Charter: Urkunden J 204
Signature: J 204
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21.12.1527
Peter Winchinger (Winichinger) aus Winiching [wohl Winichen, Gde. Unterdietfurt, Lkr. Rottal-Inn] und seine Ehefrau Diemut (Diemuet) bekunden, dass sie gegenüber ihrem Grundherrn, Stefan [Stephan Dietrich], Abt des Klosters St. Veit [Neumarkt-Sankt Veit, Lkr. Mühldorf am Inn], noch ausstehende und unbezahlte Gült und Schulden, die von dem Eigengut des Klosters St. Veit in Winichen herrühren, in Höhe von 15 rheinischen Gulden haben, die sie derzeit nicht bezahlen können. Nachdem nun die leiblichen Geschwister (geschwistriget) von Peter Winchinger, nämlich Veit [Winchinger], Georg [Winchinger] und Magdalena Kagermair (kagermairin) nach Übernahme des elterlichen Nachlasses (Erb Nemung) sich nicht gegenseitig auszahlen können, hat Abt Stefan den Ausstellern auf ihre Bitten hin, zur Auszahlung (entrichtung) der Geschwister eine Summe von 25 rheinischen Gulden geliehen. Zusammen mit der Schuld von 15 rheinischen Gulden, sind die Aussteller dem Abt nun insgesamt 40 rheinische Gulden schuldig. Im Gegenzug verschreiben die Schuldner dem Abt und dem Kloster St. Veit ihr Gut in Winichen, nach Bestimmungen des Stiftsbuches des Klosters jedoch unberührt die jährliche Gült und den jährlichen Zins. Zusätzlich zu dieser Gült und diesem Zins wollen die Aussteller künftig einen jährlichen Zins von zwei rheinischen Gulden reichen. Sie verpflichten sich, künftig jedes Jahr am Festtag des heiligen Michael [September 29] diese Abgabe von zwei rheinischen Gulden zu bezahlen, und dies zusätzlich zu der im Stiftbuch festgehaltenen Stiftgült zu tun. Sollte diese Gült von zwei rheinischen Gulden eines Jahres nicht bezahlt werden, so sollen die Aussteller ihres Lehens entsetzt sein. Sollten die Aussteller ihre Zusagen nicht einhalten, so soll ihr Lehen als Freies Eigen an das Kloster St. Veit fallen. Weder päpstliche noch kaiserliche Schreiben (kain Babstlich noch kayserlich beneficium statuta noch freihaitn) sollen ihnen in einem solchen Falle nützen. Es besteht für die Aussteller ein Wiederlösungsrecht der Abgabe von zwei rheinischen Gulden zum Preis von 40 rheinischen Gulden zum Festtag des heiligen Michael. Aussteller: Peter und Diemut Winchinger Empfänger: Kloster St. Veit [Lkr. Mühldorf am Inn] 1 an Pergamentpressel angehängtes Siegel fehlt
Sigillant: Georg Hauzenberger zu Söll (hautznperger zu Soll), Kastner und Zöllner zu Neumarkt (Neuemargkt)
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 18,7-18,9 cm; Breite: 29,5-29,6 cm; Plica: 1,3-1,5 cm
- notes extra sigillum:
- gült brief 2 fl [Gulden] gelts auf der herrn gnad zu winiching
Original dating clause: Geschehen am sambstag des heiligen tzwelfbotn Sannd thomanstag alls man zelet von christi geburde fünffzehenhundert und im sibenundtzwaintzigisten Iare
Persons
- (zeugen unser bete umbs Insigl) Hans Feylaher aus Lueging [?] und Christoph (Cristoff) Kolm, Tagwerker zu Neumarkt
- Type: Zeuge
München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 204, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-UAM/Urkunden/J_204/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
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