Charter: Urkunden J 092
Signature: J 092
Add bookmark
Edit charter (old editor)
08.09.1449, Landshut
Heinrich [XVI.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet für sich, seinen Sohn Ludwig [IX.], Fürst, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, seine beiden [noch lebenden] Erben und alle seine Nachkommen, dass er gleich seinen Altvorderen, den Fürsten aus dem Haus Bayern, zu Ehren Gottes und der Jungfrau Maria, nachdem sein verstorbener Vetter, Fürst Herzog Ludwig der Ältere [Herzog Ludwig VII. der Gebartete von Bayern-Ingolstadt], Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf von Mortain (Morttani), eine Psalteristen-Stiftung ins Leben gerufen hat, dergemäß in der Pfarrkirche zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt der Psalter gelesen wird, die auch einen Organisten umfasst, der zu allen Hochfesten, allen Donnerstagen (pfincztage) und zum Fronleichnamsfest mit der Orgel spielen soll, diese Stiftungen jedoch zu seinen Lebzeiten nicht mehr vollenden konnte, nun acht Psalteristen dazu bestimmt hat, dass vier von ihnen von zwölf Uhr mittags bis zur Vesper am Grab den Psalter lesen, die zweiten vier nach der Vesper die Vigil singen sollen und dabei immer einer der drei Kapläne anwesend sein soll, so wie es die Stiftbriefe vorschreiben. Sollte die Vigil vor sechs Uhr nachmittags beendet werden, soll die Zeit bis sechs Uhr mit dem Lesen des Psalters verbracht werden. Der Psalter soll von einem Tag zum nächsten Tag fortlaufend gelesen werden und dabei kein Psalm ausgelassen werden. Die Psalteristen sollen auch bei allen anderen gesungenen Gottesdiensten und Prozessionen anwesend sein. Zwischen dem Mittwoch in der Karwoche (martterwochen) und der zweiten Vesper am Sonntag acht Tage nach Ostern (bis an den sunttag achttag nach ostern zu der anndern vesper) sollen die Psalteristen die Vigil jedoch nicht beten. Ebensowenig zwischen der ersten Vesper am Pfingstsamstag bis zur zweiten Vesper am Sonntag acht Tage nach Pfingsten. Ebensowenig soll man sie beten an den entsprechenden acht Tagen zu Weihnachten, nicht am Abend vor Christi Himmelfahrt, nicht am Abend vor Heilig Drei König (oberst abendt), nicht an einem Vorabend vor einem Marienfest, nicht am Vorabend vor einem Festtag eines der zwölf Apostel und auch nicht am Vorabend vor dem Fest Johannes des Täufers. Jedoch an allen anderen Tagen zu den vorgenannten Zeiten. Herzog Heinrich bekundet, dass er dafür den acht Psalteristen und dem Organisten die nachfolgenden Güter, Stücke und Gülten übereignet hat: Erstens die Güter zu Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und Bergheim (perckhaim) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], die von den Domherren von Eichstätt gekauft wurden; Ferner zwei Höfe zu Gerolfing, die der Tannderl bewirtschaftet und die als Weisgült und Kleindienst drei Pfund, fünf Schilling und drei Pfennige, sowie 4 1/2 Scheffel Roggen und sechs Scheffel abzüglich sechs Metzen Hafer abgeben; Ferner ein Hof, den der Hainlein bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst drei Pfund, drei Schilling und 11 1/2 Pfennige abgibt, sowie neun Viertel Roggen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Ferner ein Hof ebenda, den der Hegker bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst 15 Schilling und 11 1/2 Pfennige gibt, sowie neun Viertel Roggen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Ferner ein Gut zu Bergheim, das Götz Diepold bewirtschaftet und das als Weisgült und Kleindienst elf Schilling und 14 Pfennige gibt, sowie anderthalb Scheffel Roggen, anderthalb Viertel Weizen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Die genannte Gült zu Bergheim und Gerolfing ist auf 36 Pfund und sechs Schilling Pfennige veranschlagt; Es werden darüberhinaus auch die Gülten zu Bach (czum Pach) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] im Gericht Aichach übergeben: Erstens ein Hof, den Seitz Vogel bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund und 14 1/2 Pfennige gibt, sowie sechs oder sieben Säcke Roggen und sechs oder sieben Säcke Hafer; Ferner ein anderer Hof ebenda, der zwischen den Hofstetern [Hofstättern] und dem Mülner aufgeteilt ist und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund und 15 Pfennige abgibt, sowie sechs oder sieben Säcke Roggen und sechs oder sieben Säcke Hafer; Ferner folgende Hofstätten: Die Hofstatt des Lutz gibt als Zins und Kleindienst vier Schilling und 22 Pfennige; Ferner eine Hofstatt, die ein gewisser Ruger innehat und dessen Zins in Weisgült und Kleindienst des geteilten Hofes enthalten sind, weil dieser Hof auf eben dieser Hofstatt steht; Ferner die Hofstatt eines gewissen Leo, die als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige gibt; Ferner gibt die Hofstatt des Kasmair als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Hofstatt des Possoltz gibt als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Hofstatt des Ullrich Zinzer (czinczers) gibt als Zins und Kleindienst ebenfalls 74 1/2 Pfennige; Konrad (Kuncz) Schneider (sneyder) gibt für die Hofstatt des Försters (vorster) als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Mühle zu Bach gibt als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund, drei Schilling und 25 Pfennige; Der Großzehnt zu Bach ist auf drei Säcke Roggen und drei Säcke Hafer Aindlinger [Lkr. Aichach-Friedberg] Maßes veranschlagt; Der Kleinzehnt zu Bach ist auf fünf Schilling Pfennige veranschlagt; Ettliche Mähwiesen zu Bach, von denen jährlich etwas verkauft wird, sind auf sechs Pfund Pfennige veranschlagt; Ferner werden übergeben: Der Baumgarten (pawngarttten) sowie der Burgstall, einschließlich dem Förster und dem Grashüter (newst der vorster und Graszhay); Sollten die drei Holzmarken abgelöst werden können, dann sollen diese etwa fünf oder sechs Pfund Pfennige abzugeben pflichtig sein; Die genannte Gült zu Bach ist auf fünf Schilling Pfennige veranschlagt, wobei die jährlich zu begehenden Stumpf-Jahrtage [?] mit 24 Pfund und drei Schilling Pfennigen zu Buche schlagen; Darüberhinaus wird die Gült von einer Vogtei im Gericht Friedberg übergeben, die dem Georg Kaib abgekauft wurde, die auf Gütern der Äbtissin von Altomünster [Lkr. Dachau] liegt und die auf 14 Pfund, drei Schilling und zehn Pfennige, in Form von Geld oder als Getreideabgabe, veranschlagt ist; Ferner ein Hof zu Mittenhausen [Nähermittenhausen oder Fernmittenhausen, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] in Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], der als Weisgült und Kleindienst fünf Schilling und 18 Pfennige gibt, sowie acht Säcke Roggen, einen Sack Weizen, einen Sack Gerste und acht Säcke Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries]; Die Gült [des Hofes zu Mittenhausen] ist auf acht Pfund und 45 Pfennige veranschlagt; Ferner ein Hof zu Buch [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], der als Weisgült und Kleindienst ein Pfund, sechs Schilling und 17 Pfennige gibt; An Getreide gibt dieser Hof, der auch einen Anbau hat, 6 1/2 Säcke Roggen, einen Sack Weizen, einen Sack Gerste und 6 1/2 Säcke Hafer; Die Gült dieses Hofes ist auf acht Pfund und 7 1/2 Pfennig veranschlagt; Insgesamt bringt alle vorgenannte Gült eine Summe von 91 Pfund, sechs Schilling und 2 1/2 Pfennige; Der Aussteller bekundet, dass er auf alle vorgenannten Güter, Stücke und Gült verzichtet. Der Pfarrer der Liebfrauenkirche [von Ingolstadt] und der ihm zur Seite gestellte Probst sollen diese Güter, Stücke und Gült zum Wohl der Stiftung gebrauchen, jedoch sollen sie jährlich dem Herzog hierüber Rechenschaft (Rechnung) ablegen. Der Herzog bekundet, dass er die Begünstigten stets mit Pflegern, Vögten und Amtleuten unterstützen will, so wie es sich für ihn als Erbstifter gebührt. Die übergebenen Güter und darauf lebenden Menschen werden von allen Steuern, Scharwerksdiensten und der Nachtseld, die sie gegenüber Amtleuten, Jägern und Waidleuten schuldig sein könnten, befreit. Für einen dauerhaften Erfolg des genannten Gottesdienstes wird den acht Psalteristen eine jährliche Gült von neun Pfund Pfennigen gewährt, die ihnen vier mal jährlich zu den Quatember Fastenzeiten in Form von 18 Schilling gezahlt wird. Dafür sollen sie jeden Tag zum Zwölfuhrläuten in ihren Chorröcken (in iren korrocken) mit dem Gebet beginnen und den Leuten damit ein gutes Beispiel zur Andacht geben. Auch zur Vigil, zu anderen Gottesdiensten und zu Prozessionen sollen sie fleissig beten. Auch der Organist soll zu jeder Quatember-Zeit 18 Schilling Pfennige erhalten. Sollte jedoch einer der drei Kapläne das Organistenamt als Verweser versehen, so soll ihm zu seiner herkömmlichen Gült noch ein Pfund Pfennige zusätzlich gegeben werden. Sollte einer der Begünstigten am Gebet säumig werden, so soll er durch den Pfarrer und den Stiftsprobst zunächst ermahnt werden. Sollte der Übeltäter nach zwei bis drei Ermahnungen sein Verhalten aber nicht ändern, dann dürfen Pfarrer und Stiftsprobst ihm seine Gült kürzen. Sollte selbst dies nichts nützen, dann soll der Fall an den Herzog gemeldet werden, der dann den Übeltäter absetzen und einen neuen Psalteristen einsetzen will. Für geistliche Vergehen soll jedoch nicht der Herzog, sondern der Bischof zuständig sein. Wenn einer der Psalteristen aus redlichem Grund zu einer Reise aufbrechen muss (uber vellde must), so soll er dies mit Erlaubnis des Pfarrers tun dürfen, für sich jedoch davor einen Ersatz suchen, damit der Gottesdienst ungeschmälert weitergeführt werden kann. Auch im Krankheitsfalle eines Psalteristen soll für Ersatz gesorgt werden. Herzog Heinrich bittet abschließend Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, dass er der genannten Stiftung und Gottesdienstordnung zustimmen möge. Aussteller: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut 1 an weiß-blauer Seidenkordel angehängtes rundes Reitersiegel
Sigillant: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 42,1-42,5 cm; Breite: 71,9-72,1 cm; Plica: 7,0-7,1 mm
- notes extra sigillum:
- Acht Psallteristen und organisten ohne die Clausul mit der May Sigill Stufttung Herzog Hainrichs anno 1449 Rechthawptbrief uber das pfrunhaws und annder vil hof et cetera
Original dating clause: und ist der brief geben zu landshut an montage unnser lieben frawntage alssi geporn ward nach cristi unnsers lieben herren gepurde virczehenhundert und im newnundvirczigisten iaren
Comment
Spuren von Mäusefraß.Places
- Landshut
München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 092, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-UAM/Urkunden/J_092/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success