Charter: Urkunden J 222
Signature: J 222
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27.01.1543
Hans (Hanns) Bartl, Bürger zu Neuburg [an der Donau], und seine Ehefrau Barbara, bekunden, dass sie an Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt, als den bevollmächtigten Anwälten (als volmechtigen anwelden und procuratorn) der Universität, einen jährlichen Zins über fünf rheinische Gulden verkauft haben. Der Zins wird aus dem Fischlehen und einer Mähwiese der Aussteller gegeben, die am Stepperg (Stöpperg) [Gde. Rennertshofen, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegt und der Schwal (der schwal) genannt wird, und die ferner an einer Stelle an ein Anwesen des Greuter (Grewtter) zu Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] und an einer anderen Stelle an ein Anwesen des Emershover zu Stepperg angrenzen, so wie es die Aussteller einst von einer gewissen Sandizellerin zu Ingolstadt gekauft hatten. Da auf dem Fischlehen ein Pfandanspruch der Universität liegt (pfantlichen behafft), soll dies auch weiterhin als Pfand gelten. Die Aussteller wollen der Universität einen jährlichen Zins von acht Gulden reichen und zwar in Ingolstadt am Festtag der heiligen Apostel Simon und Judas (sand Symon und Judas der heyligen Zwolffpoten Tag) [Oktober 28]. Sollten die Aussteller ihren Zins nicht bezahlen, so hat die Universität ein entsprechendes Pfändungsrecht. Der Aussteller bekundet, dass ihm der Kaufpreis von 100 rheinischen Gulden bar bezahlt worden ist. Sollten die Käufer an dem Kaufgut rechtlich angegriffen werden, so wollen sie die Verkäufer hierbei vertreten. Die Aussteller erklären, dass sie sich einen Wiederkauf vorbehalten haben, wobei ein Wiederkauf ein Vierteljahr zuvor anzukündigen ist. Aussteller: Hans und Barbara Bartl Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt 1 an Pergamentpressel angehängtes rundes Wappensiegel in Holzkapsel
Sigillant: Hans Häckle (Häckhle), Landvogt zu Neuburg
Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 29,5-29,7 cm; Breite: 32,8-33,0 cm; Plica: 3,0-3,3 cm
- notes extra sigillum:
- Hanns Bertl zu Neuburg V fl [Gulden] zins auff Simonis & Jude de anno 1553
Original dating clause: der geben ist Samtztags nach sand Pauls bekhers tag und der Iar unsers haylantz geburt Funffzehenhundert und im drewundfurtzigistem
Persons
- (des durch uns sonder erbethen zeugen sein dye erbern) Georg (Jeörg) Stengl, Bürger zu Neuburg, und Hans Dürr aus Pürckhtan [Burgthann, Lkr. Nürnberger Land], derzeit auch wohnhaft in Neuburg
- Type: Zeuge
München, Ludwig Maximilians-Universität, Universitätsarchiv, Urkunden J 222, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-UAM/Urkunden/J_222/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
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