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Charter: J 092
Date: 08.09.1449
Abstract: Heinrich [XVI.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet für sich, seinen Sohn Ludwig [IX.], Fürst, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, seine beiden [noch lebenden] Erben und alle seine Nachkommen, dass er gleich seinen Altvorderen, den Fürsten aus dem Haus Bayern, zu Ehren Gottes und der Jungfrau Maria, nachdem sein verstorbener Vetter, Fürst Herzog Ludwig der Ältere [Herzog Ludwig VII. der Gebartete von Bayern-Ingolstadt], Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf von Mortain (Morttani), eine Psalteristen-Stiftung ins Leben gerufen hat, dergemäß in der Pfarrkirche zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt der Psalter gelesen wird, die auch einen Organisten umfasst, der zu allen Hochfesten, allen Donnerstagen (pfincztage) und zum Fronleichnamsfest mit der Orgel spielen soll, diese Stiftungen jedoch zu seinen Lebzeiten nicht mehr vollenden konnte, nun acht Psalteristen dazu bestimmt hat, dass vier von ihnen von zwölf Uhr mittags bis zur Vesper am Grab den Psalter lesen, die zweiten vier nach der Vesper die Vigil singen sollen und dabei immer einer der drei Kapläne anwesend sein soll, so wie es die Stiftbriefe vorschreiben. Sollte die Vigil vor sechs Uhr nachmittags beendet werden, soll die Zeit bis sechs Uhr mit dem Lesen des Psalters verbracht werden. Der Psalter soll von einem Tag zum nächsten Tag fortlaufend gelesen werden und dabei kein Psalm ausgelassen werden. Die Psalteristen sollen auch bei allen anderen gesungenen Gottesdiensten und Prozessionen anwesend sein. Zwischen dem Mittwoch in der Karwoche (martterwochen) und der zweiten Vesper am Sonntag acht Tage nach Ostern (bis an den sunttag achttag nach ostern zu der anndern vesper) sollen die Psalteristen die Vigil jedoch nicht beten. Ebensowenig zwischen der ersten Vesper am Pfingstsamstag bis zur zweiten Vesper am Sonntag acht Tage nach Pfingsten. Ebensowenig soll man sie beten an den entsprechenden acht Tagen zu Weihnachten, nicht am Abend vor Christi Himmelfahrt, nicht am Abend vor Heilig Drei König (oberst abendt), nicht an einem Vorabend vor einem Marienfest, nicht am Vorabend vor einem Festtag eines der zwölf Apostel und auch nicht am Vorabend vor dem Fest Johannes des Täufers. Jedoch an allen anderen Tagen zu den vorgenannten Zeiten. Herzog Heinrich bekundet, dass er dafür den acht Psalteristen und dem Organisten die nachfolgenden Güter, Stücke und Gülten übereignet hat: Erstens die Güter zu Gerolfing [Stadt Ingolstadt] und Bergheim (perckhaim) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], die von den Domherren von Eichstätt gekauft wurden; Ferner zwei Höfe zu Gerolfing, die der Tannderl bewirtschaftet und die als Weisgült und Kleindienst drei Pfund, fünf Schilling und drei Pfennige, sowie 4 1/2 Scheffel Roggen und sechs Scheffel abzüglich sechs Metzen Hafer abgeben; Ferner ein Hof, den der Hainlein bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst drei Pfund, drei Schilling und 11 1/2 Pfennige abgibt, sowie neun Viertel Roggen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Ferner ein Hof ebenda, den der Hegker bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst 15 Schilling und 11 1/2 Pfennige gibt, sowie neun Viertel Roggen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Ferner ein Gut zu Bergheim, das Götz Diepold bewirtschaftet und das als Weisgült und Kleindienst elf Schilling und 14 Pfennige gibt, sowie anderthalb Scheffel Roggen, anderthalb Viertel Weizen und drei Scheffel abzüglich drei Metzen Hafer; Die genannte Gült zu Bergheim und Gerolfing ist auf 36 Pfund und sechs Schilling Pfennige veranschlagt; Es werden darüberhinaus auch die Gülten zu Bach (czum Pach) [Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] im Gericht Aichach übergeben: Erstens ein Hof, den Seitz Vogel bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund und 14 1/2 Pfennige gibt, sowie sechs oder sieben Säcke Roggen und sechs oder sieben Säcke Hafer; Ferner ein anderer Hof ebenda, der zwischen den Hofstetern [Hofstättern] und dem Mülner aufgeteilt ist und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund und 15 Pfennige abgibt, sowie sechs oder sieben Säcke Roggen und sechs oder sieben Säcke Hafer; Ferner folgende Hofstätten: Die Hofstatt des Lutz gibt als Zins und Kleindienst vier Schilling und 22 Pfennige; Ferner eine Hofstatt, die ein gewisser Ruger innehat und dessen Zins in Weisgült und Kleindienst des geteilten Hofes enthalten sind, weil dieser Hof auf eben dieser Hofstatt steht; Ferner die Hofstatt eines gewissen Leo, die als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige gibt; Ferner gibt die Hofstatt des Kasmair als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Hofstatt des Possoltz gibt als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Hofstatt des Ullrich Zinzer (czinczers) gibt als Zins und Kleindienst ebenfalls 74 1/2 Pfennige; Konrad (Kuncz) Schneider (sneyder) gibt für die Hofstatt des Försters (vorster) als Zins und Kleindienst 74 1/2 Pfennige; Die Mühle zu Bach gibt als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund, drei Schilling und 25 Pfennige; Der Großzehnt zu Bach ist auf drei Säcke Roggen und drei Säcke Hafer Aindlinger [Lkr. Aichach-Friedberg] Maßes veranschlagt; Der Kleinzehnt zu Bach ist auf fünf Schilling Pfennige veranschlagt; Ettliche Mähwiesen zu Bach, von denen jährlich etwas verkauft wird, sind auf sechs Pfund Pfennige veranschlagt; Ferner werden übergeben: Der Baumgarten (pawngarttten) sowie der Burgstall, einschließlich dem Förster und dem Grashüter (newst der vorster und Graszhay); Sollten die drei Holzmarken abgelöst werden können, dann sollen diese etwa fünf oder sechs Pfund Pfennige abzugeben pflichtig sein; Die genannte Gült zu Bach ist auf fünf Schilling Pfennige veranschlagt, wobei die jährlich zu begehenden Stumpf-Jahrtage [?] mit 24 Pfund und drei Schilling Pfennigen zu Buche schlagen; Darüberhinaus wird die Gült von einer Vogtei im Gericht Friedberg übergeben, die dem Georg Kaib abgekauft wurde, die auf Gütern der Äbtissin von Altomünster [Lkr. Dachau] liegt und die auf 14 Pfund, drei Schilling und zehn Pfennige, in Form von Geld oder als Getreideabgabe, veranschlagt ist; Ferner ein Hof zu Mittenhausen [Nähermittenhausen oder Fernmittenhausen, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] in Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], der als Weisgült und Kleindienst fünf Schilling und 18 Pfennige gibt, sowie acht Säcke Roggen, einen Sack Weizen, einen Sack Gerste und acht Säcke Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries]; Die Gült [des Hofes zu Mittenhausen] ist auf acht Pfund und 45 Pfennige veranschlagt; Ferner ein Hof zu Buch [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], der als Weisgült und Kleindienst ein Pfund, sechs Schilling und 17 Pfennige gibt; An Getreide gibt dieser Hof, der auch einen Anbau hat, 6 1/2 Säcke Roggen, einen Sack Weizen, einen Sack Gerste und 6 1/2 Säcke Hafer; Die Gült dieses Hofes ist auf acht Pfund und 7 1/2 Pfennig veranschlagt; Insgesamt bringt alle vorgenannte Gült eine Summe von 91 Pfund, sechs Schilling und 2 1/2 Pfennige; Der Aussteller bekundet, dass er auf alle vorgenannten Güter, Stücke und Gült verzichtet. Der Pfarrer der Liebfrauenkirche [von Ingolstadt] und der ihm zur Seite gestellte Probst sollen diese Güter, Stücke und Gült zum Wohl der Stiftung gebrauchen, jedoch sollen sie jährlich dem Herzog hierüber Rechenschaft (Rechnung) ablegen. Der Herzog bekundet, dass er die Begünstigten stets mit Pflegern, Vögten und Amtleuten unterstützen will, so wie es sich für ihn als Erbstifter gebührt. Die übergebenen Güter und darauf lebenden Menschen werden von allen Steuern, Scharwerksdiensten und der Nachtseld, die sie gegenüber Amtleuten, Jägern und Waidleuten schuldig sein könnten, befreit. Für einen dauerhaften Erfolg des genannten Gottesdienstes wird den acht Psalteristen eine jährliche Gült von neun Pfund Pfennigen gewährt, die ihnen vier mal jährlich zu den Quatember Fastenzeiten in Form von 18 Schilling gezahlt wird. Dafür sollen sie jeden Tag zum Zwölfuhrläuten in ihren Chorröcken (in iren korrocken) mit dem Gebet beginnen und den Leuten damit ein gutes Beispiel zur Andacht geben. Auch zur Vigil, zu anderen Gottesdiensten und zu Prozessionen sollen sie fleissig beten. Auch der Organist soll zu jeder Quatember-Zeit 18 Schilling Pfennige erhalten. Sollte jedoch einer der drei Kapläne das Organistenamt als Verweser versehen, so soll ihm zu seiner herkömmlichen Gült noch ein Pfund Pfennige zusätzlich gegeben werden. Sollte einer der Begünstigten am Gebet säumig werden, so soll er durch den Pfarrer und den Stiftsprobst zunächst ermahnt werden. Sollte der Übeltäter nach zwei bis drei Ermahnungen sein Verhalten aber nicht ändern, dann dürfen Pfarrer und Stiftsprobst ihm seine Gült kürzen. Sollte selbst dies nichts nützen, dann soll der Fall an den Herzog gemeldet werden, der dann den Übeltäter absetzen und einen neuen Psalteristen einsetzen will. Für geistliche Vergehen soll jedoch nicht der Herzog, sondern der Bischof zuständig sein. Wenn einer der Psalteristen aus redlichem Grund zu einer Reise aufbrechen muss (uber vellde must), so soll er dies mit Erlaubnis des Pfarrers tun dürfen, für sich jedoch davor einen Ersatz suchen, damit der Gottesdienst ungeschmälert weitergeführt werden kann. Auch im Krankheitsfalle eines Psalteristen soll für Ersatz gesorgt werden. Herzog Heinrich bittet abschließend Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, dass er der genannten Stiftung und Gottesdienstordnung zustimmen möge. Aussteller: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut
Charter: J 093
Date: 08.09.1449
Abstract: Heinrich [XVI.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet für sich und den Fürst, seinen Sohn Ludwig [IX.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, dass er, nachdem der Fürst und Herzog Ludwig der Ältere [Herzog Ludwig VII. der Gebartete von Bayern-Ingolstadt], Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf von Mortain, sein verstorbener Vetter, einst acht Schulmänner (schuler) an der Ingolstädter Pfarrkirche Unserer Lieben Frau gestiftet hat, die das [Hoch-]Amt der heiligen Dreifaltigkeit täglich zwischen der Seelmesse und der Frühmesse, und danach das [Hoch-]Amt des heiligen Geistes unter der Frühmesse, jedoch an seiner Stelle montags ein Seelenamt, sowie samstags ein [Hoch-]Amt der Jungfrau Maria singen, wobei jedes mal einer von ihnen den Altardienst verrichten soll und von dem Pfarrer und dem Schulmeister die besten Knaben dafür ausgewählt werden sollen. Zu diesem Zweck hat Herzog Ludwig der Gebartete von Paul Schenk (paulsen schenkhen) die nachfolgenden Güter, Stücke und Zehnten abgekauft und übergeben: Im Gericht in Aindling [Lkr. Aichach-Friedberg] im Gericht Aichach und im Bistum Augsburg: Einen Hof, den Claus Saherl bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst 15 Schilling und 28 Pfennige, sowie sechs Säcke Roggen, vier Metzen Weizen, einen Sack Gerste und fünf Säcke Hafer Aindlinger Maßes gibt; Ferner einen Hof ebenda, den der Strasser bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst zwölf Schilling und 29 Pfennige, sowie drei Säcke Roggen und drei Säcke Hafer abgibt; Ferner einen Hof ebenda, den der Mautlein bewirtschaftet und der als Kleindienst 68 Pfennige, sowie drei Säcke Roggen und drei Säcke Hafer abgibt; Dazu wurden auch ettliche Hofstätten in Aindling übergeben: Eine Hofstatt, die Katharina Kramer innehat und die 54 Pfennige abgibt; Ferner gibt Hans Schuster für eine Hofstatt ebenfalls 54 Pfennige; Des Pfarrers Hofstatt gibt 78 Pfennige; Martin Leittner gibt von einer Hofstatt 54 Pfennige; Ein gewisser Schaller gibt von einer Hofstatt 42 Pfennige; Georg (Jorg) Burger gibt von einer Hofstatt ebenfalls 42 Pfennige; Georg Preu (Prew) gibt von einer Hofstatt drei Schilling und 18 Pfennige; Franz Kirsner gibt von einer Hofstatt ebenso drei Schilling und 18 Pfennige; Anna Kramer gibt von einer Hofstatt 45 Pfennige; Ein gewisser Snelein gibt von einer Hofstatt 32 Pfennige; Ein gewisser Hertzog gibt von einer Hofstatt drei Schilling und 24 Pfennige; Konrad (Contz) Clas gibt von seiner Hofstatt 63 Pfennige; Die Hofstatt des Zellner gibt zusammen mit einem kleinen Anger (und ain angerlin) vier Schilling und drei Pfennige; Ferner wird ein Hof in Hausen [Markt Aindling] übergeben, den ein gewisser Grunballd [Grünwald] bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst ein Pfund und 29 Pfennige, sowie zwei Säcke Roggen und zwei Säcke Hafer abgibt; Ferner eine Hufe zu Punnepach [Binnenbach, Markt Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg], die Hans Mair Ulrich bewirtschaftet und die als Weisgült und Kleindienst fünf Schilling und sieben Pfennige, sowie zwei Säcke Roggen und zwei Säcke Hafer abgibt; Ferner den ganzen Kleinzehnt zu Undelsstorff [Gundelsdorf, Markt Pöttmes, Lkr. Aichach-Friedberg], Atmurshausen [wohl Appertshausen, Gem. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] und Eysingersdorff [Eisingersdorf, Markt Aindling, Lkr. Aichach-Friedberg], der sieben Schilling Pfennige gilt; Ferner die Holzmarken, die das Hantal [?], das Aindlinger Loch [?] und Atmansperg [?] genannt werden; Ferner der Groß-Zehnt zu Hausen, der 17 Säcke Roggen, 15 Säcke Hafer, vier Säcke Weizen (vesen) und zwei Säcke Gerste gilt; Der Zehnt, welcher zu Undelsdorff aus einem Hof sowie aus zwei Höfen zu Atmairshusen [wohl Appertshausen] abgeführt wird, sowie der Zehnt zu Binnenbach gelten zusammen acht Säcke Roggen, sieben Säcke Hafer, sieben Säcke Weizen und zwei Säcke Gerste; Ferner wird der Großzehnt zu Eisingersdorf übergeben, von welchem drei Praitten [große Ackerstücke] ausgenommen sind und der sieben Säcke Roggen, fünf Säcke Hafer, vier Säcke Weizen und zwei Säcke Gerste Aindlinger Maßes gilt; Die genannten Güter, Zehnten und Stücke des Paul Schenk sind auf insgesamt 35 oder 36 Pfund Pfennige veranschlagt; Jeder der acht Schulmänner soll zu den vier Quatember-Terminen jeweils ein Pfund Pfennige erhalten, und davon dem Schulmeister zu jedem Quatember-Termin sechs Schilling Pfennige abführen. Sollte es einer der Schulmänner an Fleiß mangeln lassen, so sollen Pfarrer und Schulmeister einen anderen an seiner Stelle einsetzen. Nachdem Herzog Ludwig der Gebartete zu seinen Lebzeiten seine Stiftung nicht mehr vollenden konnte, erklärt nun Herzog Heinrich der Reiche, dass er mit der gesamten Lehnschaft hinsichtlich der obengenannten Güter auf alle Ansprüche verzichtet. Mit dem Stiftungsgut sollen der Pfarrer der Liebfrauenkirche und der Stiftspropst nach ihrem Gutdünken verfahren können. Sie sollen dem Herzog jedoch jährlich darüber Rechenschaft ablegen; Die genannten Güter und Hofstätten werden mitsamt den darauf lebenden Leuten von aller Steuer, vom Scharwerksdienst und von der Nachtselde befreit, und sollen daraufhin von allen Amtleuten, Jägern und Waidleuten unbehelligt bleiben. Der Herzog behält sich jedoch seine Obrigkeitsrechte vor und bekundet, dass die angesprochenen Leute sehr wohl zu einer allgemeinen Landsteuer, zum Heeresdienst, zum Festungsbau und zum Scharwerksdienst zum Nutzen des Landes herangezogen werden können. Herzog Heinrich bittet abschließend Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, um Bestätigung seiner Stiftung und Gottesdienstordnung. Aussteller: Heinrich XVI., Herzog von Bayern-Landshut Empfänger: Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt; Stiftsprobst der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt
Charter: A-IV-14
Date: 13.05.1450
Abstract: Hanns Plumel und Ludwig Mutzschlein verkaufen die 1437 von Jörg und Agatha von Launingen zu Ettling (Ötling) erworbenen zwei Teile des Zehnts zu Zuchering, Seehof, Winden und Hagau für 915 rheinische Gulden an den Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt sowie an den Propst und Pfleger des dortigen Pfründhauses. Aussteller: Plumel, Hanns d.Ä.; Mutzschlein, Ludwig, beide Bürger zu Ingolstadt Empfänger: Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Propst des Pfründhauses in Ingolstadt; Pfleger des Pfründhauses in Ingolstadt
Charter: A-IV-15
Date: 30.07.1450
Abstract: Gabriel Glesein, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, und Chunrad Otenwalder, Verwalter (Überreiter) des Stifts zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, geben als Vertreter für das Stift zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt dem Chuntz Gulden aus Ernau die Erlaubnis, für eine Herrengilt von ab 1460 jährlich an St. Michael zu zahlenden 60 Pfennig (Ingolstädter Währung), zwei Flecken des Stiftsgrundes auf der Holzmark (der eine an der Bieberlohe, der andere zwischen der hinteren Schwaig und der Lettenlohe) zu roden. Aussteller: Glesein, Gabriel, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Otenwalder, Chunrad, Verwalter (Überreiter) des Stifts zu unserer Lieben Frau in Ingolstadt Empfänger: Gulden, Chuntz, d.J. aus Ernau
Charter: J 094
Date: 30.09.1450
Abstract: German Walther, Bürger zu Neuburg, und seine Ehefrau Margarethe (Margreth) bekunden, dass sie ihren Weiler, der das Moß [Moos, Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] genannt wird, der in der Nähe von Straß (Stroß) im Landgericht Neuburg [an der Donau] liegt, dem Michael Riederer (Riedrer), Propst [des Kollegiatstifts?] zu Altötting (Alten Oetingen) und Kanzler Herzog Ludwigs [IX. von Bayern-Landshut], mit den nachfolgenden Stücken und Gülten übereignet haben. Es folgen die dazugehörigen Stücke und Gült: Eine Hofstatt, die derzeit der Ratzer innehat, gilt jährlich ein Mader, drei Weisat, ein Fastenhuhn sowie 80 Pfennige Weisgült an Michaelis [September 29]; Ferner gibt der Apttissin Mair [Abtesmair?] jährlich Weisat, vier Scharwerk, ein Mader sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt Ullrich Mulner jährlich drei Weisat und 60 Pfennige Weisgült an Michaelis; Ferner gibt Michael Westermair jährlich drei Weisat und 21 Pfennige Hofstattgeld an Georgi [April 23], sowie zwei Mader und fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt ein gewisser Reinhart jährlich drei Weisat (weyshait) und 20 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader und fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt Jacob Adler jährlich drei Weisat und 13 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader und fünf Schilling Pfennige Weisgült und ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt ein gewisser Schein jährlich drei Weisat, ein Mader, vier Scharwerker und ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt der Heiligen Mair [Heilmair?] jährlich drei Weisat, zwei Mader und vier Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt eine gewisse Maetz jährlich drei Weisat und zwölf Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader und fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis und ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt der Schillein jährlich drei Weisat, zwölf Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader, fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt Hans Bauer (pawr) jährlich drei Weisat und 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader, fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt Paul (Pauls) Acker (Ackers) jährlich drei Weisat und 15 Pfennige Hofstattgeld an Georgi, sowie zwei Mader, fünf Schilling Pfennige Weisgült an Michaelis, sowie ein Fastnachtshuhn; Ferner gibt die Samerin jährlich drei Weisat und einen rheinischen Gulden an Michaelis sowie ein Fastnachtshuhn; Für vorgenannte Naturalabgaben kann alternativ jeweils auch für ein Fastnachtshuhn sechs Pfennige, für ein Weisat 24 Pfennige, für einen Mader 15 Pfennige und für jeden Scharwerker sechs Pfennige abgegeben werden, was die Herrschaft dann akzeptieren muss. Desweiteren gibt noch Lutz Fischer (Vischer) jährlich an Michaelis einen rheinischen Gulden; German Walther bekundet, dass er alles vorgenannte einst dem Stift zur Liebfrauenpfarrkirche zu Ingolstadt zu freiem Lehen gemacht hat, es danach von Gabriel Glesein, dem Kirchenpropst desselben Stifts wieder zu Lehen empfangen hat und nun mit allem Zubehör an Michael Riedrer verkauft hat. German Walther bekundet, dass er auf alle Ansprüche an den verkauften Gütern zu Moos (ze mosen)verzichtet und erklärt für den Hinderungsfall, dass er allen dem Käufer entstandenen Schaden ersetzen will. Alle auffindbaren Urkunden, die die verkauften Güter betreffen, sollen übergeben werden. Urkunden, die nicht aufgefunden werden, sollen gegenüber der vorliegenden Urkunde ungültig (kraftlos und tod sein wider disen und andern brief) sein. Aussteller: German und Margarethe Walther aus Neuburg an der Donau Empfänger: Gabriel Glesein, Kirchenpropst des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt
Charter: A-IV-16
Date: 08.06.1451
Abstract: Ulreich und Elspet Greymolt verkaufen dem Stift zu Unserer Lieben Frau bzw. dem Pfründhaus in Ingolstadt (Pfarrer Gabriel Glesein und den Kirchenpröpsten) gegen 15 ½ („sechtzehnthalben“) rheinische Gulden eine Wiese von 2 Tagwerk in der Moosau, die neben der Point von Hanns Henprunner und 2 Tagwerk vom Hamer aus Burgheim liegt, die zukünftig zum Hirnbrunner Gut gehören soll und von der jährlich 64 Pfennige an den Michaelsaltar in Neuburg verstiftet sind. Aussteller: Greymolt, Ulreich und Elspet, zu Hatzenhofen Empfänger: Glesein, Gabriel, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Kirchenpröpste zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt
Charter: A-IV-17
Date: 03.11.1451
Abstract: Ulreich Hampperger verkauft unter Stellung von Bürgen für die Rechtssicherheit (Thoman Schambek aus Großmehring („Möring“) und Jörg Meylinger aus Kösching) an Gabriel Glesein, den Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, und Chunrad Ottenwalder, den Verwalter des Stifts zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt und des Pfründhauses in Ingolstadt, um 305 rheinische Gulden seinen Anteil des Zehnts aus Irgertsheim („Urchenshaim“) – ein Lehen des Herzogs Ludwig von Ober- und Niederbayern bzw. Pfalzgrafen bei Rhein –, den er und sein Bruder Hainrich von seinem Vater Ulrich geerbt haben, der ihn wiederum Hans Mair aus Eichstätt abgekauft hatte, wobei dieser Anteil nun im Gegensatz zum Anteil seines Bruders gänzlich dem Stift zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt übereignet wird. Aussteller: Hampperger, Ulreich Empfänger: Glesein, Gabriel, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Ottenwalder, Chunrad, Verwalterdes Stifts zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt und des Pfründhauses in Ingolstadt
Charter: A-IV-18
Date: 03.11.1451
Abstract: Herzog Ludwig IX. von Ober- und Niederbayern, Pfalzgraf bei Rhein, gibt beim Zehnten aus Irgertsheim („Urchenßhaim“), den Ulrich Hamperger zusammen mit seinem Bruder Hainrich von ihrem Vater Ulrich geerbt haben und von dem nun Ulrich Hamperger seinen Anteil an das Stift zu Unserer Lieben Frau und an das Pfründhaus in Ingolstadt verkauft, für diesen Zehntteil seine Lehnsherrschaft auf und übereignet ihn dem genannten Stift. Aussteller: Ludwig IX., Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Ober- und Niederbayern Empfänger: Stift zu Unserer Lieben Frau und Pfründhaus zu Ingolstadt
Charter: A-IV-19
Date: 25.12.1451
Abstract: Ullrich und Angnes Holtzkyrcher sowie Ullrich und Anna Huber verkaufen ihren Hof in Aichach, der zwischen dem Kirchhof und dem Hof von German Kurßner liegt, für 55 ½ Gulden und mit Berücksichtigung der bereits darauf liegenden Gilten (jeweils jährlich 1 rheinischer Gulden an Gabriell Prenner, 6 Schilling Pfennige an die Stadt Aichach, 62 Pfennige als Unterhalt (Pitanz) für den Deutschorden) an das Stift zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt ( mit Gabriel Glesein, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau, und Chunrad Ottenwalder, Verwalter (Überreiter) des Stifts zu Unserer Lieben Frau als Vertreter), wobei ihr gesamtes Vermögen als Sicherheit dient. Aussteller: Holtzkyrcher, Ullrich, Bürger zu Aichach; Holtzkyrcher, Angnes, Frau des Ullrich Holtzkyrcher, aus Aichach; Huber, Ullrich, Bürger zu Aichach; Huber, Anna, Frau des Ullrich Huber, aus Aichach Empfänger: Glesein, Gabriel, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Ottenwalder, Chunrad, Verwalter (Überreiter) des Stifts zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt
Charter: A-IV-20
Date: 05.01.1452
Abstract: Greiff Mauter zu Katzenberg, Pfleger zu Rudenberg, verkauft dem Pfarrer von Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, Gabriel Glesein, und dem Aufseher des Stifts zu Unserer Lieben Frau und des Pfründhauses in Ingolstadt, Conrad Otenwalder, für 1475 rheinische Gulden den von seinem Schwager Paul dem Schencken ererbten Sitz Sulzbach (Gericht Aichach) mit allem Zubehör, wozu auch der große Zehnt in Gachenbach (ein Lehen von Herzog Ludwig) sowie der große und kleine Zehnt aus Westerheim gehören, die alle drei im Wert von 15 rheinischen Gulden jeweils jährlich abwechselnd mit Hainrich von Gumppenberg eingezogen werden, außerdem eine Wiese „bey Trenck“ (Gericht Aichach, ein Lehen von Herzog Ludwig), „Gerawt“ genannt, mit einer jährlichen Gilt von 5 Pfund Pfennigen, zwei Höfe in Sulzbach mit einer Gilt von 18 Sack Roggen, 18 Sack Hafer, 4 Sack Dinkel („Vesen“), 2 Sack Gerste (jeweils nach Aichacher Maß), 4 Pfund Pfennig Wiesgilt und ½ Pfund Pfennig für Kleindienst, weiters sechs Hofstätten (die erste unter der Bewirtschaftung von Chuntz Widman mit einer Gilt von 3 Schilling, 12 Pfennig und 8 Pfennig für eine Fastnachtshenne, die zweite unter der Bewirtschaftung von Peter Smalttz mit einer Gilt von 3 Schilling, 12 Pfennig und 8 Pfennig für eine Fastnachtshenne, die dritte unter der Bewirtschaftung vom Hintenspicher mit einer Gilt von 3 Schilling, 12 Pfennig und 8 Pfennig für eine Fastnachtshenne, die vierte unter der Bewirtschaftung vom Liephart mit einer Gilt von 3 Schilling, 12 Pfennig und 8 Pfennig für eine Fastnachtshenne, die fünfte unter der Bewirtschaftung von Ull Vischer mit einer Gilt von 3 Schilling, 12 Pfennig und 8 Pfennig für eine Fastnachtshenne sowie 12 Pfennig und 18 Pfennig, die sechste unter der Bewirtschaftung von Ull Ritter mit einer Gilt von 3 Schilling, 12 Pfennig und 8 Pfennig für eine Fastnachtshenne sowie 12 Pfennig und 18 Pfennig), zwei Wiesen (die erste „oberhalb Trenck“ mit einer Gilt von 3 Schilling Pfennig, die zweite „In der Trenck“, die zum Haus Sulzbach gehört, mit einer Gilt von ½ Pfund Pfennig), weiters ein Fischwasser in Sulzbach mit einer Gilt von 12 Schilling Pfennig, eine Holzmark in Sulzbach (ein Lehen des Abts von Scheyern) und außerdem zahlt ein Amtmann für eine Wismat jährlich 1 Pfund Pfennig. Aussteller: Mauter zu Katzenberg, Greiff, Pfleger zu Rudenberg Empfänger: Glesein, Gabriel, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Otenwalder, Conrad, Aufseher („Überreitter“) des Stifts zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt und des Ingolstädter Pfründhauses
Charter: J 095
Date: 11.04.1452
Abstract: Gabriel Glesein, Pfarrer der Kirche Zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, und Konrad (Chunrad) Otenwalder, Überreiter [Rentamtmann], bekunden, dass sie als Vertreter des neuen Pfründnerhauses zu Ingolstadt, folgende Äcker mit drei Feldern, welche von Marquart Schick und seiner Ehefrau Elisabeth (Elspet) an das Pfründnerhaus übergeben wurden, zu Erbrecht an Michael Wild, Bürger zu Ingolstadt, und dessen Ehefrau Anna verliehen haben. Es folgt eine Aufzählung der übergebenen Güter: Im sogenannten Oberen Feld einen Acker, der 25 Bifang groß ist; Ferner ein sechs Bifang großes Grundstück an dem Pirckach [Birkach?]; Ferner ein Acker, der 33 1/2 Bifang groß ist und der an den Weg des Pirckach grenzt; Ferner ein Acker, der 32 Bifang groß ist und der daran schräg (twerchs) angrenzt; Ferner ein Grundstück, das 8 1/2 Bifang groß ist und das an [ein Grundstück des] Hans Härtel Ledrer stößt; Ferner ein Acker, der 26 Bifang groß ist und der an das mittlere Feld stößt. Im sogenannten Mittleren Feld einen Acker, der 23 Bifang groß ist und der an den grasigen [mit Gras bewachsenen] Weg grenzt; Ferner ein Acker ebenda, der ebenfalls an den grasigen Weg angrenzt und der fünf Bifang groß ist; Ferner ein Acker, der 34 Bifang groß ist und der ebenfalls an dem grasigen Weg liegt; Ferner ein Acker, der 36 Bifang und 6 1/2 Stückl groß ist und der an die Au (Aw) angrenzt; Ferner ein Acker, der 65 Bifang groß ist und der an seiner Längsseite an die Au angrenzt; Ferner ein Acker, der 41 Bifang groß ist und der hinter dem Hart (hard) liegt und über den Weg [hinaus] reicht. Im sogenannten Niederen Feld einen Acker, der drei Schilling abzüglich zwei Bifang misst und der an den Weg angrenzt, der vor Hart liegt; Ferner sechs Bifang, die Peter von Felden dem Stift für eine Geldschuld geliehen hat, die durch den grasigen Weg in Richtung Smittstat [Schmidstatt?] liegen und nicht weit von den Praitten [breites Grundstück] des Pfarrers entfernt liegen; Ferner ein Acker, der 19 Bifang groß ist und der an zwei Seiten an Grundstücke des Lohmair angrenzt; Ferner ein Acker, der 43 1/2 Bifang groß ist und der an Grundstücke des Hawnsteter [Haunstetter?] angrenzt und wovon ein Viertel der Getreideernte an [Kloster] Seligenthal (Säldental) [?] in Landshut abzugeben ist; Ferner ein Acker, der 22 Bifang groß ist und der in der Ebene (ligt auf der eben) liegt; Ferner ein Acker, der zehn Bifang groß ist und der neben dem Anger des Pfarrers zu Sankt Moritz liegt; Ferner ein Acker, der 19 Bifang groß ist und der an einen großen Acker stößt, welcher Hans Hofmann gehört. Alle obengenannten Äcker sollen in gutem Zustand erhalten werden und nichts von ihnen entfremdet werden. Dem Stift des Pfründnerhauses sollen von den unten aufgeführten und von den Käufern als Furpfand [Unterpfand] gestellten Äckern, die Käufer jährlich an Michaelis [September 29] folgende Abgaben leisten: zwei Schäffel Roggen, zwei Schäffel Hafer sowie ein Viertel Gerste Ingolstädter Maßes. Sollten diese Abgaben nicht jährlich geleistet werden, können die Käufer durch den Aussteller, den Pfleger oder einen Überreiter [Rentamtmann] entsprechend gepfändet werden; Folgende Äcker haben die Käufer als Unterpfand gestellt, die bislang ihr rechtmäßiges Eigentum gewesen sind: Im sogenannten Oberen Feld: Ein Grundstück, das 12 1/2 Bifang groß ist und auf dem Lohgraben liegt, sowie 15 1/2 Stückl, die daneben liegen und an das Grundstück des Spitals angrenzen. Im sogenannten Niederen Feld: ein Acker, der 25 Bifang groß ist und der an den Anger des Pfarrers angrenzt; Sollten Michael Wild und seine Ehefrau oder ihre Erben wegen Krankheit oder Not ihre Erbrechte an den oben genannten Äckern oder an ihrem Unterpfand verkaufen wollen, so sollen sie dies mit Wissen des Pfarrers der Liebfrauenkirche und nach Billigung des neuen Käufers durch vier ehrbare Männer tun können. Ein neuer Käufer soll die Güter zu den oben genannten Rechten und Pflichten innehaben. Bei jedem Verkauf ist dabei sowohl von Käuferseite als auch von Verkäuferseite ein Handlohn von jeweils drei Schilling Pfennigen an den Pfleger zu zahlen. Aussteller: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Otenwalder, Rentamtmann Empfänger: Michael und Anna Wild aus Ingolstadt
Charter: J 096
Date: 11.04.1452
Abstract: Michael Wild, Bürger zu Ingolstadt, und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie die nachfolgend genannten Äcker in den drei Feldern zu Ingolstadt, welche einst von dem verstorbenen Marquart Schick und seiner Ehefrau Elisabeth (Elspethen) an das neue Pfründnerhaus zu Ingolstadt übergeben wurden, von Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt, und von Konrad (Chunraden) Ottenwalder, derzeit Rentamtmann (uberreitter) des Liebfrauenstiftes zu Erbrecht verliehen bekommen haben. Es folgt eine Aufzählung der übergebenen Güter: Im sogenannten Oberen Feld einen Acker, der 25 Bifang groß ist; Ferner ein sechs Bifang großes Grundstück an dem Pirckach [Birkach?]; Ferner ein Acker, der 33 1/2 Bifang groß ist und der an den Weg des Pirckach grenzt; Ferner ein Acker, der 32 Bifang groß ist und der schräg (twerchs) daran angrenzt; Ferner ein Grundstück, das 8 1/2 Bifang groß ist und das an den Hans Härtel Ledrer stößt; Ferner ein Acker, der 26 Bifang groß ist und der an das mittlere Feld stößt. Im sogenannten Mittleren Feld einen Acker, der 23 Bifang groß ist und der an den grasigen [mit Gras bewachsenen] Weg grenzt; Ferner ein Acker ebenda, der ebenfalls an den grasigen Weg angrenzt und der fünf Bifang groß ist; Ferner ein Acker, der 34 Bifang groß ist und der ebenfalls an dem grasigen Weg liegt; Ferner ein Acker, der 36 Bifang und 6 1/2 Stückl groß ist und der an die Au (Aw) angrenzt; Ferner ein Acker, der 65 Bifang groß ist und der an seiner Längsseite an die Au angrenzt; Ferner ein Acker, der 41 Bifang groß ist und der hinter dem Hart (hard) liegt und über den Weg [hinaus] reicht. Im sogenannten Niederen Feld einen Acker, der drei Schilling abzüglich zwei Bifang misst und der an den Weg angrenzt, der vor Hart liegt; Ferner sechs Bifang, die Peter von Felden (Velden) dem Stift für eine Geldschuld geliehen hat, durch die der grasige Weg in Richtung Smittstat [Schmidstatt?] verläuft und die nicht weit von den Praitten [breites Grundstück] des Pfarrers entfernt liegen; Ferner ein Acker, der 19 Bifang groß ist und der an zwei Seiten an Grundstücke des Lohmair angrenzt; Ferner ein Acker, der 43 1/2 Bifang groß ist und der an Grundstücke des Hawnstetter [Haunstetter?] angrenzt und wovon ein Viertel der Getreideernte an [Kloster] Seligenthal (Saldental) [?] in Landshut abzugeben ist; Ferner ein Acker, der 22 Bifang groß ist und der in der Ebene (ligt auf der eben) liegt; Ferner ein Acker, der zehn Bifang groß ist und der neben dem Anger des Pfarrers zu Sankt Moritz liegt; Ferner ein Acker, der 19 Bifang groß ist und der an einen großen Acker stößt, welcher Hans Hofmann gehört. Alle obengenannten Äcker sollen in gutem Zustand erhalten werden und nichts von ihnen entfremdet werden. Die Aussteller bekunden, dass sie an den Kasten des Stiftes des Pfründnerhauses jährlich an Michaelis [September 29] folgende Abgaben als Gattergült leisten wollen: zwei Schäffel Roggen, zwei Schäffel Hafer sowie ein Viertel Gerste Ingolstädter Maßes. Sollten diese Abgaben nicht jährlich geleistet werden, können die Käufer durch den Pfleger oder den Überreiter [Rentamtmann] entsprechend gepfändet werden; Sollte eine entsprechende Pfändung nicht möglich sein, so sollen die Gläubiger die oben genannten Güter und die nachfolgenden Äcker als Unterpfand (furpfand) behalten, bis sie ihre Schuld beglichen bekommen haben. Es folgt eine Auflisten des gestellten Unterpfands: Im sogenannten Oberen Feld: Ein Grundstück, das 12 1/2 Bifang groß ist und auf dem Lohgraben liegt, sowie 15 1/2 Stückl, die daneben liegen und an das Grundstück des Spitals angrenzen. Im sogenannten Niederen Feld: ein Acker, der 25 Bifang groß ist und der an den Anger des Pfarrers zu Sankt Moritz angrenzt; Sollten Michael Wild und seine Ehefrau oder ihre Erben wegen Krankheit oder Not ihre Erbrechte an den oben genannten Äckern oder an ihrem Unterpfand verkaufen wollen, so sollen sie dies mit Wissen des Pflegers und des Rentamtmanns des Pfründnerhauses und nach Billigung des neuen Käufers durch vier ehrbare Männer tun können. Ein neuer Käufer soll die Güter zu den oben genannten Rechten und Pflichten innehaben. Bei jedem Verkauf ist dabei sowohl von Käuferseite als auch von Verkäuferseite ein Handlohn von jeweils drei Schilling Pfennigen an den Pfleger zu zahlen. Aussteller: Michael und Anna Wild aus Ingolstadt Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt
Charter: J 097
Date: 19.12.1452
Abstract: Friedrich von Egloffstein (Eglofstain), Landrichter Herzog Albrechts [III. des Frommen] von Bayern[-München] in der Grafschaft Hirschberg (hirsperg) [Stadt Beilngries, Lkr. Eichstätt], bekundet, dass zu einem offenen Landgericht Werner Marschall von Eibwang (Eywangk) [Gde. Kinding, Lkr. Eichstätt] vor ihm erschienen ist, um mit Gerichtsbriefen und einer eidesstattlichen Erklärung eines Fronboten einen Schaden in Höhe von 100 Mark Silber zu belegen, der an Gütern entstanden ist, die Ulrich Hemberger der Jüngere in den Grafschaften Hirschberg und Graisbach (graispach) [Gem. Marxheim, Lkr. Donau-Ries] bewirtschaftet. Werner Marschall von Eibwang verweist besonders auf den Schaden an dem Zehnt zu Ürchelshaim [Irgertsheim, Stadt Ingolstadt], welchen er einst nach (gen) Ingolstadt verkauft hat. Als Knecht des jungen Herrn von Heideck (Haydeck) sei er, Ulrich Hemberger, deshalb zusammen mit dem Schreiber des Herrn von Heideck, einem gewissen Randeck, nach Weißenburg gekommen, und wollte von einem Juden die Summe von acht Gulden (acht guldein zu schäden) aufbringen (auspringen) [und dafür wohl den von Randeck als einen adeligen Bürgens stellen]. Der Jude (der leb jud) konnte jedoch keinen Adeligen als Bürgen nehmen, da es Juden verboten sei, Edelmänner, im Gegensatz zu Stadtbürgern (bueger in der Statt), als Bürgen zu nehmen. Deshalb musste Ulrich Hemberger daraufhin zu seinem Herrn nach [Burg] Bechthal (Pechtall) [Gde. Raitenbuch, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] reiten, den Randeck [in Weißenburg] zurücklassen, und [Werner] Marschall [von Eibwang] bitten, ihm das Geld zu leihen (ausprecht). Es wird bekundet, dass daraufhin ein gewisser Oswald Zwinger (tzwinger) von Juden acht Gulden empfangen hat und diese acht Gulden über den Randeck dem Ulrich Hemberger zukommen ließ. Dafür musste Hemberger dem Oswald Zwinger versprechen, dass er ihn von seiner Bürgschaft über die acht Gulden wieder lösen wird. Da eine Bezahlung an den Juden immer noch aussteht und Ulrich Hemberger immer noch nicht bezahlen kann, wurde nun entschieden, dass der Gläubiger Werner Marschall von Eibwang die entsprechenden Güter samt dem Zehnt an sich nehmen soll, bis der Schaden von 100 Mark Silber ersetzt ist. Sollte ihm von Seiten der Fürsten und Herrn von Bayern, besonders von Herzog Albrecht, von ihren Amtleuten und Dienern, von Grafen, Freiherren, Rittern oder Knechten, von den Einwohnern der Grafschaften Hirschberg und Graisbach, eben von allen Landsassen des Hauses Bayern geholfen werden, soll dies rechtens sein. Aussteller: Friedrich von Egloffstein, herzoglicher Landrichter in der Grafschaft Hirschberg Empfänger: Der Inhaber des Zehnts zu Irgertsheim
Charter: J 098
Date: 22.02.1453
Abstract: Leonhard (Leonhartt) Stumpff aus Zusmarshausen [Lkr. Augsburg] bekundet, dass er einst dem Liebfrauenstift zu Ingolstadt eine jährliche Gült über 25 Pfund Pfennige verkauft hat, die aus den Gütern in Bach (pach) [Bach, Gde. Todtenweis, Lkr. Aichach-Friedberg] gezahlt wird. Dabei hat er sich vorbehalten in die Güter einzusetzen wen er will (die gut mein lebtag selb zu besetzen und entsetzen) und auch, dass alle Abgaben, die 25 Pfund Pfennige übersteigen an ihn abzuführen sind. Er bekundet, dass selbst wenn der Pfarrer der Frauenkirche, der auch Propst [des Liebfrauenstifts] ist, die entsprechenden Güter seinerseits als Lehen ausgeben sollte, so soll dennoch der Überschussbetrag (uberteurung), der über die 25 Pfund Pfennige hinausgeht, ihm bis zu seine Tode zustehen. Leonhard Stumpff bekundet, dass ihm bislang noch kein Überschussbetrag ausgezahlt worden sei und dass es deshalb zwischen ihm und dem Ingolstädter Stift zu Streit gekommen ist. Daraufhin haben Thomas Peuschwerer (Pewscherer), Schwager des Leonhard Stumpff, und Hans Hofmann, beide Rentmeister (Rantmaister) in Oberbayern entschieden, dass der Pfarrer und Propst sowie seine Nachkommen dem Leonhard Stumpf für den nicht bezahlten Überschussbetrag der vergangenen Jahre 60 Pfund Münchner Pfennige zahlen sollen und dass dieser Überschussbetrag auch in Zukunft zu berücksichtigen ist. Leonhard Stumpff bekundet, dass er diese 60 Pfund Pfennige daraufhin erhalten hat und nun auf alle Ansprüche für vergangene Zeiten gegenüber dem Liebfrauenstift und dessen Angehörigen verzichtet hat. Aussteller: Leonhard Stumpff aus Zusmarshausen Empfänger: Liebfrauenstift Ingolstadt
Charter: J 099
Date: 14.05.1453
Abstract: Ulrich Baiersdorfer (Payrstorffer) aus Tolling [Ober- oder Unterdolling, Lkr. Eichstätt] bekundet, dass er die Vogtei, die er an einem Gut (guetl) zu Pleiling (plawling) [Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] hatte, an Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche, und an Konrad Ottenwalder, derzeit Rentamtmann (uberreitter) der Güter des Liebfrauenstifts und Kaplan des Pfründnerhauses, zu ewigem Besitz (zu ainem staeten ewigen kauf) verkauft hat, nachdem das Gut einst Stephan Satler, Zöllner (zollner) in Regensburg, gehörte und von diesem an das Liebfrauenstift in Ingolstadt verkauft wurde. Das angesprochene Gut zu Pleiling hatte einst ein gewisser Krebs aus Menningen [Menning, Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] bewirtschaftet; Es wird bekundet, dass das Gut derzeit von Konrad (Chuntz) Haider (Hayder) aus Harchaim [Ober- und Unterhartheim, Stadt Vohburg] bewirtschaftet wird und dass die Vogtei daran über einen gewissen Dietrich Hexenacker (Haechsenacker) an den Aussteller gekommen ist. Ulrich Baiersdorfer bekundet, dass ihm der Kaufpreis zur Gänze bezahlt worden ist und dass er infolgedessen auf alle Ansprüche an der Vogtei verzichten will. Sollte Baiersdorfer sich nicht an diese Zusagen halten, so will er der Käuferseite allen Schaden aus widerrechtlich gestellten Ansprüchen ersetzen. Aussteller: Ulrich Baiersdorfer Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt
Charter: J 100
Date: 31.07.1453
Abstract: Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er mit Zustimmung seines Domkapitels und auf Bitten Ludwigs [IX. des Reichen], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, drei Höfe, vier Hofstätten, die [niedere] Flurgerichtsbarkeit (den flurhiertenstab), die Taverne, die Gerichtsbarkeit (Gericht), die Ehaft [Gemeinderechte] und das Fischgewässer, alles in Unterhaunstadt (Nidernhawnstat), - zu den Konditionen zu welchen Georg (Jörg) von Laiming (Laymingen) einst in Ettling (Ötling) vom Eichstätter Domstift Lehen hatte - was einst von den Vorfahren Herzog Ludwigs für die Ingolstädter Liebfrauenpfarrkirche und das Neue Pfründnerhaus angekauft wurde, diesen beiden Einrichtungen nun übereignet (geaigent haben und aigen) hat. Die genannten Güter und Rechte sollen künftig bei der genannten Liebfrauenstiftung als rechtmäßiges Eigentum bleiben und die Pfleger und Amtleute dieser Stiftung sollen darüber ohne Einspruchsmöglichkeit des Eichstätter Domstiftes verfügen können. Der Bischof bekundet, dass die übereigneten Güter in Unterhaunstadt aus den Eichstätter Lehenbücher (lehenpuchern) getilgt worden sind. Es wird bekundet, dass im Gegenzug Herzog Ludwig zwei Stücke an das Eichstätter Domstift übergeben hat, die einst vom Herzogtum Bayern (Fürstentumb zu Bairn) lehnrührig waren, nämlich ein Hof zu Trumetzhaim [Trommetsheim, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] mit allen Hofrechten im Dorf und allem Zubehör, welchen Hanns Strobel derzeit innehat und welcher einst einem gewissen Ötinger (des Ötingers gewest) gehörte, sowie ein Hof ebenda, den derzeit Georg (Jörg) Haylman [Heilmann] aus Weißenburg innehat. Diese beiden Stücke soll das Eichstätter Domstift ohne Einspruchrecht Herzog Ludwigs künftig als Lehen ausgeben dürfen. Dompropst Heinrich, Dekan Johann und das ganze Kapitel des Eichstätter Domstifts bekunden ihre Zustimmung zu der Übereignung der Stücke in Unterhaunstadt und erklären, dass sie das Kapitelsiegel an diese Urkunde angehängt haben. Aussteller: Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt Empfänger: Liebfrauenstift Ingolstadt
Charter: J 101
Date: 14.08.1453
Abstract: Ulrich Baiersdorfer (Payrstorffer) aus [Ober- oder Unter-] Dolling (Tolling) [Lkr. Eichstätt] bekundet das Gut zu Pleiling (plaewling) [Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] betreffend, welches einst Stephan Satler, Zöllner in Regensburg, gehörte und später für das Liebfrauenstift in Ingolstadt gekauft wurde, welches ferner einst ein gewisser Kreibs aus Memingen [Menning, Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm ?] bewirtschaftet hat und nun von Konrad (Chuntz) Haider aus [Ober- oder Unter-] Hartheim [Stadt Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] bewirtschaftet wird, dass er dieses Gut, welches er einst als Lehen innehatte und die Lehnschaft daran von dem Landgericht Hirschberg (hyrsperg) erhalten hat, nun dem Ingolstädter Liebfrauenstift übereignet hat. Baiersdorfer bekundet, dass er für das übereignete Gut auf alle Ansprüche verzichtet und erklärt sich bereit, dem Liebfrauenstift in allen Lagen als Vertreter und Bürge (fuerstand) zur Verfügung zu stehen. Aussteller: Ulrich Baiersdorfer Empfänger: Liebfrauenstift Ingolstadt
Charter: A-IV-21
Date: 17.10.1453
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Aichach bestätigen Gabriel Glesein, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, und Chünrad Öttenwalder, Verwalter (Überreiter) des Stifts zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, dass ihnen zur Förderung des Gottesdienstes die auf dem stiftseigenen, von Ullrich Holtzkirchen und seinen „Haußgenoßen“ gekauften Hof, der sich neben dem Kirchhof befindet, liegende Gilt von 6 Schilling Pfennig, die jährlich am Michaelstag an die Stadt entrichtet werden musste, erlassen worden ist. Aussteller: Aichach, Bürgermeister und Rat der Stadt Empfänger: Glesein, Gabriehel, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Öttenwalder, Chünrad, Verwalter (Überreiter) des Stifts zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt
Charter: J 102
Date: 18.06.1454
Abstract: Leonhard (lienhart) Sedlmair aus Sulzbach (Sultzpach) und seine Ehefrau Katharina bekunden, dass sie die Hälfte des vierten Teils an dem Zehnt zu Westerham (Westerhaim) im Gericht Schrobenhausen [Westerham, Gem. Gachenbach, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], die dem Leonhard als väterliches Erbe zugefallen ist, an Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und an Konrad Odenwalder [Ottenwalder], Rentamtmann (ueberreytter) der Stiftung der 15 Pfründen an dem Neuen Pfründnerhaus, verkauft haben, wobei die anderen Teile an dem Zehnten zu Westerham Heinrich von Gumppenberg, Erbmarschall in Oberbayern, gehören. Der Aussteller bekundet, dass er für den verkauften Teil 33 1/2 rheinische Gulden bezahlt bekommen hat, dass er auf alle Ansprüche an der übereigneten Hälfte des Viertels des Zehnts verzichtet und dass er dem Käufer bei eventuellen Rechtstreitigkeiten, die das Kaufobjekt betreffen, nach dem für Westerham geltenden Recht (als aygens des landes und der graffschaft recht ist) beistehen will. Als Gewährsmänner wurden eingesetzt: Hans Rauscher und Clas [Klaus] Schmidl aus Sulzbach [Stadt Aichach]. Im Leistungsfall sollen diese beiden Gewährsmänner durch Briefe oder Boten gemahnt werden können und danach, nach Ablauf von acht Tagen nach der ersten Mahnung, sich mit einem gerüsteten (laistparn) Pferd nach Aichach als Bürgen stellen, bis das Kaufobjekt für die Käufer wieder ausgelöst ist. Auch sollen die Käufer das Recht haben, im Schadensfall die Verkäufer zu pfänden. Aussteller: Leonhard und Katharina Sedlmair Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann der Pfründnerhausstiftung
Charter: A-IV-22
Date: 07.10.1454
Abstract: Im Streit zwischen Gabriel Glesein, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, bzw. Chonrad Odenwalder, Kirchenpfleger und Propst des Stifts zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, Bevollmächtigter des bayerischen Herzogs, auf der einen Seite und Pfarrer Ulrich von Zuchering auf der anderen Seite um den Zehnt in Zuchering, wobei der Zucheringer Pfarrer die Meinung vertritt, dass der kleine Zehnt aus 13 Hofstätten, der große und kleine Zehnt aus den 4 Widem (woraus 40 Roggengarben und 40 Hafergarben zum großen Zehnt gehören), der Erbgartenzehnt, der Trachtgartenzehnt, der Krautgartenzehnt, der Krautzehnt, der Rab- und Rübzehnt, der Hanfzehnt sowie alles, was im Brachfeld wächst, aus Tradition dem Pfarrer von Zuchering zustehen, wozu als Zeugen Herman Sewlenbegk und Ulrich Widenman aus Ingolstadt, Ulrich Zeller, Hanntz Fewrer, Jorg Wolfel, Thoman Wolfhart, Werndl Huvbeuger, Fridl Hoselmair, Chuntz Thulbegk, Chuntz Reuchel, Eberlein Weigl, Jorg Sneider, Hanns Wähel, Hannsel Schernegker, Ull Sybenburger, Ull Pulsterlein, Eberlein Glain und Erhart Mair aus Zuchering, Petz und Peter Sybenburger aus Winden, Kuntz Truehelinger aus Winden, Chuntz Nagel aus Weihering, Abel Vischer, Marckel Newmair, Chüntz Newmair, Hannsel Awer, Hannsel Weber, Jorg Storr, Michel Salburch, Anderlein Nigkel aus Hagau, Chuntz Floßinger aus Seehof, Jorg Saller, Wolfgang von Parr, Hanns Helt aus der „varentzaw“, Anderlein „aus den giessen“, Wilhalm Walther aus der Ernau gehört werden, Chonrad Odenwalder für das Stift zu Unserer Lieben Frauen in Ingolstadt dagegen mit Vorlage der entsprechenden Urkunde erklärt, dass das Stift den großen und kleinen Zehnt von Zuchering dem Layminger abgekauft habe, was Ott Vogler aus Kelheim, Ulrich Gulden aus der Ernau und Erhart Vorstel aus Ettingen (Ottingen) bezeugen, entscheidet Hainrich Gumppenberger als Erbmarschall von Oberbayern, dass dem Stift die 40 Roggengarben und 40 Hafergarben des großen Zehnts und der kleine Zehnt, den sie bisher eingenommen haben, zusteht, die restlichen Zehnten aber noch zwischen den beteiligten Parteien nach Tradition ausgehandelt werden sollten. Aussteller: Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Nieder- und Oberbayern und andere Empfänger: Glesein, Gabriel, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Odenwalder, Chonrad, Kirchenpfleger und Prost zum Sift zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Ulrich, Pfarrer von Zuchering
Charter: J 103
Date: 09.10.1454
Abstract: Hans (Hanns) Verg und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie an die Pfleger und den Kaplan des Ingolstädter Liebfrauenstifts für die ewige Messe an der Kapelle des neuen Pfründnerhauses, die zu Ehren des heiligen Geistes, der Jungfrau Maria und der heiligen Katharina gestiftet worden ist, eine Zinsabgabe über einen rheinischen Gulden (ainenn guldenn Reinisch iarlichs und ewigs gelcz), der jährlich zum Fest des heiligen Michael [September 29] gegeben wird, verkauft haben. Mit der Zinszahlung wird im darauffolgenden Jahr zu Michaelis begonnen. Der Zins wird aus einem den Ausstellern gehörenden Anger gezahlt, der zwei Tagwerk und zwei Mader groß ist, der am Ried bei Neuburg liegt und der an den Garten des Andre Sintzer angrenzt. Der jährliche Zins wurde für den Kaufpreis von 18 rheinische Gulden verkauft und die Verkäufer haben den Kaufpreis von den Pflegern der genannten Stiftung ganz bezahlt bekommen. Die Aussteller bekunden, dass der Zins über einen Gulden auch aus ihrem Ziegengarten (gais garttenn), der in dem Ziegengarten neben den Besitzungen des Hans Gebhart liegt, gegeben wird. Die Aussteller bekunden, dass sie für den Anger und den einen Gulden Ewiggeld den Käufern in Rechtsstreitigkeiten beistehen wollen. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen und die Käufer dadurch Schaden leiden, so sollen die Käufer das Recht haben sie entsprechend dem entstandenen Schaden zu pfänden. Wenn die Verkäufer in künftiger Zeit den jährlichen Zins von einem Gulden nicht an Michaelis bezahlen, soll der jeweilige Inhaber des Zinsrechtes sie darum entsprechend pfänden können. Sollten sie dann ihr Pfand nicht bekommen, so haben sie das Recht sich des Angers und des Ziegengartens zu bemächtigen und bis zur Schadenstilgung zu behalten und zu benützen. Wenn aus dem Wismad [Mähwiese] und dem Ziegengarten der jährlich Guldenzins nicht mehr zu bezahlen sein sollte, haben die Käufer das Recht die Abgabe von den Verkäufern anderweitig einzufordern. Aussteller: Hans und Anna Verg Empfänger: Liebfrauenstift Ingolstadt
Charter: J 104
Date: 06.08.1455
Abstract: Hans (Hanns) Vohburger, Bürger zu Ingolstadt, bekundet für sich, seine Ehefrau und seine Erben, dass das Ewiggeld über einen rheinischen Gulden, das er aus den insgesamt 16 Bifang umfassenden Besitzungen [Haus, Hofmark, Garten, Wiese, Grund und Boden, Acker] in der Fernen Irnau (Verren Ernaw), von denen der Acker einst neben jenem des Seitz Zerer gelegen ist, was alles Konrad Rauscher und dessen Ehefrau Kunigunde gehörte, nun Michael Fagner innehat (und yetzunt michl fagner des Gulden mair in der Ernaw ayden ynnhatt). Der Aussteller erklärt, dass einst seine Tante (meins vatter swester) Anna Ammain [?] den Gulden Ewiggeld von Kunigunde, geborene Vogel (des vogels tochter) geerbt hat und danach an ihn selbst weiterverkauft hat. Der Aussteller bekundet, dass er diesen Gulden Ewiggeld nun an Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und an Konrad Ottenwalder, Bürger und Überreiter [Rentamtmann] des genannten Liebfrauenstifts, für die ewige Messe an der Kapelle des Pfründnerhauses für 15 rheinische Gulden verkauft hat. Der Aussteller erklärt, dass er den Kaufpreis zur Gänze bezahlt bekommen hat und auf eventuelle Ansprüche gegenüber dem Messkaplan an dem Kaufobjekt verzichtet. Bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten das Kaufgut betreffend wollen sie den Käufern beistehen. Desweiteren wird erklärt, dass sie den Kaufbrief, den sie von Konrad Rauscher und dessen Ehefrau Kunigunde bekommen haben und der mit dem Siegel der Stadt Ingolstadt besiegelt ist und der von 1414 November 6 (an sand lienhartz tag nach Cristi gepurd vierczehenn hundert und in dem viertzehenden iar) datiert an die Käufer übergeben haben. Aussteller: Hans Vohburger Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts
Charter: A-IV-23
Date: 29.10.1455
Abstract: Hanns und Anna Tasier, die einen zum Stift zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt gehörigen Hof in Demling bewirtschaften, verkaufen eine auf ihren Äckern, die sie von Hanns und Walpurga Aigelsperk gekauft hatten (17 Geren (Acker-Eckstücke) bei der schwarzen Wiese, 20 Bifang über dem Erlacher Weg, 39 (on ainen viertzigk) Bifang am Steinberg im „mittern feld“ und 25 Bifang am Perlinger Weg, die auf den Auring stoßen), liegende ewige Gilt von jährlich an St. Michael zu zahlenden 14 Schilling Pfennig (Ingolstädter Währung) gegen 35 Pfund Pfennig (Ingolstädter Währung) und eine in der Katharinenkapelle des Pfründhauses in Ingolstadt zu lesende ewige Messe an das Stift zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt bzw. an dessen Pfleger und die Kapläne, die die Messe lesen, wobei sie sich das zeitlich unbeschränkte Recht zurückbehalten, die Gilt jährlich an St. Martin zurückkaufen zu können, wenn sie dies zuvor an St. Michael ankündigen. Aussteller: Tasier, Hanns, aus Demling; Tasier, Anna, Frau des Hanns Tasier, aus Demling Empfänger: Stift zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt
Charter: J 106
Date: 23.04.1456
Abstract: Anna Ackster, Bürgerin zu Ingolstadt, bekundet, dass sie dem Ingolstädter Liebfrauenstift Güter in Gerolfing [Stadt Ingolstadt] verkauft hat, die die Männer Petz Haindel, Hans Hecker und Ulrich Hecker innehaben und bewirtschaften, welche alle drei in Gerolfing leben. Die Güter bestehen aus drei Äckern im Gerolfinger Feld bei der Pfening [?] Grube in Richtung Dünzlau (pfening grueb gegen Tynnczlaw wertz) [Stadt Ingolstadt], sind zusammenhängend und grenzen an Güter des Leonhard Milchtaler (millichtaller). Ferner erklärt Hans Hecker, dass er seine 44 Bifang großen Besitzungen, die er von seiner verstorbenen Mutter Agnes (Angnesn) Tanderl ererbt hat, für 42 Pfund und 40 Pfennige Ingolstädter Währung verkauft hat. Die Güter auf jener Donauseite (enhalb der Tonnaw) der Varntzaw [?] werden an Albel Vischer und dem Hans Weber aus Hagau (Hagaw) [Stadt Ingolstadt] verkauft. Der Aussteller bekundet, dass er dafür auf alle Ansprüche an den drei Äckern verzichtet. In einem eventuellen Rechtsstreit bezüglich der Kaufobjekte wollen die Verkäufer den Käufern beistehen. Sollten die Verkäufer sich hieran nicht halten, so können die Käufer die Verkäufer auf Schadensersatz verklagen. Aussteller: Anna Ackster Empfänger: Liebfrauenstift Ingolstadt
Charter: J 107
Date: 16.10.1456
Abstract: Herzog Ludwig [IX. der Reiche], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet, dass er eine ewige Messe zu Ehren des heiligen Geistes und der heiligen Jungfrau und Martyrerin Katharina an der Kapelle des Neuen Pfründnerhauses zu Ingolstadt gestiftet hat. Ein jeder Kaplan, dem diese Messe verliehen wird, soll täglich oder wie ihm von bischöflicher Seite aufgetragen wird, in der genannten Kapelle die Messe lesen nachdem in der Pfarrkirche die Frühmesse beendet ist. Darüberhinaus soll der Kaplan nach Vorbild der drei Kapläne der drei Stiftungen zur heiligen Dreifaltigkeit, zum heiligen Geist und zur heiligen Barbara, welche in der Liebfrauenpfarrkirche jeweils für eine Woche jeden Abend die Vigil singen, so wie sie die Psalteristen am herzoglichen Grab nach der Vesper singen, jede vierte Woche die Vigil singen. Dabei kann sich der Kaplan durch einen anderen Priester vertreten lassen. Zur Finanzierung der gestifteten Messe wird erstens aus dem Herrenhof zu Irnsing [Stadt Neustadt an der Donau], der Hans und Wilhelm Pförringer gehört, eine Gült von zehn Pfund Pfennigen jährlich zu Sankt Martin [November 11] gegeben. Zweitens werden aus einem Haus in Ingolstadt, das an der Schutter liegt, das neben dem Haus des Götz Irher liegt und das einst einem gewissen Straucher gehörte, jährlich zwei rheinische Gulden, halb an Georgi [April 23], halb an Michaeli [September 29] gegeben. Ferner gibt Heinrich Hamer, Bürger zu Burgheim [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], von mehreren Mähwiesen in Burgheim jährlich an Michaeli fünf rheinische Gulden. Von Hans und Jakob Hamberger (den hamppergern) aus Unterstall [Gde. Bergheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] werden aus ihrem Herrenhof jährlich an Michaeli drei rheinische Gulden gegeben. Von gewissen Grymen [Grimm?] aus Weichering [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] wird von einem Acker, der Lenngenacker genannt wird und der 60 Bifang groß ist, sowie aus mehreren Mähwiesen im Moos ein rheinischer Gulden an Sonnwend [Juni 21] gegeben. Ferner werden von Heinrich Hergollt, Bürger zu Kösching [Lkr. Eichstätt], von jenen Mähwiesen und Äckern, die in einer Kaufurkunde beschrieben sind, jährlich an Michaeli zwei Pfund Pfennige gegeben. Von Ulrich Heun (hewn), Bürger zu Kösching, wird von seinen Äckern auf den Feldern von Kösching jährlich am Fest Petri Stuhlfeier [Februar 22] ein Pfund Pfennige gegeben. Hans Taster aus Demling (Tomling) [Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt] gibt von seinen Äckern in [Groß-] Mehring [Lkr. Eichstätt] in der Herrschaft Vohburg [Lkr. Pfaffenhofen], jährlich an Michaeli 14 Schillinge Pfennige. Hans Verg aus Neuburg [an der Donau] gibt von einem Anger am Ried, den derzeit Jakob Ziegler bewirtschaftet, der zwei Tagwerk und zwei Mader misst und der neben dem Garten des Andre Snitzer liegt, jährlich an Michaeli einen rheinischen Gulden. Hans Vohburger, Bürger zu Ingolstadt, gibt von einem Haus, einem Wiesenflecken und einem Acker in der fernen Irnau [Stadt Ingolstadt], die derzeit ein gewisser Fragner bewirtschaftet, jährlich an Georgi einen rheinischen Gulden. Aus einem Gut zu Pleiling (plawling) [Stadt Vohburg an der Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] in der Herrschaft Vohburg, das von Stephan Satler an die Stiftung gekommen ist und an Konrad Smoll vererbt ist, werden jährlich an Michaeli zwölf Schillinge Pfennige gegeben. Aus einem Haus und Stadel zu Ingolstadt, die von Marquard Schik an das Stift gegeben wurden, die am Graben der Alten Veste liegen und die Georg Schik zu Erbrecht verliehen sind, werden jährlich an Georgi steuerfrei sechs Schillinge Pfennige gegeben. Darüberhinaus bekommt der Kaplan der neuen Messe das Neue Haus, das für die Kaplanstelle gebaut wurde und das auf der Hofstatt neben dem Pfründnerhaus liegt, inklusive die dahinter liegende Stallung sowie der damit verbundenen Nutzungsrechte an Schutter und Cappel [?]. Ferner bekommt er einen sechs Bifang großen Moosgarten, der im Moos zu Ingolstadt am mittleren Weg neben dem Kellner [?] gelegen ist sowie ein fünf Bifang großes Grundstück in Osterdorf [Offendorf?]. Die vorgenannten Güter, Stücke und Gülten darf ein jeder Kaplan der neu gestifteten Messe nutzen. Der Aussteller bekundet, dass die Lehenschaft der Messe bei den bayerischen Herzögen bleiben soll. Sollte ein Wiederkauf der die Messe finanzierenden Güter von den jeweiligen Vertragspartnern eingefordert werden, so soll dieser mit Zustimmung des Pfarrers und des Propstes des Ingolstädter Stifts sowie des Kaplans geschehen. Das dann eingenommene Geld soll zum Wohl der neu gestifteten Messe angelegt werden. Der Herzog bekundet, dass die Stiftung noch der Zustimmung durch den Bischof von Eichstätt, Johann [III. von Eych], bedarf, um die er damit bittet. Aussteller: Herzog Ludwig IX. Empfänger: Liebfrauenstift Ingolstadt
Charter: A-IV-24
Date: 07.01.1457
Abstract: Hanns und Elspet Henprunner verkaufen gegen 20 rheinische Gulden dem Stift zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt (Pfarrer Gabriel Glesein und den Kirchenpröpste) die sogenannte große Point von 1 Tagwerk in der Moosau, zu der auch eine Stiftung von jährlich 32 Pfennig an den Michaelsaltar in Neuburg gehört, um die vom Vater bzw. Schwiegervater ererbten Schulden beim Stift abzutragen, wobei die Point weiterhin beim Hirnbrunner Gut verbleibt, dafür aber jährlich je zur Hälfte an St. Georg und St. Michael neben den sonstigen Abgaben eine Gilt über 5 Schilling Pfennig bezahlt werden muss. Aussteller: Henprunner, Hanns und Elspet, zu Henprunn Empfänger: Glesein, Gabriel, Pfarrer zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt; Kirchenpröpste zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt
Charter: J 108
Date: 06.04.1457
Abstract: Katharina (kathrey) Grimm (Grymin) und ihr Sohn Peter Grimm (Grymm) aus Weichering (weyhring) [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] bekunden, dass sie aus ihren derzeitigen Besitzungen, Haus, Stadel und Garten sowie der Hofreite in Weichering, die jährliche Gült (gült und kaufmans gut) über drei Pfund Wachs, die zu jedem Martinstag [November 11] gegeben wird, an die Kirchenpröpste und Pfleger der Kapelle des Neuen Pfründnerhauses in Ingolstadt, zu Beleuchtungszwecken, für acht Pfund Pfennige der Landeswährung verkauft haben. Vom kommenden Martinstag an wollen sie den Käufern entsprechend drei Pfund Wachs abliefern. Im Hinderungsfall haben die Käufer das Recht die Aussteller entsprechend zu pfänden. Sollten die Käufer dann das Pfändungsgut nicht bekommen, so sollen sie das Haus, den Stadel, den Garten und die Hofreite in Besitz nehmen dürfen und sich ihrer so lange bedienen bis die Schuld beglichen ist. In Rechtsstreitigkeiten, die die genannten Besitzungen und Abgaben betreffen, wollen die Aussteller die Käufer vertreten. Die Aussteller haben ein unbefristetes Wiederkaufsrecht jährlich zum Festtag der Heiligen Katharina [November 25] zum Kaufpreis von acht Pfund Pfennigen. Dabei muss der Wiederkauf bis spätestens zum Festtag des Heiligen Martin [November 11] desselben Jahres angekündigt werden. Ein Wiederkauf fände in Ingolstadt statt. Aussteller: Katharina und Peter Grimm Empfänger: Kirchenpröpste und Pfleger der Kapelle des Neuen Pfründnerhauses Ingolstadt
Charter: J 109
Date: 10.06.1457
Abstract: Hans Hecker aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt], der den durch das Ingolstädter Liebfrauenstift von den Domherren zu Eichstätt gekauften Hof [in Gerolfing] bewirtschaftet, bekundet, dass Gabriel Glesein, Pfarrer der Ingolstädter Liebfrauenkirche, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (überreitter) des Liebfrauenstifts, angehört haben, dass der Aussteller und andere Oberbauern (mair) des Liebfrauenstifts von den verkaufenden Eichstätter Domherren zugesichert bekommen haben, dass die Oberbauern ihre Rechte (gunst) und ihr Baurecht an den ihnen übergebenen Gütern behalten sollen. Der Aussteller weist darauf hin, dass, nachdem im vergangenen Krieg (nach dem krieg tzwischen der fursten) mehrere Besitzungen verbrannt und öd gefallen sind, er kraft seines Baurechts diese Güter wieder aufbauen will. Der Aussteller bekundet ferner, dass er deshalb Pfarrer Glesein und den Rentamtmann Otenwalder gebeten hat und ihnen an Eides statt gelobt hat, den ihm übergebenen Hof mit allem Zubehör wieder aufzubauen, ohne davon vom Ingolstädter Liebfrauenstift finanziell unterstützt zu werden (on der Stift engeltnus und kostung). Ausgenommen hiervon soll alles sein, das im Krieg der Landesfürsten verbrannt ist; Dieser Schaden möge mit der von ihm zu gebenden Gült verrechnet werden. Es folgt eine Auflistung der an seinem Hof hängenden Abgaben: Als Weisgült gibt der Aussteller von dem Gerolfinger Hof sechs Schillinge und 7 1/2 Pfennige, 50 Herbstkäse, 16 Herbsthühner, acht ungemästete Gänse, 100 Eier und schließlich drei Weisat [Abgaben] zu vier Käsen, einem Fastnachtshuhn und 30 Pfennigen. Als Getreideabgaben reicht er zwölf Muttel [Scheffel] Roggen und zwei Maltz [Malter] Hafer jährlich zu Michaeli [September 29] an den Kasten und die Amtleute des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen diese Abgaben nicht leisten, so dürfen die Vertreter des Liebfrauenstifts sie entsprechend pfänden. Sollten die Gläubiger dann ihr Pfandgut nicht bekommen oder sollte der Aussteller oder seine Nachkommen den Hof, die Räumlichkeiten im Dorf [Gerolfing] und die Felder nicht in Ordnung halten, so sollen sie ihr Vorrecht (gunst) und ihr Baurecht an ihren Besitzungen verlieren. In diesem Fall dürfen die Vertreter des Liebfrauenstifts die Besitzungen beschlagnahmen und zum Nutzen ihres Stiftes benutzen. Sollte der Aussteller oder einer seiner Nachkommen in einer Notsituation zum Verkauf der genannten Güter gezwungen sein, so soll er diese zuerst dem Ingolstädter Liebfrauenstift anbieten. Sollte dieses dann nicht kaufen, so sollen die Aussteller diese einem anderen Oberbauern verkaufen, der durch zwei weitere Oberbauern des Liebfrauenstiftes dafür als geeignet gehalten wird. Sobald dann von Verkäufer und Käufer jeder dem Stift vier rheinische Gulden als Handreichung gezahlt hat, soll das Stift dem neuen Käufer das Baurecht und das Vorrecht über die Güter verleihen. Es folgt eine Aufzählung der zu dem Hof zu Gerolfing gehörenden Güter: Die Äcker im Schutterfeld in der Nähe des Dachsberges, erstens der Slusselät [?] Acker, der an die Straße Richtung Sämhof [?] grenzt, der 26 Bifang groß ist und der als Anrainer Ullrich Hecker und einen gewissen Strölein hat; Ferner der Dornacker, der neben der Hofbreite und dem Anwesen eines gewissen Hämlein liegt und der 28 Bifang groß ist; Ferner ein Grundstück über zwölf Bifang, das oberhalb des Dachsberges liegt und das neben den Grundstücken des Hämlein und des Strölein liegt; Ferner ein Grundstück, das 40 Bifang groß ist und das von der Deubstraße (dewbstraß) [?] heraufreicht und neben den Anwesen des Strölein und des Hofbauer (hofpawrn) liegt; Ferner zwei Gewenntt [Gewende], die an die Dornenhecke grenzen und die an ihren unteren Teilen an die Anwesen eines gewissen Gerstner und des Konrad (Chunczel) Braun (prawn) angrenzen und die beide 21 Bifang groß sind; Ferner ein 13 Bifang großes Grundstück in der mittleren Schoß [?], das unten an das Anwesen des Gerstner, oben an den Zins-Acker angrenzt; Ferner zwei Gewentt [Gewende], jeweils 30 Bifang groß, welche an das vorgenannte 13 Bifang große Grundstück und an die Deubstraße angrenzen und welche oben an das Anwesen des Löffler, unten an das Anwesen des Konrad (Chuntz) Wollner angrenzen; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das ebenfalls in der mittleren Schoß [?] liegt und das neben den Anwesen des Strölein und des Konrad Braun (Chuntz Prawn) liegt; Ferner ein Grundstück über fünf Bifang, das bei dem Warthaus [?] liegt und in der Nähe der Anwesen von Konrad Schuster und einem gewissen Häml; Ferner ein Grundstück über 15 Bifang, das jenseits der Straße und vor dem Gewende des Ullrich Hecker liegt; Ferner ein Grundstück in der Eschenlohe [?] mit zehn Bifang, das zwischen den Anwesen des Heinz (Haintz) Gerstner liegt; Ferner ein weiteres Grundstück in der Eschenlohe mit 29 Bifang, das oben als Anrainer Heinz Schuster, unten einen gewissen Gerstner hat; Ferner ein Grundstück über 30 oder 31 Bifang, das im unteren Bereich an kleine Lehenäcker (Lehen äckerlein) von Heinz Schuster und einem gewissen Häml angrenzt; Ferner ein Grundstück über fünf Bifang, das neben dem Weg am Hungersberg [?] und neben dem Heiligen Acker [?] des Tünczel liegt; Ferner ein Grundstück über 14 Bifang ebenfalls am Hungersberg, das an den Schutter Sam [?] neben der Breite (Praittn) des Hofbauer angrenzt; Ferner ein Grundstück über elf Bifang, unterhalb der oberen Mühle oder unterhalb des Mühlackers; Ferner sieben Stückel [?], die an den Mühlzaun angrenzen; Neben diesen Grundstücken werden auch Grundstücke im Feld Richtung Dünzlau genannt: Ein Grundstück über 33 Bifang auf dem Erlach [?] neben den Anwesen des Thomas Murr und des Leonhard Milchtaler zu Dünzlau (Tunczelaw); Ferner ein Grundstück in der Eschenlohe über 40 Bifang, das daneben einen Slusselatter [?] hat und im oberen Bereich an Anwesen des Konrad Murr und des Hans (Hensel) Mayr angrenzt; Ferner ein sehr kurzes Grundstück über 36 Bifang in der Eschenlohe inklusive dem Furhaupt [?], das an Anwesen von Konrad Weber und im unteren Bereich an Anwesen des Löffler angrenzt; Ferner ein Grundstück vor den Anwanden [Grenzstreifen?] auf dem Mülsam [?] hinab über 13 Bifang, das an einen Acker angrenzt, der dem Hämlich gehört; Ferner 36 Stückel [?], die bei der Hamlich [?], neben dem Mühlgarten und neben einem Weg liegen; Ferner drei Gewende, die aneinanderhängen und die neben den Äckern liegen, die von einer gewissen Frau Ackster gekauft wurden, von denen das Erste 18 Bifang, das Zweite 16 Bifang und das Dritte 18 Bifang misst; Ferner ein Grundstück, das 20 Bifang groß ist, das von einem gewissen Leber [?] herabreicht, das an die Straße grenzt und neben den Grundstücken des Strölein und des Ullrich Hegker liegt; Ferner ein 17 Bifang großes Grundstück, das sowohl neben der Straße als auch neben dem Grundstück des Löfler liegt; Ferner ein elf Bifang großes Grundstück vor den Anwanden [Grenzstreifen?] in Richtung der Gestetten [?] hinab, das neben dem Anwesen des Hainlein liegt; Ferner ein Grundstück das 39 (on ain viertzigk) Bifang groß ist und das ebenfalls in der Nähe der Gestetten [?] liegt, das auch zwischen den Grundstücken des Oswald Ruden und eines gewissen Lehenmair liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück inklusive seiner Wiesenflecken, von welchen ein gewisser Mair einen Wiesenflecken besitzt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück inklusive dem Gern [?], an welchen auf einer Seite ein gewisser Löffler, auf der anderen Seite ein gewisser Gerstner angrenzen; Ferner ein kurzes Äckerlein, das 22 Bifang groß ist und neben dem ein Grundstück des Tunczel [?] liegt; Ferner ein Grundstück, das zwölf Bifang groß ist, inklusive eines Fleckleins, das in der Kottigenpraitten [?] liegt und das auf der anderen Seite ein Grundstück des Hofbauer hat; Ferner ein drei Bifang großes Grundstück am Langenbrucker [Langenbruck, Lkr. Pfaffenhofen] Weg, das neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein sieben Bifang großes Grundstück in der Nähe des Kaygartens [?], nach welchem der Kaygarten umzäunt ist und das neben einem Grundstück des Heinz Schuster liegt; Ferner ein Grundstück, das acht Bifang groß ist und das neben einem Grundstück des Reichmackel liegt; Ferner ein sieben Bifang großes Grundstück, durch das der Weg Richtung Lenden Weidach [?] führt und das an den Widemacker [Pfarrhofacker] des Pfarrers angrenzt; Ferner der 17 Bifang großer Griesacker [?], der neben den Grundstücken des Hubmair und des Häml liegt; Ferner ein Grundstück, das 11 1/2 Bifang groß ist und das neben dem Weg liegt, der zur Wegscheide hinausführt und das in der Nähe eines Grundstücks des Hofbauer liegt; Ferner ein Grundstück, das 16 Bifang groß ist, das hinter dem Dorf [Gerolfing] liegt, das der Slusselacker [?] genannt wird, und das an einer Seite an ein Grundstück des Häml angrenzt; Ferner sieben Stückel am Dorfgraben, die ebenfalls neben einem Grundstück des Hämlein liegen; Ferner ein Grundstück über zehn Bifang in der Nähe der Äcker einer gewissen Frau Achsster [?]; Im dritten Feld, das in Richtung Ingolstadt liegt, liegen die folgenden Besitzungen: Zwei Gewentel [Gewende, ein Ackermaß] zu elf Bifang, welche hinter dem Dorf [Gerolfing] liegen und an Grundstücke des Hämlein und des Hofbauer angrenzen; Ferner ein Grundstück mit 13 Bifang, das neben dem Grundstück des Michael Schwaiger liegt; Ferner 30 kurze Stückel, die auf dem Gehay [?] neben dem Grundstück des Hofbauer liegen; Ferner ein Grundstück, das neun Bifang groß ist, das ebenfalls neben dem Gehay [?] und neben einem Grundstück des Konrad (Chunczl) Braun (prawn) liegt; Ferner ein neun Bifang und zwei Gewende großes Grundstück, welche beide am Ingolstädter Weg liegen und an welche Grundstücke des Häml und des Andreas Vischer angrenzen; Ferner an der Weggabelung (wegsaid) 36 kurze Stückel, an welche Grundstücke des Reichmärckel und des Löffler angrenzen; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück am Berg [?], das im unteren Bereich an ein Grundstück des Heinz Schuster angrenzt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das am Weg, der aus dem Dorf herausführt, liegt und an ein Grundstück des Strölein grenzt; Ferner ein sechs Bifang großes Grundstück am Berg, das neben einem Grundstück des Reichmärckel liegt; Ferner ein Grundstück über 16 Bifang und Stückel am Galgenberg [?] neben der Breite des Hofbauer und neben einem Grundstück des Konrad Braun; Ferner zwei Gewende, durch welche der Ingolstädter Weg führt und die an Grundstücke des Haml und des Ullrich Hegker angrenzen; Ferner ein Grundstück auf dem Kreuth (grewt) [?] mit 15 Bifang, das an ein Grundstück des Ullrich Beck (peck) angrenzt; Ferner ein Grundstück in dem Alltrör [?], ein kleiner Acker und eine Mähwiese von zusammen einem Tagwerk (fur ain tagwerch geraitt); Ferner bei der Brechstube (prechstuben) [?] elf Bifang, zwischen welchen ein Acker des Hämlein liegt, welche bis zur Lohe (lo) hinunterreichen und die Gern [?] mit einschließen; Ferner ein angrenzendes Grundstück mit 22 Bifang, das im oberen Bereich bei Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?] an den Hofbauer angrenzt; Ferner ein 11 1/2 Bifang großes Grundstück bei Auckenpühel [?] neben einem Grundstück des Ullrich Hegker und des Gerstner; Ferner auf dem Auckenpühel [?] ein 26 Bifang großes Grundstück inklusive den Gern [?], das neben dem Acker des Strölein liegt; Ferner 13 Bifang vor den Anwanden [Grenzstreifen] in dem unteren Feld, neben welchen der Pfarrer einen Widemacker [Pfarrhofacker] besitzt; Ferner ein 29 (on ain dreysigk) Bifang großes Grundstück, das an ein Grundstück grenzt, das dem Kind der Samhoferin [?] gehört; Ferner ein 16 Bifang großes Grundstück, das bis zum Viehweg hinabreicht und neben einem Grundstück des Ullrich Hegker liegt; Ferner ein 26 Bifang großes Grundstück inklusive den Gern [?], das neben dem Graustümpfel [?] und neben einem Pfarrhofacker des Pfarrers liegt; Ferner ein 11 1/2 [Bifan] großes Grundstück in der Rabschoß [?], das an ein Grundstück des Heinz Gerstner angrenzt; Ferner in der Rabschoß [?] ein 22 Bifang großes Grundstück, an welches Grundstücke des Gerstner und des Hamlein angrenzen; Ferner sieben Stückel in der Duren [?] neben einer Hecke, an das Grundstück des Hamlein angrenzend; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück ebenfalls in der Dürren [?] auf der Roczgrub [?], neben welchem ein Grundstück des Tünczel liegt; Darüberhinaus gehören an Mähwiesen zu dem genannten Hof erstens die Teuswiesen [?] sowie vier Tagwerk im Altrör [?] unter dem Pämen [?], welche neben der großen Wiese des Hofbauer liegt; Ferner werden zwei Tagwerk in dem Altrör mit dem Pfleger [des Liebfrauenstifts] getauscht; Vier Tagwerk in dem Altrör werden mit dem Hämlein getauscht, neben denen ein gewisser Pleibimhaus [?] liegt; Vier Tagwerk werden mit dem Eittner und dem Klingl getauscht, neben welchen der Eittner und der Hofbauer Besitzungen haben; Ferner sechs Tagwerk im Wolffdrüssel [?], neben welchen der Wirt eine Wiese hat; Ferner hinter der Amerland [?] drei Tagwerk, die an die Tafer-Wiese [?] angrenzen; Ferner ein Tagwerk auf dem Urfars-Feld [?], neben welchem ein gewisser Ortel Vischer begütert ist; Ferner zwei Tagwerk auf den Lussen [?], die man sich mit Erhard Pecken [Beck?] teilt und die neben den Wiesen des Pflegers liegen; Ferner zwei Tagwerk am Kettensteg (kettenstecken) [?], die man sich mit dem genannten Peck teilt; Ferner drei Tagwerk auf dem Luss [?], die an ein Grundstück des Konrad Schmid angrenzen; Ferner ein Tagwerk an dem Säm [?] bei der Schergenwiese [?], die mit dem Hämlein getauscht werden; Ferner zwei Tagwerk ebenda, die neben Grundstücken des Heinz Gerstner liegen; Ferner ein Tagwerk zu Swarzprun [?], das an ein Grundstück des Murr von Dünzlau angrenzt; Ferner auf der Lohe (lo) zwei Tagwerk an dem Schergenweg, an welche ein Grundstück des Mathias (Matheis) Laydeant [?] angrenzt; Ferner ein Tagwerk in der Lohe, das an ein Grundstück des Mathias (Matheis) Schneider angrenzt; Ferner ein Tagwerk mitsamt einem Acker, das ebenfalls in der Lohe vor dem Durnacker liegt und das an ein Grundstück des Pfarrers angrenzt; Ferner in den Giessen [?] zwischen Grundstücken des Hämlein und des Ullrich Hegker, ein Wald (holz) und eine Mähwiese (wismad), die aneinander hängen; Die nun folgenden Mähwiesen werden unter den drei Oberbauern (mair) getauscht, so dass sie ein Jahr lang der junge Hegker, der alte Hegker und der Häml zusammen nutzen sollen; Im darauffolgenden Jahr soll der junge Hegker die vier Tagwerk bei der Rötzgrube [?] alleine nutzen; Ferner auf der Lohe zwei Tagwerk, die neben dem Tünczel [?] liegen; Ferner drei Tagwerk, die auf dem Altrör [?] in Richtung Kreutmühle (grewttmüll) [?] liegen und die man "auf den Rahen" nennt; Ferner zwei Tagwerk, die bei den Stegen in dem Altrör liegen; Ferner ein Tagwerk, das neben dem Zaun bei der Kreutmühle liegt; Ferner sechs Tagwek auf dem Schafwörth (schafwerd) [?] bei der Schwaige (swaig) [?]; Ferner vier Tagwerk auf der Schafwörth inklusive zweier dazugehöriger Tagwerk; Ferner drei Tagwerk auf den Lussen [?] neben dem Hofbauer; Ferner drei Tagwerk, die in ihrem oberen Bereich an ein Grundstück des Wirt (wird), in ihrem unteren Bereich an ein Grundstück des Hofbauer angrenzen; Ferner ein Tagwerk, das neben der Hofwiese auf der Unrain [?] liegt; Ferner fünf Tagwerk im Ablassmoos (im mos im ablas) [?]; Ferner vier Tagwerk und ein dazugehöriges Tagwerk bei der Kotwiese [?]; Ferner vier Tagwerk auf der Schockenden Wiese [?] bei der Reismühle (Reysmül) [?]; Ferner zu Dünzlau neben dem Mühlweg zwei Tagwerk; Ferner sechs Tagwerk bei der Hainlich [?] neben dem Mühlweg, die die Wasserwiese genannt wird; Ferner vier Tagwerk in dem Wolfdrüssel [?]; Ferner drei Tagwerk auf dem Gern [?]; Für die nachgenannten Mähwiesen arrangiert man sich [unter den Oberbauern] folgendermaßen: Erstens von den vier Tagwerk, die in dem Altrör [?] und zwischen den Äckern des Löffler liegen, bekommt der alte Hegker ein Tagwerk, der Häml ein Tagwerk und der junge Hegker zwei Tagwerk; Ferner hat die drei Tagwerk neben dem Zaun bei der Kreutmühle der Ullrich Hegker mit dem Vorster [?], im darauffolgenden Jahr die beiden anderen Maier [Oberbauern] ebenfalls mit dem Vorster inne; Die zwei Tagwerk auf der Fürch [?] neben dem Viehweg und dem Snelmülner [?] haben die drei Maier [Oberbauern] zusammen inne; Die zwei davor liegenden Tagwerk, die auf der Heillachen [?] heißen und die neben der Spitalwiese liegen, haben die drei Oberbauern ebenfalls miteinander inne; Ein Tagwerk auf der Stainpüg [?], das neben dem Wirt und neben dem Hofbauer liegt, hat ein Jahr Ullrich Hegker mit dem Wirt, im anderen Jahr die beiden anderen Oberbauern ebenfalls zusammen mit dem Wirt inne; Darüberhinaus werden auf der Taferwiese [?] vier Tagwerk berührt, von welchen Ullrich Hegker zwei Tagwerk und die beiden anderen Maier [Oberbauern] zusammen ebenfalls zwei Tagwerk innehaben; Die drei Tagwerk auf der Pernwiese [?] haben ein Jahr der alte Hegker und der Haml zusammen inne, im anderen Jahr werden jene in Geisenfeld [Lkr. Pfaffenhofen] genommen; Ein Tagwerk bei der Reismühle haben der alte Hegker und der Häml miteinander inne; Darüberhinaus gehört in den oben genannten Hof ein Hofstatt, welche die Swaigerin (Schwaiger) innehat und welche für Käse und Zins 36 Pfennige gibt; Hans Hecker bekundet, dass er die Angaben der vorgenannten Äcker, Mähwiesen, Holzmark und Hofstatt nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat. Sollte er etwas vergessen haben, so will er dies, sobald es ihm wieder einfällt die Amtleute des Stifts wissen lassen. Er bekundet weiter, dass er für die vorgenannten Punkte und Artikel dem Pfarrer und dem Rentsamtmann einen Treueid geleistet hat. Aussteller: Hans Hecker Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt
Charter: J 112
Date: 10.06.1457
Abstract: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, derzeit Rentamtmann (uberreitter) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, bekunden, dass die Oberbauern (mair), die die Güter des Ingolstädter Liebfrauenstifts in Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bewirtschaften und die den Domherren des Domstifts Eichstätt abgekauft wurden, mit Namen Hans Hegker, Ulrich Hegker und Leonhard (lienhart) Hamlein, zu ihnen gekommen sind und erklärt haben, dass sie Rechte und Baurechte (gunst und pawrecht) an den ebenfalls von den Domherren von Eichstätt abgekauften Gütern haben, obwohl sie darüber keine Schriftstücke vorweisen können. Es wird bekundet, dass die drei Oberbauern erklärt haben, dass ihnen von den Eichstätter Domherren zugesichert worden ist, dass sie trotz des Kaufes ihre Rechte und Baurechte behalten sollen. Es wird bekundet, dass das Landesrecht vorschreibt, dass jemand, der meint an einem Gut Rechte und Baurechte zu haben, diese Rechte jedoch älter als drei Jahre sind, dies mit Schriftstücken belegen muss (der solle das weysen mit briefen). Deshalb sei den drei Oberbauern von ihren guten Herren und Gönnern geraten worden, sich diese Briefe von den Ausstellern zu besorgen, damit ihnen später keine Nachteile gegenüber den Nachkommen der Aussteller entstünden, die den Sachverhalt dann vielleicht nicht mehr kennen würden. Deshalb haben die drei Oberbauern die Aussteller gebeten, ihnen ihre Rechte und Baurechte zu erneuern und ihnen darüber Urkunden auszustellen, nach Überprüfung der gemachten Zusagen der Eichstätter Domherren. Es wird bekundet, dass die drei Oberbauern von ihren Baurechten nach dem Krieg der Fürsten, in welchem viele Güter verbrannt und öd gefallen sind, weitesgehend ohne Unterstützung des Liebfrauenstifts Gebrauch gemacht haben, wenngleich ihnen für diese Zeit die Zahlung ettlicher Gülten erlassen worden ist. Hinsichtlich der im Landesfürstenkrieg verbrannten Baulichkeiten sind die Oberbauern auch mit einer Hilfe bedacht worden und baten auch das Ingolstädter Liebfrauenstift um Unterstützung (erung und schannckung). Die Aussteller bekunden, dass sie die Oberbauern in der Wiederherstellung ihrer Güter unterstützen wollen und deshalb Leonhard dem Heimlein die Rechte und das Baurecht auf dem Hof, den vor Zeiten sein Schwager und Gevatter, der verstorbene Seitz Hulderbach bewirtschaftete, mit allem Zubehör erneuert haben. Die Begünstigten sollen die ihnen anvertrauten Güter in gutem Zustand erhalten und nichts davon entfremden. Die von den überlassenen Gütern zu gebende Gült beträgt als Weisgült sechs Schilling und 7 1/2 Pfennig, 50 Herbstkäse, 16 Herbsthühner, acht ungemästete Gänse, 100 Eier, drei Naturalabgaben (weisat) zu jeweils vier Käsen, einem Fastnachtshuhn sowie als Gattergült zwölf Schilling Pfennig und 30 Pfennig pro Abgabe; Ferner müssen als Getreideabgaben zwölf Mutel [Scheffel] Roggen und zwei Malter (malltz) Hafer jährlich an Michaeli [September 29] an den Kasten des Liebfrauenstifts in Ingolstadt gegeben werden; Sollten die Begünstigten bei der Zahlung der Gült säumig werden, so sollen sie die Abgaben innerhalb der Frist, wie sie in dem Lehensrevers des Hämlein genannt ist, zahlen. Sollte Hämlein durch eine Notsituation zum Verkauf seiner Rechte gezwungen sein, so darf er dies nur tun nachdem er diese Rechte zuerst dem Liebfrauenstift zum Kauf angeboten hat. Sollte das Liebfrauenstift dann nicht kaufen, so darf er mit Zustimmung des Liebfrauenstifts und mit Zustimmung zweier anderer Oberbauern seine Rechte an einen anderen Oberbauern verkaufen. Diesem Käufer sollen die Rechte dann von Seiten des Liebfrauenstifts verliehen werden. In einem solchen Fall müssen Käufer und Verkäufer dem Stift als Handreichung (hanntlang) jeweils vier rheinische Gulden zahlen. Es wird bekundet, dass Leonhard Hämlein hinsichtlich seines Teils an der Schanckung und Erung [?], nämlich 12 1/2 rheinischen Gulden, genüge getan hat. Es wird bekundet, dass Leonhard Hämlein alles Zubehör des Hofes in seinem Gagenbrief [Lehensrevers?] aufgeführt hat. Sollte er in seinem Lehensrevers etwas vergessen haben, so soll Leonhard Hämlein dies unverzüglich mitteilen. Aussteller: Gabriel Glesein, Konrad Ottenwalder Empfänger: Leonhard Hämlein, Oberbauer in Gerolfing
Charter: J 111
Date: 10.06.1457
Abstract: Ulrich Hegker der Jüngere aus Gerolfing, der zwei Höfe des Ingolstädter Liebfrauenstifts bewirtschaftet, die einst sein Schwager Hans Tänderlein bewirtschaftet (pawtt) hat und die den Domherren des Domstifts Eichstätt abgekauft wurden, bekundet, dass Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche von Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (überreitter) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, zuständigkeitshalber seinen obengenannten Schwager und andere ehemalige Oberbauern (mair) der [Eichstätter] Domherren angehört haben. Es wird bekundet, dass den Antragstellern einst zugesichert wurde, dass sie auch nach der Übereignung der Kaufgüter ihre Rechte und ihr Baurecht (an irer gunst und pawrecht) behalten sollen. Der Aussteller bekundet, dass auch die im Fürstenkrieg verbrannten und öd gefallenen Güter von den entsprechenden Oberbauern wiederhergestellt wurden, dass ihnen ihre alten Rechte erneuert (vernewtt) wurden und ihnen darüber eine Urkunde ausgestellt wurde, obwohl sie ihre alten Rechte nicht durch Urkunden belegen konnten. Der Aussteller bekundet, dass er seinen neuen Herren, dem Pfarrer und dem Rentamtmann, gelobt hat, dass er seine beiden Höfe mit allem Zubehör in gutem baulichen Zustand erhalten will ohne finanzielle Unterstützung von Seiten des Ingolstädter Liebfrauenstifts (on der Stift engeltnus und kostung). Ausgenommen hiervon sollen alle Schäden sein, die durch den Krieg der Landesfürsten entstanden sind und für welche der Aussteller um Unterstützung und Hilfe bittet, etwa durch eine entsprechende Berücksichtigung bei der Abgabe seiner Gült. Es folgt eine Auflistung der Gültabgaben: Als Weisgült sind 12 1/2 Schilling Pfennig, 50 Käse, 32 Herbsthühner, 16 ungemästete Gänse, 200 Eier, drei Weisat [Naturalabgaben] zu jeweils acht Käsen, zwei Fastnachtshühnern und 60 Pfennig abzugeben. Als Getreideabgaben (an traid) sind [für die zwei Höfe] 24 Muttel [Scheffel] Roggen und vier Maltz [Malter] Hafer jährlich an Michaelis [September 29] an den Kasten und die Amtleute des Stiftes in Ingolstadt zu geben. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen bei diesen Abgaben säumig werden, so dürfen die Gläubiger sie dafür entsprechend pfänden. Sollten die Gläubiger ihr Pfand dann nicht erhalten oder sollte der Aussteller oder seine Nachkommen die ihnen überlassenen Güter nicht in angemessenem Zustand halten, so sollen die Aussteller ihre Rechte an den beiden Höfen verwirkt haben. In einem solchen Fall sollen die Vertreter des Liebfrauenstifts die beiden Höfe beschlagnahmen können und zum besten Nutzen des Stiftes wieder ausgeben. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen aus einer Notsituation heraus zum Verkauf ihrer Rechte gezwungen sein, so dürfen sie dies tun, jedoch nicht ohne diese nicht zuerst den Vertretern des Liebfrauenstifts angeboten zu haben. Sollten diese in diesem Fall diese Rechte nicht kaufen wollen, so dürfen die Verkäufer diese mit Zustimmung zweier anderer Oberbauern des Stiftes an einen anderen Oberbauern des Stiftes verkaufen. Nachdem dann sowohl Verkäufer als auch Käufer für jeden Hof dem Ingolstädter Liebfrauenstift jeweils vier rheinische Gulden als Handreichung (zu hanntlang) gezahlt hat, sollen die Rechte des Verkäufers entgegengenommen und auf den Käufer verliehen werden. Es folgt eine Auflistung der zu den beiden Höfen gehörenden Äckern, Mähwiesen (wiesmeder), Gehölzen und Hofstätten: Die Äcker in dem Schutterfeld, die in Richtung des Dachsberges liegen, erstens ein Acker an dem Sam [Samholz?], der 33 Bifang misst und neben einem Grundstück des jüngeren Hämlein [?] liegt; Ferner ein Acker an dem Sam [?], der ebenfalls neben einem Grundstück des Hämlein liegt und der 40 Bifang misst; Ferner ein Acker von 40 Bifang, der ebenfalls an dem Sam [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein Acker, der ebenfalls an dem Sam [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt und der 33 Bifang misst; Ferner ein Acker an dem Säm [?], der neben einem Grundstück des Löffler [?] liegt und 30 Bifang groß ist; Ferner ein Grundstück, das an die Straße grenzt, das 20 Bifang groß ist und das neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das in der Nähe des Dachsberges und neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner zwei Gewende [?], die an den Dachsberg angrenzen, von welchen eines 19 Bifang, das andere 16 Bifang groß ist; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das an der Straße und neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das oben an der Straße neben einem Grundstück des Laydrantt [?] liegt; Ferner ein zwölf Bifang großes Grundstück, das an der Straße und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner vier Gewende [?], die an der Deubstraße [?] liegen, zum Han [?] heraufführen und neben einem Grundstück des Hessenhofer [Hessenhof, Gde. Buxheim, Lkr. Eichstätt] liegen, von denen das erste 18 Bifang, das zweite 24 Bifang, das dritte 48 (on tzwen fünfczigk) Bifang und das vierte 60 Bifang misst; Ferner zwei Gewende (gewentlach), die an der Deubstraße [?] und oberhalb eines Grundstücks eines gewissen Braun (prawn) liegen, das erste neun Bifang groß, das zweite zehn Bifang groß; Ferner jenseits (enhalb) der Deubstraße [?] ein 20 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Pfarrers liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück in der Nähe der Oberen Mühle und neben einem Grundstück des Löffler; Ferner in unmittelbarer Nähe der Oberen Mühle, nämlich an deren Zaun, ein 20 Stücke (stücklach) großes Grundstück; Im zweiten Feld, das Richtung Dünzlau (Tünczelaw) [Stadt Ingolstadt] hinausführt, folgende Äcker: Ein Acker, der hinter dem Garten eines gewissen Käsner liegt sowie zwei Gewende in der Nähe des Dorfes, von denen das erste 22 Bifang, das zweite 23 Bifang groß ist; Ferner zwei Gewende, die hinter einem Grundstück eines gewissen Walther liegen und von denen das erste 25 Bifang, das zweite 29 Bifang groß ist; Ferner ein 15 Bifang großes Grundstück, das hinter einem Grundstück des Konrad (Chunczel) Weber und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner zwei Gewende, die zwischen dem Weg und einem Grundstück des Hämlein liegen und von denen das eine 17 Bifang groß ist, das andere 16 Stückel [?]; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück eines gewissen Tünczel [?] in der Nähe des Säm [?] liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das auf dem Säm [?] und neben einem Grundstück eines gewissen Strölein liegt; Ferner ein 28 Bifang großer Acker, der auch auf dem Säm liegt und der der Trogacker [?] genannt wird; Ferner zwei Gewende auf dem Säm [?], von denen eines acht, das andere neun Bifang groß ist; Ferner 20 Stückel [?] in der Laugen [?], die neben einem Grundstück des Strölein liegen; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück eines gewissen Gerstner liegt und das der Griesacker genannt wird; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das vor dem Griesacker und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück an der Weggabelung (wegschaid), das neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück, das bei dem Kaygarten [?] und neben Grundstücken des alten Hegker und des Hofbauer liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das neben dem Langenbrucker Weg [Langenbruck, Lkr. Pfaffenhofen] und neben dem Zaun liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das in seinem oberen Bereich neben Grundstücken des alten Hecker und des Hofbauer liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das vor der Egartten [?] liegt sowie ein 40 Bifang großes Grundstück, das in der Kottigenpraitten [?] liegt, welche auch zu den Höfen gehört; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das vor der genannten Egartten [?] liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das an dem Grasigen Weg [?] und neben einem Grundstück eines gewissen Gerstner liegt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das in Richtung eines gewissen Leber [?] und neben einem Grundstück eines gewissen Tünczel [?] liegt; Ferner ein 24 Bifang großes Grundstück, das oberhalb des Grundstücks des Leber und neben einer Wiese liegen; Ferner 16 Stückel [?] und ein Fürhäpp [?], welche neben einem Grundstück des Heinz (haintz) Schuster liegen; Ferner ein vier Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Hämlein liegt und durch welches ein Weg verläuft; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das ebenfalls neben einem Grundstück des Hämlein liegt und durch welches ebenfalls ein Weg verläuft; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das an den Weg angrenzt und neben einem Grundstück des Tünczel liegt; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das ebenfalls an den Weg angrenzt und neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein danebenliegendes, acht Bifang großes Grundstück, das zwischen dem Weg und einem Anwesen des Hofbauer liegt; Ferner ein 24 Bifang großes Grundstück, vor welchem ein Fürhäpp [?] neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein 15 Bifang großes Grundstück, das an den Weg Richtung Dünzlau angrenzt; Ferner zwei Gewende, von denen ein jedes acht Bifang misst und die ebenfalls an den Weg Richtung Dünzlau angrenzen; Ferner zwei Gewende, die jeweils neun Bifang messen und die ebenfalls an den Weg Richtung Dünzlau angrenzen; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das in der Nähe eines steinernen Kreuzes (stainein krewtz) ebenfalls an den Weg Richtung Dünzlau angrenzt; Ferner jene Teile der Äcker, die von einer gewissen Frau Acksster gekauft wurden und 21 Bifang groß sind; Im dritten genannten Feld, welches in Richtung der Stadt [Ingolstadt] und der Greutmühle (Grewtmüll) liegt, folgende Äcker: Erstens zwei Gewende, die in Richtung des Kaygartens liegen, von denen das eine neun Bifang, das andere 37 Bifang misst; Ferner drei Gewende, die an das Kay [?] angrenzen, von denen das erste 40 Bifang, das zweite und das dritte jeweils 12 Bifang messen; Ferner ein Grundstück, das am Weg liegt, der von Gerolfing heraus führt, neben Hessenhof (dem hessenhofer) liegt und der zehn Bifang misst; Ferner ein 15 Bifang großes Grundstück, das an dem Weg liegt, der zum Steinernen Kreuz führt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das an das Kay [?] angrenzt; Ferner ein zweigeteilter Acker, der durch den Weg geteilt wird, dessen Teil, der an ein Grundstück des Hämlein angrenzt 24 Bifang groß ist und dessen anderer Teil 16 Bifang groß ist; Ferner ein Acker, der neben einem Grundstück des alten Hegker liegt, der jenseits des Weges liegt und der 25 Bifang misst; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das an das Altrör [?] angrenzt und neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück, das oben am Berg (hie oben am perg) und neben einem Grundstück des Gerstner liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Hämlein und ebenfalls am Berg liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das den ebengenannten Grundstücken gegenüber (dargegen) und neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner drei Gewende, die jenseits des Weges und neben einem Grundstück des Hämlein liegen, von denen das erste 19 (on aintzwaintzigk) Bifang misst, das zweite und das dritte jeweils 20 Bifang messen; Ferner drei Gewende jenseits des Weges, die neben einem Grundstück des Hämlein liegen und von denen das erste 20 Bifang, das zweite und das dritte jeweils 18 Bifang messen; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das sowohl neben einem Grundstück des Tünczel [?], als auch neben dem Altrör [?] liegt; Ferner ein 28 Bifang großes Grundstück, das bei den drei Pämen [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner zwei Gewende an dem Awckenpühel [Aukenbühl?], von denen das erste 13 Bifang, das zweite 20 Bifang misst; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das ebenfalls am Awckenpühel [?] und neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein 16 Bifang großes Grundstück, das neben dem Altrör [?] am Awckenpühel [?] liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das tiefer, neben einem Grundstück des Tünczel liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das zwischen dem grasigen Weg und einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein 16 Bifang großes Grundstück, das an den Viehweg angrenzt und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück am grasigen Weg, das neben einem Grundstück eines gewissen Laydrant liegt; Ferner ein sechs Bifang großes Grundstück, das vor dem grasigen Weg und neben einem Grundstück des Konrad Braun (Chunczel Prawn) liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das an den grasigen Weg angrenzt und neben einem Grundstück des Strölein liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das an die Krumppenlo [?] angrenzt und neben einem Grundstück des Pfarrers liegt; Ferner ein 14 Bifang großes Grundstück, das in der Dürren [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Darüberhinaus gehören auch die folgenden Mähwiesen (wismad) zu den beiden genannten Höfen: Erstens eine sechs Tagwerk großes Mähwiese, die in dem Lendenweidach [etwa Hennenweidach?] und zwischen Feldern liegt; Ferner eine zehn Tagwerk große Mähwiese in dem Altrör [?], die die Langwiese genannt wird; Ferner eine daneben liegende vier Tagwerk große Mähwiese, sowie eine unterhalb liegende ein Tagwerk große Mähwiese; Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese beim Galgen; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese auf dem Wag [?]; Ferner nochmals zwei Tagwerk auf dem Wag [?], die neben der Wiese eines gewissen Scherg (neben des Schergen wissen) liegt; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese, die im Moos oberhalb von Dünzlau liegt; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese, die bei dem Dürren See [?] liegt; Ferner eine sechs Tagwerk große Mähwiese, die hinter dem Amerland [?] liegt; Ferner wird festgehalten, dass ein gewisser Wattenbühl (wattenpühel) je ein Jahr fünf Tagwerk, im darauffolgenden Jahr sechs Tagwerk umfassen soll, und dass sich hierbei mit den Fischern abgewechselt wird (die wechseln sich gen den vischern); Ferner ein zwei Tagwerk großes Wiesengrundstück, das in der Täfernwiese liegt; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese, die bei Dünzlau neben dem Mühlweg [?] liegt und die der Aussteller ein Jahr nutzen darf, die in den darauffolgenden zwei Jahren aber von den anderen beiden Oberbauern (mairen) genutzt wird; Ferner von einem sechs Tagwerk großen Wiesengrundstück in der Wasserwiese [?] gehören dem Aussteller drei Tagwerk, während die übrigen drei Tagwerk den beiden anderen Oberbauern gehören; Ferner das vier Tagwerk große Wiesengrundstück in der Pernwiese [?] darf der Aussteller ein Jahr nutzen, während es im jeweils anderen Jahr von [dem Kloster] Geisenfeld genutzt wird (das ander iar nymbt man das gen geysenfelt); Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese, die neben dem Zaun bei der Greutmühle (Grewtmüll) [?] liegt, nutzt ein Jahr der Aussteller zusammen mit einem gewissen Vorsster, im anderen Jahr die beiden anderen Oberbauern ebenfalls mit dem Vorsster; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese in dem Altrör [?], die zwischen den Äckern liegt und die von allen drei Oberbauern gemeinsam genutzt wird; Ebenso haben die drei Oberbauern eine zwei Tagwerk große Mähwiese auf der Fürch [?] gemeinsam inne; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese in der Heillachen [?] bei dem Grauen (Grawen) Stümpfel [?] haben die drei Oberbauern zusammen inne; Ferner eine fünf Tagwerk große Mähwiese bei dem Grauen Stümpfel [?] soll jeweils ein Jahr der Aussteller benutzen, im darauffolgenden Jahr der Hämlein; Ferner eine im oberen Bereich gegenüberliegende Mähwiese mit sechs Tagwerk soll jeweils ein Jahr vom Aussteller genutzt werden, im darauffolgenden Jahr von dem Hämlein; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese auf dem Schafwörth (schafwerd), welche ein Jahr der Aussteller, im anderen Jahr der alte Hegker benutzt; Ferner eine ein Tagwerk große Mähwiese bei der Steinpüg (Stainpüg) [?], die ein Jahr der Aussteller zusammen mit dem Wirt, im anderen Jahr der Häml zusammen mit dem Wirt benutzen soll; Eine ein Tagwerk große Mähwiese auf der Unrain [?] soll ein Jahr der Aussteller, im anderen Jahr der Hämlein benutzen; Ferner soll hinsichtlich der Holzmark [?] und der Mähwiese in den Giessen [?], welche zwischen der Hofgiessen [?] und einem Grundstück des alten Hegker liegen, bekannt gegeben sein, dass die nachfolgenden Mähwiesen abwechselnd von den drei Oberbauern benutzt werden; Demgemäß soll Ullrich Hegker das eine Jahr das alleinige Nutzungsrecht daran haben, im darauffolgenden Jahr der alte Hegker mit dem Häml zusammen; Erstens eine fünf Tagwerk große Mähwiese in dem Ablass [?]; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese in der Kottwiese [Kothau?] sowie ein dazugehöriges Tagwerk; Ferner eine ein Tagwerk große Mähwiese bei der Reismühle (Reysmüll) [?], die die Scheckendwiese [?] genannt wird; Ferner eine ein Tagwerk große Mähwiese bei der Greutmühle [?]; Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese bei der Greutmühle auf den Rahen [?]; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese bei den Stegen [?]; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese vor den Giessen [?] auf der Eez [?]; Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese auf den Lussen [?]; Ferner eine sechs Tagwerk große Mähwiese auf dem Schafwörth (schafwerd); Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese auf dem Schafwörth; Ferner wird festgehalten, dass ein gewisser Paul Trükckschef eine Hofstatt innehat, die zur Hälfte zu den oben genannten zwei Höfen und zur anderen Hälfte zu dem Hof des Hämlein gehört, und deshalb an beide jeweils drei Abgaben (weisat) von jeweils zwei Käsen und 16 Pfennigen leistet; Ferner gibt auch Heinz Schmid für eine Hofstatt als Abgabe 36 Pfennige; Ferner gibt Ullrich Waltherer für seine Hofstatt insgesamt 48 (on tzwenfünfczigk) Pfennige; Ferner gibt Rudolf (Rudel) Schwaiger (Swaiger) für seine Hofstatt ebenfalls 48 Pfennige; Ferner gibt auch Ullrich Beck (Peck) für seine Hofstatt 36 Pfennige; Ferner gibt Leonhard (Lienhart) Pranner für seine Hofstatt 36 Pfennige; Der Aussteller Ullrich Hegker bekundet, dass er die gemachten Angaben zu Äckern, Mähwiesen, Gehölzen und Hofstätten nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und für den Fall, dass er etwas vergessen hat, will er dies den Amtleuten des Liebfrauenstifts unverzüglich mitteilen; Darüberhinaus bekundet der Aussteller, dass er seinem Lehensherrn die Treue gelobt hat und ihnen darüber diese Urkunde hat ausstellen lassen. Aussteller: Ulrich Hegker der Jüngere Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt
Charter: J 110
Date: 10.06.1457
Abstract: Leonhard (lienhart) Hämlein aus Gerolfing, der einen Hof des Ingolstädter Liebfrauenstifts bewirtschaftet, den einst sein Schwager (Sweher) Seitz Hulderbach bewirtschaftet hat und der den Domherren des Domstifts Eichstätt abgekauft wurde, bekundet, dass Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche in Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (überreitter) des Liebfrauenstifts, die Erklärung des Seitz Hulderbach angehört haben, dass dieser laut Zusage der Eichstätter Domherren seine ersessenen Rechte und Baurechte (gunst und pawrecht) an den ihm anvertrauten Gütern behalten soll. Der Aussteller bekundet, dass die Hofbesitzer und Oberbauern (mayrn) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, die im Fürstenkrieg verbrannten und öd gefallenen Güter wieder herstellen wollen und darum ihre neuen Herren vom Ingolstädter Liebfrauenstift gebeten haben, von ihren überkommenen Rechten und Baurechten Gebrauch machen zu dürfen, was diese ihnen gewährten. Der Aussteller bekundet ferner, dass er dem Pfarrer und dem Rentamtmann gelobt hat, den ihm übergebenen Hof mit allem Zubehör wiederherzustellen und in Stand zu halten, ohne davon vom Ingolstädter Liebfrauenstift unterstützt zu werden. Ausgenommen hiervon sollen jene Güter werden, die im Krieg der Landesfürsten verbrannt sind und für deren Wiederherstellung der Aussteller um Unterstützung bittet. Die an seinen Gütern hängende Weisgült beträgt sechs Schilling, 7 1/2 Pfennig, 50 Herbstkäse, 16 Herbsthühner, acht ungemästete Gänse, 100 Eier sowie drei Weisat [Abgaben] zu jeweils vier Käsen, einem Fastnachtshuhn und 30 Pfennigen. Als Gattergült werden zwölf Schilling Pfennig gegeben, als Getreideabgabe zwölf Muttel [Scheffel] Roggen und zwei Maltz [Malter] Hafer jährlich an Michaeli [September 29] an den Kasten und die Amtleute des Liebfrauenstifts zu Ingolstadt abgegeben. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen die genannten Abgaben nicht pünktlich leisten, so dürfen die Gläubiger sie entsprechend pfänden. Sollten diese ihr Pfandgut dann nicht bekommen oder sollten der Aussteller oder seine Nachkommen das übergebene Gut nicht angemessen in Stand halten, so sollen sie ihre Rechte und ihr Baurecht an diesem Gut verlieren. Pfleger und Amtleute des Liebfrauenstifts sollen in diesem Fall das Gut in Besitz nehmen können und zum Nutzen des Liebfrauenstifts damit verfahren. Sollten der Aussteller oder seine Nachkommen aus einer Notsituation heraus zum Verkauf ihrer Rechte und Baurechte (gunst und pawrecht) gezwungen werden, so sollen sie dies tun dürfen, jedoch nicht ohne diese vorher dem Stiftspfleger angeboten zu haben. Sollten sie diese dann verkaufen, so sollen sie diese an einen anderen Oberbauern (mayr) des Stiftes verkaufen, der durch zwei andere Oberbauern dafür für tauglich erachtet worden ist. Käufer und Verkäufer schulden in einem solchen Fall dem Ingolstädter Liebfrauenstift jeweils vier rheinische Gulden als Handreichung (hanntlanng). Danach würde der Pfleger des Stifts dem Käufer die entsprechenden Rechte und Baurechte verleihen. Es folgt eine Aufzählung der zum Hof gehörenden Äcker, Mähwiesen, Wälder und Hofstätten: Die Äcker in dem Schutterfeld [?] in Richtung des Dachsberges [?], von denen erstens ein gewisser Säm [?] einen Acker mit 35 Bifang innehat, welcher am oberen Rain [?] an ein Grundstück des Matthias (Mathes) Schneider angrenzt; Ferner an dem Säm [Samholz?] ein Grundstück über 46 Bifang; Ferner einen dazwischen liegenden Acker, der zum Hof des Ullrich Hecker gehört; Ferner einen Acker an dem Säm [Samholz?] mit 48 (on tzwen fünfczigk) Bifang neben einem Anwesen des Matthias (Matheis) Laydrant; Ferner ein 36 Bifang großes Grundstück zu Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries?], das in der Nähe des genannten Ackers von Ullrich Hecker liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, zwischen welchem Ullrich Hecker Grundstücke hat, wovon aber zehn Bifang am Dachsberg auf der Straße, neben Grundstücken des Hofbauer und des alten Hegker, zum Hof des Ausstellers gehören; Ferner 8 1/2 Bifang sowie fünf Bifang, die oben neben einem Grundstück des Tünczel [?] liegen; Ferner drei aneinander hängende Gewende (gewenntt) [Ackermaß], von denen jedes 15 Bifang misst und die im oberen Abschnitt an ein Grundstück des Ullrich Hegker, im unteren Abschnitt an ein Grundstück des Heinz (Haintz) Müllner angrenzen; Ferner sechs Bifang neben einem Grundstück des Konrad (Chunczel) Weber und fünf Bifang inklusive zweier Gewende; Ferner 28 Bifang neben einem Grundstück des Strölein [?], die an die Straße angrenzen; Ferner 14 Bifang neben einem Grundstück des alten Hegker und neben der Straße; Ferner 14 Bifang neben Grundstücken des alten Hegker und eines gewissen Pfadelbeck (pfadlpecken) [?]; Ferner vier Bifang auf der Laymgreppen [Lehmgrube?], die neben einem Grundstück des Konrad (Chunczel) Braun (prawn) liegen; Ferner außerhalb des Hungersbergs [?] ein 30 Bifang großes Grundstück, das an einen Acker angrenzt der zu Gaimersheim [Lkr. Eichstätt] gehört; Im Feld Richtung Dünzlau (Tunczelaw) gehören folgende Äcker zu dem genannten Hof: Erstens ein 44 Bifang großer Acker, der hinter dem Stadel des Ausstellers Hämlein liegt; Ferner ein 28 Bifang großer Acker, der hinter dem Stadel des Ullrich Hegker liegt; Ferner ein 22 Bifang großer Acker, der neben dem Stadel des Pfarrers liegt; Ferner ein 20 Bifang und 14 Stückel [?] großer Acker, der hinter einem Grundstück des Konrad Weber liegt; Ferner ein drei Bifang großes Grundstück an dem Säm [Samholz?], das neben einem Grundstück des Pfarrers liegt; Ferner ein drei Gewende großes Grundstück in der Laugen [?], das neben Grundstücken des Hofbauer und des Hegker liegt; Ferner ein 26 Bifang großes Grundstück, ein 24 Bifang großes Grundstück und ein 14 Bifang großes Grundstück, die alle drei neben dem Weg liegen, der auf die Gassen (neben dem weg auff die gassen) [?] heißt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück am Griesacker [Sandacker?], das neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Pfarrers an dem Steig in Richtung Neuburg [an der Donau] liegt; Ferner ein Grundstück bei der Pfenning-Grube [?] in Richtung Dünzlau, das neun Bifang und ein Fürhäpp [?] misst; Ferner elf Bifang, die von den Äckern einer gewissen Ackssterin gekauft wurden und bei der Pfenning-Grube [?] liegen; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das neben dem Grundstück eines gewissen Tünczel an der Straße Richtung Dünzlau liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das neben Grundstücken des Ullrich Hegker und eines gewissen Braun, ebenfalls an der Straße Richtung Dünzlau, liegt; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück inklusive der Gern [?], das neben einem Grundstück des Pfarrers am Weg in Richtung der Hainlich [?] liegt, plus ein Furhapp [?]; Ferner ein 14 Bifang großes Grundstück, das auf Höhe der oberen Mühle (obermül) [?] an das Moos [?] angrenzt, plus ein Fürhäpp [?]; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück, das ebenfalls auf Höhe der oberen Mühle an das Moos angrenzt und das neben dem Maierhof (mayr hoff) des Hofbauer liegt, plus ein Fürhäpp [?]; Ferner ein elf Bifang großes Grundstück, das neben dem Acker des alten Hegker liegt; Im dritten Feld, das in Richtung Ingolstadt und der Grewttmüll [Greutmühle?] liegt, folgende Besitzungen: Erstens zwei Gewende (gewenttel), von denen das erste sechs Bifang, das zweite acht Bifang misst und die beide hinter dem Grumat [?] in der Nähe des Dorfes liegen; Ferner drei aneinanderhängende Gewende, durch die der Weg nach Ingolstadt verläuft, die neben einem Grundstück des alten Hegker liegen, von denen die beiden ersten 32 Bifang, das dritte 22 Bifang groß ist; Ferner drei Gewende die neben einem Grundstück des Hegker liegen, durch deren erstes der Weg führt und das 18 Bifang groß ist, deren zweites 28 Bifang groß ist und deren drittes 21 Bifang und einen Gern [?] umfasst; Ferner ein Acker, der an das Valltor [?] angrenzt und der 18 Bifang und fünf Gern misst; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das an die Pflanzgärten angrenzt; Ferner zwei Gewende, die neben einem Grundstück des Hegker liegen und an ein Grundstück eines gewissen Jorg angrenzen und von denen eines fünf Bifang, das andere sieben Bifang misst; Ferner ein sieben Bifang großes Grundstück bei Arbasprun [?], das an die Grundstücke der Hegker angrenzt; Ferner 25 Bifang und fünf Gern, die an den Ingolstädter Weg angrenzen und neben einem Grundstück des Strölein liegen; Ferner ein 22 Bifang großes Grundstück, das über den Weg reicht und neben Grundstücken der beiden Hegker liegt; Ferner 32 Bifang und zwei Gern, die neben einem Grundstück des jungen Hegker bei den drei Pämen [?] liegen, plus ein Fürhäpp [?]; Ferner sechs Bifang neben dem Hofbauer; Ferner 27 Bifang, die am grasigen Weg [?] und neben einem Grundstück des alten Hegker liegen; Ferner ein 13 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Reichen Märckel [?] und ebenfalls am grasigen Weg liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Löffler liegt und an den Säm [?] angrenzt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das in der Dürren [?] neben einem Grundstück des alten Hegker liegt und von welchem 6 1/2 Bifang davor neben einem Grundstück des Ullrich Hegker liegen; Ferner ein 14 Bifang großes Grundstück, das am Viehweg neben einem Grundstück des Ullrich Hegker liegt; Folgende Mähwiesen gehören zum Zubehör des Gerolfinger Hofes: Erstens zwei Tagwerk am Weg und ein Tagwerk am Säm [?] neben der Schergenwiese [?]; Ferner ein Tagwerk in dem Lendenweidach [?] neben einem Grundstück des Hofbauer; Ferner ein halbes Tagwerk auf der Lo [?] neben einem Grundstück des Hegker; Ferner zwei Tagwerk bei dem kleinen Anger (ängerlein) auf der Lo [?], die mit Ullrich (ullein) Hegker gewechselt werden; Ferner ein kleines Tagwerk auf der Lo [?], das man sich mit Ullrich Hegker teilt; Ferner zwei Tagwerk auf der Lo [?], die nahe am Dorf neben einem Grundstück des Gerstner liegen und die man sich mit Ullrich Hegker teilt; Ferner ein Tagwerk, das neben einem Grundstück des Gerstner in dem Altrör [?] liegt; Ferner gehören von vier Tagwerk in dem Altrör [?], die neben einem Grundstück des Löffler liegen, dem Aussteller Hämlein ein Tagwerk, dem alten Hegker ein Tagwerk und dem Ullrich Hegker zwei Tagwerk; Ferner teilt man sich vier Tagwerk, die neben der Hofwiese in dem Altrör [?] liegen, mit dem alten Hegker; Ferner drei Tagwerk, die neben einem Grundstück des Snelmülner [?] im Altrör herabführen und die man sich mit Andreas (Anderel) Schnitzer aus Gerolfing und Eittner [?] Schneider aus Ingolstadt teilt; Ferner drei Tagwerk, die in der Nähe der Stege bei der Greutmühle [?] liegen und die ein Ullrich Hegker zusammen mit dem Vorster [?] innehat, und das andere Jahr der Aussteller Häml zusammen mit dem alten Hegker und dem Vorster [?]; Ferner zwei Tagwerk auf der Fürch [?] neben dem Viehweg und dem Snellmülner [?], welche die drei Oberbauern (mayr) zusammen innehaben; Ferner fünf Tagwerk an dem Brunnen bei dem Graustümpfel [?], die man sich mit Ullich Hegker teilt; Ferner zwei davor liegende Tagwerk, die auf der Heillachen [?] genannt werden, die neben den Spital-Wiesen liegen und die die drei Oberbauern ebenfalls zusammen innehaben; Ferner sechs Tagwerk, die an den Graustümpfel [?] angrenzen und die man sich ebenfalls mit Ullrich Hegker teilt; Ferner ein Tagwerk auf der Stainpug [?], das ein Jahr Ullrich Hegker zusammen mit dem Wirt innehat, das andere Jahr die beiden anderen Oberbauern ebenfalls mit dem Wirt; Ferner auf der Taferwiese [?] vier Tagwerk, von denen Ullrich Hegker zwei innehat, die beiden anderen die anderen zwei Oberbauern; Ferner drei Tagwerk auf der Pern-Wiese [?], die ein Jahr lang der Häml und der alte Hegker innehaben, während sie im Jahr darauf jene in Geisenfeld [Lkr. Pfaffenhofen] nehmen; Ferner ein Tagwerk bei der Reismühle (Reysmüll) [?] im Moos, die der alte Hegker und der Häml zusammen innehaben; Die nun folgenden Mähwiesen teilen sich die drei Oberbauern (mairn) folgendermaßen: ein Jahr soll sie Ullrich Hegker alleine innehaben (newsst), im anderen Jahr sollen sie der Aussteller Häml und der alte Hegker zusammen innehaben: Erstens vier Tagwerk bei der Rotzgrube [?] auf der Lo [?]; Sodann zwei Tagwerk auf der Lo [?] neben einem Grundstück des Tünczel [?]; Ferner drei Tagwerk auf dem Altrör [?] bei der Greutmühle [?] welche man auf den Rahen [?] nennt; Ferner zwei Tagwerk bei dem Steg im Altrör; Ferner ein Tagwerk bei der Greutmühle und den Stegen; Ferner sechs Tagwerk auf dem Schafwörth (schafwerd) [?] bei der Schwaige; Ferner vier Tagwerk auf dem Schafwörth sowie zwei dazugehörige Tagwerk; Ferner drei Tagwerk auf dem Lussen [?] neben dem Hofbauer; Ferner drei Tagwerk, die mit der oberen Seite an ein Grundstück des Wirts angrenzen, mit der unteren Seite neben einem Grundstück des Hofbauern liegen; Ferner ein Tagwerk, das neben der Hofwiese auf der Unrain [?] liegt; Ferner fünf Tagwerk, die im Moos am Ablass [?] liegen; Ferner vier Tagwerk sowie ein dazugehöriges bei der Kottwiese [?]; Ferner vier Tagwerk auf der Schockenden Wiese [?] bei der Reismühle; Ferner in Dünzlau neben dem Mühlweg zwei Tagwerk; Ferner sechs Tagwerk bei der Hamlich [?] neben dem Mühlweg, die die Wasserwiese genannt wird; Ferner im Wolffdrüssel [?] vor den Giessen [?] vier Tagwerk sowie drei dazugehörige Tagwerk auf dem Gern [?]; Der Aussteller bekundet, dass ihm allein acht Tagwerk auf der Veltwiese [?] beim Brunnen gehören sowie der Wald und die Mähwiese, der Bereich in den Giessen [?], sowie die Hofstätten die zum genannten Hof gehören; Ein gewisser Peter Braun gibt aus einer Hofstatt und einem Garten drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig an Zinsabgabe; Heinz Schuster gibt von einer Hofstatt drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig als Zinsabgabe; Ullrich Zimmermann gibt von seiner Hofstatt drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig; Paul Trucksscheff [?], dessen Hofstatt zur Hälfte zum Hof des Ullrich Hegker und zur Hälfte zum genannten Hof gehört, gibt jedem Hof drei Weisat zu jeweils zwei Käsen und 16 Pfennig; Es wird bekundet, dass die genannten Äcker, Mähwiesen, Wälder und Hofstätten auf Angaben des Vaters des Ausstellers beruhen; Sollte hierbei etwas vergessen worden sein, so will dies der Aussteller den Amtleuten des Liebfrauenstifts baldmöglichst zur Kenntnis bringen; Der Aussteller bekundet, dass er sich an alle seine Pflichten gegenüber dem Pfarrer und Rentamtmann des Liebfrauenstifts halten will und diesen Treue gelobt hat. Aussteller: Leonhard Hämlein Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt
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