urkunde (verschreybung) ausgestellt wurde, nun der Pfarrer, die Kirchenpröpste und die Kapläne eine Urkunde (ain glaubwirdigen Schein und Urkund) haben sollen, deshalb haben die Aussteller diese neue Verschreibung ausstellen lassen und versprechen, künftig jährlich am Festtag des heiligen Michael [September 29] die Gült über 20 Schilling zu reichen. Als Kaplan der genannten Heuberger Messe wollen die Aussteller dem Thomas Romelspach, Doktor der Theologie und Ordinarius der Universität Ingolstadt, fünf Schilling Pfennige bezahlen. Ebensoviel wollen die Aussteller an den Kaplan der Messe Hans Hofman zahlen. Die Kapläne sollen an Samstagen zur Vesper für Wilhelm Heuberger ein Placebo [Gebet für Verstorbene] in der Kapelle auf dem Karner beten (ain Placebo in der Capellen auff dem karner sprechen sollen). Sollten die Kapläne dieses Gebet nicht selbst oder durch einen Priester verrichten, so sollen sie zur Strafe dem Mesner jeweils drei Pfennige schuldig sein. Den Personen Meister Hans Pfliegell, Vikar, Hans Jäger (Jager), Angehöriger des Inneren Rats, Sebastian Schelhammer (Schelhamer), Angehöriger des Äußeren Rats, sollen als Kirchenpröpste, sowie allen Gesellen und Schulmeistern der Pfarrkirche St. Moritz wollen die Aussteller für den ewigen Jahrtag künftig eine Abgabe von fünf Schilling Pfennigen zahlen. An den Meister Georg Bolling als Vertreter der Kapläne der Pfarrkirche St. Moritz wollen die Aussteller ebenfalls fünf Schilling Pfennige abführen, welche an jene abzuführen ist, die abends zur Vigil und morgens eine Messe lesen. Sollten die Aussteller an der Zahlung der Gült säumig werden, so haben ihre Gültherren und deren Nachkommen sowohl als Einzel-Gläubiger als auch in der Gruppe ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten die Gläubiger ihr Pfandgut dann nicht bekommen, so dürfen sie die Taverne und das Zubehör beschlagnahmen, bis ihnen Schuld und entstandener Schaden beglichen sind. Die Aussteller erklären, dass sie die ihnen anvertrauten Güter, insbesondere auch das Dach der Taverne und alle zugehörigen Gebäude in gutem Zustand halten wollen und in allen Rechtsstreitigkeiten das Gut betreffend ihren Lehensherrn beistehen wollen. Von der Verfügung wird eine Abgabe über zwölf Schilling Pfennige ausgenommen, die an den Kasten in Neuburg [an der Donau] zu reichen ist, sowie eine Abgabe über ein Pfund Wachs, die an die Heiligen zu Manching abzugeben ist. Es besteht ein Wiederkaufsrecht der Gült von 20 Schilling Pfennige zum Festtag des heiligen Michael zum Preis von 50 Pfund Pfennigen. Aussteller: Leonhard und Anna Schellnecker Empfänger: Thomas Romelspach, Kaplan der Heuberger Messe und Ordinarius der Universität Ingolsadt
Charter: A-III-2
Date: 20.11.1518
Abstract: Angesichts der Tatsache, dass wohl aufgrund von Fehlern bei der Nominierung in päpstlichen Monaten sogenannte Kortisanen die vom Herzog Wilhelm IV. von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein, an die Universität verliehenen Pfründe (die Pfarren von Schongau, Wemding und Abensberg sowie die Kaplaneien der Ingolstädter Pfarren, von Unsernhernn und Feldkirchen) erhalten haben und damit die Finanzierung der Universität beeinträchtigt ist, wird von Wilhelm IV. die Nominierung insofern neu geregelt, dass die Universität, sobald die Vakanz auf eine Pfründstelle absehbar ist, aufgrund ihres ius nominandi zeitig einen Nachfolger benennen soll, der entweder Priester ist oder kurz vor der Priesterweihe steht, den der Herzog schließlich aufgrund seines ius praesentandi vorschlagen kann, wobei es ihm freisteht, sollte der Kandidat ihm nicht gefallen, einen anderen zu wählen, der aber schon länger tätiges und lehrendes (lernendes) sowie von einer der vier Fakultäten promoviertes und zugelassenes Mitglied der Universität sein muss. Aussteller: Wilhelm IV., Herzog von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein Empfänger: Universität Ingolstadt
Charter: A-II-40
Date: 08.01.1519
Abstract: Sebastian Mair und Andre Schreiber garantieren der Universität Ingolstadt in Vertretung für alle Gemeindemitglieder von Unterhaunstadt, dass trotz des von der Universität genehmigten Teilverkaufs eines Wiesgrundes („Wisflecklin“) samt Hüthäuslein, Zaun, Graben und Steig aus der am Bach gelegenen Dorfwismat die daraus von der Universität für 9 Pfund erworbene Gilt von jährlich 45 Pfennig wie bisher gezahlt wird. Aussteller: Mair, Sebastian; Schreiber, Andre Empfänger: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat)
Charter: A-III-3
Date: 24.02.1519
Abstract: Eobanus Otth verpflichtet sich, aus den Einnahmen der Pfarre zur heiligen Jungfrau Maria in Schongau, die er nach der freiwilligen Resignation Gabriel Riedlers, Doktor der Rechte und Propst zu Unserer Lieben Frau in München, von der Universität Ingolstadt bzw. Herzog Wilhelm IV. von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein, verliehen bekommen hat, jährlich 50 rheinische Gulden, je zur Hälfte an St. Johann Baptist und St. Johann ev. an die Universität in Ingolstadt zu bezahlen, wobei sein gesamtes Vermögen wie auch das der Pfarrei als Sicherheit dient und Naturkatastrophen sowie sonstige Unglücksfälle dabei nicht berücksichtigt werden. Aussteller: Otth, Eobanus, Magister der artes liberales und Kaplan des einfachen Beneficiums am Dreikönigsaltar der Kirche zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt Empfänger: Universität Ingolstadt
Charter: A-II-41
Date: 27.04.1519
Abstract: Die Stadt Aichach verzichtet gegen eine jährliche an St. Michael von der Universität Ingolstadt zu zahlende Abgabe von 6 Schilling Pfennig auf sämtliche Rechtsansprüche, die auf dem Aichacher Universitätskasten, dem davorliegenden Grund mit Weinstock und auf dem benachbarten, inzwischen von der Universität gekauften Haus des Mesners Hanns Walckershofer mit Garten liegen. Aussteller: Bürgermeister und Rat der Stadt Aichach Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt
Charter: A-II-43
Date: 22.02.1520
Abstract: Spruchbrief zu einem Streit zwischen der Universität und Eberhart von Odenberg zu Töging, bei dem die Universität bei letzterem vergeblich zu erreichen suchte, dass er den von Mathes Schenck, seinem Schwiegervater, der Universität aus einer Gilt über 1100 rheinische Gulden mit einer jährlichen Abgabe von 62 rheinische Gulden geschuldeten Zins über 179 rheinische Gulden und auch die zukünftigen Abgaben bezahlt, sie sich aber schließlich dahingehend einigen, dass von Odenberg und seinen Nachkommen diese Zinszahlung erlassen wird, sie jedoch rückwirkend zum Jahr 1517, in dem dieser Vergleich erstmals ausgehandelt worden war, jährlich jeweils zu St. Johannes-Sonnwende und Mariae Lichtmess 31 rheinische Gulden Gilt zahlen müssen, die jedoch jährlich zu St. Johannes dem Täufer ganz oder zu Teilen abgelöst werden kann, wobei für 100 bezahlte rheinische Gulden 5 rheinische Gulden 38 Kreuzer und 1 Heller vom jährlichen Giltzins abgezogen werden. Aussteller: Eckh, Lenhart von, Doktor der Rechte Empfänger: Odenberg zu Töging, Eberhart von
Charter: A-II-42
Date: 22.02.1520
Abstract: Spruchbrief zu einem Streit zwischen der Universität und Eberhart von Odenberg zu Töging, bei dem die Universität bei letzterem vergeblich zu erreichen suchte, dass er den von Mathes Schenck, seinem Schwiegervater, der Universität aus einer Gilt über 1100 rheinische Gulden mit einer jährlichen Abgabe von 62 rheinische Gulden geschuldeten Zins über 179 rheinische Gulden und auch die zukünftigen Abgaben bezahlt, sie sich aber schließlich dahingehend einigen, dass von Odenberg und seinen Nachkommen diese Zinszahlung erlassen wird, sie jedoch rückwirkend zum Jahr 1517, in dem dieser Vergleich erstmals ausgehandelt worden war, jährlich jeweils zu St. Johannes-Sonnwende und Mariae Lichtmess 31 rheinische Gulden Gilt zahlen müssen, die jedoch jährlich zu St. Johannes dem Täufer ganz oder zu Teilen abgelöst werden kann, wobei für 100 bezahlte rheinische Gulden 5 rheinische Gulden 38 Kreuzer und 1 Heller vom jährlichen Giltzins abgezogen werden. Aussteller: Eck, Lennhart von, Doktor der Rechte Empfänger: Odenberg zu Töging, Eberhart von
Charter: A-II-44
Date: 21.05.1521
Abstract: Meister Georg Schwebeman, Kämmerer der Universität Ingolstadt, verleiht Georg Rauchmair sowie dessen Frau, Nachkommen und Erben drei Juchart universitätseigenes Gereut, ein ehemaliges Gehölz, das durch Rauchmair gerodet und zu einem Acker umgewandelt worden ist, gelegen am Mantelberg bei Handzell, neben dem Lehenacker und dem Gehölz von Alexander von Grumpenberg sowie neben dem Gehölz des Handzeller Pfarrers, gegen eine Herrengilt von 3 Schilling und 6 Pfennig (= 32 Pfennig pro Juchart), zahlbar jährlich im Zeitraum von 14 Tagen vor und nach St. Gallus, wobei jede Veränderung des Gereuts (Zerstückelung, Verkauf, Versetzung) und die Zinsnahme dafür verboten ist und sich die Universität im Fall eines Verkaufs der Erbgerechtigkeit das Vorkaufsrecht vorbehält. Aussteller: Maister Georg Schwebeman, Kämmerer der Universität Ingolstadt Empfänger: Rauchmair, Georg
Charter: A-II-45
Date: 30.05.1521
Abstract: Linhart Kirstel sowie Hanns und Anna Kesselschmid verkaufen ihr Haus mit einem Garten, wo früher der Stall gestanden war, sowie sonstigen Grund und Boden mit vorzüglichen Wasserfällen, worauf allgemein allerdings 2 jährlich zu bezahlende Gilten liegen (eine Messstiftung von 1 Gulden für das Spital, eine andere von 1 ½ Gulden für Georigen Helm, Bürger und Rat der Stadt Aichach) über den Kastner zu unser lieben Frauen, Mang Emershover, für 82 rheinische Gulden an die Universität Ingolstadt, wobei sie sich verpflichten, bei nicht zu erwartenden Komplikationen (Rechtsansprüche etc.) für den dabei entstehenden Schaden aufzukommen. Aussteller: Kirstel, Linhart, Bürger und Rat zu Augsburg; Kesselschmid, Hanns und Anna, Bürger zu Augsburg Empfänger: Emershover, Mang, Kastner zu unser lieben Frauen, Anwalt der Universität Ingolstadt
Charter: A-II-46
Date: 16.11.1521
Abstract: Hanns und Margareth Koballt verkaufen der Universität Ingolstadt um 40 rheinische Gulden ein auf ihren Äckern („unnser äckher gelegen zue Puch, erstlich ain Juchart leitt im veld gen Prunsteln wartz, zwischen Anndre Schmid von Pansaitt, und Jörigen Haugen von Holtzkyrchn, Merer ain halbe Juchart in dem selben veld ligt bein Rabäckher zwischen Steffan Aidittiger von Puch, und aines hailligen Ackher gen Puch, Merer ain Juchart leit Im veld gen stockhin hinauß leitt zur Petn Seidn daran Hanns Aidilliger von Puch, merer ain halbe Juchart leitt zu Pansaitterer veld gegen stain nauß stost auff den Prettlach und an Liennhart Herttl und Contz Pörmut äckher, merer ain halbe Juchart in dem veld staist über treiber leitt zwischen Neglen von Pansaitt, und Six Straupmond äckher, Mer Siben Pätt staissen auff Pättmesserer steig zwischen Kontz Pörmutt und Liennhart Herdl äckher“) liegendes Ewiggeld von jährlich 2 rheinischen Gulden, zahlbar acht Tage vor oder nach St. Simon und Judas, das von ihnen und ihren Nachkommen jeweils am Zinstag für 40 rheinische Gulden ablösbar ist. Aussteller: Koballt, Hanns und Margareth, aus Puch Empfänger: Universität Ingolstadt (Schwalbinger, Jöregen, Verordneter der Universität Ingolstadt; Castner, Manng, Verordneter der Universität Ingolstadt)
Charter: A-II-47
Date: 05.01.1522
Abstract: Die Witwe des Universitätsförsters Georg Rauchmayr, Anna Rauchmayr, verkauft aufgrund der von ihrem Mann ererbten Schulden von 16 Gulden, 5 Schilling und 10 Pfennig bei der Universität Ingolstadt die von dieser Universität verliehene Erbgerechtigkeit für ein Stück Land am Mantelberg bei Handzell, das ihr Mann gerodet hat, zusammen mit der von ihrem Mann darauf gezimmerten Behausung nebst einigen Mauersteinen und Zubehör um 19 Gulden und 10 Pfennig an die Universität Ingolstadt bzw. an Mang Emerßhoffer, deren Kastner in Aichach , wobei ihr der Differenzbetrag ausbezahlt wird, sie aber die ursprüngliche Verleihungsurkunde der Universität zurückgeben muss. Aussteller: Rauchmayr, Anna, Witwe Empfänger: Universität Ingolstadt (Emerßhoffer, Mang, Kastner der Universität Ingolstadt in Aichach)
Charter: A-II-48
Date: 16.01.1522
Abstract: Die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. bestätigen, dass zur Unterstützung der durch kriegerische und sonstige Ereignisse finanziell schlecht situierten Universität Ingolstadt die bisher zum Kloster Niederalteich gehörende Pfarrei St. Moritz in Ingolstadt mitsamt des Zehnten der Universität inkorporiert wird, wobei die Universität alle Einnahmen, die über die Erhaltung der Pfarrei und den Unterhalt des Vikars hinausgehen, erhält, alle sonstigen Rechtstitel aber beim Kloster verbleiben; sie bestimmen außerdem, dass das ius nominandi für den Vikar dem Herzog, das dazugehörige ius presentandi beim Eichstätter Bischof dem Kloster Niederalteich zusteht sowie dass der Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt seine Pflichten bei St. Moritz weiterhin einzuhalten hat, und sie entscheiden, dass zum finanziellen Ausgleich die Universität die jährliche Zahlung von 6 rheinischen Gulden an den Kaplan von St. Salvater zwischen den Brücken bei Ingolstadt (Unsernherrn) leisten, Niederalteich wiederum jährlich ein Schaff Getreide für das Kloster Geisenfeld bei der Universität abliefern muss. Aussteller: Wilhelm IV., Herzog von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein; Ludwig X., Herzog von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein Empfänger: Universität Ingolstadt
Charter: J 200
Date: 24.03.1522
Abstract: Friedrich Sturmfeder, Komtur (Comenthur) des Deutschordenshauses (Teuschenhaus) Blumenthal (Pluemental) [Stadt Aichach], und Wolfgang Pfersfelder, Pfleger und Landrichter zu Aichach, bekunden, dass es zwischen der Universität Ingolstadt einerseits und Leonhard Hinterskirchner (Leonnhartn Hinderskirchner) aus Schönleiten (Schonleuttn) [Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] andererseits, wegen der Belehung (stifftung) eines kleinen Gutes in Axtbrunn (Achsprun) [Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] zu Streit gekommen war. Wegen dieses Streites ist den Ausstellern von Wilhelm [IV.] und Ludwig [X.], Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge in Ober- und Niederbayern, befohlen worden (ein Comission und bevelh zugeschickt), die beiden Streitparteien zu verhören und dann zu versöhnen. Die Aussteller bekunden, dass dementsprechend Leonhard Hinterskirchner und Magnus (Manng) Emmershofer (Emershover), Kastner der Universität zu Aichach und deren Bevollmächtigter, zum Verhör erschienen sind. Die Verhörten haben gelobt, dass sie das Urteil akzeptieren wollen. Die Aussteller haben entschieden, dass Leonhard Hinterskirchner ermächtigt sein soll, einen Bauern (paurn) seiner Wahl auf seinen Hof und das kleine Gut der Universität einzusetzen und zu entheben (zustifften und zuentstifften). Jedoch soll der eingesetzte Maier an die Universität jedes Jahr zum Festtag der Heiligen Simon und Judas [Oktober 28] zusätzlich zur geschuldeten Gült ein Stiftgeld von 28 Pfennigen an den Kasten der Universität zu Aichach zahlen. Leonhard Hinterskirchner ist ferner berechtigt, von der Universität das Gut zum Preis von 44 rheinischen Gulden zu kaufen. In einem solchen Fall soll er dies der Universität ein halbes Jahr zuvor ankündigen. Die Universität muss in diesem Fall dem Hinterskirchner eine Urkunde ausstellen. Drittens wurde entschieden, dass für bisher entstandene Kosten jede Streitpartei selbst aufkommen soll. Die Aussteller bekunden, dass sie über dieses Urteil zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt haben und jeder Streitpartei davon eine ausgehändigt haben. Aussteller: Friedrich Sturmfeder und Wolfgang Pfersfelder Empfänger: Magnus Emmershofer, Kastner der Universität Ingolstadt zu Aichach
Charter: A-II-49
Date: 09.10.1522
Abstract: Die Stadt Aichach verzichtet hinsichtlich des von der Universität Ingolstadt von Tamom (!) Schmidin, Bürger zu Aichach, gekauften Hauses, das am Kastenhaus der Stadt Aichach zum Katzperkenner Brunnen hin liegt und vorn an den Bach stößt („Behaussung […] die gelegenn ist ann vnnsernn Castennhauss gegenn des katzperkenn. Pronnen Vber stost vornen Auff den Pach“), und eines um 4 ½ („funffthalbenn“) rheinische Gulden von der Stadt Aichach gekauften Grundes bzw. Fleckleins, das von diesem Haus bis zum Kastenhaus der Universität reicht, auf alle ihre Rechte und zu leistenden Dienste, wofür ihr die Universität Ingolstadt jährlich an St. Michael eine ewige Gilt von 6 Schilling Pfennig (einschließlich des Zinses auf den Universitätskasten) zahlt. Aussteller: Bürgermeister und Rat der Stadt Aichach Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt
Charter: A-II-50
Date: 25.11.1522
Abstract: Der Universitätsförster Leonhart Scheffler verkauft die ihm von der Universität Ingolstadt gegen eine Gilt verliehene Erbgerechtigkeit auf 4 Juchart Rodungsland am Mantelberg bei Handzell aufgrund seiner Notsituation für 5 Gulden 4 Schilling und 14 Pfennig, wovon 3 Gulden 4 Schilling und 14 Pfennig Schulden abgerechnet werden, zurück an die Universität Ingolstadt. Aussteller: Scheffler, Leonhart, vom Mantelberg bei Hanzell Empfänger: Universität Ingolstadt
Charter: A-II-51
Date: 19.02.1523
Abstract: Liennhartt und Warbara Helffer verkaufen für 15 rheinische Gulden ihre zwei Tagwerk Wismat bei Thierhaupten im Lechfeld, die an die Gründe von Steffan Lutz und dem Schlecht aus Osterzhausen, an die des Liennhart Wanner aus Eisingerdorf und an diejenigen des Thierhauptener Abts angrenzen, an den Kämmerer der Universität Ingolstadt, Jörig Hawer. Aussteller: Helffer, Liennhartt und Warbara, aus Hötzlarn (Gericht Rain) Empfänger: Universität Ingolstadt (Hawer, Jörig, Kämmerer der Universität Ingolstadt)
Charter: J 201
Date: 05.08.1523
Abstract: Hans Kammerer (Hanns Kamrer) aus Neukirchen [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] und seine Ehefrau Elisabeth (Elspeth) bekunden, dass sie von Wolfgang Lang (Wolfganng lanng) aus Neukirchen einen Garten über ein halbes Juchart, von welchem in Verbindung mit dessen Haus die Zinsen an die Hohe Schule zu Ingolstadt abzuführen sind, gekauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie mit Zustimmung der Universitätsverwalter auf dem gekauften Grundstück eine Behausung (herwerg) gebaut haben und dass sie von ihrer Hofstatt an die Universität jährlich eine Abgabe von 15 Pfennigen reichen wollen. Sollten die Aussteller ihre Behausung und ihre Hofstatt verkaufen wollen, so sollen sie daraufhin wieder von der Universität ein Gut zu Lehen empfangen. Als Abzugsgeld (abfartt) sowie als Auffahrtgeld (auff fartt) sind dann von den Ausstellern jeweils 12 Pfennige an die Universität zu bezahlen. Die Aussteller erklären ferner, dass sie alle schuldigen Scharwerksdienste und alles was sie von wegen der Hofstatt schuldig sind leisten wollen. Sollten die Aussteller die Abgabe über 15 Pfennig oder Abzugsgeld und Auffahrtgeld von 12 Pfennig nicht leisten, so haben ihre Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten Herzog Wilhelm [IV.] und Herzog Ludwig [X.] als Landesherrn ihren Pfleger oder das Landgericht in Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] feststellen, dass der von den Ausstellern errichtete Bau auf der gekauften Hofstatt, oder die Hofstatt selbst oder ihre Scharwerksdienste irgend jemandem Schaden zufügen, mehr als andere Hofstätten und Güter der Universität in Neukirchen, dann wollen die Aussteller ihr Gebäude abbrechen und alles tun, was ihnen von den Pflegern und dem Landgericht vorgeschrieben wird. Aussteller: Hans und Elisabeth Kammerer Empfänger: Universität Ingolstadt
Charter: J 202
Date: 30.11.1523
Abstract: Hans (Hanns) Ziegler, Wirt in Neukirchen (Newkyrchen) [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg], bekundet, dass er einst von Hans Kamerer das Erbrecht an dem Lehen der Taverne in Neukirchen, welche mit ihrer Gült (grundt aigenschafft unnd güllt) der Universität Ingolstadt gehört, gekauft hat, und dass er danach wegen der Einkünfte (anfals) mit der Universität in Streit geraten war, welcher jedoch beigelegt werden konnte. Der Aussteller bekundet, dass ihm nach Auskunft des universitären Salbuchs von Georg (Jörig) Hauer (Hawer), Doktor und Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt sowie derzeitiger Rektor und Kämmerer der Universität, eines von acht Lehen in Neukirchen zusammen mit der Taverne verliehen wurde. Dieses Lehen samt Taverne, das ursprünglich keine Weisgült abzuführen hatte, was durch die Einkünfte der Gült ausgeglichen wurde, ist dem Hans Ziegler und seinen Nachkommen zu Erbecht verschrieben worden. Außerdem wurden ihm damals das Baderecht [?] (die gerechtigkaitt des bads), sowie drei Metzen Hanfkörner und zwei Weisat aus einer Hofstatt und einem Garten verliehen. Am Kaufpreis von 10 1/2 Gulden für dieses eine der acht Lehen, wurden dem Aussteller 3 1/2 Gulden nachgelassen, so dass er zu sieben Gulden zahlen muss. Über diesen angesprochenen Kauf existiert ein Erblehenbrief, den der Aussteller erhalten hat. Der Aussteller verspricht nun, dass er zusätzlich zu den 15 Pfennigen Hofstattzins für die Taverne, eine Abgabe von vier Schilling und 15 Pfennigen für das Baderecht, sowie für die drei Metzen Hanfkörner und zwei Weisat, jährlich am Festtag des heiligen Gallus [Oktober 16] an den Kasten zu Aichach zusammen mit einem Scheffel Roggen und einem Scheffel Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] reichen will. Sollte künftig das Lehen der Taverne den Besitzer wechseln, sei es durch Kauf, Tausch, Übergabe, Todesfall oder Heirat, soll es stets von der Universität zu Lehen empfangen werden. Als Abzugsgeld und als Auffahrtgeld sind hierfür jeweils ein rheinischer Gulden zu bezahlen. Für die Hofstatt betragen Abzugsgeld und Auffahrtgeld, wie üblich, jeweils zwölf Pfennige. Sollte der Aussteller bei der Bezahlung seiner jährlichen Gült, oder der [noch ausstehenden] sieben Gulden, oder einer seiner anderen Pflichten säumig werden, soll damit wie mit den anderen acht Lehen verfahren werden und ein entsprechendes Pfändungsrecht der Universität bestehen. Aussteller: Hans Ziegler Empfänger: Der Kasten der Universität Ingolstadt zu Aichach
Charter: A-II-52
Date: 02.12.1523
Abstract: Bartlme Vischer verkauft einen auf seinen im Gugel oben an den Acker von Hanns Kylian, unten an den von Berk Wolf und daneben an den von Michel Perkin angrenzenden Acker (32 Bifang) in Neuburg an der Donau liegenden Ewigzins von jährlich 1 rheinischen Gulden, zahlbar an St. Gallus, um 20 rheinische Gulden der Universität Ingolstadt, wobei neben dem Acker sein ganzes Vermögen als Sicherheit dient, er und seine Erben aber den Ewigzins mit einer Vorlaufsfrist von 3 Monaten für 20 rheinische Gulden wieder ablösen können. Aussteller: Vischer, Bartlme, Bürger zu Neuburg Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt
Charter: A-III-4
Date: 18.06.1524
Abstract: Joahnnes Graf, Priester aus Schongau, bestätigt der Universität Ingolstadt, dass er für die Pfarrherrnstelle an der Pfarrkirche zur heiligen Jungfrau Maria in Schongau, die Eobanus Otth freiwillig resigniert hat und die ihm nun von der Universität und Herzog Wilhelm IV. von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein, verliehen worden ist, aus deren Einkünften jährlich jeweils zur Hälfte an St. Johann Baptist und zu St. Johann ev. 40 rheinische Gulden an die Universität in Ingolstadt zu entrichten hat, wobei sein Vermögen wie das der Pfarrei als Sicherheit dient. Aussteller: Graf, Johannes, Priester aus Schongau Empfänger: Universität Ingolstadt
Charter: A-II-53
Date: 13.08.1524
Abstract: Das Domkapitel Regensburg löst die von den bayerischen Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. bei Papst Clemens VII. erwirkte Konzession, wonach der Herzog das Recht inne hat, für vakante Pfründstellen im Regensburger Domkapitel Doktoren der Theologie zu präsentieren, die wiederum verpflichtet sind, an der Universität Ingolstadt zu lesen, im Hinblick auf den kürzlich verstorbenen Domherrn Gabriel Hidler und den bereits präsentierten Nachfolger Leonhart Marstaller mit Hinweis auf die damit für das Domkapitel verbundenen ungünstigen Umstände durch eine Corpus-Präbende von jährlich 60 rheinischen Gulden, die im Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach St. Peter und Paul in Ingolstadt zu zahlen ist, ab. Aussteller: Welser, Cristof, Propst des Regensburger Domkapitels; Gumppenperg, Caspar von, Dechant des Regensbruger Domkapitels; Parsperg, Eberhart von, Altherr des Regensburger Domkapitels; Domkapitel Regensburg Empfänger: Wilhelm IV., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Ober- und Niederbayern; Ludwig X., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Ober- und Niederbayern
Charter: A-VI-36
Date: 07.05.1527
Abstract: Ottilia Ziegler, Witwe des Steffan Ziegler aus Berg, verkauft gegen eine ungenannte Summe ihre Point auf dem Judenfriedhof in Berg, die auf das Feld des Zehnthofs stößt und dem Kasten in Landshut urbar ist, mit ihrem gesamten Vermögen als Sicherheit und unter Wahrung der Rechte des bayerischen Herzogs als Grundherren an Andree und Barbara Perndorffer aus Berg. Aussteller: Ziegler, Ottilia, Witwe des Steffan Ziegler, aus Berg Empfänger: Perndorffer, Andree, aus Berg; Perndorffer, Barbara, Frau des Andree Perndorffer, aus Berg
Charter: J 204
Date: 21.12.1527
Abstract: Peter Winchinger (Winichinger) aus Winiching [wohl Winichen, Gde. Unterdietfurt, Lkr. Rottal-Inn] und seine Ehefrau Diemut (Diemuet) bekunden, dass sie gegenüber ihrem Grundherrn, Stefan [Stephan Dietrich], Abt des Klosters St. Veit [Neumarkt-Sankt Veit, Lkr. Mühldorf am Inn], noch ausstehende und unbezahlte Gült und Schulden, die von dem Eigengut des Klosters St. Veit in Winichen herrühren, in Höhe von 15 rheinischen Gulden haben, die sie derzeit nicht bezahlen können. Nachdem nun die leiblichen Geschwister (geschwistriget) von Peter Winchinger, nämlich Veit [Winchinger], Georg [Winchinger] und Magdalena Kagermair (kagermairin) nach Übernahme des elterlichen Nachlasses (Erb Nemung) sich nicht gegenseitig auszahlen können, hat Abt Stefan den Ausstellern auf ihre Bitten hin, zur Auszahlung (entrichtung) der Geschwister eine Summe von 25 rheinischen Gulden geliehen. Zusammen mit der Schuld von 15 rheinischen Gulden, sind die Aussteller dem Abt nun insgesamt 40 rheinische Gulden schuldig. Im Gegenzug verschreiben die Schuldner dem Abt und dem Kloster St. Veit ihr Gut in Winichen, nach Bestimmungen des Stiftsbuches des Klosters jedoch unberührt die jährliche Gült und den jährlichen Zins. Zusätzlich zu dieser Gült und diesem Zins wollen die Aussteller künftig einen jährlichen Zins von zwei rheinischen Gulden reichen. Sie verpflichten sich, künftig jedes Jahr am Festtag des heiligen Michael [September 29] diese Abgabe von zwei rheinischen Gulden zu bezahlen, und dies zusätzlich zu der im Stiftbuch festgehaltenen Stiftgült zu tun. Sollte diese Gült von zwei rheinischen Gulden eines Jahres nicht bezahlt werden, so sollen die Aussteller ihres Lehens entsetzt sein. Sollten die Aussteller ihre Zusagen nicht einhalten, so soll ihr Lehen als Freies Eigen an das Kloster St. Veit fallen. Weder päpstliche noch kaiserliche Schreiben (kain Babstlich noch kayserlich beneficium statuta noch freihaitn) sollen ihnen in einem solchen Falle nützen. Es besteht für die Aussteller ein Wiederlösungsrecht der Abgabe von zwei rheinischen Gulden zum Preis von 40 rheinischen Gulden zum Festtag des heiligen Michael. Aussteller: Peter und Diemut Winchinger Empfänger: Kloster St. Veit [Lkr. Mühldorf am Inn]
Charter: J 205
Date: 05.10.1529
Abstract: Sebastian (Sebastiann) Faber, derzeit Pfarrer zu Handzell (Hantzll) [Gde. Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg], bekundet, dass er seine eigene Holzmark (holtzmarch) mit allem Zubehör zu Handzell, welche im unteren Bereich an ein Waldstück (holtz) der Amalia von Gumppenberg, Witwe zu Pöttmes, angrenzt und das der Steinweiher (Staynweyer) genannt wird, und die im oberen Bereich an ein Waldstück der Liebfrauenkirche (unser frawen holtz) angrenzt, die im vorderen Bereich an den Schweitzer (Schweytzer) Schlag [Lichtung?] stößt, der auch der Peckn Schlag genannt wird, und die im hinteren Bereich wiederum an einen Waldbereich der Liebfrauenkirche stößt, an Wolfgang Eöffölin [?], Doktor der Medizin und derzeitiger Kämmerer der Universität Ingolstadt, für 39 Gulden sowie einen Gulden für den Leikauf (Laykauff) zu Wiederkauf verkauft hat. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis bezahlt bekommen hat und dafür auf alle Ansprüche an der verkauften Holzmark verzichtet. Nur Wolfgang Effölin und die Universität sollen das Kaufobjekt künftig nutzen. Sollte die verkaufte Holzmark rechtlich angegriffen werden, so will der Aussteller den Käufern diesbezüglich beistehen. Aussteller: Sebastian Faber, Pfarrer zu Handzell Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt
Charter: A-VI-37
Date: 08.01.1530
Abstract: Georg und Anna Erll übergeben dem Kloster Schamhaubt ihren Hof neben der Kirche in Megmanstarff mit aller Zugehör, da sie ihn nicht mehr bewirtschaften können,; und erhalten dafür 1 Schäffel Hafer und den Ausgleich aller auf den Hof gemachten Schulden (3 ½ Pfund Pfennige, 2 Schäffel Korn, 2 Schäffel Hafer) und übergeben alle den Hof betreffenden Urkunden und Briefe und erklären alle vorherigen Briefe für ungültig. Aussteller: Erll, Georg, zu Megmanstorff; Erll, Anna, Ehefrau des Georg Erll Empfänger: Erhart, Propst des Klosters St. Georg in Schamhaubt, und der Convent des Klosters
Charter: J 206
Date: 30.05.1530
Abstract: Hans Enderlein (Enderlin) aus Handzell [Gde. Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg] und seine Ehefrau Ursula bekunden, dass sie ihr eigenes Waldstück (holtz), das am Tafernberg (amptaffernperg) [?] liegt und an Waldstücke eines gewissen Pitzl (Pytzl) sowie der Universität [Ingolstadt] angrenzt, mit allem Zubehör an Magnus (Mangnn) von Einertshoffen [Ainertshofen, Gde. Inchenhofen, Lkr. Aichach-Friedberg], derzeit Kastner der Universität Ingolstadt in Aichach für 18 rheinische Gulden verkauft haben. Die Aussteller erklären, dass sie den Kaufpreis bezahlt bekommen haben und auf alle Ansprüche an dem Kaufobjekt verzichten. Die Universität soll durch ihren Kastner zu Aichach das Waldstück künftig nutzen. Sollte die Universität an dem Kaufobjekt rechtlich angegriffen werden, so wollen die Aussteller ihr entsprechend Rechtsbeistand leisten. Aussteller: Hans und Ursula Enderlein Empfänger: Der Kastner der Universität Ingolstadt in Aichach
Charter: J 207
Date: 17.09.1530
Abstract: Der Rektor der Universität Ingolstadt [wohl Georg Hauer] und die Bürgermeister und Räte der Stadt Ingolstadt bekunden, dass nach dem Tod des Johann von Wolffstein (Johansen vom wolfstain), einst Dompropst zu Eichstätt und Pfarrer der Moritzkirche in Ingolstadt, durch Vermittlung (underhandlung) des bayerischen Herzogs (landsfürstlicher durchleuchtigkhait) die Pfarrei von Sankt Moritz mit der Universität uniert wurde und der Universität zum Unterhalt der Dozenten (lesenden doctorn) übereignet (zuegeaignet) wurde. Es wird bekundet, dass demgemäß die Pfarrei Sankt Moritz mit allen geistlichen Pfründen (golzgaben), die vormals von einem Pfarrer von Sankt Moritz allein, oder von diesem zusammen mit einem Rat der Stadt, verliehen werden konnten, künftig dem Rektor und dem Rat der Universität gehören soll, so dass die Universität entweder allein oder zusammen mit einem Rat der Stadt diese geistlichen Pfründen verleihen kann. Ebenso gehen alle damit verbundenen Rechte eines Pfarrers von Sankt Moritz an die Universität über. Die Aussteller bekunden, dass sie überein gekommen sind, dass man sich im Falle eines Heimfalls einer solchen Pfründe durch einen Todesfall (durch ain freyen todfall variern und erledigt), nicht hinsichtlich der Befreiung (Resignaciones) vergleichen will, sondern das Lehen abwechselnd wieder ausgeben will. Auch die Partei, der das Lehen nicht gehört, soll die Neubelehnung durch die andere Partei unterstützen. Gemäß dieser Vereinbarung hat nun der Rektor und Rat der Universität als erste erledigte geistliche Pfründe (die erst varierenden golzgab) die Messe der heiligen zwölf Apostel (die mes der heiligen zwelffpoten) in der Pfarrkirche Sankt Moritz an ihren Universitätsratsfreund (unnserm ratsfrundt), den Lizentiaten Johann Schrötinger verliehen. Bei der nächsten heimfallenden geistlichen Pfründe sollen wieder Bürgermeister und Rat der Stadt die Wahl (vorwal) eines Empfängers treffen dürfen, und danach wieder die Universität. So sollen in Zukunft die Lehen wechselweise von Universität und Stadt ausgegeben werden. Die Aussteller erklären, dass sie über diese Vereinbarung zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt haben. Aussteller: Rektor der Universität Ingolstadt; Bürgermeister und Räte der Stadt Ingolstadt Empfänger: Johann Schrötinger, Ratsfreund und Lizentiat der Universität Ingolstadt
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