Charter: Urkunden J 095
Signature: J 095
Add bookmark
Edit charter (old editor)
11.04.1452
Gabriel Glesein, Pfarrer der Kirche Zu Unserer Lieben Frau in Ingolstadt, und Konrad (Chunrad) Otenwalder, Überreiter [Rentamtmann], bekunden, dass sie als Vertreter des neuen Pfründnerhauses zu Ingolstadt, folgende Äcker mit drei Feldern, welche von Marquart Schick und seiner Ehefrau Elisabeth (Elspet) an das Pfründnerhaus übergeben wurden, zu Erbrecht an Michael Wild, Bürger zu Ingolstadt, und dessen Ehefrau Anna verliehen haben. Es folgt eine Aufzählung der übergebenen Güter: Im sogenannten Oberen Feld einen Acker, der 25 Bifang groß ist; Ferner ein sechs Bifang großes Grundstück an dem Pirckach [Birkach?]; Ferner ein Acker, der 33 1/2 Bifang groß ist und der an den Weg des Pirckach grenzt; Ferner ein Acker, der 32 Bifang groß ist und der daran schräg (twerchs) angrenzt; Ferner ein Grundstück, das 8 1/2 Bifang groß ist und das an [ein Grundstück des] Hans Härtel Ledrer stößt; Ferner ein Acker, der 26 Bifang groß ist und der an das mittlere Feld stößt. Im sogenannten Mittleren Feld einen Acker, der 23 Bifang groß ist und der an den grasigen [mit Gras bewachsenen] Weg grenzt; Ferner ein Acker ebenda, der ebenfalls an den grasigen Weg angrenzt und der fünf Bifang groß ist; Ferner ein Acker, der 34 Bifang groß ist und der ebenfalls an dem grasigen Weg liegt; Ferner ein Acker, der 36 Bifang und 6 1/2 Stückl groß ist und der an die Au (Aw) angrenzt; Ferner ein Acker, der 65 Bifang groß ist und der an seiner Längsseite an die Au angrenzt; Ferner ein Acker, der 41 Bifang groß ist und der hinter dem Hart (hard) liegt und über den Weg [hinaus] reicht. Im sogenannten Niederen Feld einen Acker, der drei Schilling abzüglich zwei Bifang misst und der an den Weg angrenzt, der vor Hart liegt; Ferner sechs Bifang, die Peter von Felden dem Stift für eine Geldschuld geliehen hat, die durch den grasigen Weg in Richtung Smittstat [Schmidstatt?] liegen und nicht weit von den Praitten [breites Grundstück] des Pfarrers entfernt liegen; Ferner ein Acker, der 19 Bifang groß ist und der an zwei Seiten an Grundstücke des Lohmair angrenzt; Ferner ein Acker, der 43 1/2 Bifang groß ist und der an Grundstücke des Hawnsteter [Haunstetter?] angrenzt und wovon ein Viertel der Getreideernte an [Kloster] Seligenthal (Säldental) [?] in Landshut abzugeben ist; Ferner ein Acker, der 22 Bifang groß ist und der in der Ebene (ligt auf der eben) liegt; Ferner ein Acker, der zehn Bifang groß ist und der neben dem Anger des Pfarrers zu Sankt Moritz liegt; Ferner ein Acker, der 19 Bifang groß ist und der an einen großen Acker stößt, welcher Hans Hofmann gehört. Alle obengenannten Äcker sollen in gutem Zustand erhalten werden und nichts von ihnen entfremdet werden. Dem Stift des Pfründnerhauses sollen von den unten aufgeführten und von den Käufern als Furpfand [Unterpfand] gestellten Äckern, die Käufer jährlich an Michaelis [September 29] folgende Abgaben leisten: zwei Schäffel Roggen, zwei Schäffel Hafer sowie ein Viertel Gerste Ingolstädter Maßes. Sollten diese Abgaben nicht jährlich geleistet werden, können die Käufer durch den Aussteller, den Pfleger oder einen Überreiter [Rentamtmann] entsprechend gepfändet werden; Folgende Äcker haben die Käufer als Unterpfand gestellt, die bislang ihr rechtmäßiges Eigentum gewesen sind: Im sogenannten Oberen Feld: Ein Grundstück, das 12 1/2 Bifang groß ist und auf dem Lohgraben liegt, sowie 15 1/2 Stückl, die daneben liegen und an das Grundstück des Spitals angrenzen. Im sogenannten Niederen Feld: ein Acker, der 25 Bifang groß ist und der an den Anger des Pfarrers angrenzt; Sollten Michael Wild und seine Ehefrau oder ihre Erben wegen Krankheit oder Not ihre Erbrechte an den oben genannten Äckern oder an ihrem Unterpfand verkaufen wollen, so sollen sie dies mit Wissen des Pfarrers der Liebfrauenkirche und nach Billigung des neuen Käufers durch vier ehrbare Männer tun können. Ein neuer Käufer soll die Güter zu den oben genannten Rechten und Pflichten innehaben. Bei jedem Verkauf ist dabei sowohl von Käuferseite als auch von Verkäuferseite ein Handlohn von jeweils drei Schilling Pfennigen an den Pfleger zu zahlen. Aussteller: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Otenwalder, Rentamtmann Empfänger: Michael und Anna Wild aus Ingolstadt 2 an Pergamentpressel angehängte runde Wappensiegel (Siegel 1 berieben)
Sigillant: Gabriel Glesein, Konrad Otenwalder
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 24,3-24,4 cm; Breite: 36,2-36,7 cm; Plica: 2,7-2,8 cm
- notes extra sigillum:
- 1452 Die hecker In civitate
Original dating clause: der geben ist an Erichtag in der heiligen Osterwochen nach cristi gepurd viertzehen hundert und in dem zway und funftzigisten iare
Persons
- (der sach sind teydinger gewesen die ersamen und beschaiden) Hans Putenfelder, Kaplan der Messe der heiligen Dreifaltigkeit; Hans Härttl, der Lederer; Georg (Jorg) Mair; Hans Wieland, alle Bürger zu Ingolstadt
- Type: Zeuge
München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 095, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-UAM/Urkunden/J_095/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectural property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success