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Charter: Urkunden J 111
Signature: J 111
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10.06.1457
Ulrich Hegker der Jüngere aus Gerolfing, der zwei Höfe des Ingolstädter Liebfrauenstifts bewirtschaftet, die einst sein Schwager Hans Tänderlein bewirtschaftet (pawtt) hat und die den Domherren des Domstifts Eichstätt abgekauft wurden, bekundet, dass Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche von Ingolstadt, und Konrad Otenwalder, Rentamtmann (überreitter) des Ingolstädter Liebfrauenstifts, zuständigkeitshalber seinen obengenannten Schwager und andere ehemalige Oberbauern (mair) der [Eichstätter] Domherren angehört haben. Es wird bekundet, dass den Antragstellern einst zugesichert wurde, dass sie auch nach der Übereignung der Kaufgüter ihre Rechte und ihr Baurecht (an irer gunst und pawrecht) behalten sollen. Der Aussteller bekundet, dass auch die im Fürstenkrieg verbrannten und öd gefallenen Güter von den entsprechenden Oberbauern wiederhergestellt wurden, dass ihnen ihre alten Rechte erneuert (vernewtt) wurden und ihnen darüber eine Urkunde ausgestellt wurde, obwohl sie ihre alten Rechte nicht durch Urkunden belegen konnten. Der Aussteller bekundet, dass er seinen neuen Herren, dem Pfarrer und dem Rentamtmann, gelobt hat, dass er seine beiden Höfe mit allem Zubehör in gutem baulichen Zustand erhalten will ohne finanzielle Unterstützung von Seiten des Ingolstädter Liebfrauenstifts (on der Stift engeltnus und kostung). Ausgenommen hiervon sollen alle Schäden sein, die durch den Krieg der Landesfürsten entstanden sind und für welche der Aussteller um Unterstützung und Hilfe bittet, etwa durch eine entsprechende Berücksichtigung bei der Abgabe seiner Gült. Es folgt eine Auflistung der Gültabgaben: Als Weisgült sind 12 1/2 Schilling Pfennig, 50 Käse, 32 Herbsthühner, 16 ungemästete Gänse, 200 Eier, drei Weisat [Naturalabgaben] zu jeweils acht Käsen, zwei Fastnachtshühnern und 60 Pfennig abzugeben. Als Getreideabgaben (an traid) sind [für die zwei Höfe] 24 Muttel [Scheffel] Roggen und vier Maltz [Malter] Hafer jährlich an Michaelis [September 29] an den Kasten und die Amtleute des Stiftes in Ingolstadt zu geben. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen bei diesen Abgaben säumig werden, so dürfen die Gläubiger sie dafür entsprechend pfänden. Sollten die Gläubiger ihr Pfand dann nicht erhalten oder sollte der Aussteller oder seine Nachkommen die ihnen überlassenen Güter nicht in angemessenem Zustand halten, so sollen die Aussteller ihre Rechte an den beiden Höfen verwirkt haben. In einem solchen Fall sollen die Vertreter des Liebfrauenstifts die beiden Höfe beschlagnahmen können und zum besten Nutzen des Stiftes wieder ausgeben. Sollte der Aussteller oder seine Nachkommen aus einer Notsituation heraus zum Verkauf ihrer Rechte gezwungen sein, so dürfen sie dies tun, jedoch nicht ohne diese nicht zuerst den Vertretern des Liebfrauenstifts angeboten zu haben. Sollten diese in diesem Fall diese Rechte nicht kaufen wollen, so dürfen die Verkäufer diese mit Zustimmung zweier anderer Oberbauern des Stiftes an einen anderen Oberbauern des Stiftes verkaufen. Nachdem dann sowohl Verkäufer als auch Käufer für jeden Hof dem Ingolstädter Liebfrauenstift jeweils vier rheinische Gulden als Handreichung (zu hanntlang) gezahlt hat, sollen die Rechte des Verkäufers entgegengenommen und auf den Käufer verliehen werden. Es folgt eine Auflistung der zu den beiden Höfen gehörenden Äckern, Mähwiesen (wiesmeder), Gehölzen und Hofstätten: Die Äcker in dem Schutterfeld, die in Richtung des Dachsberges liegen, erstens ein Acker an dem Sam [Samholz?], der 33 Bifang misst und neben einem Grundstück des jüngeren Hämlein [?] liegt; Ferner ein Acker an dem Sam [?], der ebenfalls neben einem Grundstück des Hämlein liegt und der 40 Bifang misst; Ferner ein Acker von 40 Bifang, der ebenfalls an dem Sam [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein Acker, der ebenfalls an dem Sam [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt und der 33 Bifang misst; Ferner ein Acker an dem Säm [?], der neben einem Grundstück des Löffler [?] liegt und 30 Bifang groß ist; Ferner ein Grundstück, das an die Straße grenzt, das 20 Bifang groß ist und das neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das in der Nähe des Dachsberges und neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner zwei Gewende [?], die an den Dachsberg angrenzen, von welchen eines 19 Bifang, das andere 16 Bifang groß ist; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das an der Straße und neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das oben an der Straße neben einem Grundstück des Laydrantt [?] liegt; Ferner ein zwölf Bifang großes Grundstück, das an der Straße und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner vier Gewende [?], die an der Deubstraße [?] liegen, zum Han [?] heraufführen und neben einem Grundstück des Hessenhofer [Hessenhof, Gde. Buxheim, Lkr. Eichstätt] liegen, von denen das erste 18 Bifang, das zweite 24 Bifang, das dritte 48 (on tzwen fünfczigk) Bifang und das vierte 60 Bifang misst; Ferner zwei Gewende (gewentlach), die an der Deubstraße [?] und oberhalb eines Grundstücks eines gewissen Braun (prawn) liegen, das erste neun Bifang groß, das zweite zehn Bifang groß; Ferner jenseits (enhalb) der Deubstraße [?] ein 20 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Pfarrers liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück in der Nähe der Oberen Mühle und neben einem Grundstück des Löffler; Ferner in unmittelbarer Nähe der Oberen Mühle, nämlich an deren Zaun, ein 20 Stücke (stücklach) großes Grundstück; Im zweiten Feld, das Richtung Dünzlau (Tünczelaw) [Stadt Ingolstadt] hinausführt, folgende Äcker: Ein Acker, der hinter dem Garten eines gewissen Käsner liegt sowie zwei Gewende in der Nähe des Dorfes, von denen das erste 22 Bifang, das zweite 23 Bifang groß ist; Ferner zwei Gewende, die hinter einem Grundstück eines gewissen Walther liegen und von denen das erste 25 Bifang, das zweite 29 Bifang groß ist; Ferner ein 15 Bifang großes Grundstück, das hinter einem Grundstück des Konrad (Chunczel) Weber und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner zwei Gewende, die zwischen dem Weg und einem Grundstück des Hämlein liegen und von denen das eine 17 Bifang groß ist, das andere 16 Stückel [?]; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück eines gewissen Tünczel [?] in der Nähe des Säm [?] liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das auf dem Säm [?] und neben einem Grundstück eines gewissen Strölein liegt; Ferner ein 28 Bifang großer Acker, der auch auf dem Säm liegt und der der Trogacker [?] genannt wird; Ferner zwei Gewende auf dem Säm [?], von denen eines acht, das andere neun Bifang groß ist; Ferner 20 Stückel [?] in der Laugen [?], die neben einem Grundstück des Strölein liegen; Ferner ein 25 Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück eines gewissen Gerstner liegt und das der Griesacker genannt wird; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das vor dem Griesacker und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück an der Weggabelung (wegschaid), das neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück, das bei dem Kaygarten [?] und neben Grundstücken des alten Hegker und des Hofbauer liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das neben dem Langenbrucker Weg [Langenbruck, Lkr. Pfaffenhofen] und neben dem Zaun liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das in seinem oberen Bereich neben Grundstücken des alten Hecker und des Hofbauer liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das vor der Egartten [?] liegt sowie ein 40 Bifang großes Grundstück, das in der Kottigenpraitten [?] liegt, welche auch zu den Höfen gehört; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das vor der genannten Egartten [?] liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das an dem Grasigen Weg [?] und neben einem Grundstück eines gewissen Gerstner liegt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das in Richtung eines gewissen Leber [?] und neben einem Grundstück eines gewissen Tünczel [?] liegt; Ferner ein 24 Bifang großes Grundstück, das oberhalb des Grundstücks des Leber und neben einer Wiese liegen; Ferner 16 Stückel [?] und ein Fürhäpp [?], welche neben einem Grundstück des Heinz (haintz) Schuster liegen; Ferner ein vier Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Hämlein liegt und durch welches ein Weg verläuft; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das ebenfalls neben einem Grundstück des Hämlein liegt und durch welches ebenfalls ein Weg verläuft; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das an den Weg angrenzt und neben einem Grundstück des Tünczel liegt; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das ebenfalls an den Weg angrenzt und neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein danebenliegendes, acht Bifang großes Grundstück, das zwischen dem Weg und einem Anwesen des Hofbauer liegt; Ferner ein 24 Bifang großes Grundstück, vor welchem ein Fürhäpp [?] neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein 15 Bifang großes Grundstück, das an den Weg Richtung Dünzlau angrenzt; Ferner zwei Gewende, von denen ein jedes acht Bifang misst und die ebenfalls an den Weg Richtung Dünzlau angrenzen; Ferner zwei Gewende, die jeweils neun Bifang messen und die ebenfalls an den Weg Richtung Dünzlau angrenzen; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das in der Nähe eines steinernen Kreuzes (stainein krewtz) ebenfalls an den Weg Richtung Dünzlau angrenzt; Ferner jene Teile der Äcker, die von einer gewissen Frau Acksster gekauft wurden und 21 Bifang groß sind; Im dritten genannten Feld, welches in Richtung der Stadt [Ingolstadt] und der Greutmühle (Grewtmüll) liegt, folgende Äcker: Erstens zwei Gewende, die in Richtung des Kaygartens liegen, von denen das eine neun Bifang, das andere 37 Bifang misst; Ferner drei Gewende, die an das Kay [?] angrenzen, von denen das erste 40 Bifang, das zweite und das dritte jeweils 12 Bifang messen; Ferner ein Grundstück, das am Weg liegt, der von Gerolfing heraus führt, neben Hessenhof (dem hessenhofer) liegt und der zehn Bifang misst; Ferner ein 15 Bifang großes Grundstück, das an dem Weg liegt, der zum Steinernen Kreuz führt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück, das an das Kay [?] angrenzt; Ferner ein zweigeteilter Acker, der durch den Weg geteilt wird, dessen Teil, der an ein Grundstück des Hämlein angrenzt 24 Bifang groß ist und dessen anderer Teil 16 Bifang groß ist; Ferner ein Acker, der neben einem Grundstück des alten Hegker liegt, der jenseits des Weges liegt und der 25 Bifang misst; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das an das Altrör [?] angrenzt und neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein 20 Bifang großes Grundstück, das oben am Berg (hie oben am perg) und neben einem Grundstück des Gerstner liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das neben einem Grundstück des Hämlein und ebenfalls am Berg liegt; Ferner ein fünf Bifang großes Grundstück, das den ebengenannten Grundstücken gegenüber (dargegen) und neben einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner drei Gewende, die jenseits des Weges und neben einem Grundstück des Hämlein liegen, von denen das erste 19 (on aintzwaintzigk) Bifang misst, das zweite und das dritte jeweils 20 Bifang messen; Ferner drei Gewende jenseits des Weges, die neben einem Grundstück des Hämlein liegen und von denen das erste 20 Bifang, das zweite und das dritte jeweils 18 Bifang messen; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das sowohl neben einem Grundstück des Tünczel [?], als auch neben dem Altrör [?] liegt; Ferner ein 28 Bifang großes Grundstück, das bei den drei Pämen [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner zwei Gewende an dem Awckenpühel [Aukenbühl?], von denen das erste 13 Bifang, das zweite 20 Bifang misst; Ferner ein 30 Bifang großes Grundstück, das ebenfalls am Awckenpühel [?] und neben einem Grundstück des alten Hegker liegt; Ferner ein 16 Bifang großes Grundstück, das neben dem Altrör [?] am Awckenpühel [?] liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das tiefer, neben einem Grundstück des Tünczel liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das zwischen dem grasigen Weg und einem Grundstück des Hofbauer liegt; Ferner ein 16 Bifang großes Grundstück, das an den Viehweg angrenzt und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Ferner ein neun Bifang großes Grundstück am grasigen Weg, das neben einem Grundstück eines gewissen Laydrant liegt; Ferner ein sechs Bifang großes Grundstück, das vor dem grasigen Weg und neben einem Grundstück des Konrad Braun (Chunczel Prawn) liegt; Ferner ein zehn Bifang großes Grundstück, das an den grasigen Weg angrenzt und neben einem Grundstück des Strölein liegt; Ferner ein acht Bifang großes Grundstück, das an die Krumppenlo [?] angrenzt und neben einem Grundstück des Pfarrers liegt; Ferner ein 14 Bifang großes Grundstück, das in der Dürren [?] und neben einem Grundstück des Hämlein liegt; Darüberhinaus gehören auch die folgenden Mähwiesen (wismad) zu den beiden genannten Höfen: Erstens eine sechs Tagwerk großes Mähwiese, die in dem Lendenweidach [etwa Hennenweidach?] und zwischen Feldern liegt; Ferner eine zehn Tagwerk große Mähwiese in dem Altrör [?], die die Langwiese genannt wird; Ferner eine daneben liegende vier Tagwerk große Mähwiese, sowie eine unterhalb liegende ein Tagwerk große Mähwiese; Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese beim Galgen; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese auf dem Wag [?]; Ferner nochmals zwei Tagwerk auf dem Wag [?], die neben der Wiese eines gewissen Scherg (neben des Schergen wissen) liegt; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese, die im Moos oberhalb von Dünzlau liegt; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese, die bei dem Dürren See [?] liegt; Ferner eine sechs Tagwerk große Mähwiese, die hinter dem Amerland [?] liegt; Ferner wird festgehalten, dass ein gewisser Wattenbühl (wattenpühel) je ein Jahr fünf Tagwerk, im darauffolgenden Jahr sechs Tagwerk umfassen soll, und dass sich hierbei mit den Fischern abgewechselt wird (die wechseln sich gen den vischern); Ferner ein zwei Tagwerk großes Wiesengrundstück, das in der Täfernwiese liegt; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese, die bei Dünzlau neben dem Mühlweg [?] liegt und die der Aussteller ein Jahr nutzen darf, die in den darauffolgenden zwei Jahren aber von den anderen beiden Oberbauern (mairen) genutzt wird; Ferner von einem sechs Tagwerk großen Wiesengrundstück in der Wasserwiese [?] gehören dem Aussteller drei Tagwerk, während die übrigen drei Tagwerk den beiden anderen Oberbauern gehören; Ferner das vier Tagwerk große Wiesengrundstück in der Pernwiese [?] darf der Aussteller ein Jahr nutzen, während es im jeweils anderen Jahr von [dem Kloster] Geisenfeld genutzt wird (das ander iar nymbt man das gen geysenfelt); Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese, die neben dem Zaun bei der Greutmühle (Grewtmüll) [?] liegt, nutzt ein Jahr der Aussteller zusammen mit einem gewissen Vorsster, im anderen Jahr die beiden anderen Oberbauern ebenfalls mit dem Vorsster; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese in dem Altrör [?], die zwischen den Äckern liegt und die von allen drei Oberbauern gemeinsam genutzt wird; Ebenso haben die drei Oberbauern eine zwei Tagwerk große Mähwiese auf der Fürch [?] gemeinsam inne; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese in der Heillachen [?] bei dem Grauen (Grawen) Stümpfel [?] haben die drei Oberbauern zusammen inne; Ferner eine fünf Tagwerk große Mähwiese bei dem Grauen Stümpfel [?] soll jeweils ein Jahr der Aussteller benutzen, im darauffolgenden Jahr der Hämlein; Ferner eine im oberen Bereich gegenüberliegende Mähwiese mit sechs Tagwerk soll jeweils ein Jahr vom Aussteller genutzt werden, im darauffolgenden Jahr von dem Hämlein; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese auf dem Schafwörth (schafwerd), welche ein Jahr der Aussteller, im anderen Jahr der alte Hegker benutzt; Ferner eine ein Tagwerk große Mähwiese bei der Steinpüg (Stainpüg) [?], die ein Jahr der Aussteller zusammen mit dem Wirt, im anderen Jahr der Häml zusammen mit dem Wirt benutzen soll; Eine ein Tagwerk große Mähwiese auf der Unrain [?] soll ein Jahr der Aussteller, im anderen Jahr der Hämlein benutzen; Ferner soll hinsichtlich der Holzmark [?] und der Mähwiese in den Giessen [?], welche zwischen der Hofgiessen [?] und einem Grundstück des alten Hegker liegen, bekannt gegeben sein, dass die nachfolgenden Mähwiesen abwechselnd von den drei Oberbauern benutzt werden; Demgemäß soll Ullrich Hegker das eine Jahr das alleinige Nutzungsrecht daran haben, im darauffolgenden Jahr der alte Hegker mit dem Häml zusammen; Erstens eine fünf Tagwerk große Mähwiese in dem Ablass [?]; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese in der Kottwiese [Kothau?] sowie ein dazugehöriges Tagwerk; Ferner eine ein Tagwerk große Mähwiese bei der Reismühle (Reysmüll) [?], die die Scheckendwiese [?] genannt wird; Ferner eine ein Tagwerk große Mähwiese bei der Greutmühle [?]; Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese bei der Greutmühle auf den Rahen [?]; Ferner eine zwei Tagwerk große Mähwiese bei den Stegen [?]; Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese vor den Giessen [?] auf der Eez [?]; Ferner eine drei Tagwerk große Mähwiese auf den Lussen [?]; Ferner eine sechs Tagwerk große Mähwiese auf dem Schafwörth (schafwerd); Ferner eine vier Tagwerk große Mähwiese auf dem Schafwörth; Ferner wird festgehalten, dass ein gewisser Paul Trükckschef eine Hofstatt innehat, die zur Hälfte zu den oben genannten zwei Höfen und zur anderen Hälfte zu dem Hof des Hämlein gehört, und deshalb an beide jeweils drei Abgaben (weisat) von jeweils zwei Käsen und 16 Pfennigen leistet; Ferner gibt auch Heinz Schmid für eine Hofstatt als Abgabe 36 Pfennige; Ferner gibt Ullrich Waltherer für seine Hofstatt insgesamt 48 (on tzwenfünfczigk) Pfennige; Ferner gibt Rudolf (Rudel) Schwaiger (Swaiger) für seine Hofstatt ebenfalls 48 Pfennige; Ferner gibt auch Ullrich Beck (Peck) für seine Hofstatt 36 Pfennige; Ferner gibt Leonhard (Lienhart) Pranner für seine Hofstatt 36 Pfennige; Der Aussteller Ullrich Hegker bekundet, dass er die gemachten Angaben zu Äckern, Mähwiesen, Gehölzen und Hofstätten nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und für den Fall, dass er etwas vergessen hat, will er dies den Amtleuten des Liebfrauenstifts unverzüglich mitteilen; Darüberhinaus bekundet der Aussteller, dass er seinem Lehensherrn die Treue gelobt hat und ihnen darüber diese Urkunde hat ausstellen lassen. Aussteller: Ulrich Hegker der Jüngere Empfänger: Gabriel Glesein, Pfarrer der Liebfrauenkirche Ingolstadt; Konrad Ottenwalder, Rentamtmann des Liebfrauenstifts Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

2 an Pergamentpressel angehängte runde Siegel (Reste)
Sigillant: Konrad Eisenhofer, Pfleger zu Gerolfing; Hans Gläczl, Bürger und Geschworener des Rates zu Ingolstadt

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 49,1-49,2 cm; Breite: 56,9-57,1 cm; Plica: 6,1-6,3 cm
Condition: Gelbliche harzige Spuren auf dem Pergament
  • notes extra sigillum
    • Revers Ulrich Heckhers zw Gerolfing weg[en] der Erbrecht uff den zway Höfen zw Gerolfing Anno 1457 […] Ulrich Hecker Revers
Graphics: 
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Original dating clauseGeben an Sampstag in der Quattempper tze Pfingsten Do man tzalt nach Cristi unnsers lieben herren gepurde viertzehenhundert und darnach in dem Sybenundfunfczigisten iaren et cetera

Comment

Gelbliche Flecken und harzigen Spuren auf dem Pergament
Persons
  • (Der pett umb die Insigel sind tzeugen die Ersamen und weisen) Albrecht Rausch, Jacob Herdegen, beide Bürger zu Ingolstadt (und ander Erberleut genug)
    • Type: Zeuge
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