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Charter: Urkunden J 091
Signature: J 091
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08.09.1449, Landshut
Heinrich [XVI.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Nieder- und Oberbayern, bekundet für sich, seinen Sohn Ludwig [IX.], seine beiden [noch lebenden] Erben und alle seine Nachkommen, dass einst sein verstorbener Vetter, Ludwig der Ältere [Ludwig VII. der Bärtige von Bayern-Ingolstadt], Fürst, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf von Mortani [Mortain], die Stiftung eines Neuen Pfründnerhauses mit 15 Pfründnern in Ingolstadt vorgenommen hat, jedoch zu seinen Lebzeiten nicht mehr vollenden konnte. Die angesprochene Stifftung ist Gott, dem heiligen Geist, der Jungfrau Maria, den zwölf Apsteln und der heiligen Jungfrau Katharina geweiht. Herzog Heinrich bekundet, dass er als nächster Erbe Ludwigs der Stiftung die nachfolgenden Güter, Stücke und Gülten, die von Herzog Ludwig gekauft wurden und davor nicht den bayerischen Herzögen gehörten oder Teil des Landes Bayern gewesen sind, so wie die entsprechenden Kaufbriefe dies ausweisen, übergeben hat: Erstens das neue Haus, das das Pfründnerhaus genannt wird, das an der Schutter zu Ingolstadt liegt und das Heinrichs verstorbener Vetter [Ludwig VII.] hat erbauen lassen, soweit es von Mauern und Grenzen (Marcken) umschlossen ist, samt der dazugehörigen Wege und Straßen und samt den den 15 Pfründnern zustehenden Wohnungen, die diese mit ihren Pflegern und Knechten benützen dürfen; Ferner einen Hof in Ebenhausen [Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] im Gericht Reichertshofen [Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm], den derzeit Andreas Rain bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst 15 Schilling Pfennige und als Getreideabgabe (an traid auf beschaw) drei Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen, ein Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer abgibt; Alles vorgenannte ist auf neun Pfund Pfennige veranschlagt (alles angeslagen bey newn pfund pfennig); Ferner die Behausung und die ganze Hofmark zu Schonlensperg [Schönesberg, Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen], wie sie in einem Kaufbrief Herzog Ludwigs [VIII.] des Jüngeren [von Bayern-Ingolstadt] beschrieben werden; Ferner einen Herrenhof (sedelhof) ebenda, den ein gewisser Kolb bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst elf (aindlef) Schilling Pfennige und als Getreideabgabe acht Säcke Roggen, zwei Säcke Weizen, zwei Säcke Gerste und acht Säcke Hafer abgibt; Ferner einen zweiten Herrenhof, den Andreas Baumann bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst ebenso elf Schilling Pfennige, acht Säcke Roggen, zwei Säcke Weizen, zwei Säcke Gerste und acht Säcke Hafer abgibt, alles Rainer [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Maßes; Ferner das Gasthaus (Tafern) ebenda, das sechs Rheinische Gulden abgibt; Die dortige Badstube gibt fünf Schilling und sieben Pfennige ab, ein dortiges Gärtchen gibt 32 Pfennige; Ferner werden sechs Hofstätten übergeben, wobei von je einer Hofstatt, Stefan Schuster und Erhard Schneider je 40 Pfennige, Leonhard Baumann von einer Hofstatt drei Schilling und zehn Pfennige, ein gewisser Rodel von einer Hofstatt 80 Pfennige, Gerhanser von einer Hofstatt 40 Pfennige und Traubmayr von einer Hofstatt 40 Pfennige geben; Übergeben werden auch mehrere Baumgärten (pawngartten) ebenda: Vom Baumgarten des Kolb werden zwei rheinische Gulden gegeben; vom Garten des Baumann zehn Schilling Pfennige; Vom Garten, der gegenüber der Taverne liegt und den derzeit Vel [Raphael? Valentin? Ulrich?] Weber bewirtschaftet, welcher darauf etwas bauen will, werden sechs Schilling und zehn Pfennige gegeben; Vom Garten, der hinter der Taverne liegt, zwölf Schilling Pfennige; Von dem Häuschen und der Hofstatt, die man auf letztgenannten Garten gebaut hat, 45 Pfennige; Ferner gibt Vel Weber von einem Hanfgarten vier Schilling Pfennige; Von der drei Tagwerk großen Mähwiese (wismad) am Anger, die derzeit Johann (Hanns) Odmayr aus Buch (Puch) [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] bewirtschaftet, werden zweieinhalb Pfund Pfennige gegeben; Von der Taverne zu Bonsal (Pansalgn) [Gde. Ehekirchen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] drei Schilling Pfennige; Das Gericht zu Schönesberg und zu Bonsal sowie die Holzmark sind nicht veranschlagt, die anderen Geld- und Getreideabgaben jedoch zusammen auf 37 1/2 Pfund Pfennige; Ferner werden übergeben: Ein Hof, ein Gütl und ettliche Hofstätten zu Neukirchen [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] im Gericht Rain [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries], wobei der Hof, der von einem gewissen Tegerpeck bewirtschaftet wird, als Weisgült und Kleindienst sieben Schillinge und 22 Pfennige, sowie acht Säcke Roggen und acht Säcke Hafer Rainer [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] Maßes abgibt; Das Gütl, das Ulrich Wiert bewirtschaftet, gibt einen Sack Roggen und einen Sack Hafer; Von den Hofstätten gibt Ulrich Wiert von zwei Hofstätten zusammen 30 Pfennige; Ein gewisser Mullich gibt ebenfalls von zwei Hofstätten 30 Pfennige; Ein gewisser Tauscher gibt von einer Hofstatt 15 Pfennige; Schmid gibt von einer Hofstatt ebenfalls 15 Pfennige; Ebenso geben Vaigel, Schiltknecht, Gebhart, Schweiger (Swaiger), Ullrich Ott und ein gewisser Brunner (Prunner) von je einer Hofstatt je 15 Pfennige; Von einem Gütl in Axtbrunn [Gde. Petersdorf, Lkr. Aichach-Friedberg] werden als Weisgült und Kleindienst 42 Pfennige, ein Sack Roggen und anderthalb Säcke Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] abgegeben; Eine Hufe zu Hetzlarn [Hölzlarn, Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg] gibt als Weisgült und Kleindienst fünf Schilling und siebeneinhalb Pfennige, sowie drei Säcke Roggen, zwei Metzen Weizen (kern), zwei Metzen Gerste und drei Säcke Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries]; Die genannten Stücke zu Neukirchen, Axtbrunn und Hölzlarn sind auf elf Pfund und sechs Schilling Pfennige veranschlagt; Ferner wird ein Hof in Sunigen [Sinning, Gde. Oberhausen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] im Neuburger Gericht übergeben, den Peter Mair bewirtschaftet und der als Weisgült und Kleindienst zehn Schilling und 22 1/2 Pfennige, sowie 36 Metzen Roggen, vier Metzen Weizen, vier Metzen Gerste und 36 Metzen Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] abgibt; Ferner eine Hofstatt ebenda, die der Schmid innehat und die zwei Metzen Hanf, als Weisat zwölf Pfennige und für ein Fastnachtshuhn sieben Pfennige gibt; Die ebengenannten zwei Stücke zu Sinning werden auf fünf Pfund und vier Schilling Pfennige veranschlagt; Ferner wird das Ursar [Unterstall?] zu Hennprunn [?] im Neuburger Gericht übergeben, das acht Pfund und 55 Pfennige gilt; Weil die Donau (Tonaw) die Mähwiese, die Weide, den Wald und einen Fischgrund beschädigt hat (so vasst hinprochen), hat man den veranschlagten Wert jedoch für sechs Jahre um fünf Pfund und 30 Pfennige herabgesetzt; Ferner wird das Gut bei Purckain [Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] übergeben, das der Swal [Schwall] genannt wird und das Bernhard Solbeck innehat und das am Weißen Sonntag drei Dienste [?] und eine Erung [?] gibt, wovon jedes vier Schilling Pfennige wert sein soll; Ferner werden an Georgi [April 23] als Weisgült drei Pfund Pfennige und an Michaeli [September 29] als Weisgült 22 Schilling Pfennige abgegeben, sowie 150 Hühner zu [jeweils] vier Pfennigen und ettliche [Hühner] zu [jeweils] zwei Pfennigen; Ferner sollen 20 Schilling Pfennige für eine 80 Tagwerk große Mähwiese gegeben werden, da das Fischgewässer ausgetrocknet ist [?]; Von einer besonderen Mähwiese, die der Elsenwerd [?] genannt wird, gibt der Staber vier Schilling Pfennige und zwölf Pfennige für zwei Hühner; Das genannte Gut Swal [?] liegt derzeit verlassen und wird daher auf elf Pfund und zwölf Pfennige veranschlagt; Ferner wird die Vogtei über Güter im Aichacher Gericht übergeben, welche der Äbtissin von Altomünster (Alltenmunnster) gehörten, die von Mathes von Camer samt allen Zubehörs gekauft worden sind und welche auf 15 Pfund und fünf Schilling Pfennige veranschlagt sind; Ferner zwei Teile an dem Groß- und Kleinzehnt zu Zuchering, Hagau, Winden und Seehof [alle Stadt Ingolstadt], sowie die Zehnt-Hofstatt, aus der der Zehnt zu Stadel [?] gegeben wird, samt 40 Rugkein [Roggen-?] und 40 Habrein [Hafer-?] Garb [Garben?] aus dem Grundstück (Widem) zu Zuchering, und die Ochsenacker [?] Gült über 28 Pfund und 30 Pfennige; Ferner die Behausung in der Irrnaw [Irnau] zwischen den Wassern bei Ingolstadt mit allem Zubehör, wie es die Kaufurkunde des Johann (Hannsen) Liebenknecht ausweist; Ferner der Hof ebenda, den Ulrich Guldein bewirtschaftet und der 15 Pfund Pfennige abgibt; Der [Hof] von der Swaig [?] gibt zwei Pfund und sechs Schilling Pfennige; Der andere Hof ebenda gibt 14 Pfund Pfennige und das Fischgewässer 20 Schilling Pfennige; Die Holzmark ebenda ist nicht veranschlagt; Dies vorgenannte ist auf 34 Pfund und 60 Pfennige veranschlagt; Ferner werden ettliche Äcker in den Feldern zu Ingolstadt und anderes Gut übergeben, das Marquard Schick und seine Ehefrau Elisabeth an das Pfründnerhaus gegeben haben, nämlich in dem oberen Feld [?] vier Schilling und 14 Bifang, in dem mittleren Feld [?] sechs Schillinge und 26 Bifang, in dem niederen Feld [?] sechs Schillinge und elf Bifang; Die genannten Äcker, die zwei Scheffel Roggen, ein Viertel Weizen, ein Viertel Gerste und zwei Scheffel Hafer abgeben, sind derzeit verlassen; Ferner werden von einer Pewntt [Peunt] zu Hundszell [Stadt Ingolstadt], die der Osterhaintz innehat, 15 Schilling Pfennige als Bürgerzins an das [Pfründner-]Haus gegeben; Ferner von Potzel in der Ernaw [Irnau?], von dem Acker und Garten des Fragner, als Bürger-Zins vier Schilling Pfennige; Ferner gibt der Schermlein von Hain [?] von einer Hofstatt 60 Pfennige; Ferner wird aus dem Pflantzl-Haus, das hinter dem Haus des Schick in Ingolstadt liegt, als Bürger-Zins vier Schilling Pfennige gegeben; Ferner aus dem Haus des Bertold (Todel) Maurer, das gegenüber dem Haus des Schick liegt, als Bürger-Zins vier Schilling Pfennige; Ferner gibt der Garten beim Roten Turm (bey dem Roten Turn) [Fernere Irnau?], den die Donau beschädigt hat, nachdem er wieder instand gesetzt (besenlich) ist, als Bürger-Zins sechs Schilling Pfennige; Die genannten Stücke des Schick sind auf 6 1/2 Pfund Geld veranschlagt; Von den genannten Äckern werden den Bürgern als Zins ein Pfund Pfennige für jenes Haus gegeben, zu dem ein Häuschen gehört, das auf dem Graben hinter der alten Festung in Ingolstadt liegt; Ein Hof zu Kösching, den Johann (Hanns) Slutt zu Erbrecht innehat und der als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund, sieben Schilling und zwölf Pfennige, sowie vier Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen und fünf Scheffel Hafer gibt, ist ein Lehen von der Äbtissin von Niedermünster [Regensburg], das sie als Vertreterin des Niedermünster-Stiftes einem gewissen Trager [?] verliehen hat; Die obengenannte Gült des Hofes ist auf 15 Pfund Geld veranschlagt; Es folgen die Güter und Stücke in Niederhaunstadt [Unterhaunstadt, Stadt Ingolstadt]: Erstens ein Hof ebenda, den Konrad (Kuntz) Pantz bewirtschaftet, gibt als Weisgült und Kleindienst 14 Schilling und 25 Pfennige, sowie als Getreideabgabe sechs Scheffel Roggen, ein halbes Scheffel Weizen, ein halbes Scheffel Gerste und acht Scheffel Hafer; Ferner ein Hof den Konrad (Kuntzl) Mair bewirtschaftet, gibt als Weisgült und Kleindienst zwei Pfund, fünf Schilling und elf Pfennige, sowie sieben Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen, ein Scheffel Gerste und sieben Scheffel Hafer; Ferner ein Hof ebenda, den der Remlein bewirtschaftet, gibt als Weisgült zwei Pfund und 17 Pfennige, sowie sechs Scheffel Roggen, ein Scheffel Weizen, ein Scheffel Gerste und sechs Scheffel Hafer; Ferner der Bach und das Fischgewässer ebenda, gibt ein Pfund Pfennige, von der Flur daselbst für Hühner und Eier 57 Pfennige; Ferner werden von dem dortigen Hirten für Hühner und Eier 57 Pfennige gegeben; Von der Hofstatt des Herman Mair 54 Pfennige; Stefan Tratz gibt von einer Hofstatt 60 Pfennige, Johann (Hanns) von Kamb von einer Hofstatt 54 Pfennige; Ein gewisser Rudel gibt von einer Hofstatt 54 Pfennige; Das Wirtshaus (Tafern) ebenda gäbe, wenn es besetzt wäre, 40 Pfennige; Das dortige Gericht ist nicht veranschlagt. Die Gült zu Unterhaunstadt ist in einem Kauf auf insgesamt 64 Pfund Pfennige veranschlagt; Wenn die Getreideabgaben in Form von Geld abgeführt werden, so kommen diese auf 38 oder 40 Pfund Geldes [Pfennige]; Die genannten Stücke und Güter zu Unterhaunstadt sind vom [Dom-]Stift Eichstätt lehnrührig, weshalb Herzog Heinrich erklärt, dass er die Übertragung dieser Güter noch mit Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, und dem Domkapitel von Eichstätt absprechen will. Insgesamt bringt alle obengenannte Gült laut Veranschlagung 219 Pfund, drei Schillinge und 12 Pfennige. Der Aussteller bekundet, dass er auf alle genannten Güter, Stücke und Gült verzichtet und dementsprechend die Pfleger des Pfründnerhauses diese Güter, Stücke und Gült zum besten Nutzen des Pfründnerhauses gebrauchen sollen, jedoch jährlich dem Herzog darüber Rechenschaft abzulegen haben. Der Herzog will die Pfleger mit seinen anderen Pflegern, Vögten und Amtleuten unterstützen. Die betroffenen Bauern und Hintersassen werden von allen anderen Steuern, vom Scharwerksdienst und der Nachtseld [unentgeltliche Beherbergung und Versorgung mit Lebensmitteln] befreit. Auf den betroffenen Gütern bleibt es jedoch bei der herzoglichen Obrigkeit (obrikeit gerechtigkait und vordrunng), falls es etwa zu einer allgemeinen Landsteuer kommen sollte oder man die Hintersassen zum Heeresdienst, zur Befestigung von Burgen (Gslosser) oder zum Scharwerksdienst benötigen sollte. Alle 15 Pfründner sollen täglich zur Glöckelmesse (Glockelmess) in die Pfarrkirche Zu Unserer Frau gehen und im Chorgestühl beim Grab ihre Gebete verrichten. Sie sollen sich vor Beginn des Hochamtes vor [dem Altar?] der heiligen Dreifaltigkeit einfinden und nicht eher gehen, bevor sie nicht ihre Tagesgebete (tagzeit) geleistet haben und das Hochamt zu Ende ist. Als Presenntz [Präsenzgeld] erhalten sie dafür pro Pfründner sieben Pfennige Ingolstädter Währung. Außerdem sollen die 15 Pfründner täglich zu den sieben Gebetszeiten die nachfolgenden Zahlen an Vater Unser und Ave Maria beten: Zur Mette 24, zu den Laudes sechs, zur Prim sieben und ein Glauben[-sbekenntnis], zur Terz sieben, zur Sext sieben, zur Non sieben, zur Vesper zwölf und zur Komplet sieben und ein Glauben[-sbekenntnis]; Zu den Antiffen [Antiphonen?] der Liebfrauenkirche sollen drei Vater Unser gebetet werden, dazu für die lebenden Stifter 15 und für die verstorbenen Stifter 15 Vater Unser und jeweils genauso viele Ave Maria. Sollte eine dieser 15 Personen an Kirchgang oder Gebeten nachlässig oder säumig werden, so soll dieser vom Pfarrer oder einem Pfleger daraufhin zur Rede gestellt werden und dafür gesorgt werden, dass dieser künftig ein ordentliches und friedliches Leben führt. Sollte dies nicht helfen, so sollen entsprechende Verfehlungen an den Herzog gemeldet werden. Sollte eine derartige Person jedoch durch eine Krankheit beeinträchtigt sein, so soll dies berücksichtigt werden und dieselbe Person soll ihre Gebete, soweit möglich, im Pfründnerhaus verrichten. Pfarrer und Probst sollen für einen mitfühlenden Umgang mit dem Kranken sorgen. Sollte einer der Pfründner sterben, so ist es an dem Herzog einen Neuen einzusetzen (leyhen). Es steht dem jeweiligen Herzog frei, auch Wappen führende Leute (ettlich geborn wappens gnoß lewt) in das Pfründnerhaus aufzunehmen, wobei dann einem jeden täglich zwölf Pfennige als Präsenzgeld gezahlt werden sollen, sofern die eingenommene Gült dies erlaubt. Die Anzahl der 15 Pfründner soll durch eine solche Politik jedoch nicht reduziert werden. Auch sollen solche Pfründner keine anderen Rechte und Pflichten haben als andere Pfründner. Der Aussteller bekundet, dass er für die Stiftung und Gottesdienstordnung, sowie für die Übergabe der von Eichstätt lehnrührigen Güter, Gülten und Stücke Johann [III. von Eych], Bischof von Eichstätt, um Genehmigung gebeten hat. Aussteller: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut  

Original [Ausfertigung]

1 an Pergamentpressel angehängtes rundes rotes Siegel in Wolle und Papierumschlag (schwer beschädigt)
Sigillant: Heinrich XVI. von Bayern-Landshut

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 51,6-51,9 cm; Breite: 74,1-74,5 cm; Plica: 7,1-7,5 cm
  • notes extra sigillum
    • Auch ad N. 1 die 15 Pfrrudtner betreffend mit der Clausul et cetera […] Herzog Hainrich und Herzog Ludwigs Vatter und Sohns Stüfttung deß Pfründthauß für 15 Pfründtner mit aßignation unterschidlicher gütter und befreiung der selben De anno 1449
Graphics: 
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Original dating clauseUnd ist der brief geben zw landshut am Montag unnser lieben frawen tag alls sy geborn ward Nach Cristi unnsers lieben hern geburde virtzehenhundert und im newnundviertzigisten iare

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