Charter: Urkunden J 202
Signature: J 202
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30.11.1523
Hans (Hanns) Ziegler, Wirt in Neukirchen (Newkyrchen) [Gde. Thierhaupten, Lkr. Augsburg], bekundet, dass er einst von Hans Kamerer das Erbrecht an dem Lehen der Taverne in Neukirchen, welche mit ihrer Gült (grundt aigenschafft unnd güllt) der Universität Ingolstadt gehört, gekauft hat, und dass er danach wegen der Einkünfte (anfals) mit der Universität in Streit geraten war, welcher jedoch beigelegt werden konnte. Der Aussteller bekundet, dass ihm nach Auskunft des universitären Salbuchs von Georg (Jörig) Hauer (Hawer), Doktor und Pfarrer der Liebfrauenkirche zu Ingolstadt sowie derzeitiger Rektor und Kämmerer der Universität, eines von acht Lehen in Neukirchen zusammen mit der Taverne verliehen wurde. Dieses Lehen samt Taverne, das ursprünglich keine Weisgült abzuführen hatte, was durch die Einkünfte der Gült ausgeglichen wurde, ist dem Hans Ziegler und seinen Nachkommen zu Erbecht verschrieben worden. Außerdem wurden ihm damals das Baderecht [?] (die gerechtigkaitt des bads), sowie drei Metzen Hanfkörner und zwei Weisat aus einer Hofstatt und einem Garten verliehen. Am Kaufpreis von 10 1/2 Gulden für dieses eine der acht Lehen, wurden dem Aussteller 3 1/2 Gulden nachgelassen, so dass er zu sieben Gulden zahlen muss. Über diesen angesprochenen Kauf existiert ein Erblehenbrief, den der Aussteller erhalten hat. Der Aussteller verspricht nun, dass er zusätzlich zu den 15 Pfennigen Hofstattzins für die Taverne, eine Abgabe von vier Schilling und 15 Pfennigen für das Baderecht, sowie für die drei Metzen Hanfkörner und zwei Weisat, jährlich am Festtag des heiligen Gallus [Oktober 16] an den Kasten zu Aichach zusammen mit einem Scheffel Roggen und einem Scheffel Hafer Rainer Maßes [Rain am Lech, Lkr. Donau-Ries] reichen will. Sollte künftig das Lehen der Taverne den Besitzer wechseln, sei es durch Kauf, Tausch, Übergabe, Todesfall oder Heirat, soll es stets von der Universität zu Lehen empfangen werden. Als Abzugsgeld und als Auffahrtgeld sind hierfür jeweils ein rheinischer Gulden zu bezahlen. Für die Hofstatt betragen Abzugsgeld und Auffahrtgeld, wie üblich, jeweils zwölf Pfennige. Sollte der Aussteller bei der Bezahlung seiner jährlichen Gült, oder der [noch ausstehenden] sieben Gulden, oder einer seiner anderen Pflichten säumig werden, soll damit wie mit den anderen acht Lehen verfahren werden und ein entsprechendes Pfändungsrecht der Universität bestehen. Aussteller: Hans Ziegler Empfänger: Der Kasten der Universität Ingolstadt zu Aichach 1 an Pergamentpressel angehängtes rundes Wappensiegel
Sigillant: Hochbrand (hochprannd) von Sandizell, Pfleger zu Rain [am Lech]
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 23,6-23,8 cm; Breite: 31,6-31,7 cm; Plica: 2,5-2,7 cm
- notes extra sigillum:
- Revers vom Wirt zu Nukirchen umb die tafern mit irer zugehör Datum in festo S. Andreae Anno 1523


Original dating clause: Geschehen an Sannt Anndres des heilligen zwolff pottn tag Nach Cristi unnsers lieben hern geburtt Taussent funff hundertt und in dem drey und zwaingtzigistn Iar
Persons
- (zeugen meines gepetzs umb das Innsigl sein die Erbern) Wolfgang Ott, derzeit Gerichts- und Gegenschreiber, und Veit Hofgartner (hoffgarttner), Amtmann zu Rain [am Lech]
- Type: Zeuge
München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 202, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/DE-UAM/Urkunden/J_202/charter>, accessed 2025-04-05+02:00
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